Steuer 2016 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger

Buch | Softcover
464 Seiten
2015
Haufe Lexware (Verlag)
978-3-648-07046-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Steuer 2016 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger - Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe
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Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch

Abkürzungsverzeichnis

Teil I: Steuerformulare

Rund um die Einkommensteuererklärung
Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
Anlage Unterhalt
Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Anlage R (Renten)
Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon

Teil III: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren 2014

Steuererklärungsabgabepflicht
Der Steuerbescheid
Anhängige Verfahren
Gesamtstichwortverzeichnis

Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert? Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" durch "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen: Erste Tätigkeitsstätte Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing). Reisekosten Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Erscheint lt. Verlag 24.11.2015
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber ; 03601
Sprache deutsch
Gewicht 530 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Arbeitnehmer • Beamte; Ratgeber • Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Kapitalanlage; Ratgeber • Rentner • Steuerbescheid • Steuererklärung
ISBN-10 3-648-07046-0 / 3648070460
ISBN-13 978-3-648-07046-8 / 9783648070468
Zustand Neuware
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