Falsch verdächtigt (eBook)

Schockierende Fälle des bekannten Strafverteidigers
eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
224 Seiten
Piper Verlag
978-3-492-60655-4 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Falsch verdächtigt -  Alexander Stevens
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Schuldig bis zum Freispruch Ein Arzt mit Geldproblemen, dessen vermögende Mutter plötzlich verstirbt, und eine Gefängnispsychologin, die behauptet, von einem Insassen erpresst zu werden ... In seinem neuen Buch stellt Alexander Stevens wahre Fälle vor, bei denen seine Mandant:innen behaupten, zu Unrecht verdächtigt worden zu sein. Die Anschuldigungen reichen von Körperverletzung, Brandstiftung und Diebstahl bis hin zu mutmaßlichen Sexual- und Tötungsdelikten. Doch werden wirklich in allen Fällen die Richtigen verdächtigt oder bleibt der wahre Täter womöglich unentdeckt?

Dr. Alexander Stevens gehört zu Deutschlands bekanntesten Strafverteidigern. Sein Podcast 'True Crime' erreichte bisher über 33 Millionen Menschen und gehört zu den erfolgreichsten Podcasts der ARD. Zuletzt erschienen von ihm bei Piper der Spiegel-Bestseller »9 ½ perfekte Morde«, »Verhängnisvolle Affären«, »Aussage gegen Aussage« und »Der perfekte Mord?«.

Dr. Alexander Stevens gehört zu Deutschlands bekanntesten Strafverteidigern. Sein Podcast "True Crime" erreichte bisher über 33 Millionen Menschen und gehört zu den erfolgreichsten Podcasts der ARD. Zuletzt erschienen von ihm bei Piper der Spiegel-Bestseller »9 ½ perfekte Morde«, »Verhängnisvolle Affären«, »Aussage gegen Aussage« und »Der perfekte Mord?«.

Asche zu Asche


»Am 20. 04. 20XX betrat der Angeklagte die Geschäftsräume des Bestatters Tom H. und forderte ihn auf, von seiner berechtigten Rest-Forderung gegen einen gewissen Marco S. in Höhe von 10 000 Euro Abstand zu nehmen.

Nachdem es wegen des Zahlungsrückstands für die Bestattungskosten der Mutter des Marco S. zu Unstimmigkeiten zwischen ihm und dem Bestatter gekommen war, berichtete Marco S. davon dem Angeklagten, für den Marco S. als Pferdebetreuer tätig ist. Dieser erklärte, ihn dabei zu unterstützen, die Sache zu bereinigen.

Noch am selben Tag fuhr der Angeklagte zum Bestattungsinstitut von Tom H. und teilte diesem mit, er sei gekommen, um die Zahlungsstreitigkeit zwischen ihm und Marco S. endgültig zu klären. Er habe im Kofferraum seines Pkw einen Baseballschläger, mit dem er so lange auf Tom H. einschlagen werde, bis dieser ›Blut kotze‹. Daraufhin forderte er den Bestatter auf, darüber nachzudenken, ob ihm seine Forderung gegen Marco S. dies wert sei. Dann legte der Angeklagte eine 500-Euro-Banknote in einen in der Nähe befindlichen geöffneten Ausstellungssarg, mit den Worten ›Dies ist doch besser als ein zertrümmerter Schädel‹. Durch diese Drohung sollte der Bestatter dazu gezwungen werden, auf seine berechtigte Forderung gegen Marco S. zu verzichten, wodurch Tom H. einen Vermögensschaden in Höhe von 9500 Euro erlitten hätte.«

 

Nachdem der Staatsanwalt den Anklagesatz verlesen hatte, wurde mit Spannung erwartet, was der schick gekleidete Herr auf der Anklagebank dazu sagen würde. Laut seines Vorstrafenregisters war er jedenfalls nicht zum ersten Mal in diesem Deliktsbereich aufgefallen, darüber konnte auch sein geradezu perfekt sitzender Anzug nebst doppelt gebundenem Windsor-Krawattenknoten und gelbgoldener Manschettenknöpfe nicht hinwegtäuschen. Und immerhin drohte dem Mann im Falle einer Verurteilung eine angesichts seiner zahlreichen Vorahndungen mehrjährige Haftstrafe.

