Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht
- Titel ist leider vergriffen;
keine Neuauflage - Artikel merken
Ziel des Buches ist es, dem mündigen Bürger und Fachmann Hilfe anzubieten, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Patientenverfügung darf zu keinem Instrument werden, das dem Menschen in einer Situation höchster Verletzlichkeit schadet.
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet, das seit dem 1. September 2009 in Kraft ist. Der Autor untersucht, was sich dadurch geändert hat und ob die Unsicherheiten geklärt sind.
Wer an die Vorsorge für sein Lebensende denkt, findet im vorliegenden Werk eine umfassende Hilfestellung durch einen Experten.
Dieses Buch untersucht alle ethischen und juristischen Aspekte der Patientenverfügung. Taugt eine Vorausverfügung für die vielfältigen Wechselfälle des Lebens?
Ziel des Buches ist es, dem mündigen Bürger und Fachmann Hilfe anzubieten, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Patientenverfügung darf zu keinem Instrument werden, das dem Menschen in einer Situation höchster Verletzlichkeit schadet.
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet, das seit dem 1. September 2009 in Kraft ist. Der Autor untersucht, was sich dadurch geändert hat und ob die Unsicherheiten geklärt sind.
Wer an die Vorsorge für sein Lebensende denkt, findet im vorliegenden Werk eine umfassende Hilfestellung durch einen Experten.
Dr. med. Paolo Bavastro ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Ethiker und Sachbuchautor. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Krankenhäusern war er über 20 Jahre an der Filderklinik, bis Ende 2003 als Chefarzt der Inneren Abteilung. Über 30 jährige Tätigkeit und Erfahrung in der Intensivmedizin, seither in freier, privater Praxis in Stuttgart tätig. Zusatzqualifikationen: Anthroposophische Medizin (GAÄD), Hypertensiologe (DHL), Ernährungsmedizin (DGEM), Reisemedizin (CMR,DTG), Männergesundheit (CMI). Qualifikation zur Beratung zu Patientenverfügung durch die Ärztekammer Nordwürttemberg. Seit 30 Jahren Beschäftigung mit Fragen der Ethik in der Medizin, u.a. mit den Themen Patientenverfügung und Transplantationsmedizin. Rege Vortragstätigkeit im In- und Ausland; Vorlesungen und Ringvorlesungen an verschiedenen Universitäten. Nahezu 200 wissenschaftliche Veröffentlichungen und Buchbeiträge. Bücher u.a.: Anthroposophische Medizin auf der Intensivstation, 1994; Das Herz des Menschen, 1999; Herz und Gefäßerkrankungen, 2000; Sprechstunde Herz und Kreislauf, 2003; Individualität und Ethik, 1997; Individualität, Mensch und Technik, 2001; Autonomie und Individualität,2003; Gesundheit und Krankheit, 1999. Mitbegründer des IMEW ( Institut für Mensch, Ethik und Wissenschaft in Berlin ), ehemaliger Landesvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes DPWV Badenwürttemberg. Seit 2002 Inhaber des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, für Verdienste im Bereich Ethik. Buchveröffentlichungen im Druck bzw. in Arbeit: Der hohe Blutdruck; Organtransplantation, eine kritische Betrachtung der Phänomene
Vorwort Unter Patientenverfügung, auch Patiententestament oder Patientenbrief genannt, verstehen wir die in gesunden Zeiten schriftlich niedergelegte Erklärung eines einwilligungsfähigen Menschen, der für bestimmte Lebenslagen, in denen er nicht mehr einwilligungsfähig ist, also nicht mehr für sich selbst bestimmen kann (beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung) festlegt, was medizinisch getan werden darf oder soll. Die meisten Verfügungen beschränken sich darauf, bestimmte Dinge abzulehnen. Oberflächlich betrachtet mag alles sehr einfach erscheinen: man legt seine Wünsche oder seine Ablehnungen nieder, diese werden respektiert und befolgt. Eine seriöse Untersuchung des Phänomens Patientenverfügung zeigt hingegen eine Vielfalt von ethischen und juristischen Problemen, die nicht lösbar sind. Die vermeintliche Notwendigkeit einer solchen Verfügung oder einer rechtlichen Fixierung basiert auf einigen Prämissen oder Vermutungen: • Die Patientenverfügung könne Sicherheit am Lebensende geben, die Mehrzahl der Menschen oder Patienten sähen in einer solchen Verfügung das geeignete Instrument ihre Selbstbestimmung zu erhalten. • Im Namen der Autonomie und der Selbstbestimmung sei