Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II - Jürgen Brand

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Keine Frage offen

(Autor)

Buch
192 Seiten
2008 | 1., Auflage 2008
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-08724-6 (ISBN)
12,90 inkl. MwSt
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Hartz IV und Arbeitslosgengeld II sind nach wie vor Themen über die jeder Bescheid wissen sollte! Sie erhalten mit diesem Titel auf alle Ihre Fragen kompetente Antworten. Durch diesen leicht verständlichen Ratgeber bleibt keine Frage offen. INHALTE
- Wann bekommen Sie Arbeitslosengeld II?
- Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Empfänger?
- Welche Leistungen können Sie erwarten?
- Wie werden Vermögen und Einkommen angerechnet?
- Welche Arbeit gilt als zumutbar?

INHALT

VORWORT
KAPITEL 1ARBEITSLOSENGELD II - WER ERHäLT ES?
Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Spielt das Alter eine Rolle?
Erwerbsfähigkeit - Muss ich arbeiten können, um Arbeitslosengeld II zu erhalten?
Hilfebedürftigkeit - Was bedeutet das?
Kann ein Hilfebedürftiger Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl er nicht arbeitsbereit ist?
Bedarfsgemeinschaft - Wer gehört dazu und welche Folgen hat es, ihr anzugehören?
Was ist eine »gemischte Bedarfsgemeinschaft«?
Wer darf die Bedarfsgemeinschaft vertreten?
Einstandsgemeinschaft - Was ist das?
Was ist eine Wohn-/Haushaltsgemeinschaft?
Wie viel wird dem Hilfebedürftigen in der Wohn-/ Haushaltsgemeinschaft angerechnet?
Wer kann auf keinen Fall Arbeitslosengeld II erhalten?
Muss ich für die ARGE bzw. die Gemeinde erreichbar sein?
Was versteht man unter einem gewöhnlichen Aufenthalt?
Muss ich auf jeden Fall einen Antrag stellen?
Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner?
Muss ich mich an andere Stellen wenden, bevor ich Arbeitslosengeld II beantrage?
In welcher Höhe und wie lange wird Arbeitslosengeld II gewährt?
Wie wird das Arbeitslosengeld II berechnet und ausgezahlt?
Welche Arbeiten muss ich aufnehmen?
Jüngere Hilfebedürftige - Gibt es Sonderregelungen?
KAPITEL 2ANRECHNUNG VON VERMöGEN UND EINKOMMEN
Vermögen - Was wird angerechnet?
Gibt es Freibeträge bei der Anrechnung von Vermögen?
Welche Freibeträge gibt es bei der Altersvorsorge?
Welche Vermögensgegenstände bleiben unberücksichtigt?
Wird jedes Altersvorsorgevermögen angerechnet?
Eigenheim oder Eigentumswohnung - Anrechnung auf Arbeitslosengeld II?
Wird auch ein Vermögen zur Beschaffung eines Hausgrundstücks geschützt?
Gibt es bei der Vermögensanrechnung eine Härteregelung?
Welches Einkommen wird angerechnet?
Wie wird das anrechenbare Einkommen ermittelt?
Was muss ich mir vom Entgelt auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen?
Leistungsmissbrauch - Wie überprüft die ARGE/ Gemeinde diesen?
KAPITEL 3ÜBERNAHME DER KOSTEN FüR UNTERKUNFT UND HEIZUNG
In welcher Höhe werden Mietkosten übernommen?
Welche Nebenkosten übernimmt die ARGE/Gemeinde?
Wie werden die angemessenen Mietkosten festgestellt?
Eigenheim oder Eigentumswohnung - In welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Können die Tilgungsraten für ein Darlehen eines Eigenheims übernommen werden?
Muss man ausziehen, wenn man in einer zu großen oder zu teuren Wohnung wohnt?
Umzug - Muss ich die Zustimmung der ARGE/Gemeinde einholen?
Was müssen jüngere Hilfesuchende, die umziehen wollen, beachten?
Umzugskosten, Maklergebühren und Mietkautionen - Werden diese Kosten übernommen?
Was ist bei Mietschulden zu tun?
In welcher Höhe werden die Heizungskosten übernommen?
KAPITEL 4WEITERE LEISTUNGEN NEBEN DEM ARBEITSLOSENGELD II
Gibt es noch Einmalleistungen?
Was tun, wenn der Kühlschrank kaputt geht?
Was sind Leistungen des Mehrbedarfs?
Was ist bei den einzelnen Mehrbedarfen zu beachten?
Was ist beim Mehrbedarf für Behinderte und bei kostenaufwändiger Ernährung zu beachten?
Kann der Hilfebedürftigte ergänzende Leistungen der Sozialhilfe erhalten?
Was ist bei den einzelnen Leistungsbereichen zu beachten?
Hilfen in anderen Lebenslagen - Wer kann sie beanspruchen?
Bekommen frühere Bezieher von Arbeitslosengeld I ein höheres Arbeitslosengeld II?
Kinderzuschlag - Wann kann er beantragt werden?
Einstiegsgeld - Was ist das?
Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit?
Wie ist der Hilfebedürftige versichert?
Ein-Euro-Job - Was sind Mehraufwandsentschädigungen?

