Die Vorerbschaft
Seiten
2011
|
2., Aufl.
Verlag interna
978-3-937887-38-8 (ISBN)
Verlag interna
978-3-937887-38-8 (ISBN)
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Sie haben ein Interesse daran, dass Ihr Vermögen auch lange Zeit nach Ihrem Tod bestimmten Personen zufällt — bzw. anderen gerade nicht? Normalerweise können Sie dann in einem Testament einen Erben bestimmen, der über Ihren Nachlass so verfügen kann, wie er es möchte; er hat natürlich auch das Recht, seinerseits wieder Erben einzusetzen, auch wenn Sie mit diesen eventuell nicht einverstanden wären.
Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie bestimmen, dass Ihr Vermögen zunächst an einen so genannten Vorerben fallen soll. Diese Person — in der Regel ist es der überlebende Ehegatte — kann über ihr Erbe allerdings nicht frei verfügen: Sie ist an Ihre Anweisungen gebunden, wie sie damit umgehen soll — damit es letzten Endes an die Person (oder Personen) fallen soll, die es sicher erhalten soll und die Sie im Testament als so genannten Nacherben eingesetzt haben. Meist sind diesse Nacherben die Kinder; der Erblasser will durch ihre Einsetzung sicherstellen, dass sie auf jeden Fall einen Teil des Erbes erhalten und dieser nicht etwa durch den Vorerben „aufgebraucht“ wird.
Wir sehen: Diese Materie ist nicht ganz einfach, denn: Wie verhält man sich als Erblasser bzw. als Vorerbe am besten? Wie wahrt man seine Rechte und Ansprüche? Wie kann man zu einer guten Lösung gelangen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert ein Ratgeber aus den Bonner Fachverlag interna, der zeigt, welche Probleme, aber auch Chancen sich aus einer Vorerbschaft ergeben können. Unter dem Titel „Die Vorerbschaft“ zeigt die Juristin Christina Klein sachlich präzise, doch gleichzeitig für Laien verständlich auf, was möglich ist und wie sich die Beteiligten am besten verhalten sollten.
Die Rechte des Wunscherben wahren
Die angesprochenen Themen reichen dabei von den erbrechtlichen Grundlagen bis hin zu den Regelungen für die Ausschlagung einer Vor- oder Nacherbschaft und der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Zu allen Punkten bekommt der Leser praxisbewährte Tipps — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit für Erblasser, aber auch Erben und alle, die es einmal werden könnten. Sie haben ein Interesse daran, dass Ihr Vermögen auch lange Zeit nach Ihrem Tod bestimmten Personen zufällt — bzw. anderen gerade nicht? Normalerweise können Sie dann in einem Testament einen Erben bestimmen, der über Ihren Nachlass so verfügen kann, wie er es möchte; er hat natürlich auch das Recht, seinerseits wieder Erben einzusetzen, auch wenn Sie mit diesen eventuell nicht einverstanden wären.
Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie bestimmen, dass Ihr Vermögen zunächst an einen so genannten Vorerben fallen soll. Diese Person — in der Regel ist es der überlebende Ehegatte — kann über ihr Erbe allerdings nicht frei verfügen: Sie ist an Ihre Anweisungen gebunden, wie sie damit umgehen soll — damit es letzten Endes an die Person (oder Personen) fallen soll, die es sicher erhalten soll und die Sie im Testament als so genannten Nacherben eingesetzt haben. Meist sind diesse Nacherben die Kinder; der Erblasser will durch ihre Einsetzung sicherstellen, dass sie auf jeden Fall einen Teil des Erbes erhalten und dieser nicht etwa durch den Vorerben „aufgebraucht“ wird.
Wir sehen: Diese Materie ist nicht ganz einfach, denn: Wie verhält man sich als Erblasser bzw. als Vorerbe am besten? Wie wahrt man seine Rechte und Ansprüche? Wie kann man zu einer guten Lösung gelangen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert ein Ratgeber aus den Bonner Fachverlag interna, der zeigt, welche Probleme, aber auch Chancen sich aus einer Vorerbschaft ergeben können. Unter dem Titel „Die Vorerbschaft“ zeigt die Juristin Christina Klein sachlich präzise, doch gleichzeitig für Laien verständlich auf, was möglich ist und wie sich die Beteiligten am besten verhalten sollten.
Die Rechte des Wunscherben wahren
Die angesprochenen Themen reichen dabei von den erbrechtlichen Grundlagen bis hin zu den Regelungen für die Ausschlagung einer Vor- oder Nacherbschaft und der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Zu allen Punkten bekommt der Leser praxisbewährte Tipps — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit für Erblasser, aber auch Erben und alle, die es einmal werden könnten.
Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie bestimmen, dass Ihr Vermögen zunächst an einen so genannten Vorerben fallen soll. Diese Person — in der Regel ist es der überlebende Ehegatte — kann über ihr Erbe allerdings nicht frei verfügen: Sie ist an Ihre Anweisungen gebunden, wie sie damit umgehen soll — damit es letzten Endes an die Person (oder Personen) fallen soll, die es sicher erhalten soll und die Sie im Testament als so genannten Nacherben eingesetzt haben. Meist sind diesse Nacherben die Kinder; der Erblasser will durch ihre Einsetzung sicherstellen, dass sie auf jeden Fall einen Teil des Erbes erhalten und dieser nicht etwa durch den Vorerben „aufgebraucht“ wird.
Wir sehen: Diese Materie ist nicht ganz einfach, denn: Wie verhält man sich als Erblasser bzw. als Vorerbe am besten? Wie wahrt man seine Rechte und Ansprüche? Wie kann man zu einer guten Lösung gelangen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert ein Ratgeber aus den Bonner Fachverlag interna, der zeigt, welche Probleme, aber auch Chancen sich aus einer Vorerbschaft ergeben können. Unter dem Titel „Die Vorerbschaft“ zeigt die Juristin Christina Klein sachlich präzise, doch gleichzeitig für Laien verständlich auf, was möglich ist und wie sich die Beteiligten am besten verhalten sollten.
Die Rechte des Wunscherben wahren
Die angesprochenen Themen reichen dabei von den erbrechtlichen Grundlagen bis hin zu den Regelungen für die Ausschlagung einer Vor- oder Nacherbschaft und der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Zu allen Punkten bekommt der Leser praxisbewährte Tipps — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit für Erblasser, aber auch Erben und alle, die es einmal werden könnten. Sie haben ein Interesse daran, dass Ihr Vermögen auch lange Zeit nach Ihrem Tod bestimmten Personen zufällt — bzw. anderen gerade nicht? Normalerweise können Sie dann in einem Testament einen Erben bestimmen, der über Ihren Nachlass so verfügen kann, wie er es möchte; er hat natürlich auch das Recht, seinerseits wieder Erben einzusetzen, auch wenn Sie mit diesen eventuell nicht einverstanden wären.
Wenn Sie dies vermeiden möchten, können Sie bestimmen, dass Ihr Vermögen zunächst an einen so genannten Vorerben fallen soll. Diese Person — in der Regel ist es der überlebende Ehegatte — kann über ihr Erbe allerdings nicht frei verfügen: Sie ist an Ihre Anweisungen gebunden, wie sie damit umgehen soll — damit es letzten Endes an die Person (oder Personen) fallen soll, die es sicher erhalten soll und die Sie im Testament als so genannten Nacherben eingesetzt haben. Meist sind diesse Nacherben die Kinder; der Erblasser will durch ihre Einsetzung sicherstellen, dass sie auf jeden Fall einen Teil des Erbes erhalten und dieser nicht etwa durch den Vorerben „aufgebraucht“ wird.
Wir sehen: Diese Materie ist nicht ganz einfach, denn: Wie verhält man sich als Erblasser bzw. als Vorerbe am besten? Wie wahrt man seine Rechte und Ansprüche? Wie kann man zu einer guten Lösung gelangen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert ein Ratgeber aus den Bonner Fachverlag interna, der zeigt, welche Probleme, aber auch Chancen sich aus einer Vorerbschaft ergeben können. Unter dem Titel „Die Vorerbschaft“ zeigt die Juristin Christina Klein sachlich präzise, doch gleichzeitig für Laien verständlich auf, was möglich ist und wie sich die Beteiligten am besten verhalten sollten.
Die Rechte des Wunscherben wahren
Die angesprochenen Themen reichen dabei von den erbrechtlichen Grundlagen bis hin zu den Regelungen für die Ausschlagung einer Vor- oder Nacherbschaft und der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Zu allen Punkten bekommt der Leser praxisbewährte Tipps — wertvolle Informationen, leicht verständlich aufbereitet.
Dieser Ratgeber erscheint übrigens im Digitaldruck; dies gewährleistet die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen und damit stets die optimale Aktualität und Rechtssicherheit für Erblasser, aber auch Erben und alle, die es einmal werden könnten.
Reihe/Serie | Recht und Vermögen |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 210 x 298 mm |
Gewicht | 110 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Erben / Vererben |
Schlagworte | Erbe • Erben • Vererben • Vorerbe • Vorerbschaft |
ISBN-10 | 3-937887-38-5 / 3937887385 |
ISBN-13 | 978-3-937887-38-8 / 9783937887388 |
Zustand | Neuware |
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