Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen (eBook)

Absurde Ausreden vor Gericht
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2018 | 1. Auflage
224 Seiten
Ullstein (Verlag)
978-3-8437-1786-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen -  Patrick Burow
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Der Wunsch, der Bestrafung für einen Gesetzesverstoß zu entgehen, ist nur allzu menschlich. Doch der Versuch, sich vor Gericht herauszureden, scheitert oft kläglich. Patrick Burow, seines Zeichens Richter, muss sich seit über zwanzig Jahren unfassbar dreiste, dumme, mitunter aber auch sehr originelle Ausflüchte anhören. In diesem Buch sind die haarsträubendsten und witzigsten davon gesammelt - nicht nur zum Lachen, sondern auch zum Lernen: etwa, warum eine Ausrede nicht akzeptiert wurde und mit welcher man möglicherweise Erfolg gehabt hätte!

Dr. iur. Patrick Burow, geboren 1965 in Hamburg, promovierte in seiner Geburtsstadt und ist seit 1996 Richter in Sachsen-Anhalt. Unter seinem Pseudonym Falk van Helsing veröffentlichte er bereits 14 Humorbücher beim Eichborn- und Lappan-Verlag mit einer Gesamtauflage von rund 130.000 Exemplaren. Bei Ullstein erschien von ihm unter anderem 'Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen'.

Dr. iur. Patrick Burow, geboren 1965 in Hamburg, promovierte in seiner Geburtsstadt und ist seit 1996 Richter in Sachsen-Anhalt. Unter seinem Pseudonym Falk van Helsing veröffentlichte er bereits 14 Humorbücher beim Eichborn- und Lappan-Verlag mit einer Gesamtauflage von rund 130.000 Exemplaren. Bei Ullstein erschien von ihm "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen".

1
»Der Katzenkönig hat es befohlen«
Körperverletzung und Mord


Haustyrannen, streitlustige Ehefrauen und zänkische Nachbarn – jeder kennt sie. Wer hätte da nicht schon mal an Mord gedacht? Doch demjenigen, der seine Wünsche in die Tat umsetzt, droht »lebenslänglich«. Deshalb versuchen ertappte Mörder, ihren Kopf mit einer vermeintlich cleveren Ausrede aus der Schlinge zu ziehen.

Bei Rattenjagd Frau erschossen


Der Gastwirt Ulrich S. (55) war vor dem Landgericht Coburg angeklagt, seine Frau im Oktober 2012 erschossen zu haben. Ein Schuss aus seiner doppelläufigen Schrotflinte hatte Marie S. (44) in den Bauch getroffen. Sie war verblutet.

Ein tragischer Unfall, beteuerte der Angeklagte. Er habe mit dem Gewehr Ratten im Keller jagen wollen. Gerade als seine Frau aus dem Badezimmer gekommen sei, sei ihm ihr Yorkshireterrier zwischen die Beine gesprungen. Er sei gestolpert und der tödliche Schuss habe sich gelöst.

Die Unfallversion hatte mit der Wahrheit nichts zu tun. Denn Ulrich S. erschoss seine Frau aus Eifersucht. Marie S. hatte einen Geliebten und wollte sich von ihrem Mann trennen. »Ich lasse dich nicht gehen!«, schrieb Ulrich S. daraufhin seiner Frau in einer SMS. Zudem stellte ein Sachverständiger fest, dass der tatsächliche Schusswinkel nicht mit dem beim Stolpern zu erwartenden übereinstimmte. Das Landgericht Coburg verurteilte Ulrich S. wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe.

www.infranken.de/regional/coburg/Richter-bescheinigt-Ulrich‑S-narzisstische-Zuege;art214,501248

Der »Katzenkönig«-Fall


Barbara H. und Peter P. brachten den Polizeibeamten Michael R. dazu, an die Existenz des »Katzenkönigs« zu glauben. Dieser würde seit Jahrtausenden das Böse verkörpern und die Welt bedrohen. Michael R. war in Barbara H. verliebt und wähnte sich auserkoren, gemeinsam mit den beiden anderen den Kampf gegen den »Katzenkönig« aufzunehmen.

