Inhalt:
- Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie durch die Steuererklärung 2015.
- Aktuelle Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen.
- Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen.
- Experten-Tipps zum Steuern sparen.
- Alles zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer.
Der TAXMAN auf DVD:
- Die millionenfach verkaufte Software TAXMAN spezial: Damit füllen Sie Ihre Steuerformulare mit sämtlichen Anlagen einfach am PC aus. Das Programm TAXMAN fragt alle nötigen Angaben ab, überprüft sie auf Vollständigkeit und erstellt dann die versandfertige Steuererklärung.
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.
Vorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung 2014
- 1 Rund um die Einkommensteuererklärung
- 2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- 3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- 4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- 5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- 6 Anlage Unterhalt
- 7 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
- 8 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermçgen)
- 9 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- 10 Anlage R (Renten)
- 11 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- 12 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- 13 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- 14 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- 15 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Teil II Kommentierung und Gestaltungshinweise
- 1 Einleitung
- 2 Hauptvordruck Einkommensteuererklärung (ESt1A, Mantelbogen)
- 3 Anlage Vorsorgeaufwand
- 4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- 5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- 6 Anlage Unterhalt
- 7 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
- 8 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- 9 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- 10 Anlage R (Renten)
- 11 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- 12 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- 13 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- 14 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- 15 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Stichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert? Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen: Erste Tätigkeitsstätte Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. Outsourcing). Reisekosten Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Erscheint lt. Verlag | 24.11.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe Steuerratgeber ; 03134 |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 685 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
Schlagworte | Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Private Steuern • Steuer • Steuererklärung • Steuern • Steuern sparen • Steuer-Spar-Tipps |
ISBN-10 | 3-648-07036-3 / 3648070363 |
ISBN-13 | 978-3-648-07036-9 / 9783648070369 |
Zustand | Neuware |
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