Verantwortung in der Sozialen Arbeit -  Joachim Merchel,  Peter Hansbauer,  Reinhold Schone

Verantwortung in der Sozialen Arbeit (eBook)

Ethische Grundlinien professionellen Handelns
eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
118 Seiten
Kohlhammer Verlag
978-3-17-041908-7 (ISBN)
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Die Dimension 'Verantwortung' hat in der Sozialen Arbeit eine große Bedeutung: Entscheidungen von Fachkräften greifen zum Teil tief in das Leben und die Zukunftsgestaltung ihrer Adressatinnen und Adressaten ein. Sich dieser Verantwortung bewusst zu sein und über die eigene Machtposition zu reflektieren, ist grundlegend für eine professionelle Praxis. Dies betrifft neben der formalen (Zuständigkeit) und rechtlichen Verantwortung insbesondere die Dimension der ethischen Verantwortung, die im Zentrum des Buches steht und anhand von Spannungsfeldern aus der sozialarbeiterischen Praxis erörtert wird. Abschließend wird unter dem Schlagwort 'Organisationsethik' die Rolle von Einrichtungen und Trägern im Kontext von Verantwortung in der Sozialen Arbeit erklärt.

Dr. Joachim Merchel war bis Anfang 2019 Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit sowie Leiter des weiterbildenden Master-Studiengangs Sozialmanagement an der FH Münster. Dr. Peter Hansbauer ist dort Professor für Soziologie sowie Leiter des Master-Studiengangs Jugendhilfe. Dr. Reinhold Schone ist dort Seniorprofessor für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz sowie Jugendhilfeplanung.

Dr. Joachim Merchel war bis Anfang 2019 Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit sowie Leiter des weiterbildenden Master-Studiengangs Sozialmanagement an der FH Münster. Dr. Peter Hansbauer ist dort Professor für Soziologie sowie Leiter des Master-Studiengangs Jugendhilfe. Dr. Reinhold Schone ist dort Seniorprofessor für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz sowie Jugendhilfeplanung.

1 Entscheidung und Verantwortung in der Praxis der Sozialen Arbeit


T Überblick

Um sich dem Gegenstand »Verantwortung in der Sozialen Arbeit« zu nähern, werden zunächst verschiedene Fallkonstellationen skizziert, die in ambivalenten Konstellationen schwierige, das Schicksal von Menschen bestimmende Entscheidungen von Fachkräften der Sozialen Arbeit verlangen. Diese Konstellationen werden im weiteren Verlauf des Buches immer wieder aufgenommen. Das Kapitel schließt nach diesem Themenaufriss mit einer ersten Annährung an den Begriff »Verantwortung«.

1.1 Fallkonstellationen


Fachkräfte in der Sozialen Arbeit müssen vielfältige Entscheidungen treffen. Sie müssen mehrdeutige Situationen interpretieren und sich – zumindest im Sinne einer begründeten, plausiblen fallbezogenen Arbeitshypothese (Was liegt hier vor? Was macht den Fall zum Fall? Wo zeigen sich Ansatzpunkte für unterstützende Interventionen? Welche Wirkungen können von solchen Interventionen erwartet werden?) für eine bestimmte Sichtweise entscheiden. Sie müssen entscheiden, welches Vorgehen sie wählen und nach welchen Gesichtspunkten sie die Wirkungen und Nebenwirkungen ihrer Interventionen beobachten und bewerten. Manchmal stehen sie vor der Frage, ob sie ihrem Gegenüber eigene Entscheidungsfähigkeit zusprechen oder ob ihr Gegenüber nach ihrer Auffassung die Folgen eigener Entscheidungen nicht überblicken kann und sie daher zum Wohle des*der Adressat*in selbst entscheiden oder den*die Adressat*in zu einer bestimmten Entscheidung drängen sollen. Vielfach sind Entscheidungen mit Unsicherheiten und mit (latenten oder offenen) Konflikten verbunden.

Entscheidungen sind immer mit Verantwortung verknüpft. Jede Fachkraft muss sich die Frage stellen, welche Implikationen und welche Folgen ihre Entscheidung für das Wohlergehen und für die Autonomie ihrer jeweiligen Adressat*innen mit sich bringt und in welcher Weise weitere Beteiligte von den Entscheidungen betroffen sein können.

