Das Nachlass-Set - die wichtigsten Fragen zum Thema Nachlass einfach erklärt, mit Steuerspartipps, Formularen und Ausfüllhilfen -

Das Nachlass-Set - die wichtigsten Fragen zum Thema Nachlass einfach erklärt, mit Steuerspartipps, Formularen und Ausfüllhilfen (eBook)

Testament, Vermögensübersicht, Digitaler Nachlass, Bestattungsverfügung

Stiftung Warentest (Herausgeber)

eBook Download: EPUB
2024 | 5. Auflage
144 Seiten
Stiftung Warentest (Verlag)
978-3-7471-0749-2 (ISBN)
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Sie würden gerne Ihren Nachlass regeln, haben aber noch viele offene Fragen oder sind sich noch unsicher? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema und unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Schaffen Sie Klarheit: In diesem Leitfaden werden Sie in zehn Schritten zu Ihrem Testament geführt. Zur Unterstützung erhalten Sie zahlreiche Mustertexte und werden schnell dazu in der Lage sein, Ihren letzten Willen optimal und korrekt zu formulieren. Sparen Sie Steuern: Dieses Buch klärt Sie über die Erbschaftssteuer auf und wie viel das Finanzamt von Ihnen verlangt. Außerdem lernen Sie, wie Sie das Finanzamt mit kluger Planung kurzhalten und Steuern sparen können. Gewinnen Sie Sicherheit! In diesem Ratgeber bleibt keine Ihrer Fragen unbeantwortet. So erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Ihre Angehörigen absichern können, was in Ihre Vermögensübersicht gehört oder wann sich ein Erbschaftsvertrag eignet und wann ein Testament die beste Lösung ist. Arbeiten Sie mit Formularen und Ausfüllhilfen! Dieses Buch enthält Formulare für Ihre Vermögensübersicht, eine Übersicht über die Online-Konten, sowie Ihre persönliche Bestattungsverfügung. Alle Dokumente können Sie heraustrennen und herunterladen, um Ihre Arbeit so einfach wie möglich zu gestalten. Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass! Heutzutage spielt auch der Nachlass im Netz und in den sozialen Netzwerken eine immer größere Rolle. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihren Erben den Zugang zu Online-Konten und -Verträgen erleichtern. In diesem Ratgeber werden Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Nachlass präzise und gut verständlich erklärt, sodass Sie einen umfassenden Überblick über die Thematik erhalten. Mit durchdachten Anleitungen und Ausfüllhilfen werden Sie beim Verfassen Ihres Nachlasses optimal unterstützt, sodass Sie den Grundstein für eine harmonische Zukunft Ihrer Nachkommen und Familie legen können.

Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen


„Das ist mir zu kompliziert“, denken viele und schieben den Gedanken, ein Testament zu verfassen, von sich. Wir machen es Ihnen einfach. Die Antworten auf die 15 wichtigsten Fragen sind schnell gelesen und geben Ihnen einen ersten Überblick.

Frage 1
Warum sollte ich meinen Nachlass regeln?


Weil die Gefahr groß ist, dass die vom Gesetzgeber als Standard vorgegebene Erbfolge nicht zu dem Ergebnis führt, das Sie sich wünschen. Ein individuell gestaltetes Testament stellt sicher, dass Ihr Lebenswerk nach Ihrem Tod wirklich jenen Menschen zugutekommt, denen es zugedacht ist. Zudem leistet ein klar formulierter letzter Wille den wohl wichtigsten Beitrag zum Familienfrieden. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Die Frage, wer das Silberbesteck oder den Familienschmuck bekommen soll, löst selbst in vermeintlichen Bilderbuchfamilien oft erbitterte Fehden aus, die sich über Jahre hinziehen und Unsummen an Anwalts- und Gerichtskosten verschlingen können.

Frage 2
Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament verfasse?


