Bevor die Behörde kommt - Othmar Wettmann, Harald Gruber, Marlies Kittelmann

Bevor die Behörde kommt

Tipps zum Arbeitsschutz, damit Sie als Arbeitgeber beruhigt weiter arbeiten können (Ausgabe Schweiz)
Buch | Softcover
52 Seiten
2015
DC Verlag
978-3-943488-24-1 (ISBN)
9,80 inkl. MwSt
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Das Telefon klingelt - ein "Aufsichtsbeamter" will Ihren Betrieb besichtigen oder er steht schon unangemeldet vor Ihrer Tür, wo Sie doch gerade keine Zeit haben! Ein Erlebnis oder eine Vorstellung, die wohl jeder Arbeitgeber schon einmal hatte. Wie verhält man sich nun richtig? Was kann der Besuch der Behörde kosten? Müssen Sie alles tun, was man Ihnen sagt? Können Sie auch bedenkenlos Fragen stellen, ohne Nachteile erwarten zu müssen?

Vielleicht die wichtigsten Fragen: Wie vermeiden Sie Unannehmlichkeiten? Wie können Sie beruhigt einem Besuch der Aufsichtsbehörden entgegensehen?

Als langjährige Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden in Deutschland und in der Schweiz möchten die Autoren Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz geben. Sie möchten Ihnen die Angst nehmen, falsch zu handeln und Ihnen helfen die Behörden auch für Ihre Zwecke zu nutzen.

Der Selbsttest im Kapitel 8 hilft Ihnen, gelassen die Arbeitsschutzbehörden zu empfangen. Selbstverständlich nur, wenn Sie die Fragen soweit als möglich im „grünen“ Bereich beantwortet haben. Vorbild für diesen Selbsttest ist eine Broschüre, die von der schweizerischen Unfallversicherungsanstalt herausgegeben wurde und schon über zehn Jahre erfolgreich eingesetzt wird. Auch in der Schweiz gilt: Zuerst den Betrieb selbst prüfen und dann die Behörde gelassen empfangen.

Die Elemente des Selbsttests entsprechen den zu prüfenden Elementen, welche zwischen den staatlichen Aufsichtsbehörden und den Unfallversicherungsträgern in Deutschland abgestimmt wurden. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt werden.

Inhalt
1. Einleitung
2. Wie arbeitet die Behörde?
2.1 Das Arbeitsschutzsystem in der Schweiz
2.1.1 Gesetzliche Grundlagen
2.1.2 Organisation der Aufsicht
2.1.3 Wie wird der Gesundheitsschutz finanziert?
2.2 Was ist der Auftrag der Durchführungsorgane?
2.2.1 Beratung
2.2.2 Betriebsbesuche und Befragungen
2.2.3 Ausnahmebewilligungen
2.2.4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
3. Welche Vorschriften sind einzuhalten?
3.1 Pflichten des Arbeitgebers
3.2 Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
3.3 Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der
Arbeitssicherheit (EKAS Richtlinie Nr. 6508)
3.4 Arbeitsärzte und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit
3.5 Betriebs- und gefährdungsspezifische Sicherheitsregeln
4. Sicherheitsbeauftragte
5. Was ist zu tun?
5.1 Gefährdungen im Betrieb abklären
5.2 Möglichkeiten zur Umsetzung der ASA-Richtlinie klären
5.3 Sicherheitsbeauftragte bestimmen
5.4 Sicherheitsrelevanten Aufgaben definieren
5.5 Massnahmen umsetzen
5.6 Bei Bedarf ASA beiziehen
6. Selbsttest „Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir?“
7. Literatur, Quellen

