Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts
Seiten
2016
|
2., bearb. Aufl.
De Gruyter (Verlag)
978-3-11-044172-7 (ISBN)
De Gruyter (Verlag)
978-3-11-044172-7 (ISBN)
In this series the most important works in the history of philosophy are discussed with cooperative commentary from internationally renowned philosophers. Each volume contains 12 to 15 essays, and follows the organizational structure of the discussed philosophical work. Essential reading for students and academics alike, the series elucidates the major themes in philosophy without the need for time-consuming consultation of secondary literature.
Johann Gottlieb Fichtes „Grundlage des Naturrechts“ stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants „Rechtslehre“ (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.
Johann Gottlieb Fichtes „Grundlage des Naturrechts“ stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begründet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewußtseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivität und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivität. Der zweite Teil (1797) liefert eine für ihre Originalität, Radikalität und Systematizität bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants „Rechtslehre“ (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des Völkerrechts. In 14 Originalbeiträgen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, für den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.
Jean-Christophe Merle, Universität Vechta.
Erscheint lt. Verlag | 10.10.2016 |
---|---|
Reihe/Serie | Klassiker Auslegen ; 24 |
Verlagsort | Berlin/Boston |
Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 230 mm |
Gewicht | 335 g |
Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Philosophie ► Philosophie der Neuzeit |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Politische Theorie | |
Schlagworte | Fichte, Johann G. • natural right • Naturrecht • Philosophy of Law • Political Philosophy • Rechtsphilosophie • Staatsphilosophie |
ISBN-10 | 3-11-044172-1 / 3110441721 |
ISBN-13 | 978-3-11-044172-7 / 9783110441727 |
Zustand | Neuware |
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