Wer ist Antisemit? -  Abraham Melzer

Wer ist Antisemit? (eBook)

Ich bin kein Antisemit!
eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
360 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7597-9032-3 (ISBN)
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Wer ist Antisemit? Dieser Frage wird in diesem Buch nachgegangen. Die Artikel sind im Verlauf der letzten Jahre verfasst worden. Es ist daher unvermeidbar, dass manche Themen, manche Namen und manche Formulierungen wiederholt werden. Ich bitte die Leser um Verständnis und Nachsicht. Erstaunt war ich trotzdem, als ich die letzte Korrektur vor dem aktuellen Erscheinen gemacht habe, wie aktuell die Texte heute noch sind. Man könnte bei manchem Artikel den Eindruck gewinnen, als ob die Zeit stehen geblieben ist oder als ob sie rückwärts verläuft. Man braucht nur Namen und Daten ändern und man könnte glauben, dass die Texte heute entstanden sind.

Abraham Melzer beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Antisemitismus und seinen differenzierten Erscheinungsformen.

Deutscher Bundestag:
Antisemitismus in Deutschland


Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3870 –

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland sind wir täglich mit allen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit konfrontiert. Antisemitische Straf taten gehören zum traurigen Alltag. Jüdische Einrichtungen sind häufig auf einen dauerhaften Schutz durch die Polizei angewiesen. Nicht erst nach den Terroranschlägen von Paris leben viele Juden in Deutschland mit einer gewachsenen Sorge vor Anschlägen und Angriffen. Denn, wie der Sommer 2014 zeigte, werden Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt zwischen Israelis und Palästinensern auch mit Gewalt auf deutsche Straßen getragen, welche in teilweise antisemitischen und gewaltsamen Auseinandersetzungen endeten.

Der Deutsche Bundestag hat mehrfach seine Entschlossenheit gegen Antisemitismus und sein Ja zum jüdischen Leben hier bekundet (beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 17/13885, 16/10775 (neu), 16/10776). Zudem hat im Januar 2015 der Expertenkreis Antisemitismus erneut seine Arbeit aufgenommen.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Nicht nur vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands ist die Bekämpfung von Antisemitismus ein zentrales Anliegen der Bunderegierung. Über jüdische Menschen und die die jüdischen Gemeinden hinaus bedroht Antisemitismus jeglicher Ausrichtung auch die demokratische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und in ihren Grundwerten. Für die Bundesregierung sind sowohl die Prävention als auch die entschiedene Bekämpfung von Antisemitismus und extremistischen Bestrebungen jeglicher Couleur von hoher politischer Priorität. Dass jüdische Menschen sich in Deutschland sicher und aufgehoben fühlen, ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Darüber besteht ein umfassender gesellschaftlicher und politischer Konsens.

1. Wie definiert die Bundesregierung Antisemitismus?

Eine allgemeingültige Definition des Antisemitismus existiert in sozialwissenschaftlichen oder anderen öffentlichen Zusammenhängen nicht. Die Bundesregierung versteht unter Antisemitismus die politisch, sozial, rassistisch oder religiös (Antijudaismus) grundierte Feindschaft gegenüber Juden (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2013, S. 124).

a) Falls sich diese Definition von der Arbeitsdefinition Antisemitismus der EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia) unterscheidet, wie begründet dies die Bundesregierung?

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) hat eine unverbindliche und nicht offizielle Arbeitsdefinition vorgeschlagen deren Gebrauch und mediale Verbreitung von dort verantwortet wird: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sind nicht an diese Definition gebunden und können Antisemitismus eigenständig definieren. Im Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7700 vom 10. November 2011) wird diese Arbeitsdefinition als eingeschränkt verwendbar eingestuft. Der Bericht des Expertenkreises Antisemitismus sieht – ähnlich zur o.g. Begriffsbestimmung der Bundesregierung – in der Feindschaft gegen Juden aufgrund der angeblichen oder tatsächlichen Zugehörigkeit der jeweiligen Individuen oder Institutionen zum Judentum einen wesentlichen definitorischen Kern.

b) Weshalb ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) aus dem Jahr 2004, die über die Website der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte abrufbar war und die online nicht mehr verfügbar ist (www.fra.europa.eu/en/fra/material/pub/AS/AS-WorkingDefinition-draft.pdf), nicht mehr online verfügbar?

