Die politischen Institutionen des Landes Glarus und deren Amtsinhaber -  Patrick A. Wild

Die politischen Institutionen des Landes Glarus und deren Amtsinhaber (eBook)

mit einem Glossar über Amts-, und Funktionsbezeichnungen im alten Glarus
eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
160 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7562-8602-7 (ISBN)
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Das Buch beschreibt die politischen Institutionen des Landes Glarus und deren Amtsinhaber aus der Frühzeit bis am 1.1.2024. Das Buch ist zweisprachig Deutsch und Englisch und die Amtsinhaber in den zahlreichen Verzeichnissen sind im Genealogiewerk von Kubly-Müller, welches im Landesarchiv von Glarus aufbewahrt wird, aufgeführt und entsprechend referenziert.

Patrick A. Wild wurde in Basel geboren, hat aber selber Wurzeln im Glarnerland. Sowohl seine Urgrosseltern väterlicherseits, wie auch mütterlicherseits stammen aus Mitlödi und Schwanden. Patrick Wild betreibt eine interaktive Webseite unter www.glarusfamilytree.com die sich mit dem Kanton Glarus und seinen Familien befasst. Immer wieder werden interessante Blogs zu Glarus darin veröffentlicht. Er pflegt auch einen Stammbaum, in welchem alle über 200 Familien aus dem Glarnerland kontinuierlich erfasst und miteinander verbunden werden.

A. Das aktuelle politische System von Glarus

A. The Actual Political System of the Canton of Glarus

Die gegenwärtige Verfassung des Kantons Glarus wurde am 1. Mai 1988 von der Landsgemeinde angenommen und seither mehrmals revidiert2.

Legislative

Die Landsgemeinde: Die Landsgemeinde ist die Versammlung der stimmberechtigten Einwohner und damit das oberste Organ des Kantons. Seit 1972 nehmen an ihr auch die Frauen teil. Die ordentliche Landsgemeinde findet alljährlich am ersten Sonntag im Mai statt und wird vom Landammann geleitet. Die Grundlage für die Verhandlungen bilden die im Memorial oder im Amtsblatt veröffentlichten Vorlagen des Landrates (des Parlaments); andere Traktanden / Themen dürfen nicht beraten werden. Alle stimmberechtigten Teilnehmenden haben das Recht, zu den Sachvorlagen Anträge auf Unterstützung, Abänderung, Ablehnung, Verschiebung oder Rückweisung zu stellen.

Die Landsgemeinde wählt den Landammann (Prä-sidenten der Kantonsregierung) und den Landesstatthalter (Vizepräsidenten der Kantonsregierung), die Gerichtspräsidenten und die weiteren Richter.

Sie beschliesst über den Erlass und die Änderungen der Kantonsverfassung und über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der kantonalen Gesetze. Sie fasst die Beschlüsse über alle einmaligen Ausgaben von mehr als 1 Million Franken und über alle wiederkehrenden Ausgaben von mehr als 200 000 Franken im Jahr. Überdies legt sie den Steuerfuss fest.

Der Landrat3: Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt sechzig Mitglieder, die vom Volk an der Urne in den drei Gemeinden entsprechen-

The current constitution of the Canton of Glarus was adopted by the cantonal parliament on 1 May 1988 and has been revised several times since then.

Legislature

The Landsgemeinde: The Landsgemeinde is the assembly of the inhabitants entitled to vote and thus the highest organ of the canton. Since 1972 women have been taking part in it. The Landsgemeinde takes place annually on the first Sunday in May and is chaired by the Landammann. The proceedings are based on the documents of the Landrat (the Parliament) published in the Memorial or the Official Gazette; no other matters may be discussed. Every participant entitled to vote shall have the right to submit motions to support, amend, reject, postpone or reject the proposals.

The Landsgemeinde elects the Landammann (President of the Cantonal Government) and the Landesstatthalter (Vicepresident of the Cantonal Government), the presidents of the courts and the other judges.

It decides on the enactment and amendments of the cantonal constitution and on the enactment, amendment and repeal of cantonal laws. It passes resolutions on all oneoff expenditures of more than 1 million francs and on all recurrent expenditures of more than 200,000 francs per year. It also sets the tax rate.

The Landrat: The Landrat is the cantonal parliament. It has sixty members, who are elected by the people at the ballot box in the constituencies

den Wahlkreisen im Proporzwahlsystem auf jeweils vier Jahre gewählt werden. Der Landrat wählt alljährlich aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die weiteren Mitglieder des Landratsbüros.

Der Landrat ist die oberste Aufsichtsbehörde über die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte. Er berät die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse zuhanden der Landsgemeinde vor und erlässt in eigener Kompetenz Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse. Überdies entscheidet er über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen.

