Das Auftragsrisiko im Griff (eBook)
XII, 247 Seiten
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-8348-9126-6 (ISBN)
Prof. Dr. jur. Peter Fischer ist Seniorpartner der baurechtlich orientierten Anwaltspartnerschaft von Appen, Fischer und Schonebeck und unterrichtet an der Fachhochschule Oldenbrug im Studiengang Baumanagement.
Dipl.-Ing. (FH) Michael Maronde ist tätig im Bereich Auftrags- und Ressourcenmanagement eine großen Unternehmens, das Planungs-, Projektmanagement- und Bauüberwachungsleistungen erbringt.
Dipl.-Ing. (FH) Jan. A. Schwiers ist tätig in einem großen Bauunternehmen mit den Schwerpunkten Bauleitung, kalkulation, Ausschreibung und Vergabe sowie Nachtragsmanagement.
Prof. Dr. jur. Peter Fischer ist Seniorpartner der baurechtlich orientierten Anwaltspartnerschaft von Appen, Fischer und Schonebeck und unterrichtet an der Fachhochschule Oldenbrug im Studiengang Baumanagement. Dipl.-Ing. (FH) Michael Maronde ist tätig im Bereich Auftrags- und Ressourcenmanagement eine großen Unternehmens, das Planungs-, Projektmanagement- und Bauüberwachungsleistungen erbringt. Dipl.-Ing. (FH) Jan. A. Schwiers ist tätig in einem großen Bauunternehmen mit den Schwerpunkten Bauleitung, kalkulation, Ausschreibung und Vergabe sowie Nachtragsmanagement.
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Teil A Grundlagen Risikomanagement 13
1 Einleitung 14
2 Hintergründe 16
2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 16
2.2 Basel II 17
2.3 DIN IEC 62198 – Risikomanagement für Projekte 18
3 Begriffsbestimmungen 19
Teil B Phase der Anfragebewertung - Risikopotentialanalyse - 21
1 Zielsetzung 22
2 Die Bewertung einer Anfrage 24
2.1 Die Strukturierung nach Risikobereichen 24
2.2 Die Gewichtung der Risiken 25
2.3 Das Formular „Risikopotentialanalyse“ 27
2.4 Erläuterungen zum Formular „Risikopotentialanalyse“ 28
2.4.1 Die ersten Eintragungen 28
2.4.2 Die Bewertungsfaktoren 28
2.4.3 Die Eingabe der Bewertung 30
2.4.4 Die Ermittlung der Risikoklasse des Projektes 30
2.5 Die weitere Bearbeitung der Anfrage 32
Teil C Phase der Angebotserstellung – Projektrisiken in der Angebotsphase – 33
1 Zielsetzung 34
2 Projektpriorität und Bearbeitungsintensität 34
2.1 Zuständigkeit und Verantwortung im Unternehmen 35
3 Grundlagen Risikoidentifikation und Risikosteuerung 37
3.1 Risikoidentifikation 37
3.2 Risikosteuerung 38
3.2.1 Der grundlegende Konflikt 38
3.2.2 Ansätze der Risikosteuerung 39
4 Die projektspezifische Risikoidentifikation und Risikosteuerung 41
4.1 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 1 43
4.1.1 Grundlegender Aufbau der Checklisten für die Risikogruppe 1 44
4.1.2 Varianten der Risikosteuerung für die Risikogruppe 1 48
4.1.2.1 Ausschluss / Konkretisierung 48
4.1.2.2 Risikozuschlag im Einheitspreis 50
4.1.2.3 Konkrete Abbildung der Risikozuschläge in der Kalkulation 54
4.1.2.4 Die explizite Prüfung und Kalkulation der Gemeinkosten der Baustelle 58
4.1.2.5 Weiche Risiken - Indirekte Bewertung 67
4.1.2.6 Das Formular zur Risikoanalyse für die Risikogruppe 1 68
4.2 Risikoidentifikation und Risikosteuerung für die Risikogruppe 2 69
4.2.1 Grundlegender Aufbau der Formulare für die Risikogruppe 2 70
4.2.1.1 Die Bewertung der Risiken 71
4.2.1.2 Die Ermittlung der Risikoklasse eines Risikobereiches 73
4.2.2 Die Formulare für die Risikoanalyse der Risikogruppe 2 74
4.2.2.1 Der Risikobereich – Wirtschaftliche Risiken 74
4.2.2.2 ABC-Analyse - Bauvolumen 81
4.2.2.3 Der Risikobereich – Terminliche Risiken 85
4.2.2.4 Der Risikobereich – Vertragliche Risiken 89
4.3 Risikoendbetrachtung in der Angebotsphase 102
4.3.1 Häufigste Reaktion und Risikophilosophie 103
4.3.2 Die Ermittlung der vorläufigen Angebotssumme unter Beachtung der Risiken 105
4.3.2.1 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 1 105
4.3.2.2 Ergänzender Hinweis zur Abbildung der Herstellkosten 107
4.3.2.3 Der Risikoanteil aus der Risikogruppe 2 107
4.3.2.4 Die vorläufige risikoadäquate Angebotssumme 110
4.3.3 Die Ermittlung der endgültigen Angebotssumme unter Beachtung unternehmerischer Zwänge 112
4.3.3.1 Erläuterung der präventiven Risikokompensation 115
4.3.3.2 Das Verfahren der präventiven Risikokompensation 116
4.3.3.3 Abschluss der Risikoendbetrachtung – Festlegung der endgültigen Angebotssumme 120