der Wille des Patienten zu beachten. • Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sei notwendig – so wird von politischer und juristischer Seite behauptet. Für alle diese Prämissen gibt es aber keine empirischen Belege. Die vermeintliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich allenfalls aus den vielen widersprüchlichen Gerichturteilen, die in den letzten 16 Jahren gesprochen wurden, die mehr Fragen aufgeworfen haben als sie klären konnten: es handelt sich um eine höchst merkwürdige Begründung, da die Unsicherheiten von rechtlicher Seite erzeugt wurden und vermeidbar gewesen wären. Unter Ausblendung der Erfahrungen aus dem Ausland sowie der Widersprüche, ohne die Folgen einer juristischen Fixierung zu bedenken, hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet: dieses Gesetz ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Was hat sich dadurch geändert? Sind die Unsicherheiten geklärt? Ist für den Patienten mehr Sicherheit am Lebensende gewährleistet? Welche Bedingungen sind formal und inhaltlich zu beachten? Man ist dem Wahn erlegen alles regeln zu wollen: ein primär ethisches Problem kann nicht adäquat juristisch normiert werden. Es ist zudem grob fahrlässig, bei so einem schwierigen Thema die empirische und ethische Basis außer Acht zu lassen. Autonomie und Selbstbestimmung sind an Bedingungen gebunden: u.a. an Selbstverantwortung, Pflicht sich sachkundig zu machen, sich zu informieren. Es muss insbesondere die später konkret vorliegende medizinische Situation gekannt werden, über die jetzt zu entscheiden ist – erst dann, und nicht vorher, kann eine Entscheidung getroffen werden. Ist dies im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit prinzipiell möglich? Werden diese Vorraussetzungen außer Acht gelassen, so degeneriert Autonomie zu Willkür. Wer an das Ziel einer Verfügung als Vorsorge für das Lebensende denkt, hat meistens konkrete Situationen vor Augen, vor die er sich besonders fürchtet (Unfall, Schlaganfall, Demenz). Aber lassen sich die vielen Varianten des Lebens und der Krankheit die uns treffen können, wirklich vorwegnehmen? Kann ein Formular nutzen? Haben wir wirklich vor einer Erkrankung dieselben Vorstellungen, wie sie sich in der Erkrankungssituation entwickeln würden? Taugt eine Vorausverfügung überhaupt für die vielfältigen Wechselfälle des Lebens? Was lässt sich im Voraus regeln, was hingegen nicht? Haben wir uns hinreichend informiert? Wie autonom sind wir wirklich? Sind wir wirklich selbstbestimmt oder nur von Angst – getrieben? Sind Situationen am Lebensende überhaupt im Voraus sinnvoll regelbar? Ist das Sterben wirklich so schlimm? Oder sieht es so aus, weil man eigene Ängste in den Sterbenden projiziert und die eigene Endlichkeit verdrängt? Ist der Trennungsschmerz im Sterben nicht auszuhalten? Ist die Angst vor der Sinn-Frage des Lebens, des Sterbens, des Todes so groß? Das Buch: Das Leiden am sinnlosen Leben hat V. E. Frankl so begonnen: „Tatsächlich sind wir heute nicht mehr wie zur Zeit von Freud mit einer sexuellen, sondern mit einer existenziellen Frustration konfrontiert. Und der typische Patient von Heute leidet nicht mehr so sehr wie zur Zeit von Adler an einem Minderwertigkeitsgefühl, sondern an einem abgründigen Sinnlosigkeitsgefühl, das mit einem Leeregefühl vergesellschaftet ist – weshalb ich von einem existenziellen Vakuum spreche.“ Kann eine solche Angst vor dem Vakuum durch gesetzliche Regeln genommen werden? In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Aspekte zu diesem komplexen Thema erläutert. Ziel ist es, dem mündigen Bürger Hilfen anzubieten, damit eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann. Die Patientenverfügung soll nicht zu einem Instrument werden, das dem Verfasser einer solchen schadet, zu einem Zeitpunkt der höchsten Verletzlichkeit, in einem Zustand in dem der Patient sich nicht mehr äußern kann, und damit seine Meinung nicht mehr ändern kann. Im Anhang werden einige wichtige Texte unkommentiert abgedruckt: der Gesetzestext selbst; die Begründungen zum Gesetz, die an vielen Stellen sehr aufschlussreich sind; Texte der Ärztekammer, in der letzten Fassung vor Verabschiedung des Gesetzes; eine Arbeit die bereits veröffentlicht wurde, die aber den beziehungsethischen Aspekt sehr gut beleuchtet.
