Abrechnungs-Check für Mieter und Eigentümer -  Peter Nemeth,  Irene Nemeth

Abrechnungs-Check für Mieter und Eigentümer (eBook)

So überprüfen Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnung
eBook Download: EPUB
2019 | 2. Auflage
100 Seiten
Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H.
978-3-7094-1000-4 (ISBN)
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Unnötige Mehrkosten vermeiden

Jedes Jahr legt die Hausverwaltung eine Abrechnung über die Ausgaben vor, die sie im Namen der Wohnungseigentümer getätigt hat. Diese beinhaltet die Betriebskostenübersicht, Waschküchen-, Lift- oder Heizkostenabrechnungen. Doch wie weiß man, ob dabei korrekt vorgegangen wurde? Immer wieder zeigt sich, dass durch Fehler in der Abrechnung Eigentümern und Mietern unnötige Mehrkosten entstehen, die sich leicht vermeiden ließen.

Die Gebäudeverwalter Peter und Irene Nemeth weisen in ihrem Praxisratgeber den Weg durch den Abrechnungsdschungel, indem sie erklären, wie man Vorschreibungen und Abrechnungen überprüft. Die Autoren zeigen häufige Fehler auf und legen anhand zahlreicher Beispiele dar, wie es Mietern und Eigentümern gelingt, den Überblick über die tatsächlichen Ausgaben zu erhalten und bares Geld zu sparen.



beeidigter Sachverständiger, Gebäudeverwalter, seit 35 Jahren in der Branche tätig, u. a. als Leiter der Maklerabteilung Wippel und Co in Wien, Leiter und Verantwortlicher der Gebäudeverwaltung der Österreichischen Länderbank.

Betriebskosten, Rücklagen, sonstige Kosten, Nebenkosten – Was ist das?


Betriebskosten


Unter Betriebskosten versteht man, wie der Ausdruck schon andeutet, alle Kosten, die anfallen, um ein Haus „in Betrieb“ zu halten, sowie alle von den Bewohnern des Hauses verursachten „Verbrauchskosten“.

Anhand einiger Beispiele ist das leicht erklärt:

Die Reinigung des Stiegenhauses ist notwendig, um den „Hausbetrieb“ am Laufen zu halten – also stellen die Reinigungskosten Betriebskosten dar.

11Die Hausbewohner verbrauchen Wasser – zum Trinken, Duschen, Kochen usw. – auch hierbei handelt es sich um Notwendigkeiten und damit um Betriebskosten.

Auch den Strom für das Stiegenhauslicht benötigt jeder – daher handelt es sich genauso wie bei den Glühlampen um Betriebskosten.

Auch Kosten, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften entstehen, wie etwa die quartalsweise Überprüfung der Rauchfänge oder die vorgeschriebene Schädlingsbekämpfung, halten den „Betrieb des Hauses“ aufrecht und sind somit Betriebskosten.

Im Mietrechtsgesetz (MRG) listet der Gesetzgeber alle Kosten, die unter dem Titel „Betriebskosten“ an die Mieter weiterverrechnet werden dürfen, genau auf; alles, was in diesem Gesetz nicht angeführt ist, kann auch nicht an die Mieter weitergegeben werden! (Siehe dazu Seite 45 f.)

Im Wohnungseigentumsgesetz, das für die Wohnungseigentümer maßgeblich ist, gibt es keine genaue Aufzählung, was man unter Betriebskosten zu verstehen hat; so kann es passieren, dass Kosten, die im Mietrecht niemals Betriebskosten darstellen würden, in der Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentumshauses absolut korrekt Eingang finden.

Beispiel


Die Reparaturkosten eines Haustorschlosses stellen keine Kosten des Betriebes dar – schon alleine aus dem Wort „Reparatur“ ist ableitbar, dass es sich nicht um laufende Kosten handeln kann. Daher dürfen diese Kosten nicht an die Mieter weiterverrechnet werden. Findet man diese „Kleinreparatur“ dagegen in den laufenden Betriebskosten einer Wohnungseigentumsanlage, so ist das in Ordnung (außer es wäre im Wohnungseigentumsvertrag anders geregelt).

Die durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten


Wie hoch sind nun die Betriebskosten für einen Durchschnittshaushalt? Im Jahr 2017 betrugen österreichweit die Betriebskosten rund 2,05 Euro pro Quadratmeter und Monat. Diese Daten wurden von der Statistik Austria erstellt. Am höchsten sind die Betriebskosten derzeit in Wien mit 2,32 Euro. 12Am niedrigsten sind die Betriebskosten im Burgenland – hier zahlt man durchschnittlich gerade mal 1,42 Euro.

Große Anlage versus kleine Anlage: Auch hier gibt es Unterschiede: Grundsätzlich gilt, dass in großen Anlagen die Betriebskosten etwas niedriger sein sollten als in kleineren Anlagen. Das liegt daran, dass verbraucherunabhängige Kosten wie Versicherungskosten in großen Anlagen proportional niedriger sind als in kleinen Anlagen.

Bei verbrauchsabhängigen Positionen wie Wasser- und Müllgebühren wirkt sich die Größe der Wohnungen hingegen aus; in vielen kleinen Wohnungen in einer Anlage wohnen vermutlich mehr Personen als in Großwohnungen; viele Bewohner verbrauchen viel Wasser.

Das Verhältnis der Betriebskosten untereinander


Bei genauer Betrachtung der einzelnen Betriebskosten-Positionen fällt auf, dass die Kosten zueinander in einem bestimmten Verhältnis stehen. Die unten angeführten Prozent-Angaben stellen lediglich Richtwerte dar (wir haben die Durchschnittswerte von rund 20 Liegenschaften ermittelt). Natürlich können in der von Ihnen bewohnten Liegenschaft Gegebenheiten auftreten, die Abweichungen erklären könnten: So wird etwa bei einer Eckliegenschaft der Winterdienst teurer sein; in einer Liegenschaft mit einem großen Garten kann die Grundsteuer höher sein; die Betreuung der Liegenschaft durch einen Hausbesorger wird in der Regel mehr kosten, als wenn eine Reinigungsfirma die Betreuung übernimmt.

Stromgebühr Stiegenhaus

0,5 – 1,5 %

Wasser

16 – 18 %

Verwaltungshonorar

14 – 16 %

Grundsteuer

9 – 11 %

Winterdienst

4 – 6 %

...

Hausbesorger-Service

17 – 19 %

Erscheint lt. Verlag 11.6.2019
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
ISBN-10 3-7094-1000-2 / 3709410002
ISBN-13 978-3-7094-1000-4 / 9783709410004
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