Erwachsenenschutz -  Walter Noser,  Daniel Rosch

Erwachsenenschutz (eBook)

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Beistandschaft, Fürsorgerische Unterbringung und Kesb
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2018 | 4. Auflage
208 Seiten
Beobachter-Edition (Verlag)
978-3-03875-149-6 (ISBN)
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Anfang 2013 hat das fortschrittliche Erwachsenenschutzgesetz das alte Vormundschaftsrecht abgelöst. An die Stelle eines starren Massnahmenkatalogs sind unterschiedliche Beistandschaften getreten, die ganz auf die Bedürfnisse der schutzbedürftigen Menschen zugeschnitten werden können. Was dies konkret in der Praxis bedeutet, zeigt dieser für Laien geschriebene Beobachter-Ratgeber zum neuen Gesetz. Die neuen Regelungen zum Erwachsenenschutz können uns alle als Angehörige oder durch einen eigenen Schicksalsschlag von heute auf morgen betreffen. Im Zentrum des Erwachsenenschutzgesetzes steht das Selbstbestimmungsrecht. Mit dem neuen Vorsorgeauftrag kann heute jede handlungsfähige Person selber bestimmen, wer im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit ihr Rechtsvertreter werden soll. Auch die Patientenverfügung wurde neu geregelt. Abgeschafft wurden die bisherigen Vormundschaftsbehörden, in denen oft Laien amteten. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, kurz KESB, setzen sich aus Fachleuten unterschiedlicher Richtungen zusammen. Wofür die Behörden zuständig sind, welche Aufgaben ein Beistand hat und was Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag für später festhalten können - das alles erfahren Sie in diesem Ratgeber, der auch den gesamten neuen Gesetzestext enthält.

Walter Noser Walter Noser ist Sozialarbeiter. Als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum ist er zuständig für soziale Themen, Erwachsenenschutz, Schulfragen und Familienrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der Stiftung SOS-Beobachter und Autor verschiedener Beobachter-Ratgeber. Daniel Rosch Daniel Rosch ist Jurist (Dr. iur.), Sozialarbeiter (FH), Non-Profit-Manager und teilselbständiger Berater. Er war an diversen Orten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes tätig und ist heute Professor (FH) für Sozialrecht an der Hochschule Luzern und an anderen Fachhochschulen, wo er Berufsleute aus- und weiterbildet.