Als Barbara H. von der Heirat ihres Exfreundes Udo N. erfuhr, entschloss sie sich aus Hass und Eifersucht, dessen Frau Annemarie N. von Michael R. töten zu lassen. Der »Katzenkönig« verlange ein Menschenopfer in der Gestalt von Annemarie N., sagte Barbara H. zu Michael R.; falls er die Tat nicht binnen einer kurzen Frist vollende, müsse er sie verlassen und die Menschheit werde vom »Katzenkönig« vernichtet.

Am 30. Juli ​1986 suchte Michael R. Annemarie N. in ihrem Blumenladen unter dem Vorwand auf, Rosen kaufen zu wollen. Entsprechend seinem Auftrag stach der Polizist mit einem Fahrtenmesser hinterrücks der ahnungs- und wehrlosen Frau N. in den Hals, das Gesicht und den Körper, um sie zu töten. Als Dritte der sich nun verzweifelt wehrenden Frau zu Hilfe eilten, ließ R. ab und flüchtete. Annemarie N. überlebte.

Vor dem Landgericht Bochum konnte sich der Messerstecher nicht mit dem göttlichen Auftrag des »Katzenkönigs« herausreden. Eine Begutachtung hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit ergab, dass R. nicht schwachsinnig war und auch nicht an einer krankhaften seelischen Störung litt. Zudem war er Polizeibeamter und wusste, dass Mord verboten war. R. wurde wegen versuchten heimtückischen Mordes zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. 09. 1988–4 StR 352/88

Der Leichensack


Der hoch verschuldete Hausmeister Rainer H. träumte vom großen Geld. Er wollte einen Teil seiner Schulden loswerden, indem er den Investmentbanker Dirk von P.‑C. um seinen Luxuswagen brachte. Dirk von P.‑C. bot nämlich im Internet einen fast neuen Audi A8 für 54 000 Euro an.

Rainer H. nahm Kontakt zu ihm auf und spiegelte Kaufinteresse vor. Bei dem Verkaufsgespräch am 14. Januar ​2010 brachte Rainer H. Dirk von P.‑C. mit dreizehn Schüssen aus kurzer Entfernung um. Um keine Spuren zu hinterlassen, transportierte er das Opfer in einem Leichensack vom Tatort weg und wollte es später unauffällig entsorgen.

Die Polizei kam schnell auf die Spur von Rainer H., denn von seinem Computer aus waren E‑Mails an Dirk von P.‑C. zur Vorbereitung des Autokaufs verschickt worden.

»Hohes Gericht, ich bin unschuldig«, behauptete der Angeklagte. Er habe mit dem Mord nichts zu tun. Doch zum Verhängnis wurde ihm der Leichensack. Er hatte vor dem Mord zwei solcher Leichensäcke bei eBay unter dem Nutzernamen »der oberboss« für 45,30 Euro gekauft. In einem steckte der Körper des ermordeten Dirk von P.‑C. – die Polizei fand den Sack in Rainer H.s VW‑Transporter. Eine Ausrede dafür, was er mit den Leichensäcken anderes vorhatte, als Leichen darin zu entsorgen, hatte der Angeklagte dann nicht mehr. Rainer H. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu »lebenslänglich« verurteilt.

www.sueddeutsche.de/muenchen/landgericht-muenchen-lebenslange-haft-fuer-mord‑an-manager-11076688

Das »Mörder-Chromosom«


Jürgen Bartsch wurde als der »Kirmesmörder« bekannt. Er sprach in vier Fällen Jungen im Alter von acht bis dreizehn Jahren auf der Kirmes an und überredete sie, ihm in einen stillgelegten Luftschutzbunker zu folgen. Dort missbrauchte er sie und brachte sie auf grausame Weise um. Das Landgericht Wuppertal verurteilte ihn deshalb 1967 zu lebenslanger Zuchthausstrafe.