Exekutive

Der Regierungsrat4 ist die Regierung des Kantons. Er besteht seit 2006 aus fünf (vorher sieben) Mitgliedern, die vom Volk an der Urne gesamtkantonal im Majorzwahlsystem auf jeweils vier Jahre gewählt werden. Sein Präsident (Landammann) und sein Vizepräsident (Landesstatthalter) werden für jeweils zwei Jahre von der Landsgemeinde gewählt.

Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde, plant das staatliche Handeln, vertritt den Kanton nach aussen und führt die kantonale Verwaltung. Er entwirft die Gesetze und rechtsetzenden Verordnungen zuhanden des Landrates und der Landsgemeinde und erlässt in eigener Kompetenz Vollzugs- und Verwaltungsverordnungen.

Die Regierung ist in fünf Departemente aufgeteilt:

1. Departement Sicherheit und Justiz, 2. Finanz und Gesundheit, 3. Bildung und Kultur, 4. Bau und Umwelt und 5. Volkswirtschaft und Inneres.

Judikative

Erste gerichtliche Instanz ist das Kantonsgericht, das in zwei Zivilkammern, eine Strafkammer und eine Strafgerichtskommission gegliedert ist.

corresponding to the three municipalities using the proportional representation system for four-year terms. Every year, the Landrat elects the President, the Vicepresident and the other members of the Land Council Office from among its members.

The Landrat is the supreme supervisory authority over the government, the administration and the courts. It prepares the constitution and legislation and other resolutions for the attention of the National Assembly and issues ordinances, administrative and financial resolutions on its own authority. It also decides on fundamental or generally binding plans.

Executive

The Government Council is the government of the canton. Since 2006 it has consisted of five (previously seven) members who are elected by the people at the ballot box on a canton-wide basis for a four-year term of office using the majority voting system. Its president (Landammann) and vicepresident (Landesstatthalter) are elected for two years at a time by the Landsgemeinde.

The Government Council is the highest executive authority, plans the state's actions, represents the canton to the outside world and manages the cantonal administration. It drafts laws and legislative ordinances for the attention of the Landrat and the Landsgemeinde and issues executive and administrative ordinances on its own authority.

The government is divided into five departments:

1. Department of Security and Justice, 2. Department of Finance and Health, 3. Department of Education and Culture, 4. Department of Construction and Environment, and 5. Department of Economic Affairs and Home Affairs.

Judiciary

The first judicial authority is the cantonal court, which is divided into two civil chambers, a criminal chamber and a criminal court commission.

Dieses wurde mit der Revision der Gerichtsorgani-sation von 1990 geschaffen und ersetzte die bis anhin bestehenden Zivil-, Augenschein-, Kriminal- und Polizeigerichte.

Zweite gerichtliche Instanz ist das Obergericht.

Der Kanton Glarus kennt eine kantonale Schlichtungsbehörde, welche die Aufgabe hat, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten vor einem Gerichtsverfahren eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Eingeführt per Landsgemeindebeschluss von 2017 ersetzte sie je eine kantonale Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse und Gleichstellung und drei kommunale Vermittlerämter.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird vom Verwaltungsgericht ausgeübt. Daneben gibt es für besondere Verwaltungsstreitigkeiten verwaltungsunabhängige Rekurskommissionen.

Die Richter werden von der Landsgemeinde auf jeweils vier Jahre gewählt. Die Strafverfolgung findet durch die Staats- und die Jugendanwaltschaft statt.

Die Politischen Gemeinden

Mit dem Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 2006 wurden die Glarner Ortsgemeinden, Schulgemeinden, Fürsorgegemeinden und Tagwen (Bürgergemeinden) per 1. Januar 2011 zusammengelegt, sodass seither nur noch drei Gemeinden existieren: Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd. Dieser Beschluss wurde an einer ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. November 2007 deutlich bestätigt.

Neben diesen drei Einheitsgemeinden gibt es die ebenfalls öffentlichrechtlich anerkannten Kirchgemeinden der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Glarus und der Römischka-tholischen Kirche.

This was created with the revision of the court organization in 1990 and replaced the civil, eye witness, criminal and police courts that existed until then.

The second judicial authority is the Supreme Court.

The canton of Glarus has a cantonal arbitration authority, which has the task of bringing about an amicable settlement between the parties in civil disputes prior to court proceedings. Introduced by Landsgemeinde resolution in 2017, it replaced one cantonal conciliation board each for tenancies and equality and three communal mediation offices.

Administrative jurisdiction is exercised by the Administrative Court. In addition, there are appeal commissions for special administrative disputes that are independent of the administration.

The judges are elected by the Landsgemeinde for a four-year term. Criminal prosecution is carried out by the Office of the Public Prosecutor and the Office of the Juvenile Prosecutor.

The political communes

With the Landsgemeinde resolution of 7 May 2006, the...

Erscheint lt. Verlag 11.3.2024
Sprache deutsch
Themenwelt Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
ISBN-10 3-7562-8602-9 / 3756286029
ISBN-13 978-3-7562-8602-7 / 9783756286027
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