Die qualifizierte Belehrung bei Verfahrensverstößen im Strafprozess
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-61200-2 (ISBN)
136 Abs. l StPO, des
136 a StPO, gegen die Belehrungsvorschrift des
52 Abs. 3 S. l StPO. Gefordert werden überdies Hinweispflichten auf die Freiheit des Rechtsmittelverzichts nach einer Absprache, beim Übergang von der informatorischen Befragung zur Vernehmung sowie auf die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage nach dem Bestehen eines Beweisverwertungsverbots nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung.
Ulrich Barthelme, 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald; 2004-2006 Promotionsstudent an der Universität Greifswald; 2006-2008 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg; seit Mitte 2008 Rechtsanwalt in Flensburg.
Inhalt: Begriff und Entwicklung der «qualifizierten Belehrung» - Die Belehrung des Beschuldigten in der Vernehmung - Die qualifizierte Belehrung nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung - Die Darstellung einer möglichen Begründung der Pflicht zur Erteilung einer qualifizierten Belehrung nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung - Die mögliche Begründung einer Pflicht zur qualifizierten Belehrung nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung - Ausnahme vom Erfordernis einer qualifizierten Belehrung.
Erscheint lt. Verlag | 21.1.2011 |
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Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5138 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 280 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Strafverfahrensrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Staat / Verwaltung | |
Schlagworte | barthelme • Belehrung • Beweisverwertungsverbot • Hausdurchsuchung • Qualifizierte • Strafprozess • Strafrecht • Ulrich • Verfahrensverstößen |
ISBN-10 | 3-631-61200-1 / 3631612001 |
ISBN-13 | 978-3-631-61200-2 / 9783631612002 |
Zustand | Neuware |
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