Staatsrechtslehre als Wissenschaft. -

Staatsrechtslehre als Wissenschaft. (eBook)

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2010 | 1. Auflage
389 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52532-4 (ISBN)
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder. Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem? 10
Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze 12
I. Ausgangsbeobachtungen 12
II. Ist eine Wissenschaftstheorie der Staatsrechtslehre als Rechtswissenschaft möglich und nötig? 14
1. Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft 14
2. Gegenstandsbereiche: Sein und Sollen 16
3. Systematische Zäsuren: Geistes- oder Sozialwissenschaft 17
4. Staatsrechtslehre zwischen Positivismus und Gerechtigkeitswissenschaft 18
5. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft 18
III. Wie konstitutiv ist die wissenschaftliche Methode für die Staatsrechtslehre? 19
1. Die juristische Methode als Ausgangspunkt 19
2. Dominanz der Rechtsdogmatik als entscheidungsorientierte Systematik 21
3. Erscheinungsformen methodischen und dogmatischen Wandels 22
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft 25
IV. Staatsrechtslehre zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischer Praxis 27
1. Praxisorientierung der Jurisprudenz als Kunstlehre 27
2. Die spezifische Politiknähe der Staatsrechtslehre 28
3. Wissenschaftsdominierende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts? 29
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft 31
V. Ist die Staatsrechtslehre ein eigengeartetes soziales Wissenschaftssystem? 32
1. Vorrang und Einheitsanspruch der Staatsrechtslehre 32
2. Die Kohäsionskraft der Vereinigung im Wissenschaftspluralismus 33
3. Ausdifferenzierungsprozesse 36
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft 38
VI. Sind Staat und Verwaltung noch wissenschaftskonstituierende Gegenstandsbereiche? 39
1. Staat und Verwaltung als Gegenstand der Staatsrechtslehre 39
2. „Interner“ Wandel: Ökonomisierung, Privatisierung, Deregulierung 40
3. „Externer“ Wandel: Europäisierung, Internationalisierung 41
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft 44
VII. Ausblick 48
Martin Morlok: Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre 50
I. Einleitung: Zur möglichen Bedeutung von „Reflexionsdefiziten“ 50
1. Mögliche Missverständnisse 50
2. Begriff und Bedeutung von „Reflexion“ 51
II. Beispiele für Reflexionsdefizite 52
1. Die sprachliche Bedingtheit der juristischen Arbeit 52
2. Empirische Validierung und Prüfung der verwendeten Konzepte 54
3. Grundfragen 56
4. Recht und Moral 59
5. Politische Voraussetzungen und Folgen 61
6. Reflexion durch Nachbarwissenschaft und Rechtsvergleich 62
7. Begrenzte Rationalität 65
8. Konstruktivistische Erfassung von Verfassungsentwicklung und -wandel 66
9. Wissenschaftssoziologische (Selbst-)Aufklärung 68
10. Historisierung als Reflexion 69
III. Beispiele für Reflexionsleistungen in der Staatsrechtslehre 69
1. Historisierung 69
2. Alexys Theorie der Grundrechte 70
3. Bereichsabgrenzungen im Verwaltungsrecht 70
IV. Gründe für Reflexionsdefizite in der Staatsrechtslehre 71
1. Jurisprudenz als (Handlungs- und) Entscheidungswissenschaft 71
2. Gerichtsentscheidung als wesentliche Erfahrungsbasis der Rechtswissenschaft 73
3. Funktionale Latenz: Nützlichkeit der Verborgenheit der eigenen Leistungen 74
V. Sicherung der Reflexionsfähigkeit der Staatsrechtslehre 75
1. Staatrechtslehre als Wissenschaft 75
2. Interne Arbeitsteilung 76
3. Nochmals: „Reflexionsdefizite“ 77
4. Gründe für Reflexionsdefizite 77
II. Der Charakter der Staatsrechtslehre als Wissenschaft 80
Horst Dreier: Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm 82
I. Wissenschaftlichkeit als Anspruch und Ziel der Reinen Rechtslehre 83
1. Ausschluss der Rechtspolitik 84
2. Abgrenzung zu den Kausalwissenschaften 87
3. Ablehnung des Naturrechts 91
II. Staat und Staatsrecht 93
1. Inhaltsneutraler Staatsbegriff 93
2. Identität von Staat und Recht 96
III. Elemente der Staatsrechtskonzeption 99
1. Ablehnung der Selbstverpflichtungslehre Jellineks 99
2. Negation ungeschriebenen Staatsnotrechtes 100
3. Pluralistisches Gemeinwohlkonzept 102
4. Offene Souveränitätskonzeption und Europäische Union 103
5. Verfassungsgerichtsbarkeit 105
6. Zwischenbilanz 106
IV. Zu Kelsens „Theorie der Interpretation“ 107
