Der Mieter-Ratgeber
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-07407-9 (ISBN)
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DER MIETER-RATGEBER STELLT IHNEN ALLE WICHTIGEN INFORMATIONEN ZUR VERFÜGUNG:
- Mit allen Änderungen der neuen Mietrechtsreform
- Was Sie beim Abschluss eines Mietvertrags beachten müssen
- Wie Sie Mängel an Ihrer Wohnung anzeigen und die Miete mindern
- Was kann Ihr Vermieter als Nebenkosten anrechnen?
- Auf CD-ROM: Mietvertrag, Mietminderungstabelle, Musterbriefe, Checkliste
Der perfekte Ratgeber für alle, die zuverlässige und rechtssichere Informationen zum komplizierten Mietrecht suchen.
Hans-Peter Buch ist Rechtsanwalt und kennt durch die langjährige Beratung von Mietern und Mietervereinen die Probleme und Fragestellungen von Mietern. Hans-Peter Buch wurde in der FOCUS-Serie "Die fünfhundert besten Anwälte" 1999 für den Bereich Mietrecht aufgeführt.
- Was muss ich vor und bei Abschluss des Mietvertrags beachten?
- Was ist bei den verschiedenen Vertragsformularen zu berücksichtigen?
- Wann und in welchem Zustand soll die Wohnung übergeben werden?
- Ist die Miete angemessen oder etwa zu hoch?
- Muss ich Nebenkosten zahlen?
- Wie lange läuft der Mietvertrag?
- Was ist im Vertrag unter "Sonstiges" vereinbart?
- Ist ein Übergabeprotokoll notwendig?
- Wann muss ich eine Maklerprovision bezahlen?
- Wann muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben?
- Wann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt?
- Wann ist grundsätzlich eine Mieterhöhung möglich?
- Was bedeutet eine Mieterhöhung auf die örtliche Vergleichsmiete?
- Wann ist die Kappungsgrenze zu beachten?
- In welcher Form muss eine Mieterhöhung erfolgen?
- Wie muss eine Mieterhöhung begründet sein?
- Ab wann muss ich die erhöhte Miete bezahlen?
- Kann ich vor der Mieterhöhung noch kündigen?
- Ist meine Nebenkostenabrechnung in Ordnung?
- Was ist im Mietvertrag vereinbart?
- Welche Nebenkosten können nach der neuen BetrKV umgelegt werden?
- Ist der Maßstab, mit dem der Vermieter die Kosten umlegt, nachvollziehbar?
- Sind die angesetzten Kosten tatsächlich angefallen?
- Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten?
- Was tun, wenn ich keine Betriebskostenabrechnung erhalte?
- Was ist bei Modernisierungsmaßnahmen zu regeln?
- Was ist eine Modernisierungsmaßnahme?
- Was muss ich berücksichtigen, wenn ich selbst modernisiere?
- Wie muss der Vermieter vorgehen, wenn er eine Modernisierungsmaßnahmedurchführen will?
- Muss ich jede Modernisierungsmaßnahme akzeptieren?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus Modernisierungsmaßnahmen?
- Mängel in der Wohnung Was muss ich tun?
- Wie gehe ich vor, wenn ich einen Mangel in der Wohnung entdecke?
- Kann ich wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete mindern?
- Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?
- Habe ich eventuell Schadensersatzansprüche?
- Wann kann ich selbst Reparaturen durchführen?
- Was gilt bei Kleinreparaturen?
- Kann ich kündigen, wenn in der Wohnung Mängel auftreten?
- Wie gehe ich mit den vielen kleinen Alltagsproblemen um?
- Wie darf ich Balkon und Garten nutzen?
- Darf ich in meiner Wohnung Tiere halten?
- Wie oft darf ich Besuch empfangen?
- Darf ich weitere Bewohner in meine Wohnung mit aufnehmen?
- Darf ich eine Satellitenschüssel aufstellen?
- Wo kann ich Fahrrad und Kinderwagen abstellen?
- Darf der Vermieter einen Schlüssel für meine Wohnung haben?
- Wie warm muss meine Wohnung im Winter sein?
- Wie muss ich heizen und lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden?