Das Schöffengericht hatte ganz bewusst den großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts für die Verhandlung dieser versuchten räuberischen Erpressung gewählt, schließlich hatte der Fall schon im Vorfeld in der schwäbischen Kleinstadt für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Obwohl es ja »nur« um die Drohung eines eingeschlagenen Schädels ging und die angekündigte Gewalttat nicht umgesetzt worden war, war der Fall dennoch in aller Munde. Dies lag allerdings maßgeblich an dem Bestatter. Als »Bestatter Ihres Vertrauens« hatte der schillernde Tom H. nämlich eine gewisse Bekanntheit erlangt. Unter dem Slogan »Paradise Flugbestattungen«, der in großen Lettern vor der Kulisse der Schweizer Alpen thronte, bot Tom H. zahlungskräftiger Kundschaft die Verstreuung der Asche über den Wolken an – werbewirksam angeblich als »einziger Flugbestatter Deutschlands«. Nach der Selbstdarstellung auf seiner Homepage erhielt Tom H. regelmäßig Aufträge aus dem gesamten Bundesgebiet und war sogar weit über Deutschland hinaus beliebt, wie die zahlreichen zufriedenen internationalen Kundenbewertungen eindrucksvoll belegen sollten. Über die letzten Jahre hatte Tom H. mit seinem mittelständischen schwäbischen Bestattungsunternehmen mit einigem Erfolg zahlreiche treue Kunden gewonnen, quasi »Stammkunden«, wobei der Begriff im Zusammenhang mit einem Bestattungsunternehmen dann doch etwas unpassend scheint.

Mittlerweile war Tom H. auch schlicht der einzige Bestatter in der näheren Region, die Konkurrenz hatte er mit seinen aggressiven Werbemaßnahmen ausgebootet. Denn Tom hatte keine Gelegenheit zur Werbung und auch kein Medium ungenutzt gelassen und war dabei auch nicht vor unkonventionellen und teils fragwürdigen Maßnahmen zurückgeschreckt: So prangten seine meterhohen Werbeschilder nicht nur in der Nähe aller Friedhöfe, auch bei der städtischen Klinik schillerte Toms Gesicht auf dem gegenüberliegenden großflächigen Werbebanner mit dem kessen Slogan »Schlecht behandelt? Hoffentlich gut vorgesorgt!« – im Hintergrund das Bild eines geöffneten schwarz lackierten Hochglanzsarges mit kuschlig flauschigem Inlay, neben der Flugbestattung in den Schweizer Bergen sein anderer »Bestseller« für die letzte Reise.

Dass nun der »Bestatter Ihres Vertrauens« Opfer eines Verbrechens geworden war, hatte man allerdings unter vorgehaltener Hand irgendwann kommen sehen. Zu unverschämt waren seine Preise, und als alleiniger Anbieter von Bestattungen in der näheren und weiteren Umgebung hatte er eine regelrechte Monopolstellung. Mit anderen Worten: Jeder Tote musste zu Tom H., ob er wollte oder nicht. Denn gestorben wird immer.

Aber nicht nur weil viele es als makaber empfanden, dass Tom H. mit schamlosen Preisen und pietätloser Werbung so viel Geld mit dem Tod verdiente, hatte man damit gerechnet, dass irgendwann einmal »etwas passieren« würde, sondern auch wegen Toms dreistem Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden hatten viele Bürger ihre Ressentiments. Die Zahlungsmoral der Kunden im Bestattungsgewerbe ist generell erstaunlich schlecht, und bei Tom H.s manipulativen Verkaufsmethoden reute es so manche Angehörige dann doch, voreilig einer fünfstelligen Summe für eines der extravaganten Bestattungsangebote zugestimmt zu haben. Kunden mit geringem Einkommen konnten derartig hohe Bestattungskosten kaum stemmen, doch der geschäftstüchtige Tom H. lockte auch gern damit, dass man zunächst nur einen Teil anzahlen müsse, den Rest erst nach erfolgter Bestattung. Angesichts von Preisen, die bei rund 10 000 Euro begannen und nach oben kaum ein Limit hatten, war so eine Ratenzahlung für viele ein wahrer Segen, trifft der Tod einen doch häufig unvorbereitet. Doch zum Segen gesellte sich dann schnell auch der dazugehörige Fluch, denn Tom H. duldete keinen Wortbruch und insbesondere keinen Zahlungsverzug.