1. Fehlen einer Methodenlehre 107
2. Rechtsanwendung im Stufenbau 108
3. Authentische und rechtswissenschaftliche Interpretation 110
4. Kapitulation? 112
V. Schluss 114
Hans-Heinrich Trute: Staatsrechtslehre als Sozialwissenschaft? 116
I. Einleitung 116
II. Staatsrechtslehre als eine Reflexionstheorie des Rechtssystems oder eine Teildisziplin des Wissenschaftssystems? 118
1. Fremdbeschreibung oder Selbstbeschreibung des Rechtssystems 119
2. Staatsrechtslehre zwischen Reflexionstheorie und wissenschaftlicher Theorie 120
3. Spannung zwischen wissenschaftlicher Orientierung und praktischer Relevanz 122
4. Exemplarisch: Rechtssoziologie als Fremdbeschreibung 123
5. Zwischenfazit 124
III. Interdisziplinarität als Problem? 126
IV. Die Rezeption von sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen 130
III. Staatsrechtslehre zwischen Wissenschaft und politischer Macht 134
Andreas Voßkuhle: Die politischen Dimensionen der Staatsrechtslehre 136
I. Zwischen Selbstvergewisserung und Selbstbehauptung: Das Bemühen um Grenzziehungen zwischen Politik und Recht 136
II. Die politische Dimension der Staatsrechtslehre im „akademischen Alltag“ 139
1. Die Kopplung des (staats-)rechtswissenschaftlichen mit dem rechtspraktischen Diskurs 139
2. Der akademische Unterricht als „politische Bühne“ 142
3. Der politische Mikrokosmos der universitären Selbstverwaltung 143
4. Inkurs: Die Staatsrechtslehrervereinigung 143
III. Besondere Nähebeziehungen der Staatsrechtslehre zur Politik 144
1. „Politische“ Rollen 144
2. Politiknahe Wissenschaftsinstitutionen 150
3. Sonstige Foren mit Politikbezug 152
IV. Das wissenschaftliche Ethos der Distanz 154
1. Transparenz und Publizität 155
2. Handwerkliche Standards 156
3. Innere Unabhängigkeit 156
4. „Skeptizismus“ statt „Trendverstärkung“ 157
5. Bewältigung von Rollenkonflikten 158
V. Ausblick: Die regulative Kraft des wissenschaftlichen Diskurses 158
Peter Häberle: Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre. Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten 160
I. Vorbemerkung 160
II. Ein Theorierahmen: Sechs Thesen und eine Einschränkung 161
III. Eine fragmentarische Bestandsaufnahme – Sieben Problemfelder machtpolitischer Gefahren für den freien Wissenschaftsprozess 168
IV. Ausblick und Schluss 175
IV. Staatsrechtslehre als Verwaltungsrechtslehre 176
Friedrich Schoch: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verwaltungsrechtslehre und Staatsrechtslehre 178
I. Zur Lage der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht in Deutschland 178
1. Momentaufnahmen folgenreicher Beobachtungen 178
2. Präzisierung der Themenstellung 180
II. Standards zur Standortbestimmung 182
1. Gegenstand der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht 183
2. Eigenart des Rechtsstoffes 184
3. Prägekraft der Rechtsprechung 187
4. Systemdenken der Rechtswissenschaft 192
5. Einbeziehung des Realbereichs 193
6. Europäisierung und Internationalisierung 195
7. Reformdiskussion 199
III. Zwischenbilanz 199
1. Dominanz der Verfassungsrechtsprechung 199
2. Konstitutionalisierung und Europäisierung der Rechtsordnung 200
IV. Kritikfähigkeit als Kernelement von Wissenschaftlichkeit 202
1. Kritische Begleitung der Verfassungsrechtsprechung 203
2. Risiken der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft 204
3. Innovationen der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht 207
V. Postulat: Unaufgebbarkeit juristischer Rationalität 210
Janbernd Oebbecke: Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft 212
I. Begriffliche Annäherung 212
II. Der Nutzen der Verwaltungswissenschaften für die Verwaltungsrechtswissenschaft 215
III. Die Notwendigkeit der Unterscheidung 217
IV. Anforderungen an die Rechtswissenschaft 222
V. Fazit 223
V. Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? 224
Ingolf Pernice: Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? Eigenarten und Eigenständigkeit der Europarechtslehre 226
I. Einleitung 226
II. Aufgaben der Europarechtswissenschaft 228
1. Beschreibung des Gegenstandes 228
2. Entwicklung einer europarechtlichen Dogmatik und Methodik 233
III. Methoden der Europarechtswissenschaft 239
1. Vergleichobjekt: Methoden der Staatsrechtswissenschaft 239
2. Spezifische Methoden der Europarechtswissenschaft? 242
3. Ein europaweiter Wissenschaftsprozess 251
IV. Ausblick 252
