Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen Universalismus und Kulturrelativismus - Johanna Wolf

Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen Universalismus und Kulturrelativismus

(Autor)

Buch | Softcover
108 Seiten
2015
Diplomica (Verlag)
978-3-95934-638-2 (ISBN)
44,99 inkl. MwSt
Menschenrechte sind bis heute nicht unumstritten. Vor über einem halben Jahrhundert verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem Anspruch auf universale, angeborene und unveräußerliche Menschenrechte. Die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch zeugen jedoch von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen. Im philosophischen Diskurs, wird die Legimitation von Menschenrechten hinterfragt: Das Menschenrechtskonzept zwischen Universalität und Kulturrelativismus. Dieser Diskurs soll in der vorliegenden Studie näher beleuchtet werden. Die zentrale Fragestellung lautet dabei: Inwieweit ist das Konzept der Menschenrechte mit den verschiedenen kulturellen Traditionen vereinbar? Kann oder darf es Subjekt der Modifizierung sein, um sich einzelnen kulturellen Traditionen anzupassen? Oder müssten vielmehr die jeweiligen kulturellen Traditionen, die nicht mit dem Menschenrechtskonzept vereinbar sind, angepasst und modifiziert werden?

Textprobe:
Kapitel 3, Die Theorie des Universalismus:
Die Menschenrechte verstehen sich, wie im Zitat von Maurice Cranston bereits veranschaulicht wurde, als natürliche, allgemeingültige, universelle und unveräußerliche Rechte eines Menschen. D.h. sie sind jedem Individuum allein aufgrund seiner Existenz als menschliches Wesen eigen.
Für die Universalität der Menschenrechte gibt es mehrere Begründungszugänge, die in diesem Kapitel vorgestellt werden. Obwohl im Folgenden u.a. zwei ideengeschichtliche Positionen als Begründungsansätze der Universalität der Menschenrechte angeführt werden, soll nicht der Eindruck entstehen, die Entstehung der Menschenrechte sei eindeutig in der abendländischen Tradition zu verankern. Dies ist eine weitere große Debatte, die in Kapitel 4.7 erläutert wird. Vielmehr schließe ich mich dem Philosophieprofessor Heiner Bielefeldt und dem indischen Philosophen Sudipta Kaviraj an. Beide Autoren leugnen keineswegs die Einflüsse einzelner historischer Ereignisse der westlichen Welt auf die Entwicklung der Menschenrechte, warnen jedoch vor der Betrachtung der Menschenrechte als "inhärenter Bestandteil einer ungebrochenen europäischen Kulturtradition" und einer Rückinterpretation moderner Einsichten in die ideengeschichtliche Entwicklung der westlichen Welt. Ein Beispiel für eine falsche Rückinterpretation sind die Forderungen bestimmter Rechte für bestimmte Bürger, die jedoch nicht für alle Menschen gelten, wie die universalistische Begründung der Menschenrechte heute nahe legen würde. Bereits im antiken Griechenland und auch später in den jungen Vereinigten Staaten von Amerika wurde erkannt, dass Sklaven den Freien gleichgestellt sein sollten. Dies hatte jedoch keineswegs zur Folge, dass die Sklaverei bald abgeschafft wurde.
Die Theorie des Universalismus ist weitaus stärker vertreten als die Gegenpositionen, die in Form des Konstruktivismus, des Pluralismus, des Kulturrelativismus, der in Kapitel 4 vorgestellt wird, oder teilweise auch des Kommunitarismus auftauchen. Neben internationalen staatlichen, interstaatlichen und nicht-staatlichen Organisationen gibt es viele Wissenschaftler aller geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen, die sich dem Universalismus zuordnen. Einige der wichtigsten Vertreter sind: Ludger Kühnhardt, Alain Finkielkraut, Heiner Bielefeldt und Bassam Tibi. Sie sollen sowohl in diesem Kapitel zur Erläuterung der Universalismustheorie, als auch in der Kritik am Vorwurf des Werteimperialismus in Kapitel 6 zu Wort kommen.
Als erster Ansatz wird die ontologische Position erläutert, die m. E. die Grundlage für alle anderen Herangehensweisen universalistischer Theorie bildet. Anschließend soll die naturrechtliche Denktradition vorgestellt werden, die chronologisch gesehen die älteste der hier dargestellten Ansätze ist, dadurch jedoch keineswegs an Bedeutung oder an Anhängern verloren hat. Der dritte Ansatz bezieht sich auf den Einfluss der Aufklärung, besonders durch die Schriften von Immanuel Kant, auf die Entwicklung der Menschenrechte. Als vierter Ansatz wird die christlich-theologisch Begründung zur Universalität der Menschenrechte dargestellt. Der letzte Ansatz wurde bereits in Kapitel 2.2 angesprochen und bezieht sich auf die völkerrechtlich-positivistische Begründung der Menschenrechte aufgrund der weltweit überwältigenden Zustimmung zur International Bill of Rights.
3.1, Die normativ-ontologische Herangehensweise:
Eine normativ-ontologische Herangehensweise setzt voraus, dass es eine objektive Wahrheit gibt, die es zu erkennen gilt. Anders als beim Konstruktivismus, ist also die Wirklichkeit nicht nur perspektivisch, d.h. nur durch die Augen eines Individuums - auch eines Wissenschaftlers - wahrnehmbar und damit immer subjektiv, sondern durch die richtige Herangehensweise auch objektiv erkennbar und erklärbar. Die normative Komponente des Ansatzes zeigt sich in dem Wunsch, die Welt nicht nur zu erklären, sondern Vorschl

Erscheint lt. Verlag 16.6.2015
Sprache deutsch
Maße 155 x 220 mm
Gewicht 183 g
Themenwelt Sozialwissenschaften Soziologie Allgemeine Soziologie
Schlagworte Ethik • Ethnomethodologie • Ethnozentrismus • Internationale Beziehungen
ISBN-10 3-95934-638-7 / 3959346387
ISBN-13 978-3-95934-638-2 / 9783959346382
Zustand Neuware
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