Einkommensteuererklärung 2014/2015
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-05215-0 (ISBN)
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Dieser Ratgeber führt Sie sicher durch die amtlichen Formulare und zeigt Ihnen, was zu tun ist. Er lässt keine Einzelheit aus und erläutert mit anschaulichen Beispielen, worauf es ankommt. So schöpfen Sie Ihr Steuerspar-Potenzial optimal aus!
Inhalte:
- Zeile für Zeile durch die Steuererklärung 2014.
- Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer.
- Das Wichtigste zu allen amtlichen Vordrucken.
- Aktuelle Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen.
- Mustervorlagen und Einkommensteuer-Tabellen.
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.
Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung 2013
1 Rund um die Einkommensteuererklärung
2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
6 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
7 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
8 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
9 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
10 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
11 Anlage R (Renten)
12 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
13 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
14 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
15 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
16 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Teil II Kommentierung und Gestaltungshinweise
1 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
2 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
3 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
4 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
5 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
6 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
7 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
8 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
9 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
10 Anlage R (Renten)
11 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
12 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
13 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
14 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
15 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Stichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert? Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen: Erste Tätigkeitsstätte Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. Outsourcing). Reisekosten Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Praktische Tipp * Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück.* Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner „Finanzamt" oder „Steuern" ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre.* Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z.B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge oder Schriftstücke an das Finanzamt zuschicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wiederbraucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis.* Die Belegvorlage ist nur in ganz wenigen Fällen gesetzlich oder durch Verwaltungsanweisung vorgeschrieben. Zwischenzeitlich werden die meisten Steuererklärungen nicht mehr vollinhaltlich geprüft. Viel mehr findet anhand bestimmter sich immer wieder ändernder Vorgaben eine maschinelle Vorprüfung statt. Der Bearbeiter bekommt die zu prüfenden Bereiche vorgegeben und entscheidet entsprechend den Vorgaben, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind. Schicken Sie deshalb nur die im Allgemeinen notwendigen Belege (vgl. Erläuterungen zu den Vordrucken) an das Finanzamt. Falls im Einzelfall noch weitere Belege benötigt werden, werden diese angefordert. Für diesen Fall sollten Sie aber über die Nachweise verfügen.* Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nicht betrieblichen Einkünften von über 500.000 € gelten besondere Vorschriften.
Erscheint lt. Verlag | 24.11.2014 |
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Reihe/Serie | Haufe Steuerratgeber ; 03125 |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 645 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
Schlagworte | Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Einkommensteuer; Ratgeber • Steuer • Steuererklärung • Steuern sparen • Steuer-Spar-Tipps |
ISBN-10 | 3-648-05215-2 / 3648052152 |
ISBN-13 | 978-3-648-05215-0 / 9783648052150 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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