Matthias Ruffert: Was kann die deutsche Europarechtslehre von der Europarechtswissenschaft im europäischen Ausland lernen? 254
I. Zur Fragestellung 254
II. Europarechtswissenschaft und Europarechtswissenschaften 256
III. Großbritannien als europarechtlicher Exportweltmeister? 258
1. Ansätze eines methodischen Vorsprungs 258
2. Methodische Durchsetzung 259
3. Methodischer Vorsprung als wissenschaftlicher Vorsprung? 260
IV. Wege zu einer europäischen Europarechtslehre 261
V. Was kann die Europarechtswissenschaft im Ausland von der deutschen Europarechtslehre lernen? 263
VI. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre im internationalen Vergleich 266
Giovanni Biaggini: Die Staatsrechtswissenschaft und ihr Gegenstand: Wechselseitige Bedingtheiten am Beispiel der Schweiz 268
I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Einleitung) 268
II. Eigenheiten der Verfassung und der Verfassungsentwicklung 271
1. Die Schweiz: (K)ein Sonderfall? 271
2. Besondere Rahmenbedingungen für die Verfassungsauslegung 273
3. Bundesstaatsgründung und „Gründungsmängel“: Das Erbe von 1848 274
4. Ausgleich von Defiziten als verfassungspolitische Herausforderung 276
III. Reaktionen auf Grundrechtsdefizite 278
1. Lückenhafte Gewährleistung in den Bundesverfassungen von 1848 und 1874 278
2. Anerkennung ungeschriebener Grundrechte als Ausweg 279
IV. Reaktionen auf Defizite im Rechtsschutzsystem 281
1. Anfänge der Bundesgerichtsbarkeit 281
2. Das Modell von 1874: „Gespaltene“ Verfassungsgerichtsbarkeit und „Immunisierung“ der Bundesgesetze 282
3. Späte Einführung und zögerlicher Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 284
4. Erfolglose Bemühungen um eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit 285
5. Überlistung des „Immunsystems“ 287
V. Offenheit und Wandel (Schlussbetrachtung) 289
Ewald Wiederin: Denken vom Recht her. Über den modus austriacus in der Staatsrechtslehre 294
I. Der archimedische Punkt: Denken vom Recht, nicht vom Staat her 296
1. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre 297
2. Der Hintergrund des Vielvölkerstaates 298
3. Der zeitgenössische Kontext 299
4. Entsprechungen im B-VG 299
II. Die Leittheorie: Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung als juristisches Welterklärungsmodell 301
1. Expansions- und Homogenisierungstendenzen in der Rechtsquellenlehre 303
2. Das Verhältnis Recht und Politik als Wechselspiel zwischen Bindung und Freiheit 304
3. Gewaltenteilung 306
4. Rechtsschutz 307
III. Wissenschaftsverständnis und Verfassungsverständnis von 1920 bis heute 308
1. Rollentrennung in der 1. Republik 308
2. Dominanz der Praxis in der Nachkriegszeit 311
3. Selbststand der Doktrin in den Sechziger- und Siebzigerjahren 313
4. Die Wende zu Grundrechten und Prinzipien 315
IV. Ausblick 317
Oliver Lepsius: Was kann die deutsche Staatsrechtslehre von der amerikanischen Rechtswissenschaft lernen? 320
I. Unterschiede 320
1. Normbegriff und Faktenorientierung 321
2. Dogmatik und Systembildung 327
3. Institutionen und materielles Recht 331
4. Recht und Politik 334
II. Vorzüge 336
1. Tatsachenbezüge 336
2. Zeitbezüge 338
3. Politikbezüge 340
4. Theoriebezüge 341
III. Verluste 342
1. Fallrechtskompatibilität und Gerichtszentrierung 342
2. Eigennormativität 344
3. Praxiseinfluss 347
4. Internationalität 348
IV. Vorbilder 349
1. Umgang mit Tatsachen 350
2. Umgang mit Kasuistik 355
3. Umgang mit Grundlagenfächern 362
4. Umgang mit Theorie 365
Johannes Masing: Unabhängige Behörden in der „république indivisible“ – die französische Staatsrechtswissenschaft im Spiegel von Reformen der Verwaltungsorganisation 368
I. Das zentralstaatlich-hierarchische Grundkonzept als traditioneller Ausgangspunkt des französischen Staatsrechts 368
II. Die Ausbildung unabhängiger Verwaltungsbehörden 370
III. Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion 372
IV. Ein gemeinsames Manko in Frankreich und Deutschland 377
V. Unabhängige Verwaltungsbehörden und französische Verwaltungstradition 380
Teilnehmerverzeichnis 382
Personen- und Sachverzeichnis 384

Erscheint lt. Verlag 29.9.2010
Zusatzinfo 389 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Öffentliches Recht • Staatsrechtslehre • Wissenschaftstheorie
ISBN-10 3-428-52532-9 / 3428525329
ISBN-13 978-3-428-52532-4 / 9783428525324
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