WISO: Scheidungsberater

Buch | Softcover
221 Seiten
2009
Campus (Verlag)
978-3-593-38951-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

WISO: Scheidungsberater - Birgit Franke, Matthias Nick
17,90 inkl. MwSt
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Jede dritte Ehe wird geschieden. Und obwohl eine Trennung emotional belastend ist, sind die Partner bei einer Scheidung mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert: Was ist zum Beispiel während des Trennungsjahres zu beachten oder wer muss Unterhalt zahlen? Birgit Franke und Matthias Nick geben umfassende Informationen und klären alle Fragen rund um Scheidungsantrag, Sorgerecht, Streit um den Hausrat, Wohnung und das neue Unterhaltsrecht. Außerdem informieren sie über kostengünstige Wege beim Scheidungsverfahren und alle steuerrechtlichen Folgen einer Scheidung. Interessant auch für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Birgit Franke ist WISO-Redakteurin und als Volljuristin Expertin für Familienrecht bei WISO. Von ihr erschien bisher bei Campus »WISO: Meine Rechte im Job« (2008). Dr. Matthias Nick ist Chef vom Dienst in der WISO-Redaktion.

Inhalt

Vorwort
Trennung
Rechtliche Bedeutung
Was heißt "getrennt leben"?
Scheidung
Voraussetzungen der Scheidung
Der Scheidungsantrag vor Gericht
Ausländische Ehepartner
Das Scheidungsverfahren
Härteklausel
Die Rechtskraft des Scheidungsurteils
Hausrat
Was gehört zum Hausrat?
Die Hausratsteilung während der Trennung
Die Hausratsteilung nach der Scheidung
Die gemeinsame Wohnung
Trennung: Wer bleibt in der Wohnung?
Wohnungsnutzung nach der Scheidung
Zugewinnausgleich
Güterstand
Die Zugewinngemeinschaft
Versorgungsausgleich
Worum geht es beim Versorgungsausgleich?
Welche Ansprüche werden einbezogen?
Aufteilung der Versorgungsansprüche
Die Neuregelung ab dem 1. September 2009
Kein Versorgungsausgleich
Vereinbarungen
Das neue Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt
Scheidung und Steuerrecht
Ehegattensplitting
Trennungsjahr
Steuerklasse und Unterhalt
Mietfreies Wohnen als Unterhaltsleistung
Scheidungskosten in der Steuererklärung
Kosten des Umgangsrechts in der Steuererklärung
Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung
Sorgerecht - Umgangsrecht
Sorgerecht
Umgangs- und Besuchsrecht
Nach der Trennung: Worauf Sie achten müssen
Ehename
Versicherungen
Finanzen
Erbrecht
Die Kosten des Scheidungsverfahrens
Verfahrensablauf
Die einvernehmliche Scheidung
Scheidungsfolgenvereinbarung
Die einzelnen Antragswege
Verfahrensdauer
Verfahrenskosten
Anwaltskosten
Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe
Anwalt und Mediation
Der Gang zum Anwalt
Wenn Schwierigkeiten auftreten
Wie findet man einen guten Anwalt?
Die Mediation
Das neue Verfahrensrecht in Familiensachen
Die Gründe für das neue Verfahrensrecht
Neue Gerichte
Änderungen in Kindschaftssachen
Anordnungen des Familiengerichts/Zwangsmaßnahmen
Neue Rechtsmittel
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Die Lebenspartnerschaft: gesetzliche Regelungen
Der gemeinsame Name
Güterrecht
Erbrecht
Sorgerecht
Adoption
Sozialrecht
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Weitergehende Informationen
Register

