Blut schweigt niemals (eBook)

Deutschlands bekanntester Profiler erzählt die spektakuläre Aufklärung von Cold Cases
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2020 | 1. Auflage
288 Seiten
Verlagsgruppe Droemer Knaur
978-3-426-45600-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Blut schweigt niemals -  Stephan Harbort
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Das erste Sachbuch zum Thema Cold Cases - Pflichtlektüre für alle True-Crime- und Krimi-Fans! Wenn keine Spur zum Täter führt, wenn nichts mehr geht, wenn die Ermittlungen eingestellt werden müssen, dann spricht man von einem 'Cold Case'. Die Gerichtsakten der 'kalten Fälle' vergilben in den Archiven der Ermittlungsbehörden, dicke, prall gefüllte Stehordner voller grausiger Details, mit Bildern blutbesudelter Leichen, zertrümmerter Schädel oder abgetrennter Körperteile. Und auf der letzten Seite findet sich stets der obligatorische Vermerk des Staatsanwalts: 'Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt.' Etwa 95 Prozent aller bekanntgewordenen Morde werden aufgeklärt. Zehn bis 20 Tötungsdelikte können pro Jahr hierzulande nicht aufgeklärt werden. Über tausend Fälle in den vergangenen Jahrzehnten. Diese 'Cold Cases' werden von Spezialisten der Mordkommission bewertet, ob Hinweise übersehen oder Ermittlungsansätze nicht erkannt worden sind, oder ob nun nach all den Jahren mit neuester Kriminaltechnik alte Asservate erfolgversprechend untersucht werden können. In seinem Buch erzählt Stephan Harbort spektakuläre Cold Cases, die in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland aufgeklärt werden konnten, und spricht dabei alle Facetten dieses Themas an - authentisch, spannend, empathisch, informativ. Stephan Harbort, Jahrgang 1964, ist Kriminalhauptkommissa, führender Serienmord-Experte und Bestseller-Autor. Er sprach mit mehr als 50 Serienmördern, entwickelte international angewandte Fahndungsmethoden zur Überführung von Gewalttätern und ist Fachberater bei TV-Dokumentationen und Krimi-Serien.

Stephan Harbort, Jahrgang 1964, ist Kriminalhauptkommissar und führender Serienmordexperte. Er sprach mit mehr als 50 Serienmördern, entwickelte international angewandte Fahndungsmethoden zur Überführung von Gewalttätern und ist Fachberater bei TV-Dokumentationen und Krimi-Serien. Stephan Harbort lebt in Düsseldorf.

Stephan Harbort, Jahrgang 1964, ist Kriminalhauptkommissar und führender Serienmordexperte. Er sprach mit mehr als 50 Serienmördern, entwickelte international angewandte Fahndungsmethoden zur Überführung von Gewalttätern und ist Fachberater bei TV-Dokumentationen und Krimi-Serien. Stephan Harbort lebt in Düsseldorf.

Vorwort


»Es gibt Mordfälle,

die lassen einen nie mehr los.

Besonders, wenn sie nicht aufgeklärt sind.«

Todesermittler

 

»Wir sind die Letzten,

die für Gerechtigkeit sorgen können.«

Cold-Case-Ermittler

 

»Die Täter, die bisher davongekommen sind,

können und sollen sich nicht sicher fühlen –

auch wenn ihre Taten Jahre zurückliegen.«

Cold-Case-Staatsanwalt

 

Wenn Kinder, Frauen, Männer oder ganze Familien in Deutschland vorsätzlich getötet werden, lassen die Ermittlungsbehörden gewöhnlich nichts unversucht, um diese besonders verstörenden und den sozialen Frieden beeinträchtigenden Verbrechen möglichst frühzeitig aufzuklären. Und dabei sind die Kripo und die Staatsanwaltschaft so erfolgreich wie sonst kaum: Die amtlichen Zahlenkolonnen des Bundeskriminalamts weisen für das Berichtsjahr 2018 insgesamt 2471 Delikte aus, die als »Mord, Totschlag oder Tötung auf Verlangen« qualifiziert werden. In 96,1 Prozent der Fälle gelang es, den Täter zu ermitteln. Seit Jahrzehnten ist die hohe Aufklärungsquote stabil.

