Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule in Deutschland, Frankreich und England. -  Sarah Ganz

Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule in Deutschland, Frankreich und England. (eBook)

Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der EMRK.

(Autor)

eBook Download: PDF
2009 | 1. Auflage
341 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53033-5 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
89,90 inkl. MwSt
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Die Problematik des Tragens religiöser Zeichen, insbesondere des Kopftuchs, in öffentlichen Schulen ist keineswegs ein deutsches Phänomen, sondern wird in zahlreichen europäischen Staaten kontrovers diskutiert. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, die Thematik unter einem rechtsvergleichenden Blickwinkel zu untersuchen, und zieht hierfür die Länder Deutschland, Frankreich und England heran, welche jeweils beispielhaft für ein bestimmtes staatskirchenrechtliches System stehen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, wie zwei Fallkonstellationen, nämlich das Tragen religiöser Zeichen durch Schüler einerseits und durch Lehrer andererseits, in den drei Ländern rechtlich behandelt werden und wie die verschiedenen Lösungsstrategien zu bewerten sind. Die Autorin arbeitet heraus, wie ein Verbot des Tragens religiöser Zeichen im jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf mögliche Grundrechtspositionen der Betroffenen beurteilt wird. Insbesondere wird untersucht, mit welchen Interessen und Rechten die Religionsfreiheit - die neben dem Grundsatz der religiösen Gleichbehandlung im Mittelpunkt steht - in Konflikt tritt und welches Gewicht den jeweiligen Rechtsgütern gegeben wird. Dabei steht vor allem die Frage nach der Gewichtung und dem Inhalt des staatlichen Neutralitätsgebots und der Bedeutung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Vordergrund. Anschließend wird eine zweite, supranationale Ebene, nämlich das Recht der EMRK, in die Betrachtung mit einbezogen und die Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK untersucht. Sarah Ganz zeigt Parallelen und Unterschiede zwischen den drei Rechtsordnungen auf, wobei deutlich wird, dass ähnliche rechtliche Ergebnisse oft mit einer divergierenden Argumentation erreicht werden. Zudem sind unterschiedliche rechtliche Beurteilungen oft weniger mit dem zugrunde liegenden staatskirchenrechtlichen System verknüpft als mit allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Grundrechtsdogmatik. Eine konvergierende europaweite Entwicklung der rechtlichen Behandlung der Problematik ist im Ergebnis nicht abzusehen.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 22
A. Gegenstand der Untersuchung 22
B. Ziel der Untersuchung 26
C. Gang der Untersuchung 27
Erstes Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen 29
A. Das Verhältnis von Staat und Kirche 29
I. Frankreich 29
II. England 32
III. Deutschland 35
B. Die staatliche Neutralität 38
I. Frankreich 38
II. Deutschland 41
III. England 44
IV. Zusammenfassung 45
C. Die individuelle Religionsfreiheit in Deutschland, Frankreich und England 46
I. Rechtliche Verankerung 46
1. Verfassungsrecht 46
a) Deutschland 46
b) Frankreich 47
c) England 49
2. Gesetzesrecht 52
a) Deutschland 52
b) Frankreich 53
c) England 54
3. Richterrecht 57
a) England 57
b) Deutschland und Frankreich 58
II. Der Inhalt der individuellen Religionsfreiheit 59
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit 60
a) Persönlicher Schutzbereich 60
b) Sachlicher Schutzbereich 61
aa) Deutschland 61
bb) Frankreich 65
cc) England 68
2. Eingriffsverständnis 73
a) Deutschland 73
b) Frankreich 74
c) England 74
3. Rechtfertigung 76
a) Deutschland 76
aa) Schranken der Religionsfreiheit 76
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung 77
b) Frankreich 77
aa) Schranken der Religionsfreiheit 77
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung 79
c) England 80
aa) Schranken der Religionsfreiheit 80
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung 82
(1) Besonderheiten der Verhältnismäßigkeitsprüfung im englischen Recht 83
(2) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Recht der EMRK 85
(3) Exkurs: Der Beurteilungsspielraum (margin of appreciation) als Besonderheit im Recht der EMRK 87
4. Ergebnis 88