4.3.4 Der Ausnahmefall – Geplante Unterdeckung 123
4.4 Verantwortung der Führungsebenen 125
4.5 Die Verhandlung des Angebotspreises 125
4.6 Risiko und Chance 126
5 Teilfazit und Ausblick 128
Teil D Phase der Ausführung – Projektrisiken in der Ausführungsphase – 131
1 Zielsetzung 132
2 Ausführungsfristen und Vertragsstrafe 133
2.1 Ausführungsfrist, § 5 VOB/B 133
2.2 Vertragsstrafe, § 11 VOB/B 134
3 Bautagesbericht 136
4 Stundenlohnarbeiten 141
5 Sicherheit nach § 648a BGB 144
6 Vertretung und Vollmacht 146
7 Bedenken und Behinderung 149
7.1 Bedenkenanmeldung und Gewährleistungsbefreiung 150
7.2 Behinderung der Bauleistung 153
7.2.1 Gründe einer Behinderung 154
7.2.2 Fristverlängerung aufgrund einer Behinderung 156
7.2.3 Schadensersatzansprüche aufgrund von Behinderungen 157
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen 159
8.1 Rechtliche Hinweise 159
8.2 Nachtragsanregungen 162
9 Baustellencontrolling 163
9.1 Die Formulare des Baustellencontrollings 165
9.2 Arbeiten mit dem Baustellencontrolling 166
9.2.1 Erstellen der Arbeitskalkulation 166
9.2.2 Regelmäßige Ergebnisprognose 171
9.2.3 Leistungsstand zum Stichtag 176
9.3 Soll–Ist–Vergleich 177
9.4 Abschluss Baustellencontrolling 178
10 Abrechnung und Zahlung 179
10.1 Prüfbare Rechnungen 180
10.2 Prüfbares Aufmaß 183
10.3 Skontoerträge 184
10.4 Verspätete Zahlung, Arbeitseinstellung und Kündigung 185
11 Forderungen 186
11.1 Abtretung von Forderungen 186
11.2 Durchsetzung von Forderungen 187
11.2.1 Gerichtliches Mahnverfahren 187
11.2.2 Klage auf Zahlung 188
12 Streitigkeiten 188
13 Abnahme der Bauleistung 189
13.1 Der Begriff der Abnahme 189
13.1.1 Nicht rechtsgeschäftliche Abnahmen 190
13.1.2 Die werkvertragliche/ rechtsgeschäftliche Abnahme nach BGB 190
13.2 Die Abnahme beim VOB-Vertrag 192
13.2.1 Die förmliche Abnahme 192
13.2.2 Teilabnahme 194
13.2.3 Formular Niederschrift zur Abnahme 194
13.2.4 Formular Anlage A zur Niederschrift zur Abnahme 196
13.2.5 Die Formulare der Abnahme im Gesamten 198
13.2.6 Die fiktive Abnahme 200
13.2.7 Verweigerung der Abnahme 201
13.3 Wirkung der Abnahme 202
14 Kündigung 202
14.1 Kündigung durch den Auftraggeber 203
14.1.1 Freie Kündigung 203
14.1.2 Kündigung bei Insolvenz des Auftragnehmers 204
14.1.3 Kündigung aus wichtigem Grund 205
14.1.4 Kündigungserklärung und Abrechnung 207
14.2 Kündigung durch den Auftragnehmer 208
Teil E Phase der Gewährleistung – Risiken im Rahmen der Gewährleistungsphase – 211
1 Zielsetzung 212
2 Kernpunkte der Gewährleistung 213
2.1 Qualitätskontrolle und förmliche Abnahme 213
2.2 Vorliegen eines Mangels 214
2.3 Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers 216
2.4 Risikobegrenzung durch Vertragsklauseln 217
2.5 Baugewährleistungs-Versicherung 218
2.6 Gewährleistungsbürgschaft 219
2.7 Verjährung der Gewährleistungsansprüche 221
3 Projektabschluss 223
Teil F Risikomanagement, Basel II und Rating 225
1 Zielsetzung 226
2 Hintergründe Basel II und Rating 227
2.1 Basel II 227
2.1.1 Was verbirgt sich hinter Basel I und Basel II? 227
2.1.2 Was ist neu an Basel II und relevant für den Kreditnehmer? 229
2.2 Rating 233
2.2.1 Was verbirgt sich hinter einem Rating? 233
2.2.2 Arten von Ratingverfahren 234
2.3 Alternativen zum Rating 237
2.4 Was sind die relevanten Kriterien und Kennzahlen in einem Rating? 237
3 Die Beeinflussung des Ratings 239
Gesamtfazit 244
Verzeichnisse und Anlagen 247
1 Literaturverzeichnis 248
2 Webseitenverzeichnis 249
3 Hinweise zum Download der Formulare 250
4 Abbildungsverzeichnis 252
5 Tabellenverzeichnis 255
6 Sachwortverzeichnis 256
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen (S. 146-147)
8 Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen
Neben dem Sachverhalt von Bedenken und Behinderungen im Bauablauf kommt es in der Praxis regelmäßig zu geänderten und zusätzlichen Leistungen. Diese sind insbesondere im Bautagesbericht festzuhalten, für die Beauftragung dieser Leistung ist das Beschriebene zum Thema Vertretungsvollmacht zu beachten. Die VOB/B unterscheidet generell zwischen geänderten Leistungen (§ 1 Nr. 3 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 5 VOB/B) und zusätzlichen Leistungen (§ 1 Nr. 4 VOB/B i. V. m. § 2 Nr. 6 VOB/B).
