Große Prozesse im antiken Athen -

Große Prozesse im antiken Athen

Buch | Hardcover
301 Seiten
2000
Beck, C H (Verlag)
978-3-406-46613-7 (ISBN)
27,90 inkl. MwSt
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Kein Freispruch für Sokrates
Politische Prozesse zur Ausschaltung unliebsamer Gegner, Prozesse wegen Religionsfrevels, aber auch solche wegen Mordes und Erbstreitigkeiten waren keine Seltenheit vor athenischen Gerichtshöfen. Berühmte Politiker wie Perikles und Alkibiades forderte man ebenso vor die Schranken des Gerichts wie den Philosophen Sokrates. Ihre Geschichte und die von vielen weiteren berühmten Rechtsfällen werden im vorliegenden Band erzählt und in ihren Besonderheiten erläutert. Dabei entsteht ein anschauliches Bild von Rechtsprechung, Rhetorik und Politik im Klassischen Athen.
Die Entwicklung des Gerichtswesens im antiken Athen

Von Solon bis zum Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr.

Karl-Wilhelm Welwei
In den Wolken des Aristophanes erklärt ein skurriler Sokratesschüler dem attischen Bauern Strepsiades auf einer großen Landkarte die Lage Athens, findet aber keinen Glauben, weil Strepsiades in der Zeichnung keine Gerichte erkennen kann. Der Dichter karikiert in dieser Szene einfache Athener, die offenbar in den Gerichtshöfen das bedeutendste athenische Polisorgan sahen, weil Gerichtsurteile einerseits ihr eigenes Leben unter Umständen tiefgreifend veränderten, andererseits aber in dieser Institution alle Athener offizielle Funktionen ausüben konnten und infolge der Lücken im attischen Recht beachtliche Entscheidungsfreiheit besaßen.
Als die Komödie 423 v. Chr. aufgeführt wurde, hatte die Rechtspflege in Athen bereits eine lange Entwicklung durchlaufen. Ihre Anfänge gehen letztlich zurück auf vorstaatliche Formen der Streitschlichtung in Kleingesellsch aften. Ein wohl typisches Verfahren in dieser Welt wird in der Gerichtsszene der homerischen Schildbeschreibung skizziert. Bemerkenswert ist die Anteilnahme von Siedlungsbewohnern, die nicht an der Urteilsfindung beteiligt sind, aber die Ausführungen der Schiedsmänner akklamierend begleiten und hierdurch offenbar dazu beitragen, daß ein Konsens erzielt wird. Einzelpersonen, nicht aber besondere Gruppen von hohem sozialen Rang oder Verwandtschaftsverbände repräsentieren in dieser Szene als Zuschauer gewissermaßen eine Öffentlichkeit.
Vermutlich waren ähnliche Formen oder Versuche der Streitbeilegung auch eine der Voraussetzungen für die Konstituierung des Volksgerichtes (Heliaia) durch den athenischen Staatsmann Solon im frühen 6. Jahrhundert v. Chr. ...
In diesem Band begegnen uns viele jener Persönlichkeiten wieder, die damals die Geschichte der berühmtesten aller griechischen Städte bestimmten, wie etwa Themistokles, Perikles, Alkibiades und Demosthenes. Sie alle waren irgendwann die Helden ihrer Heimatstadt Athen und gerieten doch letztlich in die Mühlen ihrer - politischen - Justiz. Das prominenteste Opfer der athenischen Volksgerichte wurde zweifellos Sokrates, dem sein Witz und seine Schlagfertigkeit ebenso wenig halfen wie der Satz des Orakels von Delphi, er sei der weiseste aller Menschen.
Aber natürlich wurden nicht nur politisch motivierte Prozesse in Athen geführt. Auch ganz "bürgerliche" Gerichtsfälle sind berühmt geworden und finden dank ihrer überzeitlichen Thematik noch heute unser ungebrochenes Interesse: Was tut etwa ein braver athenischer Ehemann, wenn er einen Ehebrecher in flagranti erwischt? Und wie wehrt sich eine Familie, wenn ihr Erbe ins "Rotlichtmilieu" transferiert werden soll?
In eigenen Beiträg en werden dem Leser zudem Aufbau und Geschichte des athenischen Gerichtswesens, aber auch wichtige Rechtsinstitutionen wie das sprichwörtlich gewordene Scherbengericht erklärt, um den rechtshistorischen Rahmen der großen Prozesse zu veranschaulichen.

Leonhard Burckhardt, geb. 1953, ist seit 1999 Professor für Alte Geschichte an der Universität Basel.

"Die Entwicklung des Gerichtswesens im antiken Athen

Von Solon bis zum Ende des 5. Jahrhunderts v. Chr.

Karl-Wilhelm Welwei
In den Wolken des Aristophanes erklärt ein skurriler Sokratesschüler dem attischen Bauern Strepsiades auf einer großen Landkarte die Lage Athens, findet aber keinen Glauben, weil Strepsiades in der Zeichnung keine Gerichte erkennen kann. Der Dichter karikiert in dieser Szene einfache Athener, die offenbar in den Gerichtshöfen das bedeutendste athenische Polisorgan sahen, weil Gerichtsurteile einerseits ihr eigenes Leben unter Umständen tiefgreifend veränderten, andererseits aber in dieser Institution alle Athener offizielle Funktionen ausüben konnten und infolge der Lücken im attischen Recht beachtliche Entscheidungsfreiheit besaßen.
Als die Komödie 423 v. Chr. aufgeführt wurde, hatte die Rechtspflege in Athen bereits eine lange Entwicklung durchlaufen. Ihre Anfänge gehen letztlich zurück auf vorstaatliche Formen der Streitschlichtung in Kleingesellsch aften. Ein wohl typisches Verfahren in dieser Welt wird in der "Gerichtsszene" der homerischen Schildbeschreibung skizziert. Bemerkenswert ist die Anteilnahme von Siedlungsbewohnern, die nicht an der Urteilsfindung beteiligt sind, aber die Ausführungen der Schiedsmänner akklamierend begleiten und hierdurch offenbar dazu beitragen, daß ein Konsens erzielt wird. Einzelpersonen, nicht aber besondere Gruppen von hohem sozialen Rang oder Verwandtschaftsverbände repräsentieren in dieser Szene als Zuschauer gewissermaßen eine "Öffentlichkeit".
Vermutlich waren ähnliche Formen oder Versuche der Streitbeilegung auch eine der Voraussetzungen für die Konstituierung des "Volksgerichtes" (Heliaia) durch den athenischen Staatsmann Solon im frühen 6. Jahrhundert v. Chr. ...

Zusatzinfo mit 9 Abbildungen im Text
Sprache deutsch
Maße 223 x 141 mm
Gewicht 560 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Geschichte / Politik Vor- und Frühgeschichte / Antike
Schlagworte Altertum /Recht • Athen, Geschichte • HC/Sachbücher/Geschichte/Vor- und Frühgeschichte, Antike • Prozess (jurist.) • Prozeß (jurist.) • Prozess (Recht) • Rechtsgeschichte
ISBN-10 3-406-46613-3 / 3406466133
ISBN-13 978-3-406-46613-7 / 9783406466137
Zustand Neuware
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