Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO.
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-18316-6 (ISBN)
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen Gemeinwohlbindung unterliegen, die der staatlichen Bindung an das Gemeinwohl entspricht. Daraus folgt, dass gemeinnützige Einrichtungen ähnlich wie staatliche Organe an Grundrechte gebunden sind und nicht ohne ausreichende Rechtfertigung anhand des Geschlechts oder anhand eines anderen personenbezogenen Merkmals differenzieren dürfen.
Philipp Streckenbach studied law at Passau University in Germany (First State Exam 2015) and at Dundee University in the United Kingdom (LLM 2016). After his legal clerkship, during which he studied at the German University of Administrative Sciences Speyer and worked at the German Embassy in Nairobi, he pursued his doctorate at Passau University and worked as a lawyer specialised in tax law in Mannheim. Since 2020, he works for the German Customs administration.
1. Einleitung
2. Einführung ins Gemeinnützigkeitsrecht: Historische Einführung – Wesentliche Voraussetzungen und Anwendungsbereich – Rechtsfolgen und wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit – Verlust der Gemeinnützigkeit – Grundrechtlicher Schutz der Gemeinnützigkeit
3. § 52 Abs. 1 AO in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung: Rechtsentwicklung – Heutiges Verständnis – Kritik der gegenwärtigen Auslegung
4. Förderung der Allgemeinheit und das Gemeinwohl: § 52 Abs. 1 Satz 1 AO im Gemeinnützigkeitsrecht – Steuern als Beitrag zum Gemeinwohl – Steuervergünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen – Gemeinwohlkonflikte – Äquivalenz durch das Gemeinnützigkeitsrecht
5. Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal – Vergleichbare Gemeinwohltatbestände
6. Inhalt des Gemeinwohls in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Verfassungsrechtliche Konkretisierung des Gemeinwohls – Prozedurale Gemeinwohlkriterien – Materiale Gemeinwohlkriterien
7. Praktische Anwendung auf problematische Fälle: Exkurs: Förderung der Allgemeinheit bei Ausschluss von Ausländern – Förderung der Allgemeinheit bei Diskriminierungen anhand des Geschlechts
8. Schluss: Zusammenfassung – Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis
Erscheinungsdatum | 30.09.2021 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Steuerrecht ; 167 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 307 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht | |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Gesellschaftsrecht | |
Schlagworte | Gemeinnützigkeit • Gemeinwohl • Gleichbehandlung |
ISBN-10 | 3-428-18316-9 / 3428183169 |
ISBN-13 | 978-3-428-18316-6 / 9783428183166 |
Zustand | Neuware |
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