Zweites Kapitel: Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule 90
A. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler 90
I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, England und Deutschland 90
1. Frankreich 90
2. England 93
3. Deutschland 96
II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragensreligiöser Symbole und Kleidung 97
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit 98
a) Frankreich 98
b) England 100
c) Deutschland 102
2. Eingriff 107
a) Frankreich 107
aa) Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 15. März 2004 108
bb) Auslegung des Gesetzes 111
(1) Schwierigkeiten bei der Auslegung 111
(a) „Deutlich sichtbar“ (ostensiblement) 112
(b) „Manifestieren“ 112
(c) „Religionszugehörigkeit“ 113
(2) Auslegung durch die Gerichte 113
(a) Ablehnung der Voraussetzung einer konkreten Gefährdung des ordre public 114
(b) Objektive Interpretation des „Manifestierens“ 116
(c) „Deutlich sichtbar“ (ostensiblement) 118
b) England 119
aa) Mehrheitsmeinung in der Rechtssache Begum 119
bb) Abweichende Meinungen in der Rechtssache Begum 121
c) Deutschland 122
3. Rechtfertigung 122
a) Frankreich 122
aa) Rechtfertigung vor Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004 122
(1) Das Gutachten des Conseil d’Etat vom 27. November 1989 123
(2) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung 125
(a) Proselytenmacherei (prosélytisme) und druckausübendes Verhalten 125
(b) Geordneter Schul- und Unterrichtsablauf 126
(c) Laizitätsprinzip 128
(d) Gleichberechtigung von Mann und Frau 129
(e) Ergebnis 130
bb) Rechtfertigung nach Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004 130
(1) Rechtfertigungsgründe 131
(a) Laizitätsprinzip 131
(b) Schulfriede (ordre public) 136
(c) Gleichberechtigung von Mann und Frau 137
(d) Druck auf Mitschüler 138
(e) Verhältnis des ordre public und der Rechte anderer zum Laizitätsprinzip 139
(2) Verhältnismäßigkeit 139
b) England 143
aa) Legitimes Ziel 144
(1) Öffentliche Sicherheit und Gesundheit 144
(2) Rechte und Freiheiten anderer 145
bb) Verhältnismäßigkeit 146
(1) Bedeutung der Schuluniform 146
(2) Druck auf andere muslimische Mädchen 147
(3) Gleichberechtigung von Mann und Frau 148
(4) Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR in Sahin ./. Türkei 149
(5) Beurteilungsspielraum der Schule 150
c) Deutschland 151
aa) Die negative Religionsfreiheit der Mitschüler, Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 151
bb) Bildungs- und Erziehungsauftrag, Art. 7 Abs. 1 GG 154
(1) Verwirklichung staatlicher Erziehungsziele 155
(2) Geordneter Schulbetrieb 157
cc) Ergebnis 158
dd) Exkurs: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage 159
4. Religiöse Gleichbehandlung 160
III. Zusammenfassung und rechtsvergleichende Stellungnahme 161
1. Schutzbereich 162
2. Eingriff 164
a) Umfang des Verbots 164
b) Vorliegen eines Eingriffs 165
3. Rechtfertigung 168
a) Angeführte Rechtfertigungsgründe 169
b) Die Gleichbehandlung von Mann und Frau 170
c) Die Rolle des Laizitätsprinzips in Frankreich 171
d) Besonderheiten der deutschen Rechtslage 173
B. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer 175
I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, Deutschland und England 175
1. Frankreich 175
2. Deutschland 176
3. England 179
II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragens religiöser Symbole und Kleidung 180
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit 180
a) Frankreich 180
b) Deutschland 181
c) England 185
2. Eingriff 185
a) Frankreich 185
b) Deutschland 185
aa) Gesetzestexte der Länder 186
(1) Gegenstand des Verbots 186
(2) Gefährdungstatbestand 187
(3) Ausnahmeregelungen 189
bb) Auslegung des baden-württembergischen Gesetzes durch die Rechtsprechung 189
(1) Das Tragen eines Kopftuchs als religiöse und politische Bekundung 190
(2) Der Gefährdungstatbestand 193
c) England 195
3. Rechtfertigung 196
a) Frankreich 196
aa) Das Laizitätsprinzip als zentraler Rechtfertigungsgrund 196
(1) Hinweise auf die Bedeutung des Laizitätsprinzips in der frühen Rechtsprechung des Conseil d’Etat 196
(2) Das Gutachten des Conseil d’Etat vom 3. Mai 2000 198
(3) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung 200
(4) Laizitätsprinzip und obligation de réserve (Zurückhaltungspflicht) 201
(5) Laizitätsprinzip und Gleichbehandlung der Nutzer (usagers) des service public 202
