Die Lebenslüge der Juristen (eBook)

Warum Recht nicht gerecht ist - Ein SPIEGEL-Buch
eBook Download: EPUB
2009 | 1. Auflage
272 Seiten
Deutsche Verlags-Anstalt
978-3-641-01959-4 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die Lebenslüge der Juristen -  Rolf Lamprecht
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Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Will kür, von Unrecht - und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen.

Rolf Lamprecht, geboren 1930, schrieb seine Doktorarbeit über das Bundesverfassungsgericht und war von 1968 bis 1998 'Spiegel'-Korrespondent bei den obersten Gerichtshöfen. Er gehörte zu den Mitbegründern der Justizpressekonferenz, deren Vorsitzender er viele Jahre lang war. Rolf Lamprecht veröffentlichte zahlreiche Bücher zu rechtspolitischen Themen, zuletzt 'Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht gerecht ist' (DVA, 2008).

INHALT 6
EINLEITUNG RECHT ALS GLÜCKSSACHE 10
1 TRIUMPH DER INFAMIE 14
2 ZUM VATER VERDAMMT 28
3 STERBEN DÜRFEN 41
4 RAZZIA IM SCHLAFZIMMER 54
5 SELBSTHERRLICHKEIT UND GRÖSSENWAHN 67
6 ZAUBERER IN ROBE 78
7 DAS TAGEBUCH DES MÖRDERS 91
8 MIT DER HOHLNADEL INS RÜCKENMARK 102
9 HALBGÖTTER IN ROT 115
10 RICHTER CONTRA RICHTER 126
11 ABRAKADABRA – UND DU BIST TOT 138
12 AUFKLÄRUNG DURCH INDISKRETION 151
13 OBSZÖNE NEUGIER 164
14 DIE MENSCHENWÜRDE DES ENTFÜHRERS 176
15 MIT GEWALT UNTERS MESSER 186
16 LEBENSLANG IM SCHULDTURM 198
17 DIE FOLTERINSTRUMENTE DER ZENSUR 211
18 GLAUBENSFREIHEIT FÜR UNGLÄUBIGE 224
19 DIE ZERREISSPROBE 237
20 "ZUR EWIGEN MARTER FÜR BEIDE TEILE“ 248
Anmerkungen 262
Literaturverzeichnis 271

"12 AUFKLÄRUNG DURCH INDISKRETION (S. 150-152)

Wenn Strafverfolger in Zielkonflikte geraten

Die Erfahrung lehrt, dass Einbrüche in die Privatsphäre von Bürgern bisweilen wenig mit objektivem Recht zu tun haben, dafür aber umso mehr mit dem subjektiven Verfolgungseifer von Polizisten und Staatsanwälten. Sie wollen Verdächtige „überführen"". Die viel zitierte „Unschuldsvermutung"" kommt dabei leicht zu kurz. Wenn ein Geheimnisträger aus der Schule plaudert, weil ihm Herrschaftswissen nichts mehr bedeutet, profitiert die Nachwelt von dieser Souveränität.

Als Max Güde, 76 Jahre alt, in seinen Erinnerungen kramte, war er von der eitlen Wichtigtuerei seiner Zunft jedenfalls weit entfernt. Der frühere Generalbundesanwalt redete. Aktueller Anlass war ein Fall von Geheimnisverrat, der sich dann später in Wohlgefallen auflöste. Güde sollte seine Erfahrungen beisteuern. Doch er hatte mehr im Sinn: Er wollte über seine Arbeit als oberster Ankläger der Republik (1956–1961) sprechen.1 Dabei schien ihm die Überlieferung authentischer Fakten erkennbar wichtiger als kleinkarierte Schweigep. ichten.

Die Jagd auf einen Spion

Der „General"" erzählte mit Vergnügen, wie er 1960 den erfolgreichsten Fall seiner Karriere gelöst hatte – durch die Entlarvung des Abgeordneten Alfred Frenzel (SPD) als tschechischen Spion. Eher beiläu. g kam dabei heraus, dass Güde in jenen Tagen alles Mögliche im Sinn hatte, nur nicht das Grundgesetz. Nach Artikel 46 hätte der Bundestag vorher die Festnahme des Volksvertreters genehmigen und damit seine Immunität als Abgeordneter aufheben müssen.

Daran habe er, so der Chefankläger, keinen Augenblick gedacht. Es wäre, erklärte er ungeniert, „ein Kunstfehler"" gewesen, „den Verdacht an die große Glocke zu hängen"". Aus einem einfachen Grund: Sobald das Parlament öffentlich berate, sei ein Verfahren „futsch"". Deshalb müsse man in so einem Fall „das Immunitätsproblem auf legale Weise umgehen"". Güde ließ Frenzel observieren: „Den können wir nur auf frischer Tat ertappen.""

Selbst dieser regelwidrige Schachzug endete ohne das erwünschte Matt. In . agranti war der Verdächtige nicht zu fassen. Er musste überrumpelt werden. Güde bestellte ihn ins Büro des Bundestagsdirektors. Er wedelte, als sie sich dort gegenübersaßen, mit einem Geheimpapier, das auf dem Weg von Bonn nach Prag beschlagnahmt worden war. Alles Weitere lief wie von selbst. Der Agent demaskierte sich selbst. Güde: „Frenzel hat zu diesem Zeitpunkt zweieinhalb Zentner gewogen, war also unmäßig dick. Ich habe noch nie gesehen, wie ein dicker Mann sozusagen geschrumpft ist wie ein Luftballon, den man aufsticht.

Er war völlig weg – Schock."" Die Schrecksekunde genügte. Frenzel stotterte: „Sie müssen eines wissen, ich habe in Böhmen noch eine verheiratete Tochter."" Güde: „Das war das Geständnis.""

Heiligt der Zweck die Mittel?


Die Enttarnung, Verhaftung und spätere Verurteilung des Spions war ein Sieg der Feindabwehr. Doch war es auch ein Sieg des Rechts? Güdes Reminiszenzen legen den Verdacht nahe, dass im Eifer des Gefechts mitunter das ungeschriebene Wort (im Sinne von: „Der Zweck heiligt die Mittel"") mehr gilt als das geschriebene, etwa die strengen Regeln der Verfassung oder der Strafprozessordung (StPO).

Die Bilanz des Pensionärs, die Aktiva wie Passiva offenlegte, erlaubt mehr als einen Blick in die doppelte Buchführung der Strafverfolger – die der Vergangenheit, aber auch die der Gegenwart. Denn die Paragraphen und die Probleme, um die es geht, sind heute dieselben wie damals. So gesehen war Güdes Rapport einmalig. Was den Freimut anbelangte, hatte er keine Vorgänger – und er fand auch keine Nachfolger."

Erscheint lt. Verlag 26.1.2009
Verlagsort München
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Geschichte / Politik Politik / Gesellschaft
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte eBooks • Staat • Staatsgewalt • Staatsgewalt, Staat • Staat / Staatsgewalt
ISBN-10 3-641-01959-1 / 3641019591
ISBN-13 978-3-641-01959-4 / 9783641019594
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