Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen (eBook)

Setzen Sie Ihre medizinischen, sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüche durch

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2023
Walhalla Digital (Verlag)
978-3-8029-5744-4 (ISBN)

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Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen - Ralf Hauner
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Nachteilsausgleiche sichern

Eine Behinderung und/oder schwere Krankheit führt oft zu einer höheren Belastung und zu Nachteilen im Alltag und im Arbeitsleben. Deshalb gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung Vergünstigungen und finanzielle Hilfen. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, also ein Schwerbehindertenausweis.

Der Ratgeber Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen

  • erklärt, welche Vorteile der Besitz eines Schwerbehindertenausweises bietet,
  • klärt juristische Begriffe wie etwa Grad der Behinderung und Merkzeichen,
  • informiert über Beantragungsvoraussetzungen und medizinische Vorgaben,
  • führt durch den Ablauf der Feststellung durch das Versorgungsamt,
  • zeigt auf, wie man gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen kann.


Ralf Hauner ist Krankenkassenbetriebswirt, Dozent und Fachautor.

Wie kommen Behinderungen zustande?


Die Kreissäge im Betrieb oder bei einem häuslichen Unfall trennt einen Finger ab, ein Sturz von einem Gerüst oder einer Leiter verursacht einen Wirbelkörperbruch mit Querschnittslähmung, ein Gegenstand springt ins Auge, Folge: Erblindung. Man spricht von Unfällen. Bei Unfällen in der Freizeit oder bei Verkehrs- oder Betriebsunfällen können sich die unterschiedlichsten Verletzungen ergeben, z. B. Verwundungen, Quetschungen, Verbrennungen oder Knochenbrüche. Die Verletzungen sind häufig äußerlich gut sichtbar. Schwierig wird es, wenn der Verletzte bewusstlos ist, z. B. aufgrund innerer Verletzungen an Organen wie etwa einem Leberriss.

Trotz schneller Hilfe und sofortiger Versorgung kann sich ein langwieriger Heilungsprozess ergeben und unterschiedlichste Unfallfolgen wie Taubheit, Sehminderung oder Gehbehinderung zurückbleiben. Die aus den Verletzungsfolgen resultierenden bleibenden Funktionsstörungen gelten als Behinderungen oder Schwerbehinderungen im Sinne des SGB IX.

Infektiöse Erkrankungen werden in den häufigsten Fällen problemlos überstanden. Die meisten dieser Erkrankungen, wie eine saisonale Bronchitis, Darminfekte usw., heilen ab und hinterlassen im Normalfall keine bleibenden Schäden.

Es kann allerdings vorkommen, dass ein rheumatisches Fieber im Kindesalter Herzklappenschäden und somit eine Herzfunktionsstörung oder häufige Bronchitis oder Bronchiektasen (krankhafte Erweiterungen der Atemwege) und damit eine Lungenfunktionsstörung als Behinderung zur Folge haben.

Bis heute ist unklar, ob bestimmte bakterielle oder virale Infektionen später degenerative Gelenkerkrankungen verursachen.

Eine große Zahl von infektiösen Erkrankungen wie Tuberkulose, Borreliose, Aids, Pocken, Cholera, Rinderwahn, COVID-19 etc. können zu schweren Organfunktionsstörungen und bleibenden Behinderungen führen.

Unter organischen Erkrankungen versteht man die strukturelle Schädigung von Organen (z. B. Herz, Lunge, Leber, Gehirn) mit der Folge von Funktionseinschränkungen, die sich für den Patienten in Form von Beschwerden oder sogar Behinderungen, für den behandelnden Arzt durch Krankheitssymptome wie Angina pectoris (Schmerzattacken bei koronarer Herzkrankheit), Atemnot, Schmerzen oder Lähmung äußern.

Die einzelnen Organe im Körper sind nicht autonom, sie unterliegen übergeordneten Steuerungen durch Nerven und Hormone. Somit wirkt sich z. B. eine Behinderung bei der Sauerstoffaufnahme in der Lunge bei Lungenfibrose nachteilig auf Gehirn, Herz, Nieren etc. aus.

