AVA-Handbuch (eBook)

Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung
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2008 | 6Aufl. 2008
XII, 220 Seiten
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-8348-9495-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

AVA-Handbuch - Wolfgang Rösel, Antonius Busch
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Das 'AVA-Handbuch' behandelt praxisnah alle wesentlichen Regelungen und Zusammenhänge, die von der Ausschreibung über die Vergabe bis zur Abrechnung zu beachten sind. Das Geflecht aus Zivilrecht (BGB), Vergabe- und Vertragsordnung (VOB), öffentlichem Baurecht und den verschiedenen technischen Regeln wird aus der Sicht des Architekten erschlossen. Zahlreiche Beispiele, Grafiken und Formularmuster veranschaulichen die Ausführungen.
Die 6. Auflage berücksichtigt die Änderungen der VOB 2006 und der DIN 276 und aktualisiert die Rechtsprechung.

Wolfgang Rösel, Univ.-Prof. i.R. Dr.-Ing., Initiator und bis 2000 geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauwirtschaft der Universität Kassel. 1974 bis 2000 Lehr- und Forschungsgebiet Projektmanagement am Fachbereich Architektur der Universität Kassel.
Antonius Busch, Univ.-Prof. Dr.-Ing., Inhaber des Lehrstuhls Bauwirtschaft/Projektentwicklung am Fachbereich Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung der Universität Kassel.
Seit April 2008 geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauwirtschaft (IBW)

Wolfgang Rösel, Univ.-Prof. i.R. Dr.-Ing., Initiator und bis 2000 geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauwirtschaft der Universität Kassel. 1974 bis 2000 Lehr- und Forschungsgebiet Projektmanagement am Fachbereich Architektur der Universität Kassel. Antonius Busch, Univ.-Prof. Dr.-Ing., Inhaber des Lehrstuhls Bauwirtschaft/Projektentwicklung am Fachbereich Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung der Universität Kassel. Seit April 2008 geschäftsführender Direktor des Instituts für Bauwirtschaft (IBW)

Vorwort 5
Vorwort zur 6. Auflage 5
Vorwort zur 5. Auflage 6
Vorwort zur 1. Auflage 6
Inhalt 8
1 Rechtliche Grundlagen 12
1.1 Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen 12
1.2 Die Vertragschließenden 13
1.3 Vertragsform 14
1.4 Vergütung 16
1.5 Vergabe- und Vertragsordnung/Verdingungsordnung 16
1.6 Öffentlich-rechtliche Vorschriften 19
1.7 Geschäftsbedingungen 19
2 Technische Grundlagen 22
2.1 Die allgemein anerkannten Regeln der Technik 22
2.2 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV) 22
2.3 DIN-Normen 23
2.4 Sonstige technische Bestimmungen 24
2.5 Erlasse, Verordnungen 24
2.6 Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile, Bauarten 24
2.7 Änderungen technischer Grundlagen 26
3 Angebotsverfahren 28
3.1 Vergabearten 28
3.2 Wettbewerbsteilnehmer 29
3.3 Das richtige Vergabeverfahren 29
3.4 Einzel-/Generalvergabe 31
4 Vergabe- und Vertragsunterlagen 32
4.1 Leistungsbeschreibung, Standardleistungsbuch-Bau – StLB- Bau 32
4.2 Vertragsbedingungen 40
4.3 Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen 46
4.4 Umsatz-(Mehrwert-)Steuer 46
5 Angebot und Vertrag 47
5.1 Angebotsfrist 47
5.2 Eröffnungstermin 47
5.3 Angebotsprüfung 47
5.4 Aufklärung des Angebotsinhalts 50
5.5 Wertung der Angebote 51
5.6 Vertrag 51
5.7 Nachträge 53
5.8 Auftragsbestätigung 53
5.9 Änderungen von Leistungen 53
6 Auftragsabwicklung 55
6.1 Ausführungsunterlagen 55
6.2 Ausführung und Ausführungsfristen 56
6.3 Mahnung wegen Baufristen 57
6.4 Behinderung und Unterbrechung 58
6.5 Kündigung 59
6.6 Vertragsstrafe/Prämie 59
6.7 Abnahme 59
6.8 Firmenzusammenbruch 60
6.9 Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers 61
6.10 Streitigkeiten 61
7 Aufmaß, Abrechnung, Zahlung 63
7.1 Aufmaß 63
7.2 Abrechnung 63
7.3 Zahlung 71
7.4 Sicherheitsleistung 73
7.5 Lohn-/Materialpreis-Erhöhungen 74
8 Haftung und Mängelansprüche 76
8.1 Haftung 76
8.2 Mängelhaftung 77
8.3 Mängelansprüche 77
8.4 Mängelbeseitigung 78
8.5 Minderung 79
8.6 Verjährungsfrist 79
8.7 Gesamtschuldnerische Haftung 81
8.8 Haftung des Architekten und des Ingenieurs 81
8.9 Haftung wegen positiver Vertragsverletzung 81
9 Versicherungen 83
9.1 Versicherungen des Bauherrn 83
9.2 Versicherungen des Architekten und des Ingenieurs 87
9.3 Versicherungen des Bauunternehmers 90
9.4 Versicherungsberater 91
10 Unternehmensformen und -funktionen 93
10.1 Einzelunternehmen 93
10.2 Personengesellschaften 93
10.3 Kapitalgesellschaften 94
10.4 Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts 95
BGB-Gesellschaft 95
10.5 Partnerschaftsgesellschaft 95
10.6 Generalplaner 96
10.7 Unternehmens-Funktion 96
11 AVA im Leistungsbild des Architekten 98
11.1 Architektenleistungen 98
11.2 Vorbereitung der Vergabe ( HOAI § 15, Abs. 2, Ziffer 6) 99
11.3 Mitwirkung bei der Vergabe ( HOAI § 15, Abs. 2, Ziffer 7) 100
11.4 Objektüberwachung (Bauüberwachung) ( HOAI § 15, Abs. 2, Ziffer 8) 101
11.5 Objektbetreuung und Dokumentation ( HOAI § 15, Abs. 2, Ziffer 9) 102
11.6 Arbeitsteilung: Bauplanung/Bauabwicklung 103
12 Computergestützte AVA1 106
12.1 Entwicklungsstand 2008 106
12.2 Rechtlicher Rahmen des Software-Einsatzes 107
12.3 Regelungen für elektronische Bauabrechnung 108
12.4 DV-Anwendung 108
12.5 Software-Systeme im AVA-Bereich 108
Wichtige Paragraphen des BGB und StGB 184
Literaturverzeichnis 217