Ihr Unternehmen ist eine international operierende Firma. Bezüglich Arbeitsschutz kennen Sie die Bestimmungen und Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland. Was haben Sie aber zu tun in Ihrer Niederlassung in der Schweiz? Wie sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Schweiz organisiert? Welches sind die Vorgaben die es zu beachten gilt? Wie können Sie diese effizient und wirkungsvoll umsetzen? Mit welchen Behörden werden Sie in Kontakt kommen? Wie gehen diese vor? Wie verhält man sich nun richtig? Was kann der Besuch eines Aufsichtsorganes kosten? Müssen Sie alles tun, was man Ihnen sagt? Können Sie auch bedenkenlos Fragen stellen, ohne Nachteile erwarten zu müssen? Vielleicht die wichtigsten Fragen: Wie vermeiden Sie Unannehmlichkeiten? Wie können Sie beruhigt einem Besuch eines Aufsichtsorganes entgegensehen? Als langjährige Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden in Deutschland und in der Schweiz möchten die Autoren Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz (in der Schweiz ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz‘) geben. Sie möchten Ihnen die Angst nehmen, falsch zu handeln und Ihnen helfen die Behörden auch für Ihre Zwecke zu nutzen. Das Wichtigste zuerst: In Deutschland sind die Arbeitsschutzbestimmungen in der Regel sehr klar definiert. Was zu tun ist, ist in Unfallverhütungsvorschriften, BGRegeln u.a.m. festgehalten. In der Schweiz hingegen, hat der Arbeitgeber Massnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen. Der Stand der Technik ist sowohl in Verordnungen, Richtlinien und Normen als auch in Merkblättern, Schulungsunterlagen u.a.m. umschrieben. In Deutschland hat beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Biostoffverordnung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung einschließlich der erforderlichen Impfungen nach G 42- Vorsorgeuntersuchung zu erfolgen. In der Schweiz hingegen gibt es dafür keine analoge explizite Vorschrift. Da eine solche arbeitsmedizinische Vorsorge jedoch dem Stand der Technik entspricht, haben betroffene Betriebe diese dennoch umzusetzen. Um die Frage, wie Sie beruhigt einem Besuch eines Aufsichtsorganes entgegensehen können, wieder aufzunehmen, verweisen wir auf den Selbsttest in Kapitel 6. Er hilft Ihnen, gelassen die Arbeitsschutzbehörden zu empfangen. Selbstverständlich nur, wenn Sie die Fragen soweit als möglich im „grünen“ Bereich beantwortet haben. Vorbild für diesen Selbsttest ist eine Broschüre, die von der Suva herausgegeben wurde und schon mehr als zehn Jahre erfolgreich eigesetzt wird. Auch in der Schweiz gilt: Zuerst den Betrieb selbst prüfen und dann die Behörde gelassen empfangen. Die Elemente des Selbsttests entsprechen den Punkten, die die Aufsichtsbehörden in der Schweiz bei einem Besuch überprüfen. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt werden. Zudem rechnet sich Arbeitsschutz. Es sollen in dieser Broschüre jedoch keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt werden (siehe z.B. /Overath, Büchner 2008/). Viel wichtiger erscheint es, darauf hinzuweisen, dass jeder Unternehmer eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten hat. Ohne Beschäftigte, ohne gute Facharbeiter und ohne Auszubildende, die später wichtige Aufgaben im Betrieb übernehmen, sind keine Produktion und keine Dienstleistungen möglich. Systematischer Arbeitsschutz bedeutet auf Dauer keinen Zusatzaufwand. Guter Arbeitsschutz verbessert die Wettbewerbsfähigkeit, trägt zu einer hohen Qualität der Arbeit bei und fördert die Produktivität sowie die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.

Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Gewicht 150 g
Einbandart Ringbuch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Schlagworte Arbeitsschutz • Arbeitsschutzgesetze • Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG) • Behörde • Berufsgenossenschaft • Gewerbeaufsicht • Ratgeber • Schweiz; Recht • Sicherheitsbeauftragte
ISBN-10 3-943488-24-1 / 3943488241
ISBN-13 978-3-943488-24-1 / 9783943488241
Zustand Neuware
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