Schnelle Hilfe im Pflegefall -  Marina Engler

Schnelle Hilfe im Pflegefall (eBook)

Lebensnahe Antworten auf akute Fragen rund um den Umgang mit Pflegebedürftigen: Kosten, Organisation, Pflegegrade
eBook Download: EPUB
2021 | 2. Auflage
160 Seiten
Stiftung Warentest (Verlag)
978-3-7471-0288-6 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
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Leitfaden zur Unterstüzung eines Pflegefalls  Meist wird man mit der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person überrascht. Man wird unvorbereitet mit Fragen konfrontiert, über die man sich zuvor noch keinerlei Gedanken gemacht hat, wie zum Beispiel was ein Pflegegrad ist und wie man diesen beantragen kann. Mit dem Ratgeber: Schnelle Hilfe im Pflegefall der Stiftung Warentest soll Schritt für Schritt Abhilfe für diese Ungewissheit geschaffen werden. Zuerst einmal wird ein Überblick geschaffen, was in welcher Form zuerst zu erledigen ist. Zunächst sollte man sich klar werden, wie man sein Leben rund um die zu pflegende Person neu organisieren kann. Findet die Pflege zu Hause statt, wird eine ambulante Tagespflege unterstützen oder ist doch die ganzheitliche Pflege in einem Pflegeheim die beste Lösung für Sie und die zu pflegende Person. Auch die finanziellen Hilfen spielen eine große Rolle. Durch die Bestimmung des Pflegegrads ist es möglich, Pflegegeld zu erhalten, welche eine finanziellen Entlastung für die zu pflegende Person bedeuten kann.  Die Pflege-Experten der Stiftung Warentest verschaffen einen raschen Überblick über die wichtigsten Schritte im Pflegefall und helfen bei der Organisation einer guten Pflege. Mit allen Neuerungen der Pflege-Reform 2021 wie z. B. der Erhöhung der Pflegegeldbeträge und allen Informationen zur Entlastung der Angehörigen durch neue Regelungen zum Elternunterhalt. 

Marina Engler arbeitet freiberuflich als Journalistin für Wissenschafts- und Verbraucherthemen. Sie schreibt regelmäßig für die Zeitschriften test und Finanztest.

Marina Engler arbeitet freiberuflich als Journalistin für Wissenschafts- und Verbraucherthemen. Sie schreibt regelmäßig für die Zeitschriften test und Finanztest.

Was wollen Siewissen?
Kurzratgeber: Was jetzt zu regeln ist
- Zeit schaffen: Für einige Tage im Job aussetzen
- Pflegegeld erhalten: Den Antrag stellen
- Was zahlt die Pflegeversicherung?
- Beratung nutzen
- Die rechtliche Vorsorge prüfen
- Zu Hause oder nicht? Das Leben neu organisieren
Finanzielle Hilfen
- Den Pflegegrad ermitteln
- Welche Leistungen bietet die soziale Pflegeversicherung?
- Die Leistungen anderer Versicherungen
- Hilfe vom Staat
Pflege und Beruf vereinbaren
- Im Job kürzertreten, um zu pflegen
- Zuschüsse zur Sozialversicherung für Pflegende
Beratung und Unterstützung
- Der Familienrat: Alle helfen mit
- Beratung vor Ort nutzen
- Pflege praktisch lernen
- Mit Überforderung umgehen
- Interview: Psychologische Hilfe im Einzelfall
- Technische Hilfsmittel
- Ehrenamtliche Hilfsdienste
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf
Zu Hause gut gepflegt
- Der ambulante Pflegedienst
- Die Tages- und Nachtpflege
- Osteuropäische Haushalts- und Betreuungskräfte
- Hilfsleistungen kombinieren – ein Praxisbeispiel
- Rehabilitation
- Interview: "Alle Behandler ziehen an einem Strang"
Wohnmodelle mit Pflege
- Kurzfristige stationäre Pflege
- Langfristige stationäre Pflege
- Alternativen zum Pflegeheim Hilfe
- Adressen
- Kleines Pflege-Glossar
- Stichwortverzeichnis

Kurzratgeber: Was jetzt zu regeln ist


Wenn Pflege nötig wird, gibt es in kurzer Zeit viel zu organisieren. Wo soll die Pflege stattfinden? Wer kümmert sich? Und woher gibt es Geld? Hier finden Sie kurz zusammengefasst die ersten Schritte, die jetzt wichtig sind.

