Parlamentarismus und Parteienstaat in Deutschland - Ludwig Späte

Parlamentarismus und Parteienstaat in Deutschland

Konflikt zwischen Parteienstaat und Parlamentarismus

(Autor)

Buch | Softcover
24 Seiten
2008 | 3. Aufl.
GRIN Verlag
978-3-640-11788-8 (ISBN)
9,99 inkl. MwSt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: keine, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Parlamentarismus in Deutschland, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie ist die Struktur der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, als
Parteienstaat oder doch als Parteiendemokratie? Ist ein Parteienstaat ein Staat,
dessen Staatsgewalt sich im Wesentlichen in den Händen von Parteien und
Interessengruppen befindet? Ist dieser Staat dann ein totaler Parteienstaat, wenn
sich die Staatsgewalten ausschließlich in den Händen von Parteien befinden?
Warum üben Parteien in der Bundesrepublik Deutschland so eine wichtige Rolle
aus? Welche Funktion haben dann eigentlich noch die Parlamentarier in dieser
Demokratie? Eine Parteiendemokratie unterscheidet sich vom Parteienstaat
dahingehend, dass es hier Parteien und Interessengruppen gibt und diese nach
Einfluss streben, weil sie dazu berufen sind, an der Bildung der öffentlichen
Meinung mitzuwirken - wie es z. B. in Deutschland aufgrund des Art. 21 GG und
des Parteiengesetzes (PartG) der Fall ist. Ideengeschichtlich ist allerdings die
Parteiendemokratie in der Vergangenheit immer wieder denunziatorisch als
"Parteienstaat" diffamiert worden. In dieser Seminararbeit soll die Funktion,
Aufgabe und Wirkung der Parteien im politischen System der Bundesrepublik
Deutschland, der rechtlichen Wirkung des freien Mandats eines frei gewählten
Parlamentariers gegenüber gestellt werden. Das Verhältnis zu Art. 21 GG, den Parteien als Träger der politischen
Willensbildung, ist durch das freie Mandat geschützt. Parlamentarier sind vom
Volke gewählt und an "Anweisungen" der Partei nicht formell gebunden. Nach
dem Art. 38 I S. 2 GG sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, woraus
sich eine starke Eigenverantwortlichkeit ergibt. Ebenso dient Art. 38 I S. 2 GG dem
Schutz vor Mandatsverlust bei Konflikt mit ihrer Fraktion. Die Fraktion dient zur
Symbolisierung einer politischen Meinung innerhalb des Parlamentes. Der
Abgeordnete ist aber auch ein Vertreter der Partei bzw. Fraktion im Parlament,
weshalb ein Handeln aus Loyalität und Solidarität gegenüber der Fraktion nicht
verfassungswidrig ist. Formell gesehen sind alle Drohungen, Einschüchterungen
und jeglicher Zwang gegenüber dem Abgeordneten - durch z.B. den
Fraktionsvorstand - verboten.
Reihe/Serie Akademische Schriftenreihe
Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Gewicht 49 g
Themenwelt Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung Politische Systeme
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung Politische Theorie
ISBN-10 3-640-11788-3 / 3640117883
ISBN-13 978-3-640-11788-8 / 9783640117888
Zustand Neuware
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