bb) Die Rolle der negativen Religionsfreiheit der Schüler 203
cc) Verhältnismäßigkeitsprüfung 204
dd) Ergebnis 205
b) Deutschland 206
aa) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts 207
(1) Verfassungsimmanente Schranken der Religionsfreiheit 207
(a) Staatliche Neutralität 207
(b) Negative Religionsfreiheit der Schüler 209
(c) Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags 212
(d) Gleichberechtigung von Mann und Frau und Deutung des Kopftuchs 212
(e) Grundrechte der Eltern 215
(2) Mögliche Hinwendung zu einer distanzierteren Neutralität 215
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des baden-württembergischen Gesetzes 216
(1) Verfassungsimmanente Schranken 216
(2) Verhältnismäßigkeit 217
(a) Geeignetheit und Erforderlichkeit 217
(b) Angemessenheit 217
(aa) Das Vorliegen einer abstrakten Gefahr 217
(bb) Die fehlende Differenzierung nach dem Alter der unterrichteten Schüler 220
(cc) Weitere Argumente für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 221
(3) Ergebnis 222
c) England 222
aa) Religiöse Gruppenbildung 223
bb) Druckausübung auf die Schülerinnen 223
cc) Der Schleier als Unterrichtshindernis 224
dd) Beurteilungsspielraum der Schule 224
ee) Ergebnis 224
4. Religiöse Gleichbehandlung 225
a) Frankreich 225
b) Deutschland 225
aa) Vereinbarkeit des § 38 Abs. 2 S. 3 BadWürttSchulG mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 33 Abs. 3 GG 225
(1) Die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts 226
(2) Möglichkeiten einer abweichenden Auslegung 228
bb) Vereinbarkeit des § 38 Abs. 2 BadWürttSchulG mit dem AGG 231
cc) Ergebnis 232
c) England 232
aa) Rechtfertigungsgründe im Hinblickauf das Tragen eines Niqab 233
bb) Rechtfertigungsgründe im Hinblick auf das Tragen eines Jilhab oder eines Kopftuchs 234
cc) Ergebnis 235
III. Zusammenfassung und rechtsvergleichende Stellungnahme 236
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit 236
2. Eingriff 237
a) Umfang des Verbots 237
b) Vorliegen eines Eingriffs 238
3. Rechtfertigung 239
a) Angeführte Rechtfertigungsgründe 239
b) Das Neutralitätsgebot 239
aa) Der klare Inhalt des französischen Laizitätsprinzips 239
bb) Schwierigkeiten bei der Bestimmung des deutschen Neutralitätsverständnisses 240
c) Verhältnismäßigkeit 242
d) Besonderheiten der englischen Rechtslage 245
4. Religiöse Gleichbehandlung 246
a) Privilegierung christlicher und jüdischer Symbole und Kleidung? 246
aa) Grundlegende Unterschiede zwischen der französischen und der deutschen Rechtslage 246
bb) Differenzierung aufgrund des Gefährdungstatbestandes 247
cc) Differenzierungen aufgrund von Ausnahmeklauseln 248
b) Das Verbot als Frage religiöser Diskriminierung in England 248
aa) Gründe für die Einordnung als Frageder religiösen Diskriminierung 248
bb) Unterschiede gegenüber Frankreich und Deutschland hinsichtlich der angeführten Rechtfertigungsgründe 249
cc) Impulse für die zukünftige Rechtsentwicklung in Deutschland und Frankreich? 250
C. Ergebnis zum Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule 251
I. Unterschiede zwischen den zwei Fallkonstellationen 251
II. Einfluss der Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die gefundenen Ergebnisse 252
Drittes Kapitel: Vorgaben der EMRK 255
A. Bedeutung der EMRK in Frankreich, Deutschland und England 255
B. Rechtsprechung der Straßburger Organe 258
I. Überblick über die bisher entschiedenen Fallkonstellationen 258
II. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer: Dahlab ./. Schweiz 260
1. Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheitgemäß Art. 9 EMRK 260
2. Rechtfertigung 260
a) Gesetzliche Grundlage 260
b) Legitimes Ziel 261
c) Verhältnismäßigkeit 261
aa) Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten (margin of appreciation) 261
bb) Bedeutung des Neutralitätsprinzips 261
cc) Die negative Religionsfreiheit der Schüler 262
dd) Die Möglichkeit einer Beeinflussung 265
3. Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Art. 14 EMRK 266
4. Ablehnung als offensichtlich unbegründet 266
III. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidungdurch Studenten: Sahin ./. Türkei 267
1. Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheitgemäß Art. 9 EMRK 267
2. Rechtfertigung 269
a) Mehrheitsmeinung 269
aa) Legitimes Ziel 269
bb) Verhältnismäßigkeit 270
(1) Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten (margin of appreciation) 270