Bartsch legte Revision ein. Er sei für die Morde nicht verantwortlich, da er das »Mörder-Chromosom« in sich trage. Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof nicht. »Dass die genetische Verankerung einer Triebanomalie die strafrechtliche Verantwortlichkeit ihres Trägers ausschließe oder erheblich vermindere, stellt nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft keine gesicherte Erkenntnis dar. Ein sogenanntes ›Mörder-Chromosom‹ ist (…) nicht nachweisbar. Was von der Revision in dieser Richtung vorgebracht wird, bewegt sich mehr auf dem Gebiete der Spekulation. Es mag zwar naheliegen, den mit der anomalen Chromosom-Konstellation XYY ausgestatteten Mann für besonders aggressiv zu halten. Zuverlässige wissenschaftliche Erkenntnisse, dass diese Chromosomenanomalie besondere verbrecherische Eigenschaften anzeige, liegen aber bis jetzt nicht vor.«

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. 11. 1969–3 StR 249/68

Das Mordopfer lebt


Der Angeklagte hatte mit Frau H. ein Festzelt besucht. Frau H. wurde zuletzt lebend gesehen, als sie das Auto des Angeklagten bestieg und mit diesem wegfuhr. In seinem Auto fand die Polizei später umfangreiche Blutspuren sowie mehrere Haare von Frau H., in seinem Haus zudem einen roten Schuh von ihr. Die Leiche der Frau wurde allerdings nie gefunden.

Der Angeklagte verteidigte sich gegen die Mordanklage damit, dass das vermeintliche Mordopfer noch lebe. Er könne das durch Vernehmung der Hellseherin K. N. auch beweisen. Diese besitze die Gabe der Telepathie und des Hellsehens und sei insbesondere in der Lage, den Aufenthaltsort eines verschwundenen Menschen mitzuteilen.

Der Bundesgerichtshof hielt dieses Beweismittel für vollkommen ungeeignet. Die Ergebnisse der Parapsychologie könnten nicht als naturwissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse anerkannt werden. Die hier in Rede stehenden Kräfte seien nicht beweisbar, sondern lediglich dem Glauben oder Aberglauben, der Vorstellung oder dem Wahn angehörend. Deshalb könnten sie vom Richter nicht als Quelle realer Wirkungen anerkannt werden. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zur Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren verurteilt.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. 02. 1978–1 StR 624/77

Aus Versehen erwürgt


Die Anklage warf André H. vor, er habe seine Freundin erwürgt oder mit einem Kissen erstickt. Anschließend habe er sie in einem Wald vergraben. H. gestand die Tötung – er habe seine Freundin aber nur aus Versehen erwürgt. Sie habe einen Föhn eingestöpselt und versucht, ihn mit einem Stromschlag zu töten, als er in der Badewanne lag. Beim panikartigen Verlassen der Wanne sei er ausgerutscht und auf seine Freundin gefallen. Dann habe er einen Stromschlag erlitten, wodurch sich seine Hände um ihre Kehle verkrampft hätten. Als er sie wieder lösen konnte, sei seine Freundin bereits tot gewesen.

»Der geschilderte Hergang ist aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar«, stellte der Rechtsmediziner fest. Beim massiven Würgen hätte er Befunde am Hals erwartet. Tatsächlich hatte H. seine Freundin mehrfach vergewaltigt, was DNA-Spuren an ihrer Leiche bewiesen. Er hatte dies zuvor bereits einmal getan, war von ihr angezeigt und verhaftet worden. Zwischenzeitlich hatte sie ihm wieder verziehen. Um die erneute Vergewaltigung zu vertuschen, brachte er sie um.

Das Landgericht Rostock verurteilte André H. wegen Mordes, Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft.

www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Urteil‑im-Mordprozess-Lebenslang-fuer-Andre‑H

Hinrichtung am Gartenzaun


Alles begann mit einem Häufchen Hundekot auf seinem Grundstück. T. verdächtigte die Hunde seiner Nachbarn und verbalisierte seinen Verdacht auf äußerst drastische Weise: »Wenn ich deine Hunde dabei erwische, wie sie mir...

Erscheint lt. Verlag 10.8.2018
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Literatur Comic / Humor / Manga
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte 2018 • Angeklagter • Anklage • Anwalt • Anzeige • Ausrede • buch neu • Diebstahl • Dummköpfe • Einbruch • Gericht • Gesetzbuch • Humor • Jugendstrafrecht • Lexikon • Mord • Neu • Neu 2018 • Neuerscheinung • Neuheit • Prozess • Regelverstoß • Richter • Schadenfreude • Staatsanwalt • Strafe • Strafrecht • Verkehrsrecht • Verkehrsunfall • witzig
ISBN-10 3-8437-1786-9 / 3843717869
ISBN-13 978-3-8437-1786-1 / 9783843717861
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