Stoffwechselstörungen wie erhöhte Fette oder Harnsäure im Blut, Diabetes mellitus oder die weniger bekannten Stoffwechselprodukte wie Amyloid, Alkapton und Homocystein können ebenfalls sekundäre krankhafte Beeinträchtigungen verursachen, wie beispielsweise Herzinfarkt, Blindheit, Gefäßverschlüsse und diverse Entwicklungsstörungen, die zu schweren Behinderungen führen können.

Störungen der Steuerungsfunktionen von hormonproduzierenden Drüsen (wie Wachstumsstörungen, Unfruchtbarkeit, Basedow, Cushing-Syndrom), des Nervensystems (Multiple Sklerose, Polyneuropathie), der blutbildenden Organe (Leukämie, Blutgerinnungsstörung, Blutarmut) und des Immunsystems (Infektanfälligkeit, Aids) sind für zahlreiche folgenschwere Erkrankungen verantwortlich.

Hierzu gehören auch allergische Reaktionen, die teilweise so intensiv und verstärkt auftreten können, dass sie eine Erwerbsminderung bewirken (z. B. Mehlallergie bei Bäckern) und als Behinderung gelten.

Manche Krankheiten und damit teilweise auch Behinderungen werden durch den Patienten durch eine unvernünftige Lebensweise bzw. Ignoranz gegenüber präventiv-ärztlichen Mahnungen, z. B. der Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen verschuldet. Heutzutage ist jedem bekannt, dass Nikotinsucht und selbst das Passivrauchen zum Herzinfarkt führen können, übermäßiger Alkoholkonsum zur Leberzirrhose (Leberschrumpfung) und Rauschgiftabhängigkeit zu psychischem Versagen.

Zu wenig Bewegung ist für unseren Körper auf Dauer schädlich. Die physische Belastung im Betrieb wurde uns im Laufe der letzten Jahrzehnte teilweise von Maschinen abgenommen, unterwegs sind wir häufig mit dem Auto. Zu Hause suchen wir Erholung vor dem Fernseher in einem bequemen Sessel – Erholung von Stress, keineswegs von schwerer körperlicher Arbeit.

Bei uns Menschen ist genetisch verankert, dass wir uns täglich in einem bestimmten Mindestumfang bewegen sollten. Wenn diese Mindestmenge an Bewegung unterschritten wird, kann es in der Folge zur Unterforderung und Degeneration der sogenannten Versorgungsorgane unserer Muskulatur (Blutversorgung, nervliche und hormonelle Störung) kommen. Deshalb gilt Bewegungsmangel auch als Risikofaktor. Koronare Herzkrankheiten und Herzinfarkte können trotz Dilatation (therapeutische Gefäßerweiterung), Stents oder Bypass zu einer Herzminderleistung und Behinderung oder gar zum Tod führen.

Man kennt heute viele sogenannte Risikofaktoren, die – oder deren Zusammentreffen – später zu Krankheiten und Behinderungen führen können. Infarktrisiken und Übergewicht wurden bereits als Beispiele erwähnt. Durch Rauchen kann es zu arteriellen Gefäßverschlüssen in den Beinen kommen. Die „Raucherbeine“ sind mit Schmerzen und Gehbehinderung verbunden. Durch Bypässe kann eine Amputation nicht immer abgewendet werden.

Es ist oft erstaunlich, wenn der keuchende Asthmatiker immer noch am Glimmstängel hängt oder nach dem zweiten Herzinfarkt die ärztlichen Mahnungen immer noch als Unsinn abtut.

Durch Schutzimpfungen soll dafür gesorgt werden, dass schlimme Infektionskrankheiten verhindert werden. Zahlreiche Empfehlungen der Kinderärzte zu den Bereichen Ernährung, Erziehung, Vitaminangaben, Sport etc. helfen, eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu ermöglichen und insbesondere Entwicklungsschäden (z. B. Knochendeformitäten durch Vitamin-D-Mangel, Blutarmut, Infektfolgen etc.) und somit späteren Schwerbehinderungen vorzubeugen.