Einige nachfolgend skizzierte Beispiele aus verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit sollen erkennen lassen, dass und wie sich Anforderungen und Fragen zur Verantwortung im Alltag professionellen Handelns zeigen.

Beispiel 1: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der 10-jährige Marc lebt mit seiner Mutter und zwei jüngeren Geschwistern in einer 80 qm großen Wohnung; der Partner der Mutter ist vor kurzem aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, steht jedoch weiterhin im Kontakt zur Mutter und zu den Kindern. Die Klassenlehrerin des Jungen wendet sich – entsprechend den Kinderschutz-Absprachen mit dem Jugendamt – an das Jugendamt bzw. den ASD und weist auf mögliche sexuelle Übergriffe auf den Jungen durch den Partner der Mutter hin; sie interpretiert Andeutungen des Jungen und sexualisierte Verhaltensweisen in Pausen und im Sportunterricht als mögliche Hinweise. Die Sozialarbeiterin F. hat Gespräche mit der Mutter geführt und einen Termin für Gespräche mit dem Jungen in der Beratungsstelle vereinbart. Die Gespräche haben keine ausreichende Klarheit gebracht und wenig Gesichtspunkte für Entscheidungen zum weiteren Handeln erzeugt. F. hat den Fall in das Teamgespräch eingebracht. Im ASD besteht die Regelung, dass alle Fälle, für die möglicherweise eine Hilfe zur Erziehung eingeleitet werden soll, ins Team eingebracht und dort erörtert werden; den Beratungen im Team wird eine nicht unerhebliche Bedeutung im Entscheidungsprozess zugesprochen. Die Kolleg*innen plädieren dafür, den Jungen zunächst zur »diagnostischen Abklärung« für vier Wochen in einer »Diagnosegruppe« unterzubringen. F. ist unsicher, ob dies von der Mutter und dem Jungen akzeptiert würde und ob dies – trotz der noch unklaren Sachlage – zur Stigmatisierung des Jungen und der beteiligten Personen beitragen würde – mit möglicherweise problematischen Folgen für die Erziehungskonstellationen in der Familie. Andererseits befürchtet sie Versäumnisse, wenn der Verdacht sich als richtig erweisen sollte. Sie weiß nicht, wie sie entscheiden soll und gibt den Fall erneut ins Team in der Erwartung, dass das Team kollegial entscheidet und ihr dadurch den Druck nimmt.

Fragen zur Verantwortung

  • ·

    Kann eine »Team-Entscheidung« Verantwortungsdruck von der Einzelperson nehmen oder bleibt letztlich eine individuelle Fall-Verantwortung mit individuellem Entscheidungsdruck bestehen?

  • ·

    Ist Verantwortung für die Entscheidung teilbar: Verantwortung für die Bearbeitung des Falls bei der Fachkraft – Verantwortung für Entscheidung beim Team?

  • ·

    Wofür trägt die fallzuständige Fachkraft die Verantwortung und wie lässt sich die Verantwortung der Teammitglieder genauer konturieren?

Beispiel 2: Suchtberatung

Eine 35-jährige Frau mit erheblichen Alkoholproblemen ist seit ca. sechs Monaten in der Suchtberatung. Sie lebt mit einem gleichaltrigen Partner und ihrer 7-jährigen Tochter zusammen; ihr Partner ist nicht der Vater ihrer Tochter. In letzter Zeit gab es häufiger Situationen, in denen beide stark alkoholisiert waren und sich in der Wohnung aufhielten. In diesen Situationen konnten sie ihre Tochter nicht versorgen. Das Kind versorgte sich notdürftig selbst, aber versäumte den Unterricht in der Schule, zog sich von Sozialkontakten zu anderen Kindern zurück, wurde zur Besorgung von Einkäufen geschickt, musste sich in der zunehmend desorganisierten Wohnung aufhalten. Die Suchtberaterin versucht, das Bekanntwerden der Situation beim Jugendamt zu vermeiden und im Beratungskontakt mit der Mutter auf deren bessere Übernahme der Mutterrolle hinzuwirken. Die Beraterin sieht in der Tochter einen letzten Stabilisierungsfaktor für die Mutter. Wenn durch eine Intervention des Jugendamts dieser Stabilisierungsfaktor wegfiele, befürchtet sie eine krisenhafte Zuspitzung der psychischen Situation der Mutter, die sie an der Bearbeitung ihres Suchtproblems fast vollständig hindere.

