Der Steuerberater (eBook)
192 Seiten
Beobachter-Edition (Verlag)
978-3-03875-422-0 (ISBN)
Ohne Steuern
kein Staat
Warum der Staat Steuern einzieht
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle jeder Gemeinde, jeder Stadt, jedes Kantons, jedes Landes. Ohne Steuern könnten sie nicht funktionieren. Gleichzeitig sind dies die einzigen Institutionen, die Steuern erheben dürfen – mit ganz wenigen Ausnahmen, etwa den Kirchen.
Dass der Staat Steuern einzieht, lässt sich damit begründen, dass er im Gegenzug Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner erbringt, indem er Schulen unterhält, Strassen und Eisenbahnlinien baut, mit Polizei und Armee die Menschen im Inneren und gegen aussen schützt und vieles mehr tut.
Allerdings haben die Steuern nicht nur den Zweck, dem Staat Einnahmen zu beschaffen. Sie können auch dazu dienen, ein bestimmtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen; in diesem Fall spricht man von Lenkungsabgaben. Beispiele sind etwa die Tabak- oder die Alkoholsteuer.
Wie wichtig Steuern sind, zeigt sich daran, dass sie in der Schweiz für Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt rund drei Viertel aller Einnahmen ausmachen. Der Rest der Einnahmen stammt aus verschiedenen anderen Gebühren, von Passgebühren bis zu Museumseintritten, und aus Finanzgeschäften (also aus Zinsen auf dem Vermögen), beim Bund etwa aus den Dividendenerträgen der Swisscom-Beteiligung und den Gewinnen der Nationalbank.
Die Schweiz – auch bei den Steuern ein Sonderfall
Das schweizerische Steuersystem zeichnet sich durch verschiedene Besonderheiten aus:
•Nicht weniger als vier Institutionen erheben Steuern: der Bund, die Kantone, die knapp 2200 Gemeinden und die Kirchen.
•Auch sind die direkten Steuern je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich hoch. In den teuersten Gemeinden zahlt man mit dem gleichen Einkommen mehr als doppelt so viel wie in den günstigsten (siehe die Tabelle «Einkommenssteuern in den Kantonen» unter www.beobachter.ch/download).
Die Eigenheiten des schweizerischen Steuersystems hängen mit der Geschichte unseres Landes und mit der speziellen politischen Struktur zusammen. Am meisten fällt auf, dass die föderalistische Struktur – also die Aufgliederung in die Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden – auch bei den Steuern zu erkennen ist (siehe die Zusammenstellung auf der nächsten Seite). Dadurch hat der Bund im Vergleich zu anderen Staaten recht wenig Kompetenzen.
Und die Politiker achten peinlich darauf, dass dies so bleibt. So ist zum Beispiel in der Bundesverfassung genau aufgelistet, welche Steuern der Bund erheben darf; in Artikel 128 sind sogar die Obergrenzen für die direkte Besteuerung in Prozent festgelegt. Alle anderen Steuern sind für die Eidgenossenschaft tabu, es sei denn, die Verfassung würde geändert. So kassiert der Bund zum Beispiel keine Steuern auf dem Vermögen.
Den Kantonen dagegen ist es erlaubt, sämtliche Arten von Steuern einzuziehen, die ihnen nicht in der Bundesverfassung «verboten» oder dem Bund allein vorbehalten sind. Letzteres betrifft vor allem die Mehrwertsteuer, aber auch die Zölle. Ebenso sind die Kantone frei darin, wie hoch sie ihre Steuern festsetzen und für welche Zwecke und Aufgaben sie diese verwenden.
Die Gemeinden schliesslich dürfen diejenigen Steuern erheben, die ihnen ihr Kanton erlaubt; das sind mit wenigen Ausnahmen die gleichen wie bei den Kantonen.
Erhoben werden die Kantonssteuern (auch Staatssteuern genannt) und die Gemeindesteuern von den Kantonen; verantwortlich für die Abwicklung – das Verschicken und Auswerten der Steuererklärung und das Einkassieren – sind aber die Gemeinden.
Info Die Landeskirchen können ebenfalls Steuern einziehen, von Personen und zum Teil auch von Unternehmen. Wer nicht Mitglied einer Landeskirche ist, muss die Kirchensteuer nicht bezahlen.
Direkte und indirekte Steuern
Direkte Steuern werden, wie es der Name sagt, von einer Person oder einem Unternehmen direkt an die zuständige Steuerbehörde bezahlt. Dazu gehören unter anderem Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern. Auch die Quellensteuer für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung ist eine direkte Steuer.
Info Ebenfalls zu den direkten Steuern gehört der Wehrpflichtersatz, früher Militärpflichtersatz genannt. Diese Steuer müssen diejenigen Schweizer Bürger im Alter von 20 bis 30 Jahren zahlen, die militär- oder zivildienstpflichtig sind, aber im betreffenden Steuerjahr keinen oder nicht den ganzen Dienst geleistet haben.
Indirekte Steuern fallen weniger auf, da sie in der Regel in die Verkaufspreise eingerechnet sind. Eine für den Bund wichtige Einnahmequelle ist die Mehrwertsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen zu bezahlen ist. Aber auch Abgaben auf Benzin oder Alkohol gehören in diese Kategorie. Wenn es wie beim Alkohol darum geht, über den Preis das Verhalten der Bevölkerung zu beeinflussen, spricht man von Lenkungsabgaben.