Viele spätere Behinderungen resultieren aus der Unkenntnis körperlicher Anomalien, die bereits im Kindesalter vorhanden sind, jedoch noch nicht in Erscheinung treten. Als Beispiel seien die bei schulärztlichen Untersuchungen diagnostizierten Wirbelsäulendeformitäten (Skoliosen) zu nennen. Diese Schädigungen der Wirbelsäule bedürfen einer entsprechenden Heilgymnastik oder einer Therapie im Bereich der Sportmedizin.

Schweres Heben und Tragen aus eigener Kraft (Industrie, Handel und Transportwesen) ist mit einer konstitutionell bedingten Wirbelsäulendeformität nicht vereinbar. Der Patient wird in vielen Fällen früher oder später arbeitsunfähig (z. B. nach Hexenschuss, Lumboischialgie – Schmerzen durch Druck auf die Nervenwurzel, Bandscheibenvorfall). Danach folgen zwangsläufig der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und später häufig der Antrag auf Frühverrentung. Die gesetzliche Jugendschutzuntersuchung durch den Hausarzt vor Beginn der Berufsausbildung bringt nur sehr selten verborgene Anomalien zu Tage.

Einseitige berufliche Belastungen werden häufig nicht beachtet. Wenn schon ein Elternteil z. B. an Venenthrombose litt und bei der Tochter während der Schwangerschaft Krampfadern in Erscheinung treten, ist ein stehender Beruf wie Verkäuferin denkbar ungünstig, vor allem wegen der Gefahr venöser Stauungen in den Beinen mit möglichen Folgen wie Venenentzündung, Thrombose oder einem „offenen Bein“.

Einseitige berufliche Belastungen treffen natürlich Personen mit Krankheitsvorschädigungen noch härter. „Steter Tropfen höhlt den Stein“ – dieses Prinzip gilt auch in der Medizin. Die Halswirbelsäule wird beispielsweise durch die Bildschirmarbeit beruflich einseitig stark belastet.

Wichtig:

Jeder sollte für sich und seine berufliche Karriere eine frühzeitige Prävention (Vorbeugung) von Krankheiten bzw. Behinderungen betreiben.

Wenn jemand seine Arbeitsleistung im Betrieb – um seinen Arbeitsplatz zu erhalten – permanent steigern muss, gerät er irgendwann in die Situation der Überforderung mit den Folgen psychischer und körperlicher Erschöpfung, Krankheit und Behinderung.

Man benötigt für permanent gute Leistungen, insbesondere solche, die mit Karrierebestrebungen verbunden sind, eine gute physische und psychische Verfassung. Systematische Gesundheitspflege und -kontrollen sowie Präventivsport sind die Grundlage für Dauerleistungen und für die Vorbeugung von Krankheit und Behinderung.

Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Als kostbarsten Wert unseres Lebens müssen wir sie pflegen, dann ermöglicht sie es uns auch, ein gesundes und aktives Leben zu führen. Falsch ist hingegen die Auffassung, dass der Sozialstaat oder die Krankenkasse bei einem bereits eingetretenen „gesundheitlichen Schadensfall“ mit medizinischer und sozialer Zuwendung ohne Rücksicht auf Kosten helfen oder die gesetzliche Rentenversicherung durch eine noch rechtzeitige Rehabilitation eine Behinderung oder...

Erscheint lt. Verlag 12.5.2023
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Antragstellung • Arbeitsunfähigkeit • Begutachtung • Behinderun g • Berufsunfähigkeit • Erwerbsminderung • Erwerbsminderungsrente • Erwerbsunfähigkeit • Familienpflegezeitgesetz • Feststellungsbescheid • Funktionsstörung • Gesundheitsschäden • Grad der Behinderung (GdB) • Grad der Schädigung • Gutachter • Krankheit • Leistungen zur Teilhabe • Merkzeichen • Minderung der Erwerbsfähigkeit • Nachteilsausgleiche • Pflegezeitgesetz • Prävention • Schwerbehindertenausweis • schwerbehinderteneigenschaft • Schwerbehinderung • Versorgungsamt • Versorgungsmedizinischen Grundsätze • Widerspruch • Widerspruchsverfahren
ISBN-10 3-8029-5744-X / 380295744X
ISBN-13 978-3-8029-5744-4 / 9783802957444
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