Einkommensteuererklärung 2011/2012

Buch
704 Seiten
2011
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01538-4 (ISBN)
16,95 inkl. MwSt
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Mit den wertvollen Profi-Tipps der beiden Steuerexperten Christoffel und Geiß verschenken Sie keinen Cent. Der Ratgeber erklärt Ihnen für jede Zeile Ihrer Steuererklärung genau, was zu tun ist.
Mit den wertvollen Profi-Tipps der beiden Steuerexperten Christoffel und Geiß verschenken Sie keinen Cent. Der Ratgeber erklärt Ihnen für jede Zeile Ihrer Steuererklärung genau, was zu tun ist.

Inhalt

Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie durch die Steuererklärung 2011. So behalten Sie stets den Überblick und denken an alle wichtigen Details.
Sie erhalten die aktuellsten Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen.
Außerdem finden Sie alles zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer.
So schöpfen Sie Ihr Steuerspar-Potenzial optimal aus!

Hans Günter Christoffel ist Steuerberater und Fachautor auf den Gebieten Einkommensteuer, Einheitsbewertung und Erbschaftssteuer. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Seminarleiter und fachlicher Berater in Rundfunk und TV. Von 1983 bis 1997 war er im Bundesfinanzministerium tätig und wirkte an zahlreichen Gesetzesvorhaben mit.

Wolfgang Geiß, Dipl.-Kaufmann, ist seit 1978 im Rudolf Haufe Verlag tätig, zunächst als Chefredakteur für steuerliche Loseblattwerke. Außerdem war er mehrere Jahre in einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei sowie am Lehrstuhl für Steuern der Universität Mannheim tätig. Seit 1998 ist er ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht.

Aus dem Inhalt:
TEIL I STEUERERKLÄRUNG 2010
Hinweise zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung
1 Wer muss, wer kann eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2 Hauptvordruck 2010
3 Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge
4 Anlage Kind
5 Anlage N - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
6 Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
7 Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
8 Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen
9 Anlage R - Renten
10 Anlage SO - Sonstige Einkünfte
11 Anlage FW - Förderung des Wohnungseigentums
12 Anlage V - Vermietung und Verpachtung
13 Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
TEIL II VEREINFACHTE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2010 FÜR ARBEITNEHMER
TEIL III GESTALTUNGSTEIL
Steuergestaltungen und Steuer-Spar-Tipps
1 WER MUSS, WER KANN EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ABGEBEN?
1.1 Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
1.2 Antragsveranlagung
1.3 Besonderheiten bei Ehegatten
1.4 Vor-und Nachteile der einzelnen Veranlagungsarten
1.5 Gnadensplitting
1.6 Widerruf der einmal getroffenen Veranlagungsart
1.7 Religionszugehörigkeit
2 HAUPTVORDRUCK
2.1 Allgemeine Angaben (Seite 1 und 2)
2.2 Hauptvordruck Seite 2 - Sonderausgaben
- Berufsausbildung
- Versorgungsleistungen
- Kirchensteuer
- Schulgeldzahlungen
- Steuerberatungskosten
2.3 Spenden
2.4 Sonderausgaben-Pauschbetrag
2.5 Verluste geltend machen
- Erblasser-Verluste
- Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
2.6 Außergewöhnliche Belastungen
- ABC der außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art
- Unterstützung Bedürftiger
- Sonderbedarf bei Berufsausbildung von Kindern über 18 Jahren
- Steuerermäßigungen für behinderte Menschen
- Pflegepauschbetrag
2.7 Steueranrechnung auf Grund haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen/Pflegeleistungen
- Handwerkerleistungen
3 VORSORGEAUFWENDUNGEN EINSCHLIEßLICH RIESTER
3.1 Versicherungen (Vorsorgeaufwendungen) mit Höchstbetragsberechnung
Basisversorgung
Sonstige Vorsorgeaufwendungen mit separatem Höchstbetrag
Neue Höchstbetragsberechnung
3.2 Vorsorgepauschale
3.3 Zusätzlicher Sonderausgabenabzug bei der sog. Riester-Rente
Schädliche Verwendung des Altersvorsorgekapitals
Wohn-Riester
4 ANLAGE KIND
4.1 Freibeträge für Kinder
- Berufsausbildung
- Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
- Übertragung der Freibeträge für Kinder
4.2 Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
4.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
4.4 Kinderbetreuungskosten
5 Anlage N - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
5.1 Anlage N Seite 1 - Lohnbezüge
- Versorgungsbezüge
- Entschädigungen
- Lohnersatzleistungen
- Mini-Jobs...

3 VORSORGEAUFWENDUNGEN UND ALTERSVORSORGEBEITRÄGE3.1 Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)Die in der Anlage Vorsorgeaufwand aufzuführenden Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt. Zusätzlich ist in der Anlage AV anzugeben, ob ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge im Zusammenhang mit der Riester-Rente getrennt für den Steuerzahler und seine Ehefrau geltend gemacht wird. Für Vorsorgeaufwendungen wird im Lohnsteuer-Abzugsverfahren eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale deckt bei weitem nicht Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ab. Tragen Sie daher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in den Vordruck ein.Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, z.B. steuerfreier Arbeitslohn bei einer Auslandstätigkeit, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Ihre Versicherungsbeiträge zu kürzen, wenn Sie hierfür steuerfreie Zuschüsse erhalten haben oder wenn die Versicherung 2011 Beiträge zurückerstattet oder Gewinnanteile an Sie ausgezahlt hat.

3 Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge

3.1 Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)

Die in der Anlage Vorsorgeaufwand aufzuführenden Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt. Zusätzlich ist in der Anlage AV anzugeben, ob ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge im Zusammenhang mit der Riester-Rente getrennt für den Steuerzahler und seine Ehefrau geltend gemacht wird. Für Vorsorgeaufwendungen wird im Lohnsteuer-Abzugsverfahren eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale deckt bei weitem nicht Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ab. Tragen Sie daher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in den Vordruck ein.
Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, z.B. steuerfreier Arbeitslohn bei einer Auslandstätigkeit, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Ihre Versicherungsbeiträge zu kürzen, wenn Sie hierfür steuerfreie Zuschüsse erhalten haben oder wenn die Versicherung 2011 Beiträge zurückerstattet oder Gewinnanteile an Sie ausgezahlt hat.

Erscheint lt. Verlag 21.11.2011
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber ; 03125
Sprache deutsch
Gewicht 785 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Einkommensteuer; Ratgeber • Steuer • Steuererklärung • Steuern sparen • Steuer-Spar-Tipps
ISBN-10 3-648-01538-9 / 3648015389
ISBN-13 978-3-648-01538-4 / 9783648015384
Zustand Neuware
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