8.1 Rechtliche Hinweise
Bei einem VOB-Vertrag hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß einseitig das Recht unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 3 VOB/B geänderte Leistungen und unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B zusätzliche Leistungen während der Bauausführung zu beauftragen.
Im Gegensatz dazu ist beim BGB- Werkvertrag eine Leistungsänderung nur in Form einer Vertragsänderung, also mit Zustimmung des Auftragnehmers, möglich, § 311 BGB. Nur in Ausnahmefällen muss der Auftragnehmer aus der Kooperationspflicht91 heraus geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen. Voraussetzung für eine Vergütung ist eine Anordnung des Auftraggebers oder eines von ihm Bevollmächtigten. Die Anordnung ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die der Auftragnehmer sich schriftlich geben lassen sollte. Erteilt nicht der Auftraggeber selbst, sondern ein Dritter, etwa ein Architekt die Anordnung, muss eine Vollmacht vorliegen.
Diese Vollmacht kann sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Bauvertrag ergeben. Diese liegt dann vor, wenn im Vertrag beispielsweise folgende Formulierung enthalten ist: „Der Architekt ist berechtigt, Zusatzleistungen im Auftrag des Auftraggebers zu beauftragen". In den meisten Fällen hat der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Auch der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages beinhaltet nicht die Vollmacht des Architekten, den Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu verpflichten. Wenn der Architekt zusätzliche oder geänderte Leistungen anordnet, muss der Auftragnehmer sich diesen Auftrag vom Auftraggeber bestäti gen lassen. Geschieht dies nicht und stellt sich später heraus, dass der Architekt ohne Vollmacht gehandelt hat, kann dies dazu führen, dass die Zusatzleistungen vom Auftraggeber nicht zu bezahlen sind, insofern sind die Ausführungen unter Kapital 7.6 besonders zu beachten.
Eine Änderung des Bauentwurfes nach § 1 Nr. 3 VOB/B ist gegeben, wenn die dem Bauvertrag zugrunde gelegten Pläne, Zeichnungen oder sonstige Vertragsbestandteile nach Abschluss des Bauvertrages auf Anordnung des Auftraggebers umgestaltet werden, ohne dass sich daraus eine völlig neuartige Leistung ergibt. Das Recht zur Änderung des Bauentwurfes geht sehr weit und ist nur dadurch eingeschränkt, dass die geänderte Bauleistung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Baugenehmigung oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstößt. Begrenzt ist das Recht auch dadurch, dass der Betrieb des Auftraggebers auf die Änderung eingerichtet sein muss.
Beispiel Von einem Tischler, der eine Holztreppe in ein Gebäude einbauen soll, kann nicht verlangt werden, dass er stattdessen eine Metalltreppe erstellt. Die neue Vergütung für die geänderte Leistung ist in § 2 Nr. 5 VOB/B geregelt. Dabei ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. Grundlage für die Berechnung des neuen Preises ist die dem Vertrag zugrunde liegende Kalkulation. Der Auftragnehmer kann also seinen Preis in diesen Fällen nicht aufbessern.
Erscheint lt. Verlag | 23.9.2007 |
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Zusatzinfo | XII, 247 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Technik ► Bauwesen |
Betriebswirtschaft / Management ► Spezielle Betriebswirtschaftslehre ► Immobilienwirtschaft | |
Schlagworte | Banken • Basel II • Projektrisiko • Rating • Risikomanagement • Risikominimierung • Risikopotentialanalyse • Vergabe |
ISBN-10 | 3-8348-9126-6 / 3834891266 |
ISBN-13 | 978-3-8348-9126-6 / 9783834891266 |
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