Damit Ihre sorgfältig ausbalancierten Verteilungsregeln am Ende tatsächlich greifen, ist vor allem eines wichtig: die richtige Form. Ihr Testament muss daher entweder ein Notar beurkunden – oder Sie müssen es eigenhändig verfasst haben. Wichtig ist, das ganze Dokument per Hand zu schreiben und es mit Ihrer Unterschrift abzuschließen. Das mag – je nach Handschrift – zwar nicht besonders offiziell aussehen. Wer jedoch der Optik wegen seinen letzten Willen am PC oder auf der Maschine tippt und ausdruckt, hat damit kein gültiges Testament erstellt. Tipp: Besteht Ihr Testament aus mehreren Blättern, sollten Sie jedes mit einer Nummer und dem Datum versehen und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Mehr Tipps zur richtigen Form finden Sie ab Seite 30.

Frage 3
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?


In einem Testament können Sie allein bestimmen, wer Ihren Nachlass bekommen soll. Einen Erbvertrag schließen Sie hingegen immer mit einem Partner. Er kann beispielsweise infrage kommen, wenn sich unverheiratete Partner gegenseitig absichern möchten. Ein Einzeltestament können Sie jederzeit frei widerrufen, an einen Erbvertrag bleiben beide Vertragspartner grundsätzlich gebunden. Sie können dessen Aussagen nur gemeinsam ändern. Zudem ist ein Erbvertrag nur wirksam, wenn ein Notar ihn beurkundet hat. Abschwächen lässt sich die Bindungswirkung, indem die Partner sich gegenseitig das Recht einräumen, vom Vertrag zurückzutreten (mehr dazu ab Seite 60). Übrigens: Verheiratete haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Ehegattentestament zu verfassen, das einem Erbvertrag ähnelt. Wichtige Tipps dazu finden Sie ab Seite 54.

Frage 4
Was bedeutet es für meine Hinterbliebenen, Erben zu werden?


Nach deutschem Recht tritt der Erbe zu dem Zeitpunkt, an dem der Erblasser verstirbt, in dessen juristische Fußstapfen. Konkret bedeutet das: Der Erbe wird Inhaber aller Rechte des Erblassers und Schuldner aller Schulden – es sei denn, er schlägt die Erbschaft aus. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft und können über den Nachlass bis zu dessen Verteilung ausschließlich gemeinschaftlich verfügen. Ein Recht einzelner Miterben an einzelnen Gegenständen besteht nicht. Erbengemeinschaften erweisen sich als sehr konfliktanfällig (mehr dazu ab Seite 62). Wer möchte, dass eine Person nur einen bestimmten Gegenstand erhält, ist daher gut beraten, diese nicht zum Erben einzusetzen, sondern ihr diesen zu vermachen.

Frage 5
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?


Erben steht grundsätzlich alles zu, was der Verstorbene hinterlassen hat. Vermächtnisnehmer können hingegen den Gegenstand beanspruchen, den der Erblasser ihnen ausdrücklich zugedacht hat. Damit bieten sich Vermächtnisse beispielsweise immer dann an, wenn Sie einer Person etwas Gutes tun und dafür sorgen wollen, dass neben der Familie auch der beste Freund oder die treue Haushälterin einen Anteil des Nachlasses erhält. Ist ein Vermächtnis angeordnet, müssen die Erben die besagten Gegenstände an die Begünstigten herausgeben. Aber Vorsicht: Sie können nicht einfach Ihren gesamten Nachlass verschiedenen Personen vermachen. Sie benötigen immer mindestens einen Erben, der Ihr juristischer Nachfolger wird (mehr siehe Seite 25).

Frage 6
Was ist ein Pflichtteil?


Der Pflichtteil ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestanteil am Nachlass. Er steht engen Verwandten oder dem Ehegatten/Lebenspartner zu und sichert diesen – auch gegen den Willen des Erblassers – einen Anteil an dessen Vermögen. Der alte Juristen-Reim „Das Gut rinnt wie das Blut“ gilt also selbst dann, wenn der Verstorbene seine Verwandten ausdrücklich enterbt hat. Der Pflichtteil macht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus, also jenes Wertes, den Hinterbliebene verlangen können, wenn der Tote kein Testament erstellt hat. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, den die Erben auszahlen müssen. Weil der Anspruch im Zweifel direkt nach Eintreten des Erbfalls fällig wird, kann das große Probleme bereiten. Fehlen die Mittel, um Enterbte auszuzahlen, müssen die Erben oft den Nachlass zu Geld machen. Mehr dazu lesen Sie ab Seite 50.