Pflegebedürftigkeit tritt häufig akut auf. In manchen Fällen bringt ein Sturz, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall einen Menschen von einem Tag auf den anderen ins Krankenhaus. Anschließend ist nichts mehr so wie vorher. In anderen Familien entwickelt sich die Pflegebedürftigkeit schleichend. Mutter oder Vater brauchen hier und da immer häufiger Hilfe, etwa beim Waschen und Bügeln, dann beim Einkaufen und Kochen, schließlich auch beim Anziehen und Essen. Auch in diesen Fällen wird den Angehörigen, die zuerst nur gelegentlich eingesprungen sind, meist von heute auf morgen klar: So kann es nicht mehr weitergehen. Wir brauchen professionelle Unterstützung.

In beiden Situationen tauchen plötzlich eine Menge Fragen auf. Denn die wenigsten Familien beschäftigen sich ohne Not mit Pflegegraden, Leistungen der Pflegekassen oder den Alternativen zum Pflegeheim. Auch von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, staatlichen Zuschüssen für Umbauten oder Pflegekursen für Angehörige haben viele noch nie etwas gehört.

In dieser angespannten Lage ist es wichtig, zunächst die kurzfristige Pflege sicherzustellen. Dafür gibt es mehrere Optionen. Um sich einen Überblick über die Möglichkeiten vor Ort zu verschaffen, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Darauf hat jeder einen gesetzlichen Anspruch.

Anschließend muss die langfristige Pflege koordiniert werden. Entscheidend sind dafür Antworten auf die Fragen, wo die Pflege überhaupt stattfinden soll und wer sie übernehmen kann und möchte. Außerdem ist es wichtig zu wissen, woher es finanzielle Unterstützung gibt und welche Hilfe es für den Alltag sonst noch gibt.

Um für all das ausreichend Zeit zu haben, nehmen Sie sich am besten einige Tage frei. Alle Arbeitnehmer sowie die meisten Beamten, Soldaten und Richter haben sogar einen gesetzlichen Anspruch, sofort zehn Arbeitstage freizubekommen, um die akute Pflege für einen Angehörigen zu organisieren.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch voraussichtlich für mehr als sechs Monate Hilfe im Alltagsleben braucht. Wenn jemand nach einem Unfall oder einer Krankheit lediglich für kürzere Zeit auf Unterstützung angewiesen ist, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Dann ist entweder die Krankenkasse oder die Unfallkasse zuständig.

Checkliste

Was Sie zuerst erledigen sollten

Vier Fragen sind für die Organisation des Pflegealltags besonders wichtig. Wer übernimmt die Pflege? Wo kann der Pflegebedürftige wohnen? Woher gibt es Geld? Und welche Unterstützungsangebote gibt es für den Alltag? Um darauf gute Antworten zu finden, sind folgende Schritte sinnvoll.

Familienrat einberufen. Um die Pflege gut zu organisieren, müssen alle an einem Strang ziehen und die Pflege auf mehrere Schultern verteilen. Laden Sie daher alle Angehörigen sowie Freunde und Nachbarn, die ebenfalls helfen könnten, zu einem baldigen Treffen ein.

Arbeitszeit reduzieren. Sprechen Sie sich mit Geschwistern, Partnern und berufstätigen Kindern ab und reichen Sie bei Ihren Chefs einen Antrag auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein. Sie können – alleine oder als Gruppe – insgesamt zehn Arbeitstage freinehmen, um die Pflege zu organisieren.

Pflegegrad beantragen. Stellen Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen einen Antrag bei dessen Pflegekasse. Es dauert einige Wochen, bis der Gutachter kommt und der Pflegegrad feststeht. Wenn es aber so weit ist, gibt es alle Leistungen rückwirkend ab der Antragstellung.

Familienrat abhalten. Besprechen Sie gemeinsam, was zu tun ist, und versuchen Sie, eine gute und gerechte Lösung für alle Beteiligten zu finden. Bedenken Sie, dass nicht nur der Pflegebedürftige selbst Unterstützung braucht, sondern auch die Pflegenden Hilfe annehmen sollten. Sowohl kostenpflichtige als auch ehrenamtliche Hilfsangebote können die Pflege verbessern und erleichtern. Mehr dazu erklären wir Ihnen ab S. 80.

Beratung aufsuchen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und allen wichtigen Helfern beraten. Kostenlose Beratungen bieten die Pflegestützpunkte der Länder, freie Berater und Wohlfahrtsverbände an. Auch der Sozialdienst im Krankenhaus hilft. Welche Beratungsstelle für Sie geeignet ist und wie Sie Angebote in Ihrer Nähe finden, lesen Sie im Kapitel „Beratung und Unterstützung“ ab S. 67.