Diese zugleich international beachtete Erfolgsgeschichte ist gewiss auch darauf zurückzuführen, dass es in der Regel zwischen Täter und Opfer eine Vorbeziehung gibt und die Delinquenten damit zwangsläufig ins Visier der Ermittler geraten. In solchen Fällen gelingt die Lösung häufig sogar binnen 72 Stunden. Besonders anspruchsvoll wird es immer dann, wenn von der üblichen Ermittlungsstrategie abgewichen werden muss, bei »Stranger to stranger«-Delikten zum Beispiel, wenn Täter und Opfer sich bei der Tat erstmals begegnen, meistens zufällig. Oder wenn der finale Beweis nicht geführt, der Beschuldigte nicht angeklagt oder der Angeklagte letztlich nicht verurteilt werden kann. Oder wenn die Fahnder auf der falschen Fährte sind und keinen Verdächtigen ermitteln können. Oder wenn den Ermittlungsbehörden Versäumnisse passieren, Fehler unterlaufen oder aus anderen Gründen die Hände gebunden sind. Auch das kommt vor: 60 bis 100 Tötungsdelikte bleiben hierzulande jedes Jahr ungeklärt. 2018 waren es genau 96 Fälle.

Wenn es nicht gelingt, den Mörder zu demaskieren, wenn die Nachforschungen eingestellt werden müssen, wenn nichts mehr geht, dann spricht man gemeinhin von einem Cold Case. Die Verfahrensakten der Altfälle vergilben mit den Jahren in den Archiven der Ermittlungsbehörden, faustdicke, prall gefüllte Stehordner voller irritierend abstoßender Details bis hin zu Nahaufnahmen verstümmelter Leichen, eingeschlagener Schädel, abgetrennter Gliedmaßen, blutbesudelter Tatorte und so weiter. Die menschliche Destruktivität hat viele Gesichter, allesamt hässlich und schwer erträglich. Am Ende, also auf der letzten Seite der Verfahrensakte, steht schließlich wie ein Menetekel der obligatorische Vermerk der Staatsanwaltschaft: »Die Ermittlungen werden nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.«

Genau das passierte in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland tausendfach. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen soll es nach Untersuchungen des Landeskriminalamts von 1970 bis 2015 insgesamt 1105 Cold Cases gegeben haben. Im internationalen Vergleich stehen die deutschen Todesermittler mit dieser Statistik gleichwohl hervorragend da, allein in den USA schätzt man die Anzahl der ungeklärten Morde auf etwa 200000.

Viele Mörder und Totschläger sind auch hierzulande ungeschoren davongekommen und leben unerkannt mitten unter uns, während ihre Opfer, die den mörderischen Angriff zumindest überlebt haben, und die Angehörigen der in den übrigen Fällen Getöteten täglich leiden – weil sie die Tat ohne Aufklärung nicht verarbeiten, nicht damit abschließen können; weil quälende Gefühle wie Wut, Verzweiflung, Enttäuschung, Hilflosigkeit und Angst sich kontinuierlich verstärken; weil das vergebliche Warten auf die erlösende Nachricht von der Festnahme des Gesuchten zermürbend ist; weil sich die Leidtragenden brisanten Selbstvorwürfen schutzlos ausgesetzt sehen und weil es zu wenig qualifizierte Therapeuten und geeignete Therapieangebote gibt. Besonders schlimm, mitunter unerträglich wird es aber spätestens dann, wenn die im steifen Amtsdeutsch formulierte und wenig empathisch wirkende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vorliegt und damit jede Hoffnung auf Gerechtigkeit und Lebensqualität endgültig dahin ist. Doch auch das Selbstverständnis der Todesermittler leidet arg, denn ihr Anspruch ist immer gleichbleibend hoch: »Wir wollen jeden kriegen!«

»Cold Case« ist kein kriminalistischer oder juristischer Fachausdruck, sondern eine Wortschöpfung der Medien. Es existiert weder national noch international eine universelle Definition. Besonders umstritten ist, wie viel Zeit nach Beendigung der Ermittlungen vergehen soll, bis ein Altfall angenommen werden darf. Zwei Wochen? Zwei Monate? Zwei Jahre? Mittlerweile haben sich führende Fachleute hierzulande darauf verständigt, diese beliebig anmutende Komponente nicht zu berücksichtigen. Sinnvollerweise schlagen Experten des Landeskriminalamts in Düsseldorf folgende Begriffsbestimmung vor: »Mit Abschluss der eingesetzten Mordkommission wird ein ungeklärtes Tötungsdelikt als Cold Case bezeichnet.«

Die Wiederaufnahme von Ermittlungen ist jedoch nur dann möglich, wenn das zu verfolgende Verbrechen noch nicht verjährt ist. Gelingt es den Fahndern nicht, aus den Umständen der Tat wenigstens ein Mordmerkmal im Sinne von Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) herzuleiten, ist der Grundtatbestand, die »vorsätzliche Tötung eines Menschen« (»Totschlag« nach Paragraf 212 StGB), nach 20 Jahren verjährt, während dieser kategorische Ermittlungsvorbehalt für das qualifizierte und zwingend mit lebenslanger Haft bedrohte Delikt »Mord« nicht gilt.