2 Technische Grundlagen (S. 11-12)

2.1 Die allgemein anerkannten Regeln der Technik

Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik stammt aus dem Sprachgebrauch der Juristen und gehört in den Tatbestandsbereich Baugefährdung des Strafgesetzbuches. Während es früher „die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" hieß, steht dafür in der Fassung des Strafgesetzbuches vom 1.1.1975 die Bezeichnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik". Sie findet sich als Hinweis auch in der VOB/B. Die anerkannten Regeln der Technik wurden im BGB-Werkvertragsrecht bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen am 1. 5. 2000 nicht ausdrücklich erwähnt. Nun findet sich auch in § 641a BGB der Begriff der anerkannten Regeln der Technik.

Diese allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten im Hinblick auf die technische Seite der Vertragserfüllung als Verkehrssitte. Sie stellen die Summe der im Bauwesen gemachten wissenschaftlichen und technischen Erfahrungen derjenigen Personen dar, welche die Bautätigkeit ausüben. Wissenschaftliche oder sonstige Ausführungen in Fachzeitschriften, Fachbüchern, Prospekten und dgl. genügen allein nicht, sie müssen vielmehr in der Praxis erprobt und bewährt sein.

2.2 Allgemeine Technische

Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind als Teil C Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Es handelt sich um DIN-Normen, die im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Die ATV können durch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ergänzt werden, die als Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu formulieren sind. Die für alle ATV geltenden gleichartigen Regelungen sind in den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18299, zusammengefasst. Sie werden durch die jeweiligen leistungsspezifischen ATV ergänzt, welche im Falle eines Widerspruchs zur DIN 18299 diesen vorgehen. Die grundsätzliche Gliederung des Inhalts der ATV lautet:

0. Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung:
Die Hinweise bieten einen Katalog von Kriterien, die bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung nach Lage des Einzelfalles besonders anzugeben sind. Diese Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. Sie stellen einen für die Kalkulation der Angebotspreise wesentlichen Einflussfaktor dar. Es sollen alle für die beschriebenen Arbeiten maßgebenden Objekt-, Produktions-, Umwelt-, Material-, Maß-, Preis-, Abrechnungs- und Risikobedingungen u. dergl. definiert werden. Diese Informationen sind auch unter Beachtung von VOB/A § 9 zu formulieren.

1. Geltungsbereich: Hier wird u. a. festgelegt, für welche Arbeiten die betreffende DIN gilt bzw. nicht gilt. Es sind Hinweise auf andere, ebenfalls für die Arbeiten geltenden Bestimmungen aufgeführt.

2. Stoffe, Bauteile: Hier findet man in der Regel Angaben und DIN-Normen zu den gebräuchlichsten genormten Stoffen und Bauteilen.

3. Ausführung: Hier wird u. a. definiert, welche sonstigen Bestimmungen (DIN) für die Ausführung gelten, wie mit dem Baustoff und den Bauteilen umzugehen ist, wie die Verarbeitung zu erfolgen hat und welche besonderen Bedingungen zu beachten sind.

4. Nebenleistungen, Besondere Leistungen:
In dem Unterabschnitt 4.1. wird bestimmt, welche Leistungen als Nebenleistungen Bestandteil einer Hauptleistung sind und deshalb auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören, also mit dem vereinbarten Preis abgegolten sind. Dies gilt in Zusammenhang mit Teil B/VOB. Der Unterabschnitt 4.2. führt solche Leistungen auf, die als Besondere Leistungen nicht Nebenleistungen gemäß Abschnitt 4.1 sind. Diese Besonderen Leistungen sind nicht Bestandteil einer Hauptleistung und deshalb nicht mit dem Preis für die Hauptleistung abgegolten. Sie bedingen einen eigenen Ansatz in der Leistungsbeschreibung und eine eigene Vergütung.

Erscheint lt. Verlag 30.6.2008
Zusatzinfo XII, 220 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Technik Bauwesen
Wirtschaft
Schlagworte Abrechnung • Angebot • Aufmaß • Ausschreibung • AVA • Bauwirtschaft • eVergabe • Gewährleistung • Verdingungsordnung • Vergabe • Vergabeordnung • Vergabeunterlagen • Versicherung • Vertragsgestaltung • VOB
ISBN-10 3-8348-9495-8 / 3834894958
ISBN-13 978-3-8348-9495-3 / 9783834894953
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