Zum 1. März 2007 wurde die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Grundrechteagentur) als Nachfolgeeinrichtung der EUMC errichtet (vgl. Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte). Ziel der Grundrechteagentur ist es, die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Grundrechtsfragen zu unterstützen und ihnen Fachkenntnisse bereit zustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen (vgl. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007).

Das Mandat der Grundrechteagentur geht über das Mandat der EUMC hinaus. Derzeit arbeitet die Grundrechteagentur zu den Themenbereichen, die in Artikel 2 des Beschlusses Nr. 252/2013/EU des Rates vom 11. März 2013 zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013–2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 21. März 2013, S. 1) festgelegt wurden. Neben dem Themenbereich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz erfasst der aktuelle Mehrjahresrahmen unter anderem Themenbereiche wie Zugang zum Recht, Opfer von Straftaten, Informationsgesellschaft, Integration von Roma, Rechte des Kindes sowie Diskriminierung.

Weshalb die Arbeitsdefinition Antisemitismus der EUMC nicht mehr online auf der Seite der Grundrechteagentur verfügbar ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

c) Gilt diese vereinbarte Arbeitsdefinition noch für die Bundesregierung?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.

d) Wird sich die Bundesregierung für die Wiederveröffentlichung dieser Arbeitsdefinition einsetzen?

Die Grundrechteagentur nimmt nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grund rechte ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr. Die Bundesregierung respektiert die Eigenständigkeit der Grundrechteagentur.

e) Welche Kriterien werden bei der Neudefinition antisemitischer Übergriffe für die Registrierung von Straftaten diskutiert, und wie findet diese Diskussion statt?

Der Empfehlung des parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) entsprechend wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (BLAG „KPMD-PMK“) mit dem Auftrag eingerichtet, das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zu überprüfen.

Die Definition antisemitischer Straftaten im Definitionssystem – „antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird“ – bedarf aus Sicht der Bundesregierung keiner Modifizierung. Eine Neu-Definition des Begriffs „Antisemitismus“ wird daher im Rahmen der BLAG „KPMD-PMK“ derzeit nicht angestrebt.

2. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein jährlich erscheinender Antisemitismusbericht über antisemitische Straftaten, der pa-rallel zu den Empfehlungen der Expertenkommission entsteht, sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

Eine jährliche Veröffentlichung von Statistiken und Zahlen zur „politisch-motivierten Kriminalität“ – inkl. antisemitischer Gewalttaten und Volksverhetzungsdelikte – erfolgt bereits in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder. Darüber hinaus wird keine Berichterstattung angestrebt.

3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbreitung des sogenannten Alltagsantisemitismus, der laut dem letzten Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 17/7700) der Bundesregierung „antisemitische Stereotype oder Zuschreibungen gleichwohl in die Alltagswelt“ (S.65) einwebt, und welche Gegenmaßnahmen hat sie ergriffen?

4. Wie viele Menschen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ein geschlossen antisemitisches Weltbild (Zahlen bitte begründen)?

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die im o. g. Bericht des Expertenkreises Antisemitismus ausgewerteten demoskopischen Untersuchungen geben übereinstimmend eine Größenordnung von etwa 20 Prozent latentem Antisemitismus an.

Je nach Methode, erkenntnisleitendem Interesse und Fragebogendesign können solche Ergebnisse allerdings variieren. Wie viele Menschen in Deutschland ein geschlossen antisemitisches Weltbild haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung diese Ergebnisse ernst und sieht sich fortwährend veranlasst, dem Antisemitismus in der Gesellschaft entgegen-zutreten und ihn nachhaltig zu bekämpfen. Alle gemessenen Quantitäten antisemitischen...

Erscheint lt. Verlag 17.6.2024
Sprache deutsch
Themenwelt Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
ISBN-10 3-7597-9032-1 / 3759790321
ISBN-13 978-3-7597-9032-3 / 9783759790323
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