Parteiensystem und Wahlen in Sachsen (eBook)

Kontinuität und Wandel von 1990 bis 2005 unter besonderer Berücksichtigung der Landtagswahlen
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2007 | 2006
IV, 288 Seiten
VS Verlag für Sozialwissenschaften
978-3-531-90298-2 (ISBN)

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Parteiensystem und Wahlen in Sachsen - Ulrich H. Brümmer
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Die Studie untersucht das Parteiensystem des Freistaates Sachsen von der Formierung der demokratischen Kräfte im Herbst 1989 bis zum Jahr 2005. Mit der Landtagswahl vom 19. September 2004 veränderten sich die politischen Verhältnisse im bisherigen ostdeutschen 'Musterland' radikal: Die Christdemokraten verloren ihre absolute Mehrheit und mussten eine Koalition mit der SPD eingehen. Die rechtsextremistische NPD zog in den Landtag ein und wurde zweitstärkste Oppositionspartei. Vorangegangen war ein Wahlkampf, in dem PDS und NPD die etablierten Parteien wegen der 'Hartz-IV'- Reformen massiv attackiert hatten. Das Parteiensystem Sachsens hat sich, auch im Hinblick auf den antiextremistischen Konsensus, grundlegend gewandelt.

Dr. Ulrich Brümmer arbeitet als leitender Fernsehredakteur in Sachsen.

Dr. Ulrich Brümmer arbeitet als leitender Fernsehredakteur in Sachsen.

Geleitwort 7
Vorwort 11
Inhalt 13
1 Einleitung 17
1.1 Untersuchungsgegenstand 17
1.2 Problemstellung 20
1.3 Stand der Forschung 21
1.4 Aufbau und Abgrenzung 29
2 Parteien und Parteiensysteme: Dimensionen des Wandels 32
2.1 Definitionen und Typoiogien von Parteien 32
2.2 Quantitative und qualitative Strukturmerkmale von Parteiensystemen 37
2.3 Elemente und Bestimmungsgründe von Kontinuität und Wandel 46
3 Entstehung des sächsischen Parteiensystems im revolutionären Umbruch 50
3.1 Ausgangslage: Politisches System der DDR vor dem Umbruch 50
3.2 Phase der Bipolarisierung: Erosion des SED-Hegemonialanspruches 55
3.3 Phase der Ausdifferenzierung: Reformen und Neugründungen 59
3.4 Phase der Angleichung: Funktionslogik von Wahlen und Wahlkämpfen 64
3.5 Phase der Vereinigung: Staatliche Einheit als prägender Faktor 71
3.6 Zusammenfassung 74
4 Erste Legislaturperiode (1990 -1994) 77
4.1 Landtagswahl vom 14. Oktober 1990 77
4.2 Quantitative Strukturelemente des Parteiensystems: Format, Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität 108
4.3 Polarisierung und Segmentierung 115
4.4 Stabilität 124
4.5 Zusammenfassung 129
5 Zweite Legislaturperiode (1994 -1999) 134
5.1 Landtagswahl vom 11. September 1994 134
5.2 Quantitative Strukturelemente des Parteiensystems: Format, Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität 152
5.3 Polarisierung und Segmentierung 156
5.4 Stabilität 161
5.5 Zusammenfassung 163
6 Dritte Legislaturperiode (1999 - 2004) 167
6.1 Landtagswahl vom 19. September 1999 167
6.2 Quantitative Strukturelemente des Parteiensystems: Format, Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität 188
6.3 Polarisierung 191
6.4 Stabilität 193
6.5 Zusammenfassung 200
7 Vierte Legislaturperiode (seit 2004) 205
7.1 Landtagswahl vom 19. September 2004 205
7.2 Quantitative Strukturelemente des Parteiensystems: Format, Fragmentierung, Asymmetrie und Volatilität 234
7.3 Polarisierung und Segmentierung 235
7.4 Stabilität 239
7.5 Zusammenfassung 245
8 Sächsischer Weg 248
9 Schlussbetrachtung 260
9.1 Zusammenfassung 260
9.2 Perspektiven 267
Quellen- und Literaturverzeichnis 272
Quellenverzeichnis 272
Verzeichnis der interviewten Personen 275
Literaturverzeichnis 275
Unselbständig erschienene Literatur 281
Anhang 288
Abkürzungsverzeichnis 288
Tabellenverzeichnis 290

2 Parteien und Parteiensysteme: Dimensionen des Wandels (S. 32)

2.1 Definitionen und Typoiogien von Parteien

Der in der Parteienforschung zentrale Begriff „Partei entzieht sich in der Literatur einer allgemein anerkannten Definition. Klassische Begriffsbestimmungen beziehen sich vor allem auf die Funktionen der Parteien. Minimaldefinitionen, die Parteien (lateinisch: pars) als Teil eines Ganzen beschreiben, als Zusammenschlüsse Gleichgesinnter, die politische Ziele durchsetzen wollen, sind wenig aussagekraftig. Zu viele Gruppierungen lassen sich darunter subsumieren.

