Tegernseer Gebräuche
Gebräuche im inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren
Seiten
2015
|
korrigierter Nachdruck der 5. Aufl. von 1985
DRW-Verlag
978-3-87181-897-4 (ISBN)
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3er Set inkl. Güteklassen Nadelschnittholz und Kieferschnittholz als Faltkarten zum entnehmen
Die Tegernseer Gebräuche mit der offiziellen Bezeichnung Gebräuche im inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren sind die einzigen kodifizierten, also schriftlich niedergelegten Handelsusancen. Sie wurden erstmals von den Verbänden der Holzbearbeitung, des Holzhandels und der Holzverarbeitung im Jahr 1950 zusammengestellt. Ihren Namen haben sie vom Tagungsort am Tegernsee, an dem die Gebräuche-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hatte und die schriftliche Fassung von den Repräsentanten der beteiligten Wirtschaftsverbände unterzeichnet wurde.
Die Tegernseer Gebräuche enthalten im 1. Teil – Allgemeines – allgemeine Regeln zum Geschäftsverkehr wie zum Beispiel Angebot, Rechnungserteilung und Zahlungsweise, Erfüllungsort/Gerichtsstand, Regelungen zur Mängelrüge, etc. Im 2. Teil – Besonderes – werden Regeln zu Nadelschnittholz inländischer Erzeugung und zu Laubschnittholz, Holzwerkstoffen und Furnieren getroffen, so zum Beispiel Maßhaltigkeit, Holzlieferfeuchte, Vermessung, etc. In der Anlage zu den vorgenannten Teilen werden handelsübliche Güteklassen für Nadelschnittholz definiert. Bestandteil der Tegernseer Gebräuche sind weiterhin die "Gebräuche für die Vermittlung von Holzgeschäften", die sog. Maklergebräuche.
Die von den Tegernseer Gebräuchen erfassten Holzsortimente erstrecken sich – was die allgemeinen Geschäftsusancen (§ 1-13) betrifft – auf Rundholz, d. h. Stammholz, Schnittholz (Rauware), d. h. Nadel- und Laubschnittholz, Holzwerkstoffe, d. h. Plattenwerkstoffe, wie Span-, Faser-, Sperrholzplatten, etc. und andere Holzhalbwaren. Unter anderen Holzhalbwaren werden die übrigen klassischen Produktgruppen wie Hobelware, Furniere, und im Sinne des Brauchtums jüngere Produktgruppen wie Ausbauprodukte darunter Paneele, Parkett- und Laminatfußböden, Bauelemente und Holz-im-Garten-Produkte subsumiert. Der allgemeine Teil gilt auch für vorgenannte ausländischen Holzprodukte, die im Inland gehandelt/weiterverkauft werden.
Die Tegernseer Gebräuche mit der offiziellen Bezeichnung Gebräuche im inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren sind die einzigen kodifizierten, also schriftlich niedergelegten Handelsusancen. Sie wurden erstmals von den Verbänden der Holzbearbeitung, des Holzhandels und der Holzverarbeitung im Jahr 1950 zusammengestellt. Ihren Namen haben sie vom Tagungsort am Tegernsee, an dem die Gebräuche-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hatte und die schriftliche Fassung von den Repräsentanten der beteiligten Wirtschaftsverbände unterzeichnet wurde.
Die Tegernseer Gebräuche enthalten im 1. Teil – Allgemeines – allgemeine Regeln zum Geschäftsverkehr wie zum Beispiel Angebot, Rechnungserteilung und Zahlungsweise, Erfüllungsort/Gerichtsstand, Regelungen zur Mängelrüge, etc. Im 2. Teil – Besonderes – werden Regeln zu Nadelschnittholz inländischer Erzeugung und zu Laubschnittholz, Holzwerkstoffen und Furnieren getroffen, so zum Beispiel Maßhaltigkeit, Holzlieferfeuchte, Vermessung, etc. In der Anlage zu den vorgenannten Teilen werden handelsübliche Güteklassen für Nadelschnittholz definiert. Bestandteil der Tegernseer Gebräuche sind weiterhin die "Gebräuche für die Vermittlung von Holzgeschäften", die sog. Maklergebräuche.
Die von den Tegernseer Gebräuchen erfassten Holzsortimente erstrecken sich – was die allgemeinen Geschäftsusancen (§ 1-13) betrifft – auf Rundholz, d. h. Stammholz, Schnittholz (Rauware), d. h. Nadel- und Laubschnittholz, Holzwerkstoffe, d. h. Plattenwerkstoffe, wie Span-, Faser-, Sperrholzplatten, etc. und andere Holzhalbwaren. Unter anderen Holzhalbwaren werden die übrigen klassischen Produktgruppen wie Hobelware, Furniere, und im Sinne des Brauchtums jüngere Produktgruppen wie Ausbauprodukte darunter Paneele, Parkett- und Laminatfußböden, Bauelemente und Holz-im-Garten-Produkte subsumiert. Der allgemeine Teil gilt auch für vorgenannte ausländischen Holzprodukte, die im Inland gehandelt/weiterverkauft werden.
Erscheint lt. Verlag | 31.8.2015 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Einbandart | Englisch Broschur |
Themenwelt | Reisen ► Bildbände ► Deutschland |
Schulbuch / Wörterbuch ► Lexikon / Chroniken | |
Schlagworte | Holzhalbwaren • Holzhandel • Holzwerkstoffe • Rundholz • Schnittholz |
ISBN-10 | 3-87181-897-6 / 3871818976 |
ISBN-13 | 978-3-87181-897-4 / 9783871818974 |
Zustand | Neuware |
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