Fragen zur Verantwortung

  • ·

    Existiert für die Suchtberaterin eine Lösung für das Verantwortungsdilemma, in dem sie sich befindet: Fühlt sie sich stärker in der Verantwortung gegenüber der Mutter und deren Chancen zur Bewältigung ihres Suchtproblems oder gegenüber dem Kind und dessen Entwicklungsbedürfnissen? Welcher Person gegenüber steht sie in einer stärkeren Loyalität?

  • ·

    Besteht ein akzeptabler Umgang mit dem Problem darin, dass die Suchtberaterin sich primär an ihrer »Zuständigkeit« für die suchtabhängige Mutter ausrichtet, weil die Mutter schließlich zu ihr gekommen und ihr den »Beratungsauftrag« erteilt hat?

Beispiel 3: Vormundschaft

Herr Schwaber ist Amtsvormund und in dieser Funktion seit einigen Monaten zuständig für den 13-jährigen Jackson, der seit seinem achten Lebensjahr stationär untergebracht ist und seither verschiedene Einrichtungen durchlaufen hat, aus denen er immer wieder entlassen wurde. Auch in der jetzigen Einrichtung war Jackson schon häufig über Nacht abgängig und wurde einmal mitten in der Nacht angetrunken von der Polizei in die Einrichtung zurückgebracht. Überdies ist er wegen mehrerer Delikte polizeibekannt, darunter nicht nur gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigungen, sondern auch Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl.

In der nächsten Hilfeplankonferenz, an der Herr Schwaber erstmals als Vormund teilnimmt, fordert deshalb der fallzuständige ASD-Mitarbeiter, Jackson müsse jetzt geschlossen untergebracht werden, um Schlimmeres zu verhindern: Er entzöge sich der Erziehung, wäre unfähig eine Bindung zu seinen Betreuern einzugehen und wenn die »Sache« weiter eskaliere, dann sähe er ihn mit 14 in der Jugendarrestanstalt. Es gebe deshalb keine Alternative zu einer geschlossenen Unterbringung. Alle Versuche, Jackson selbst eine Stellungnahme zu entlocken, scheitern.

In der Hilfeplankonferenz wird (noch) keine Entscheidung getroffen. Herr Schwaber beschließt, sich nochmals alleine mit Jackson zu treffen, um mit ihm über den Verlauf der Hilfeplankonferenz und das Vorgefallene zu sprechen. Als Herr Schwaber das nächste Mal den ASD-Mitarbeiter im Jugendamt trifft, fordert dieser ihn dazu auf, einen Antrag nach § 1631b BGB beim Familiengericht zu stellen, um das Mündel geschlossen unterzubringen.

Fragen zur Verantwortung

  • ·

    Ist eine kurzfristige Internierung Jacksons in pädagogischer Absicht zu verantworten, um eine spätere Verengung von Optionsspielräumen durch einen Gefängnisaufenthalt zu verhindern?

  • ·

    Ist es zu verantworten, eine derart schwerwiegende Entscheidung zu treffen, obwohl Herr Schwaber erst kurze Zeit Vormund für Jackson ist?

  • ·

    Welche Verantwortung hat Herr Schwaber gegenüber seinem Kollegen im ASD und wird dieser eine Weigerung, Jackson...

Erscheint lt. Verlag 6.6.2023
Mitarbeit Herausgeber (Serie): Rudolf Bieker, Heike Engel
Verlagsort Stuttgart
Sprache deutsch
Themenwelt Sozialwissenschaften Pädagogik Sozialpädagogik
Schlagworte Distanz • Entmachtung • Ethische Verantwortung • formale Verantwortung • Grundlagen • Haltungskompetenz • Handlungswissen • Hilfe • individuelle Verantwortung • Kontrolle • Nähe • Organisation • Professionelles Handeln • Rechtliche Verantwortung • Unterstützung
ISBN-10 3-17-041908-0 / 3170419080
ISBN-13 978-3-17-041908-7 / 9783170419087
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