Mit einiger Regelmäßigkeit versuchten Angehörige im Nachgang zur Bestattung, zunächst noch den Preis herunterzuhandeln, doch bei dem knallharten Verhandler Tom H. bissen sie alle auf Granit. Denn der Bestatter bediente sich auch recht unkonventioneller Methoden, um die Zahlungsmoral seiner Kundschaft zu verbessern. Wer nicht pünktlich bezahlte, bekam eine einzige Mahnung mit kurzer Zahlungsfrist – danach machte man dann mit Tom H.s »Überzeugungsarbeit« in Sachen Zahlungswilligkeit Bekanntschaft. Die erste Eskalationsstufe bestand in Anrufen bei der näheren Verwandtschaft mit dem sinngemäßen Inhalt, dass der Verstorbene – läge er da nicht schon – doch schier im Boden versinken würde, würde er erfahren, dass er seiner Familie noch nicht einmal die Zahlung der Beerdigungskosten wert sei. Dies zeigte meist suffiziente Wirkung: Peinlich berührt beglichen die angerufenen Verwandten die fällige Restsumme oder motivierten die Erben, sich schleunigst um die Zahlung zu kümmern.

Zeigten die Anrufe keine Wirkung, folgte Stufe zwei: eine Rundmail an die gesamte Trauergesellschaft, deren Mailadressen sich Tom H. in weiser Voraussicht bereits im Vorfeld organisiert hatte, freilich unter dem Vorwand, ihnen Anfahrtsbeschreibung, Ablauf der Trauerfeier und nicht zuletzt auch virtuelle Trauerkärtchen zukommen zu lassen, schließlich sei sein Bestattungsdienst exklusiv und serviceorientiert.

Sollte auch diese Schmach nicht dazu führen, dass die Hinterbliebenen ihre Schulden bezahlten, griff Tom H. auf seinen firmeninternen Inkassodienst zurück: die »Men im Frack« (in Anspielung auf den Kinoklassiker Men in Black). Wenn seine Mitarbeiter gerade nicht ausgelastet waren, konnten sie sich einen kleinen Bonus dazuverdienen – sie mussten dazu lediglich den hartnäckigsten Schuldnern einen persönlichen Besuch abstatten, edel gekleidet mit Frack, Zylinder, gestärktem Hemd, Lackschuhen und einem auffälligen schwarz lackierten Hochglanzkoffer im Stil seines Bestsellersarges. Der Mann im Frack wies den Schuldner freundlich, aber bestimmt auf die offene Rechnung hin. Bei ausbleibender Zahlung war der auffällig gekleidete Herr in Schwarz fortan ein ständiger Begleiter des schäbigen Schuldners: Auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten. Besonders wirkungsvoll war die stumme Mahnwache vor dem Haus des Zahlungsunwilligen, gut im...

Erscheint lt. Verlag 27.7.2023
Verlagsort München
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Geschichte / Politik Politik / Gesellschaft
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte 9 1/2 perfekte Morde • Aktenzeichen XY • Aktenzeichen XY ungelöst • Erbschleicherei • falsch verdächtigt • Gefängnis • Kein Alibi • Mord • Rechtsirrtümer • Richter Alexander Hold • Sexualstrafdelikt • Staatsanwaltschaft • Staranwalt • Strafverteidiger • Tatort • True Crime • TrueCrime • Ungeölste Fälle • Unschuldig im Gefängnis • unschuldig verurteilt • Verbrechen • Verurteilung • wahre Fälle • Zur falschen Zeit am falschen Ort
ISBN-10 3-492-60655-5 / 3492606555
ISBN-13 978-3-492-60655-4 / 9783492606554
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