Bereits im 16. Jahrhundert propagierte der Spanier Juan Luis Vives ein garantiertes Mindesteinkommen, allerdings mit einer Gegenleistung und einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden. Die Existenz sollte laut Vives durch Erwerbsarbeit sichergestellt sein, nur bei einem zu geringen Einkommen sollte der Lohn auf eine Mindestversorgung aufgestockt werden. Fast 500 Jahre später wurde in Spanien ein solches Grundeinkommen eingeführt. Seit Juni 2020 erhalten die ersten Bürger, die weniger als 1.000 EUR verdienen, mindestens 462 EUR pro Monat als Grundeinkommen um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese an Bedingungen geknüpfte Zahlung ist vergleichbar mit der deutschen Sozialhilfe oder Hartz IV.
Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ist nicht neu, sie wurde bereits Ende des 17. Jahrhunderts vom Engländer Thomas Spence entwickelt. Jeder Bürger soll unabhängig von seinem Alter, Geschlecht oder Einkommen eine regelmäßige Zahlung vom Staat ohne Gegenleistung oder Bedürftigkeitsprüfung erhalten, damit jedem eine würdige Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Ein früher Grundeinkommensversuch wurde 1795 im englischen Speenhamland gestartet. Hier erhielt jeder „arbeitsame Mann“ wöchentlich einen fixen Geldbetrag der an den Brotpreis gekoppelt war und bei Verheirateten und Vätern jeweils erhöht wurde. Als 1834 tausende Landarbeiter für mehr Brot und eine bessere Entlohnung protestierten musste der Versuch jedoch gestoppt werden. Das System hatte zu einer Bevölkerungsexplosion, sinkenden Löhnen und einem Verfall der Sitten gesorgt. Seit damals hat sich die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) kaum verändert. Jeder Bürger erhält ein regelmäßiges Einkommen vom Staat ohne dafür arbeiten zu müssen. Die Zahlung wird bedingungslos jedem gewährt, selbst Kindern, alten Menschen, aber auch Reichen. Andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Bafög und Teile der Rente fallen dafür hingegen weg. Die Höhe eines Grundeinkommens sollte sich an den Lebenshaltungskosten bemessen und demnach etwas über 1.000 EUR netto monatlich liegen und damit mindestens dem Vollzeitgehalt in Mindestlohn entsprechen. Kritiker befürchten bei Einführung eines BGE, dass die Arbeitsmoral verfallen würde und dadurch die Arbeitslosenquote empor schießen könnte.
Erscheint lt. Verlag | 23.12.2021 |
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Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Vergleichende Politikwissenschaften |
Schlagworte | Armutsbekämpfung • Bedingungsloses Grundeinkommen |
ISBN-10 | 3-346-56172-0 / 3346561720 |
ISBN-13 | 978-3-346-56172-5 / 9783346561725 |
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