Die beachtlichen Fortschritte in den forensischen Wissenschaften und der Kriminalpraxis berechtigen allgemein zu der Erwartung, weiter zurückliegende Straftaten auch nach Jahrzehnten noch aufklären zu können. Dies gilt in besonderem Maß für den Bereich der Tötungsdelikte. So sind beispielsweise Nachweisempfindlichkeit und Anwendungsspektrum der seit 1990 in Deutschland etablierten DNA-Analyse-Verfahren wesentlich erweitert worden, sodass bereits kleinste Bestandteile von Blut, Gewebeteilen, Sperma, Speichel, Vaginalsekret, Epithelzellen, Knochenmark, anagenen Haaren (die Wurzel ist intakt) oder Nasenausscheidungen genügen, um den Täter anhand seines molekulargenetischen Profils mit hoher Beweiskraft zu identifizieren.

Auch das im Jahr 1993 eingeführte Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) ermöglicht auf der Basis von digitalisierten Fingerabdrücken bekannter Straftäter und Finger- bzw. Handflächenabdruckspuren unbekannter Delinquenten bundesweite, auch international ausgerichtete Recherchen, und zwar binnen kürzester Zeit mit hoher Verlässlichkeit. In früheren Zeiten, als an Tatorten noch umständlich Spurenkarten angelegt werden mussten, wäre so etwas undenkbar gewesen.

Was moderne Kriminalwissenschaften zu leisten vermögen, veranschaulicht beispielhaft der anfangs mysteriöse Fund einer skelettierten Leiche am Nachmittag des 21. Juni 1988 im Stadtwald der hessischen Kleinstadt Rosbach vor der Höhe. Weil die Leiche stark verwest war, konnte der Rechtsmediziner seinerzeit weder die Todesursache noch das Geschlecht bestimmen. Erst 29 Jahre später werden die Ermittlungen ohne besonderen Anlass wieder aufgenommen und verschiedene Experten mit umfangreichen Analysen beauftragt. Zunächst gelingt es Wissenschaftlern des Instituts für Rechtsmedizin in Gießen, aus einem Eckzahn der Leiche DNA zu extrahieren. Nach weiteren Untersuchungen steht fest, dass es sich um die Leiche einer Frau handelt, etwa 25 bis 35 Jahre alt, geboren zwischen 1953 und 1963 irgendwo in Europa. Zum Zeitpunkt ihres Todes muss die Frau schlank gewesen sein.

Rechtsmediziner aus München und Amsterdam führen auf der Basis von Schädel, Zähnen und Haaren der Leiche eine Isotopenanalyse durch (Isotope sind Varianten eines chemischen Elements). Weil menschliches Gewebe entsprechend der Zeit seiner Entstehung auch Informationen zu geografischer Herkunft, Aufenthaltsorten und Lebensumständen einer Person enthält, liegen bald weitere Informationen vor: Demnach ist die Unbekannte im südwestlichen Polen (Gebirgsregion) oder grenznah zur Ukraine aufgewachsen und während der Pubertät in südliche Alpenregionen verzogen, möglicherweise in die Schweiz oder den Norden Italiens.

Ihren letzten Lebensabschnitt muss die Frau außerhalb von Europa verbracht haben, weil die während dieser Zeit aufgenommene Nahrung für einen Aufenthalt in Indien oder einer anderen meeresnahen Region in Südostasien spricht. Nach Einschätzung der Experten ist die Rückkehr nach Mitteleuropa erst Mitte 1988 erfolgt, also wenige Wochen vor ihrem mutmaßlich gewaltsamen Tod. Zu Lebzeiten muss die Frau 1,65 Meter groß gewesen sein. Die Haare waren mittelbraun, gelockt, sie hatte Schuhgröße 34 oder 35 und Blutgruppe A. Die Frau hat 17 Zahnfüllungen besessen, überwiegend bestehend aus Silberamalgam. Besonderes Kennzeichen der Frau zu Lebzeiten: ein ausgeprägter Vorbiss.

Nach einer...

Erscheint lt. Verlag 1.1.2020
Verlagsort München
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Geschichte / Politik Politik / Gesellschaft
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Axel Petermann • Cold Case • Josef Wilfling • Kein Opfer ist je vergessen • Lydia Benecke • Marc Benecke • Michael Tsokos • Polizei • Polizist • Sebastian Fitzek • Serie • Spezialeinheit • Steven Baack • ungelöste Fälle • Unheil • US-Serie • Wahre GEschichte
ISBN-10 3-426-45600-1 / 3426456001
ISBN-13 978-3-426-45600-2 / 9783426456002
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