Dazu verwendet der Staat die Steuern
Wofür der Bund das Geld ausgibt, das ist ihm im Wesentlichen durch die Bundesverfassung und die Gesetze vorgeschrieben. Im Finanzleitbild des Bundes werden die Ziele festgehalten, die der Staat mit dem Geld erreichen soll und will. Dazu zählen Stabilität, soziale Wohlfahrt, Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Standortqualität und der Ausgleich zwischen den Regionen. Den grössten Posten in der Rechnung der öffentlichen Hand bilden die Sozialausgaben, gefolgt von den Steuern und Schuldzinsen.
27 Steuersysteme
Es ist bekannt und ein altes Lied: Die Schweiz hat mit ihren 26 Kantonen und dem Bund 27 verschiedene Steuergesetze. Eine Folge sind erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung, je nach Wohnort. Wer Pech hat und in einer sehr teuren Gemeinde wohnt, zahlt mehr als das Doppelte, verglichen mit einem günstigen Ort.
Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Die Unterschiede sind zum Teil so gross, dass einige Leute von Steuerhöllen und Steuerparadiesen sprechen. Ein vom Bundesamt für Statistik jährlich veröffentlichter Steuerbelastungsvergleich zeigt die Differenzen in den Kantonshauptorten (www.bfs.admin.ch, im Suchfeld «Steuerbelastung» eingeben): Im Jahr 2020 zahlten Ledige mit mittleren Einkommen in den Hauptorten von Zug, Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Obwalden am wenigsten Steuern. Am teuersten war es für sie in den Hauptorten von Jura, Genf und Neuenburg. Aufgrund unterschiedlicher Sozialabzüge ergibt sich bei den Familien ein etwas anderes Bild: In den Hauptorten von Zug, Tessin, Schwyz und Wallis war es für sie steuerlich am günstigsten, während die Belastung in den Hauptorten von Neuenburg, Waadt und Solothurn am höchsten ausfiel. Der Unterschied zwischen der tiefsten und der höchsten Steuerlast beträgt mehr als das Doppelte – bei einigen Einkommensklassen liegt der Faktor sogar deutlich höher.
Ungleichheiten bereinigen
Es ist nachvollziehbar, dass Gemeinden im Jura – abseits von den Wirtschaftszentren und mit wirtschaftlichen Problemen sowie weitläufiger Infrastruktur – von ihren Einwohnern und Unternehmen höhere Beträge verlangen als Wohngebiete in der Nähe von Zürich. Trotzdem erstaunt es, wie gross die Unterschiede auch auf engem Raum sein können.
Zwar hat das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung, das seit 1993 in Kraft ist, dafür gesorgt, dass die Unterschiede etwas kleiner geworden sind. Aber im Grundsatz nur formell: So wird man heute in allen Kantonen nach der Gegenwartsmethode besteuert, das heisst, dass man jeweils für das laufende Jahr Steuern bezahlt. Nach wie vor gibt es aber einen Steuerwettbewerb. Viele Kantone haben in den vergangenen Jahren die Belastung gesenkt, wobei einzelne gegenüber Topverdienern besonders grosszügig waren, um attraktive Steuerzahler anzulocken.
Progressive Steuern oder Flat Rate Tax
Beim Bund und in den meisten Kantonen sind die Steuern progressiv ausgestaltet. Das heisst, für ein höheres Einkommen oder Vermögen zahlt man prozentual mehr. Allerdings geht die Progression nicht unendlich weiter, im oberen Teil flacht die Kurve wieder ab. Bei der direkten Bundessteuer sind 11,5 Prozent das Maximum für Privatpersonen; dieser Satz ist in der Bundesverfassung festgeschrieben (siehe die Tabelle «Direkte Bundessteuer» unter www.beobacher.ch/download). In den meisten Kantonen ist dies – mit unterschiedlichen Maximalsätzen – ebenso geregelt.
Obwalden und Uri dagegen haben die Flat Rate Tax eingeführt. Diese kennt in ihrer strengen Form nur einen einzigen Steuersatz, unabhängig vom Einkommen. Basel-Stadt kennt eine Mischform mit einem Doppeltarif. Bei all diesen Varianten gibt es weiterhin diverse Abzugsmöglichkeiten – dies im Unterschied zur klassischen Flat Tax, die kaum Abzüge vorsieht und daher eine starke Vereinfachung des Steuersystems beinhalten würde. Im September 2009 haben die Befürworter eines solchen vereinfachten Systems einen Dämpfer bekommen: Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau lehnten einen einheitlichen Steuersatz ab. Regierung und Grosser Rat hatten vorgeschlagen, alle Einkommen unabhängig von ihrer Höhe mit 6 Prozent einfacher Staatssteuer zu belasten. 2016 verwarfen auch die Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Einführung einer Flat Rate Tax deutlich. Vorerst bleibt es also bei drei Kantonen mit vereinfachtem...
Erscheint lt. Verlag | 1.1.2022 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Geld / Bank / Börse |
ISBN-10 | 3-03875-422-6 / 3038754226 |
ISBN-13 | 978-3-03875-422-0 / 9783038754220 |
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Größe: 11,9 MB
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