Frage 7
Wie kann ich den Pflichtteil ungeliebter Verwandter reduzieren?


Die wohl gängigste Methode, um den Pflichtteil ungeliebter Verwandter zu reduzieren, heißt immer noch: Verschenken statt Vererben. Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten auf jene Personen verteilt, die nach seinem Tod profitieren sollen, reduziert seinen Nachlass – und folglich den Pflichtteil der Enterbten. Das ist allerdings nur dann ein geeignetes und Erfolg versprechendes Vorgehen, wenn die Schenkenden früh genug damit anfangen.

Denn die Tücke steckt im Detail: Wer Vermögen verschenkt, kann den Pflichtteil dadurch nicht beliebig aushöhlen. Die meisten Schenkungen, die Vererbende in den letzten zehn Jahren vor ihrem Tod veranlasst haben, werden zum Nachlass gezählt und erhöhen so den Pflichtteil. Aber: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer ist der Wertanteil, der in die Berechnung des Pflichtteils einfließt. Mehr zum Thema lesen Sie ab Seite 70.

Frage 8
Wie kann ich Erbschaftssteuer sparen?


Grundsätzlich gilt: Wie hoch die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer ausfällt, hängt nicht allein von den Summen ab, die übertragen werden. Entscheidend ist auch die Steuerklasse des Empfängers. Und die richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser/Schenker (mehr dazu ab Seite 76). Auch die Freibeträge variieren: Während etwa der Ehegatte eine halbe Million Euro steuerfrei erben (oder geschenkt bekommen) darf, gesteht der Fiskus einem nicht ehelichen Partner gerade einmal 20 000 Euro steuerfrei zu. Je nachdem, wie üppig es um die eigenen Finanzen bestellt ist, sind daher unterschiedliche Strategien sinnvoll. Wer nur so viel zu verteilen hat, dass die Freibeträge alles abdecken, braucht sich um die Steuer keine Gedanken zu machen. Wer hingegen ein größeres Vermögen besitzt, kann taktisch vorgehen und seinen Nachfahren Steuern ersparen. Eine Option ist zum Beispiel, schon zu Lebzeiten regelmäßig Teile der Habe an die späteren Erben zu verschenken. Der Grund: Beschenkte können ihre Freibeträge alle zehn Jahre aufs Neue nutzen.

Frage 9
Was muss ich beachten, wenn eine Immobilie zum Nachlass zählt?


Handelt es sich bei dem Haus oder der Wohnung um das Familienheim, erben Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sowie Kinder und Stiefkinder oft steuerfrei. Als Familienheim gilt ein Haus oder eine Wohnung, soweit der Erblasser darin bis zu seinem Tod gewohnt hat. Um die Steuervorteile ausschöpfen zu können, muss allerdings der Erbe dort einziehen und mindestens zehn weitere Jahre in der Immobilie wohnen bleiben. Wer das Haus verkauft, vermietet oder leer stehen lässt, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend. Weitere Wege, wie Sie die Übertragung von Immobilien steuerlich optimal durchführen können, finden Sie ab Seite 84.

Frage 10
Wie kann ich Streit vermeiden?


Eine Garantie für ein gedeihliches Miteinander der Erben gibt es zwar nie. Wer früh das Gespräch mit der Familie sucht und in seinem Testament klare Anordnungen trifft, schafft aber zumindest die besten Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander. Im Idealfall lässt sich so sogar die streitanfällige Erbengemeinschaft vermeiden. Sie entsteht immer dann, wenn es mehr als nur einen Erben gibt (siehe Seite 62). Wer etwa zwei Kinder hat, könnte nur eines davon zum Alleinerben einsetzen und das andere dafür mit...

Erscheint lt. Verlag 26.1.2024
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Schlagworte betreuungsrecht 2024 • bücher set • Erbrecht • ich werde nicht sterben • Patientenverfügung • patientenverfügung 2024 • schnelle hilfe im trauerfall • testament vorlagen muster • vordruck testament • Vorsorgemappe • Vorsorgeordner • Vorsorgevollmacht
ISBN-10 3-7471-0749-4 / 3747107494
ISBN-13 978-3-7471-0749-2 / 9783747107492
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