KAPITEL 5FOLGEN EINES PFLICHTVERSTOßES DES HILFEBEDüRFTIGEN
Pflichten des Hilfebedürftigen - Welche gibt es und welche Folgen hat ein Pflichtverstoß?
Muss ich die angebotene Eingliederungsvereinbarung abschließen?
Welche Folgen hat die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen?
Was passiert, wenn ich eine Eingliederungsmaßnahme abbreche oder den Abbruch veranlasse?
Welche Folgen hat die Verletzung der behördlichen oder ärztlichen Meldepflicht?
Welche Folgen hat unwirtschaftliches Verhalten?
Welche Folgen hat eine Sperrzeit?
Wie wirkt sich die Absenkung der Regelleistung bzw. des Arbeitslosengeldes II aus?
Gibt es Sonderregelungen für jüngere Hilfebedürftige?
Wie lange dauert die Absenkung oder der Wegfall des Arbeitslosengeldes II?

KAPITEL 6EINSTANDS- UND ERSTATTUNGSPFLICHTEN
Müssen Angehörige des Hilfebedürftigen für das Arbeitslosengeld II einstehen?
Wann muss Arbeitslosengeld II zurückgezahlt werden?
Selbst verschuldete Hilfebedürftigkeit - Müssen die Leistungen zurückgezahlt werden?
Müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge zurückgezahlt werden?
Kann die ARGE/Gemeinde mit eigenen Forderungen zu Lasten des Hilfebedürftigen aufrechnen?
Müssen Arbeitgeber der ARGE/Gemeinde Auskunft über das Arbeitsverhältnis geben?
Inwieweit sind dritte Personen auskunftspflichtig?
Kann ich mich schadensersatzpflichtig machen oder sogar bestraft werden?
Muss der Erbe eines Hilfebedürftigen Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen zurückzahlen?
KAPITEL 7GEGEN ENTSCHEIDUNGEN WEHREN
Wie kann ich mich gegen eine Entscheidung der ARGE/Gemeinde wehren?
Wie kann ich mich gegen einen »Widerspruchsbescheid« wehren?
Was kann ich tun, wenn die Sache außerordentlich eilig ist?
Wie läuft das Verfahren vor dem Sozialgericht?
Was kostet ein Gerichtsverfahren?
STICHWORTVERZEICHNIS

LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 2: "ANRECHNUNG VON VERMöGEN UND EINKOMMEN" (S. 58-59) VERMÖGEN - WAS WIRD ANGERECHNET? VERMöGENSGEGENSTäNDE MüSSEN VERWERTBAR SEIN Grundsätzlich gehören zum Vermögen alle Vermögensgegenstände, soweit sie verwertbar sind, das heißt verkauft oder beliehen werden können. Es ist wichtig, dass der Gegenstand, der zum Vermögen gehören soll, in Geld gemessen werden kann. Natürlich gehören hierzu Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien, Fondanteile, Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Autos, Schmuck, aber auch Forderungen, die ein Hilfebedürftiger gegen eine andere Person hat. Nicht nur Vermögen, das im Inland vorhanden ist, muss berücksichtigt werden, sondern auch Vermögen, das im Ausland besteht. Und selbstverständlich muss nicht nur das Vermögen des Hilfesuchenden, sondern auch das Vermögen seiner mit ihm im Haushalt bzw. in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen einbezogen werden. Es dürfen nur die Vermögensgegenstände herangezogen werden, die im aktuellen Bedarfszeitraum (von der Antragstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums) vorhanden sind. Vermögen, das vor Antragstellung bzw. Bewilligungsbeginn ausgegeben wurde, darf nicht einberechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn es verschleudert wurde. Allerdings drohen in diesen Fällen »Strafen« (vgl. S. 148). Vermögen, das bei einem früheren Antrag von der Behörde schon berücksichtigt worden ist, kann auch - wenn es inzwischen immer noch vorhanden ist - bei einem neuen Antrag einbezogen werden, so dass Arbeitslosengeld II nicht gezahlt wird. NICHT ANRECHENBARE VERMöGENSGEGENSTäNDEVermögensgegenstände werden nur angerechnet, wenn sie verwertbar sind. Manche Vermögensgegenstände sind allerdings rechtlich oder tatsächlich nicht verwertbar. Diese dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen angerechnet werden. Hierzu zählen z.B. Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, ein im eigenen Namen angelegtes Treuhandvermögen, beschlagnahmte Gegenstände, Mietkautionen in der Hand des Vermieters, Wertpapiere, die vom Handel ausgeschlossen sind. KONTROLLEN DER ARGEN/GEMEINDEN Achtung: Wenn unter Nr. 1 des Zusatzblattes zum Hauptantrag nach der Anzahl der Freistellungsaufträge gefragt wird, kann die ARGE/Gemeinde aus der Antwort ableiten, wie hoch das Vermögen des Hilfesuchenden ist. Die ARGEn/Gemeinden dürfen regelmäßig einen automatischen Datenabgleich durchführen und dabei feststellen, welche Daten an das Bundesamt für Finanzen übermittelt worden sind. Schon daraus ergibt sich in aller Regel, ob jemand die Angaben zu seinem Vermögen ordentlich gemacht hat oder Vermögensbestandteile »unterschlagen« wurden.

Reihe/Serie ARD Buffet
Sprache deutsch
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft
Schlagworte ALG II • Arbeitsamt • Arbeitslos • Arbeitslosengeld • Arbeitslosigkeit • ARD • Berechnungsschema • Bundesagentur • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen • Hartz • Hartz IV • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen • Leistungen • Sozialhilfe
ISBN-10 3-448-08724-6 / 3448087246
ISBN-13 978-3-448-08724-6 / 9783448087246
Zustand Neuware
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