Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer
Das sind Ihre Rechte, Unterhalt, Kinder, finanzielle Vorsorge. Richtiges Verhalten im Trennungsjahr.
Seiten
2008
|
5., Auflage
Haufe, Rudolf (Hersteller)
978-3-448-08595-2 (ISBN)
Haufe, Rudolf (Hersteller)
978-3-448-08595-2 (ISBN)
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Bekommen die Kinder während der Ausbildung Unterhalt?
Trifft eine der eingangs aufgeführten Voraussetzungen nicht zu, hat der Volljährige gemäß 1610 Abs. 2 BGB gegen seine Eltern einen Anspruch, dass diese ihm eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Hierbei haben die Eltern sowohl die Fähigkeiten als auch die Begabung des Kindes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Volljährige entscheidet über die Wahl seiner Ausbildung beziehungsweise seines Studiums in eigener Verantwortung. Solange die gewählte Ausbildung den Fähigkeiten und Begabungen des Volljährigen entspricht, sind die Eltern zur Finanzierung verpflichtet. Wenn das Kind minderjährig ist, dann entscheiden die Eltern (solange sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls liegt die Entscheidung beim Alleinsorgeberechtigten), welche Ausbildung das Kind beginnt. Hierbei muss aber ebenfalls berücksichtigt werden, welche Fähigkeiten und Eignung das Kind hat. Grundsätzlich sind die Eltern nur zur Finanzierung der Erstausbildung verpflichtet. In bestimmten Ausnahmefällen können sie jedoch auch dazu herangezogen werden, die Kosten einer Zweitausbildung zu tragen.
Trifft eine der eingangs aufgeführten Voraussetzungen nicht zu, hat der Volljährige gemäß 1610 Abs. 2 BGB gegen seine Eltern einen Anspruch, dass diese ihm eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Hierbei haben die Eltern sowohl die Fähigkeiten als auch die Begabung des Kindes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Volljährige entscheidet über die Wahl seiner Ausbildung beziehungsweise seines Studiums in eigener Verantwortung. Solange die gewählte Ausbildung den Fähigkeiten und Begabungen des Volljährigen entspricht, sind die Eltern zur Finanzierung verpflichtet. Wenn das Kind minderjährig ist, dann entscheiden die Eltern (solange sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls liegt die Entscheidung beim Alleinsorgeberechtigten), welche Ausbildung das Kind beginnt. Hierbei muss aber ebenfalls berücksichtigt werden, welche Fähigkeiten und Eignung das Kind hat. Grundsätzlich sind die Eltern nur zur Finanzierung der Erstausbildung verpflichtet. In bestimmten Ausnahmefällen können sie jedoch auch dazu herangezogen werden, die Kosten einer Zweitausbildung zu tragen.
Reihe/Serie | Haufe Ratgeber Plus |
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Zusatzinfo | mit CD-ROM |
Sprache | deutsch |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Familienrecht |
Schlagworte | Berliner Tabelle • Düsseldorfer Tabelle • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Kindesunterhalt • Männer • Scheidung • Scheidungsrecht; Ratgeber • Trennung • Unterhalt • Unterhaltsrecht • Unterhaltstabellen • Zugewinn |
ISBN-10 | 3-448-08595-2 / 3448085952 |
ISBN-13 | 978-3-448-08595-2 / 9783448085952 |
Zustand | Neuware |
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