(2) Betonung des türkischen Kontexts 270
(3) Das Laizitätsprinzip 271
(4) Gleichberechtigung von Mann und Frau 273
(5) Beeinflussung anderer Studenten 274
(6) Abwägung und Ergebnis 275
b) Abweichende Meinung der Richterin Tulkens 275
3. Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Art. 14 EMRK 277
C. Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK 278
I. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler 278
1. Frankreich 278
a) Beurteilung der Konventionskonformität nach der französischen Rechtsprechung 278
b) Eigene Beurteilung 280
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK 280
(1) Legitimes Ziel 281
(2) Verhältnismäßigkeit 282
(a) Das Laizitätsprinzip 282
(b) Die Rechte und Freiheiten anderer und die öffentliche Ordnung 283
(c) Gleichberechtigung von Mann und Frau 285
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK 286
cc) Ergebnis 287
2. England 287
a) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK 287
aa) Eingriff in den Schutzbereich 288
bb) Rechtfertigung 289
(1) Gesetzliche Grundlage 290
(2) Legitimes Ziel 290
(3) Verhältnismäßigkeit 290
(a) Druck auf Mitschüler 290
(b) Gleichberechtigung von Mann und Frau 291
cc) Ergebnis 292
b) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK 292
II. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer 293
1. Frankreich 293
a) Beurteilung der Konventionskonformität nach der französischen Rechtsprechung 293
b) Eigene Beurteilung 294
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK 294
(1) Gesetzliche Grundlage 294
(2) Legitimes Ziel 294
(3) Verhältnismäßigkeit 295
(4) Ergebnis 296
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK 297
2. Deutschland 298
a) Beurteilung der Konventionskonformität von § 38 Abs. 2 BadWürttSchulG nach der deutschen Rechtsprechung 298
b) Eigene Beurteilung 299
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK 299
(1) Legitimes Ziel 299
(2) Verhältnismäßigkeit 299
(3) Ergebnis 301
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK 301
(1) Diskriminierung aus Gründen der Religion 301
(2) Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts 303
(3) Ergebnis 303
3. England 303
a) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK 303
b) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK 304
c) Ergebnis 304
III. Ergebnis 304
Viertes Kapitel: Zusammenfassung 307
A. Rechtliche Ausgangslage 307
B. Grundrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf ein Verbot des Tragens religiöser Symbole und Kleidung in Frankreich, Deutschland und England 308
I. Relevante Grundrechte 308
II. Schutzbereich der Religionsfreiheit 309
III. Eingriff 309
IV. Rechtfertigung 310
1. Die Rolle des Neutralitätsprinzips 310
a) Frankreich 310
b) Deutschland 311
c) England 312
2. Die Rolle der Gleichbehandlung von Mann und Frau 312
3. Andere Rechtfertigungsgründe 313
4. Abstrakte Gefahr 313
V. Unterschiedliche Grundrechtsdogmatik als Erklärung für unterschiedliche Lösungen 314
VI. Religiöse Gleichbehandlung 315
C. EMRK 315
I. Vorgaben der EMRK 315
II. Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK 316
III. Einheitliche Behandlung der Problematik auf nationaler und europäischer Ebene? 316
Literaturverzeichnis 318
Sachwortverzeichnis 338

Erscheint lt. Verlag 27.5.2009
Reihe/Serie Schriften zum Internationalen Recht
Zusatzinfo 341 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Kopftuch • Rechtsvergleichung • Schule
ISBN-10 3-428-53033-0 / 3428530330
ISBN-13 978-3-428-53033-5 / 9783428530335
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
PDFPDF (Wasserzeichen)
Größe: 1,2 MB

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: PDF (Portable Document Format)
Mit einem festen Seiten­layout eignet sich die PDF besonders für Fach­bücher mit Spalten, Tabellen und Abbild­ungen. Eine PDF kann auf fast allen Geräten ange­zeigt werden, ist aber für kleine Displays (Smart­phone, eReader) nur einge­schränkt geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür einen PDF-Viewer - z.B. den Adobe Reader oder Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür einen PDF-Viewer - z.B. die kostenlose Adobe Digital Editions-App.

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich

von Manfred Baldus; Stefan Muckel; Norbert Diel

eBook Download (2023)
Walter de Gruyter GmbH & Co.KG (Verlag)
209,00