- Was ist bei der Hausordnung zu beachten?
- Was ist genossenschaftlicher Wohnungsbau?
- Wann und wie muss ich Schönheitsreparaturen ausführen?
- Was sind Schönheitsreparaturen?
- Wie oft müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?
- Wie ordentlich muss ich die Schönheitsreparaturen erledigen?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn ich keine Schönheitsreparaturen vornehme?
- In welchen Fällen bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter mir kündigen?
- In welcher Form muss der Vermieter eine Kündigung aussprechen?
- Muss der Vermieter eine Kündigung begründen?
- Wann liegt Eigenbedarf vor?
- Welche Kündigungsfristen gelten für mich?
- Wann kann mein Vermieter ohne Einhaltung einer Frist kündigen?
- Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
- Welche Sonderformen der Kündigung gibt es?
- Wie kann ich mein Mietverhältnis beenden?
- Welche Möglichkeiten gibt es, ein Mietverhältnis zu beenden?
- In welcher Form muss ich eine Kündigung aussprechen?
- Welche Sonderkündigungsrechte bestehen?
- Unter welchen Voraussetzungen kann fristlos gekündigt werden?
- Was muss ich bei Rückgabe der Wohnung beachten?
- Was muss in der Wohnung verbleiben beziehungsweise aus ihr entfernt werden?
- Muss ich die Wohnung vor dem Auszug renovieren?
- Muss ich die Wohnung beim Auszug reinigen?
- Was ist beim Übergabetermin zu beachten?
- Wann muss ich die Schlüssel zurückgeben?
- Was ist mit meiner Kaution?
- Was muss ich beim Umzug berücksichtigen?
Kann ich vor der Mieterhöhung noch kündigen? Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten, haben Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Nach der Mietanhebung wird die Wohnung zu teuer Herr Schreiber hat eine Mieterhöhung erhalten und stellt fest, dass ihm die Miete nun zu teuer wird. Er will aus der Wohnung ausziehen, hat aber einen Zeitmietvertrag und müsste aus diesem Grund noch zwei weitere Jahre in der Wohnung bleiben. Sie können, wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten haben, das Mietverhältnis auch dann kündigen, wenn der Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat, also ein Zeitmietvertrag vorliegt. Insoweit haben Sie bei einer Mieterhöhung die Möglichkeit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Dabei ist zu beachten, dass dieses Sonderkündigungsrecht sogar dann gilt, wenn die Mieterhöhung unwirksam sein sollte. Wenn Sie wegen einer Mieterhöhung das Mietverhältnis kündigen, brauchen Sie die erhöhte Miete nicht zu bezahlen (§ 561 Absatz 1 BGB). Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen wird und in dem Kündigungsschreiben auf dieses Sonderkündigungsrecht, das Ihnen wegen der Mieterhöhung zusteht, Bezug genommen wird. Etwas schwierig ist die Frist zu berechnen, mit der Sie in diesem Fall kündigen können. Im Gesetz ist geregelt, dass Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Schreibens Ihres Vermieters für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen können (§ 561 Absatz 1 BGB). Wenn Ihnen also im Dezember das Mieterhöhungsschreiben zugeht, dann können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats, das heißt spätestens bis Ende Februar, die Kündigung aussprechen. Das Mietverhältnis wird dann für den Ablauf des übernächsten Monats beendet, das wäre demnach der 30. April. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt sowohl für Mieterhöhungen, mit der Ihr Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben will, als auch für Mieterhöhungen nach abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen (§ 561 Absatz 1 BGB).
Reihe/Serie | Haufe Ratgeber Plus |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 340 g |
Einbandart | Kunststoff |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Immobilien / Grunderwerb |
Schlagworte | Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Kündigung • Mängel • Mieter • Mieterhöhung • Mieterrechte • Mietminderung • Mietrecht • Mietrecht (MietR); Ratgeber • Mietrecht; Ratgeber • Mietvertrag • Nebenkosten • Schönheitsreparaturen |
ISBN-10 | 3-448-07407-1 / 3448074071 |
ISBN-13 | 978-3-448-07407-9 / 9783448074079 |
Zustand | Neuware |
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