Cover 1
Kurztitel 2
Titel 4
Copyright 5
Inhalt 6
Vorwort 10
1 Das Erwachsenenschutzrecht –eine Einführung 12
Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz 13
Schutz für die Schwachen 13
Weg mit alten Zöpfen! 14
Startschwierigkeiten des Erwachsenenschutzes 14
Rechtliche Grundlage: das Schweizerische Zivilgesetzbuch 15
Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis – eine Abwägung. 16
Erwachsenenschutzrecht – ein Gesetz von heute 17
Handlungsfähigkeit, Urteilsfähigkeit: zentrale Begriffeim Erwachsenenschutz 19
Höchstpersönliche Rechte 20
2 Die eigene Vorsorge 24
Selber für später bestimmen: der Vorsorgeauftrag 25
Das sagt das Gesetz 25
Was gehört in den Vorsorgeauftrag? 27
Wie schreibt man einen Vorsorgeauftrag? 30
Geld für die beauftragte Person 31
So wird der Vorsorgeauftrag sicher gefunden 32
Genügt eine normale Vollmacht nicht?. 34
Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft 35
Die Aufgabe der Kesb 36
Das müssen beauftragte Personen wissen. 38
Kein Vorsorgeauftrag? Das Vertretungsrecht von Verheiratetenund eingetragenen Partnern 40
Die Patientenverfügung 42
Wer darf eine Patientenverfügung schreiben? 42
Was kann man in der Patientenverfügung festlegen? 44
Patientenverfügung und Sterbehilfe 46
Keine Patientenverfügung – wer ist zur Vertretung berechtigt? 47
Die Rolle der Kesb. 50
3 Beistandschaften und Beistände. 52
Wann ist eine Beistandschaft angezeigt? 53
Im Zentrum: das Verhältnismässigkeitsprinzip 54
Wer wird verbeiständet? 54
Selber eine Beistandschaft beantragen? 57
Massgeschneiderter Schutz: verschiedene Beistandschaften. 58
Die Begleitbeistandschaft 58
Die Vertretungsbeistandschaft 59
Vertretung bei der Verwaltung des Vermögens 61
Die Mitwirkungsbeistandschaft 62
Beistandschaften nach Bedarf kombinieren 64
Die umfassende Beistandschaft 65
Was passierte mit Massnahmen, die vor 2013angeordnet worden waren? 66
Das Ende der Beistandschaft 67
Die Beistandschaft wird aufgehoben 67
Die Massnahme wird umgewandelt. 68
Weiterführende Hilfe 69
Beistand und Beiständin – ein Steckbrief. 70
Das dürfen Sie von einem Beistand erwarten 70
Angehörige oder Bekannte als Beistände 72
Privatbeistände, Berufsbeistände. 73
Aufgabenkatalog für einen Beistand 75
Die Schweigepflicht. 76
Die Kesb hat ein Wörtchen mitzureden 78
Beschwerden gegen den Beistand. 79
4 Die fürsorgerische Unterbringung 82
Was bedeutet fürsorgerische Unterbringung? 83
Schutzbedürftig: die Gründe für eine fürsorgerische Unterbringung 84
Klinik, Spital, Heim – wohin wird man eingewiesen? 87
Wer darf einweisen? 88
Einweisung durch die Behörde 88
Auch Ärzte können einweisen. 89
Zurückbehalten nach freiwilligem Eintritt 91
Was gilt in Klinik und Heim? 92
Wichtige Grundlage: der Behandlungsplan 92
Ohne Zustimmung kein Behandlungsplan 94
Die Regeln für den Notfall 96
Bettgitter, Liftcode, Fixiertisch – bewegungseinschränkendeMassnahmen. 97
Hilfe in der Ausnahmesituation: die Vertrauensperson 98
Die ärztliche Schweigepflicht. 100
Die Entlassung 102
Das Entlassungsgesuch 102
Das Austrittsgespräch. 104
Nicht allein lassen: die Nachbetreuung. 104
Wer das Verfahren kennt, kommt weiter 106
Die Anhörung nach einer Beschwerde 106
Entzug der aufschiebenden Wirkung 107
5 Schutz in Heimen 110
Was sind Wohn- oder Pflegeeinrichtungen? 111
Urteilsunfähige brauchen besonderen Schutz 112
Der Betreuungsvertrag sagt, was gilt 113
Das gehört in den Betreuungsvertrag 114
Wer kann den Betreuungsvertrag abschliessen? 115
Überlegungen vor dem Vertragsabschluss. 117
Die Hausordnung ist nicht immer verbindlich. 118
Weitere Regeln zum Schutz von Urteilsunfähigen im Heim 121
Aufsicht über Wohn- oder Pflegeeinrichtungen. 123
Zwangsmassnahmen im Heim. 124
Wenn die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird 124
Wann ist eine bewegungseinschränkende Massnahme zulässig? 126
Ängste abbauen: das Gespräch mit der betroffenen Person 127
Es braucht ein Protokoll 128
Sich wehren: gewusst wie. 129
6 Von Behörden und Verfahren. 132
Zentral: die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) 133
Kantonal organisiert. 133
Die Aufgaben der Kesb 134
Beistand und Behörde ist nicht dasselbe 135
Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden 136
Gefährdungsmeldung: die Behörde auf einen Fallaufmerksam machen 136
Das Verfahren im Erwachsenenschutz 139
Das sind Ihre Rechte 139
Tipps für Gespräche mit den Behörden 141
Was die Behörde entscheidet, wird verfügt 143
Beschwerden gegen Entscheide der Kesb 144
Unentgeltliche Rechtspflege 146
Die Medien einschalten? 147
Anhang 150
Gesetzestext. 151
Vorlagen 183
Adressen. 200
Literatur 205
Stichwortverzeichnis 206

Erscheint lt. Verlag 1.10.2018
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
ISBN-10 3-03875-149-9 / 3038751499
ISBN-13 978-3-03875-149-6 / 9783038751496
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