Vollmachten überprüfen. Damit Sie als Angehörige Ihrem Partner, den Eltern oder Schwiegereltern Arbeit abnehmen und Entscheidungen für sie treffen dürfen, brauchen Sie eine entsprechende Vollmacht. Überprüfen Sie, ob und welche Vollmachten vorliegen, und setzen Sie nach Möglichkeit fehlende Unterlagen gemeinsam auf. Welche Varianten es gibt, erfahren Sie im Abschnitt „Die rechtliche Vorsorge prüfen“ ab S. 22.

Zeit schaffen: Für einige Tage im Job aussetzen


Um die Organisation der Pflege eines Angehörigen zu erleichtern, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Auszeit im Job. Geld bekommen Sie trotzdem.

In Deutschland erhalten knapp 4 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegekasse und sind damit offiziell pflegebedürftig. Tendenz steigend. Mehr als 75 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Um Angehörigen die Pflege-Arbeit zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren einiges verbessert. So gibt es mittlerweile mehr und besser geschultes Beratungspersonal. Die Unterstützungsangebote wurden ausgebaut, sodass Pflegebedürftige und Angehörige mehr Hilfen im Alltag nutzen können. Und Pflege und Beruf können besser miteinander vereinbart werden. Letzteres soll auch dabei helfen, dass sich mehr Männer in der Pflege engagieren. Denn wie bei der Kinderversorgung sind es auch bei der Pflege bisher vor allem Frauen, die den Großteil der Arbeit erledigen.

Wer im Job etwas kürzertreten oder eine Zeit lang vollständig aussetzen möchte, um die Pflege für einen Angehörigen zu organisieren oder zu übernehmen, hat vier verschiedene Auszeit-Möglichkeiten. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße. Zwischen zehn Tagen und zwei Jahren ist vieles möglich. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz und es gibt ein Rückkehrrecht auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Außerdem gibt es je nach Auszeit-Variante entweder eine Lohnfortzahlung oder eine Ersatzleistung. Um die akute Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen zu koordinieren, bietet sich zunächst die kürzeste Variante an: zehn freie Arbeitstage.

Bis zu zehn Arbeitstage Extrazeit

Die kürzeste Pflegezeit nennt sich „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“. Arbeitnehmer können sie von heute auf morgen nutzen. Ein Anruf oder eine Mail an den Chef genügt, und Sie bekommen bis zu zehn Arbeitstage frei. Voraussetzung ist, dass Sie die Pflege für einen nahen Angehörigen in einer akuten Situation organisieren. Wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt, müssen Sie außerdem eine ärztliche Bescheinigung einreichen, die die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bestätigt.

Für Beamte, Soldaten und Richter gelten unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Im Wesentlichen sollen sie mit Arbeitnehmern gleichgestellt sein.

In manchen Betrieben erhalten Sie während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung Ihr normales Gehalt weiter. Das ist der Fall, wenn es eine entsprechende Klausel in der Betriebsvereinbarung gibt. Ansonsten haben Sie einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld. Dies beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie am ersten Tag der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen. Dafür ist ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung nötig, die Sie aber meist nachreichen können.

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung besteht voller Kündigungsschutz. Kranken- und pflegeversichert sind Sie allerdings nur, falls die Familienversicherung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin in dieser Zeit greift. Sonst müssen Sie sich zwischenzeitlich freiwillig versichern. Bezahlt der Betrieb weiterhin Ihr normales Gehalt, bleiben Sie zu den üblichen Konditionen...

Erscheint lt. Verlag 21.9.2021
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Gesundheit / Leben / Psychologie
Schlagworte Ambulante Pflegedienste • Angehörige pflegen • Antrag auf Pflegegeld • Beruf und Pflege vereinbaren • das zweite Pflegestärkungsgesetz von 2017 • Finanzielle Hilfe • Haushaltshilfe • neues Pflegegesetz • Osteuropäische Haushaltshilfe • Pflege • Pflegebedürftig • Pflegebedürftige • Pflegebedürftigkeit • Pflegeberatung • Pflegedienst • Pflegegeld • Pflegegesetz • Pflegegrade • Pflegeheim • pflege ratgeber • Pflegestärkungsgesetz • Pflege-WG • Pflege-WGs • Ratgeber • rechtliche Vorsorge • richtiges Auftreten beim Gutachtertermin • Wegweiser
ISBN-10 3-7471-0288-3 / 3747102883
ISBN-13 978-3-7471-0288-6 / 9783747102886
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