Da sich der Untersuchungsgegenstand im wesentlichen auf das Bundesland Sachsen bezieht, bieten sich die, auch in der Literatur konsensfähigen, Legaldefinitionen an. Das Grundgesetz weist in Art. 21 den Parteien zwar normative Funktionen zu, enthalt sich aber einer näheren Begriffsbestimmung.

Diese erfolgt im Parteiengesetz von 1967: „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für langere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang oder Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öflfentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

Nach dieser Legaldefinition gelten poiltische Gruppierungen, die lediglich bei Kommunalwahlen antreten, die sogenannten „Rathausparteien (Freie Wahlergemeinschaften) somit nicht als Parteien. Das Parteiengesetz misst den Parteien eine aus Art. 21 GG abgeleitete besondere Stellung zu: Sie seien „ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Verfassung des Freistaates Sachsen verzichtet auf eigene Definitionen oder Funktionsbestimmungen der Parteien. Diese werden nur einmal im Abschnitt über die Verwaltung erwähnt.

Sind Parteien zugleich Staatsorgane? Das Bundesverfassungsgericht präzisiert die im Grundgesetz und auch im Parteiengesetz nicht abschließend definierte Stellung der Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland in seinen Entscheidungen. Danach seien Parteien keine Staatsorgane in dem Sinne wie Regierungen und Parlamente.

Doch da Wahlergruppen, die Wahlvorschläge machen, Staatsorgane sein können, seien auch die durch sie repräsentierten Parteien Staatsorgane. So nehmen die politischen Parteien eine Sonderstellung ein. Sie gelten als Faktoren des Verfassungslebens als Körperschaften im Rang einer verfassungsrechtlichen Institution.

Das Konzept der catch-all-party, zu deutsch „Allerweltspartei, ist erstmalig umfassend von Otto Kirchheimer formuliert worden. Sein historischer Ansatz greift zurück auf Max Webers Parteiensoziologie und erweitert die Parteientypologie von Sigmund Neumann. Für Weber, wie später für Kirchheimer, entwickeln sich Parteien aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und Konflikte, insbesondere der Ausweitung des Wahlrechts.

Den Honoratiorenparteien und den Parlamentariern alten Typs „stehen nun die modernsten Formen der Parteiorganisationen gegenüber. Sie sind Kinder der Demokratie, des Massenwahlrechts, der Notwendigkeit der Massenwerbung und Massenorganisation, der Entwicklung höchster Einheit der Leitung und strengster Disziplin.

Nach Kirchheimer dominieren zu Beginn des 20. Jahrhunderts zwei grundverschiedene Parteitypen: die individuellen Repräsentationsparteien des Bürgertums und die von Max Weber beschriebenen, neu entstandenen Massenparteien sozialistischer Prägung, getragen von der industriellen Arbeiterschaft. Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs werden die Massenparteien zu Massenintegrations- parteien auf Klassen- oder Konfessionsbasis.

Die alteren bügerlichen Parteien hingegen sind nicht in der Lage, sich zu Integrationsparteien weiterzuentwickeln. Nach dem Zweiten Weltkrieg, in einer Phase der zunehmenden Entideologisierung, wandeln sich die noch von Klassengegensätzen und Konfessionszugehörigkeiten geprägten Massenintegrationsparteien zu Allerweltsparteien oder auch „catch-all parties.

Erscheint lt. Verlag 31.12.2007
Reihe/Serie Forschung Politik
Zusatzinfo IV, 288 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung Politische Systeme
Schlagworte Extremismus • NPD • Partei • Parteien • Parteiensystem • Parteiensysteme • PDS • Sozialdemokratische Partei Deutschlands • SPD • Wahlen • Wahlkampf
ISBN-10 3-531-90298-9 / 3531902989
ISBN-13 978-3-531-90298-2 / 9783531902982
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