Vorwort
Unter Patientenverfügung, auch Patiententestament oder Patientenbrief genannt, verstehen wir die in gesunden Zeiten schriftlich niedergelegte Erklärung eines einwilligungsfähigen Menschen, der für bestimmte Lebenslagen, in denen er nicht mehr einwilligungsfähig ist, also nicht mehr für sich selbst bestimmen kann (beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung) festlegt, was medizinisch getan werden darf oder soll. Die meisten Verfügungen beschränken sich darauf, bestimmte Dinge abzulehnen.
Oberflächlich betrachtet mag alles sehr einfach erscheinen: man legt seine Wünsche oder seine Ablehnungen nieder, diese werden respektiert und befolgt. Eine seriöse Untersuchung des Phänomens Patientenverfügung zeigt hingegen eine Vielfalt von ethischen und juristischen Problemen, die nicht lösbar sind.
Die vermeintliche Notwendigkeit einer solchen Verfügung oder einer rechtlichen Fixierung basiert auf einigen Prämissen oder Vermutungen: Die Patientenverfügung könne Sicherheit am Lebensende geben, die Mehrzahl der Menschen oder Patienten sähen in einer solchen Verfügung das geeignete Instrument ihre Selbstbestimmung zu erhalten. Im Namen der Autonomie und der Selbstbestimmung sei der Wille des Patienten zu beachten. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sei notwendig so wird von politischer und juristischer Seite behauptet.Für alle diese Prämissen gibt es aber keine empirischen Belege. Die vermeintliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich allenfalls aus den vielen widersprüchlichen Gerichturteilen, die in den letzten 16 Jahren gesprochen wurden, die mehr Fragen aufgeworfen haben als sie klären konnten: es handelt sich um eine höchst merkwürdige Begründung, da die Unsicherheiten von rechtlicher Seite erzeugt wurden und vermeidbar gewesen wären.
Unter Ausblendung der Erfahrungen aus dem Ausland sowie der Widersprüche, ohne die Folgen einer juristischen Fixierung zu bedenken, hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung verabschiedet: dieses Gesetz ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Was hat sich dadurch geändert? Sind die Unsicherheiten geklärt? Ist für den Patienten mehr Sicherheit am Lebensende gewährleistet? Welche Bedingungen sind formal und inhaltlich zu beachten?
Man ist dem Wahn erlegen alles regeln zu wollen: ein primär ethisches Problem kann nicht adäquat juristisch normiert werden.
Es ist zudem grob fahrlässig, bei so einem schwierigen Thema die empirische und ethische Basis außer Acht zu lassen.
Autonomie und Selbstbestimmung sind an Bedingungen gebunden: u.a. an Selbstverantwortung, Pflicht sich sachkundig zu machen, sich zu informieren. Es muss insbesondere die später konkret vorliegende medizinische Situation gekannt werden, über die jetzt zu entscheiden ist erst dann, und nicht vorher, kann eine Entscheidung getroffen werden. Ist dies im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit prinzipiell möglich?
Werden diese Vorraussetzungen außer Acht gelassen, so degeneriert Autonomie zu Willkür.
Wer an das Ziel einer Verfügung als Vorsorge für das Lebensende denkt, hat meistens konkrete Situationen vor Augen, vor die er sich besonders fürchtet (Unfall, Schlaganfall, Demenz). Aber lassen sich die vielen Varianten des Lebens und der Krankheit die uns treffen können, wirklich vorwegnehmen? Kann ein Formular nutzen? Haben wir wirklich vor einer Erkrankung dieselben Vorstellungen, wie sie sich in der Erkrankungssituation entwickeln würden? Taugt eine Vorausverfügung überhaupt für die vielfältigen Wechselfälle des Lebens? Was lässt sich im Voraus regeln, was hingegen nicht? Haben wir uns hinreichend informiert? Wie autonom sind wir wirklich? Sind wir wirklich selbstbestimmt oder nur von Angst getrieben? Sind Situationen am Lebensende überhaupt im Voraus sinnvoll regelbar?
Ist das Sterben wirklich so schlimm? Oder sieht es so aus, weil man eigene Ängste in den Sterbenden projiziert und die eigene
Erscheint lt. Verlag | 17.9.2013 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 588 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Recht / Sonstiges |
Schlagworte | Lebensrecht • Palliativmedizin • Patientenverfügung • Pflegefall • Selbstbestimmung • Vorsorgevollmacht |
ISBN-10 | 3-87336-456-5 / 3873364565 |
ISBN-13 | 978-3-87336-456-1 / 9783873364561 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
aus dem Bereich