Vorwort Wenn Sie dieses Buch in der Hand halten, stecken Sie wahrscheinlich mittendrin - in der Ehekrise. Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder sind so zerstritten, dass Sie für Ihre Ehe keine Zukunft mehr sehen. Natürlich ist das für Sie emotional ein sehr schwieriger Zeitpunkt, und doch müssen Sie gerade jetzt einen klaren Kopf behalten - es gibt viele Fragen zu beantworten: Wie läuft eine Scheidung überhaupt ab? Was geschieht mit meinen Kindern? Stimmt es, dass man zuvor ein Trennungsjahr "überstehen" muss? Was ist ein Versorgungsausgleich, was ein Zugewinnausgleich? Und welcher davon hat mit meiner Rente zu tun? Einen der Schwerpunkte dieses Ratgebers bildet das Thema Geld: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, dem Hausrat und dem Familienauto? Wie viel Unterhalt muss ich zahlen beziehungsweise mit wie viel Unterhalt kann ich rechnen? Das neue Unterhaltsrecht, zum Januar 2008 in Kraft getreten, hat viel durcheinandergewirbelt. Im Folgenden sollen Sie erfahren, wie der Gesetzgeber Trennungs- und nachehelichen Unterhalt neu geregelt hat und ab wann Sie oder Ihr Partner wieder voll arbeiten müssen. Erst vor kurzem wurden die Regelungen des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns ebenfalls geändert. All diese Reformen finden - wie auch das neue Verfahrensrecht - Berücksichtigung, damit Sie im "Paragraphendschungel" den Überblick behalten. Diesen WISO-Ratgeber können Sie an einem Stück durcharbeiten, um sich umfassend mit jedem Aspekt in Sachen Trennung und Scheidung vertraut zu machen. Sie können ihn aber auch wie ein Nachschlagewerk benutzen: Jedes Kapitel ist thematisch auf einen speziellen Gesichtspunkt hin ausgerichtet und für sich allein genommen verständlich. In der Vielzahl der angeführten Beispiele und Fallkonstruktionen finden Sie vielleicht Ihre eigene Situation wieder. Das deutsche Scheidungsrecht besteht nicht nur aus vielen Gesetzen - auf die wichtigsten wird in den entsprechenden Kapiteln näher eingegangen -, das deutsche Scheidungsrecht ist auch die Summe vieler wichtiger Gerichtsentscheidungen. Deshalb zitieren wir immer wieder höchstrichterliche Urteile zum Scheidungsrecht mit Quellennachweisen. Wenn man plötzlich wieder allein oder mit einem neuen Partner zusammenlebt, ist es oftmals nicht leicht, den Kopf auch noch für das Wälzen von Scheidungsliteratur frei zu haben. Das wissen wir, und deshalb verzichtet dieser Ratgeber bewusst auf die manchmal schwer verständliche Juristensprache. Machen Sie sich kundig, es kann sich lohnen - gerade in Ihrer jetzigen Situation. Birgit Franke Dr. Matthias Nick Trennung Wenn die Ehe zerrüttet ist, zieht meist einer aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er kommt bei Freunden oder der Familie unter, auf Dauer sucht er sich eine eigene Wohnung. Dieser Schritt kann rechtlich sehr bedeutend sein, besonders dann, wenn nicht beide Ehegatten die Scheidung wollen. Unterschätzen Sie die Trennung daher nicht. Sie ist für die spätere Scheidung und die Scheidungsfolgen ein erster wichtiger Schritt und kann die Weichen für spätere richterliche Entscheidungen stellen, etwa wer die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen bekommt. Rechtliche Bedeutung Der Gesetzgeber verlangt im Scheidungsverfahren, dass Ihre Ehe gescheitert sein muss, bevor Sie sich scheiden lassen können (§ 1565 Abs. 1 BGB). Sie sollen sich den Schritt aus der Ehe gut überlegt haben, und Ihre Entscheidung sollte endgültig sein. Um das sicherzustellen, besteht die Maßgabe, dass Sie in der Regel mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Trennung ist ein Indiz dafür, dass Ihre Beziehung im Alltag nicht mehr funktioniert, Ihr Beziehungsverhältnis tiefgreifend gestört ist. Erst nach diesem sogenannten Trennungsjahr können Sie sich in der Regel scheiden lassen. In Härtefällen wird die Frist verkürzt, allerdings kann sie auch länger sein. Das Trennungsjahr Nicht immer ist das Trennungsjahr allein für den Scheidungsantrag ausreichend. Nur wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ihre Ehe nach einem Jahr Trennung gescheitert ist. Stimmt einer von Ihnen der Scheidung nicht zu, wird das Scheitern erst nach drei Jahren des Getrenntlebens angenommen (§ 1566 BGB). Achtung! Die Dauer der Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle. Auch bei sehr kurzen Ehen muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Der Umstand, dass man erst kurz verheiratet ist, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie sich einig sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie das Trennungsjahr abwarten. Eine Blitzscheidung gibt es nur in Ausnahmefällen. Selbst wenn Sie sich nach einem heftigen Streit in der Hochzeitsnacht trennen, müssen Sie grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten. Unzumutbare Härte Die gesetzliche Vermutung führt nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Das Trennungsjahr kann für Sie eine unzumutbare Härte darstellen (§ 1565 Abs. 2 BGB). Besonders in Fällen, wenn Sie unter der Ehe psychisch oder körperlich sehr stark leiden, kann die Frist verkürzt werden. Da das Trennungsjahr die Regel ist, wird eine Verkürzung nur in ganz bestimmten Fällen vom Scheidungsrichter akzeptiert. Es muss ein besonderer Grund vorliegen, der das längere Abwarten unzumutbar macht - und Ihr Partner muss diesen Grund verursacht haben. Solche Umstände liegen zum Beispiel vor: owenn der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde; owenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist; owenn der Ehegatte Alkoholiker ist; obei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten. Beispiel Ihr Partner schlägt Sie und die Kinder. Oder er beleidigt Sie schwer und bedroht Sie daneben ernsthaft oder greift Sie körperlich an. Dagegen reicht es nicht aus, dass Ihr Partner während der Ehe fremdgeht. Es müssen neben seiner Untreue weitere erschwerende Umstände hinzukommen, beispielsweise das Verlassen des Ehegatten wegen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einem anderen Partner oder Prostitution nach der Trennung. Achtung! Werden Sie schwer krank, kann auch das eine unzumutbare Härte darstellen. Zwar können Sie für Ihre Krankheit nichts - es reicht aber aus, dass der Härtegrund in Ihrer Person liegt. Gerade ansteckende und schwer heilbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten begründen eine Verkürzung des Trennungsjahres. Auswirkung der Trennung Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, schaffen Sie Fakten, die für den Scheidungsrichter später erheblich sein können. Denn Sie werden mit Ihrem Partner schon bei der Trennung wichtige Punkte klären müssen, die im späteren Verfahren nicht so leicht zu ändern sind. Besonders dann, wenn Kinder im Spiel sind, müssen schon bei der Trennung Regelungen vorliegen: Wer bleibt im gemeinsamen Haus und kümmert sich um den Nachwuchs? Wer zahlt wem Unterhalt? Alles, was Sie während des Trennungsjahres unternehmen, kann Folgen haben. Schließlich sind Sie noch nicht geschieden. Die Trennung hat für Sie Auswirkungen in folgenden entscheidenden Punkten, die in eigenen Kapiteln später ausführlich behandelt werden: oWohnung und Hausrat oAusübung der elterlichen Sorge oUnterhalt oVermögensauseinandersetzung oSteuern oVersicherungen Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Trennung ist der Verlust der Schlüsselgewalt. Als "Schlüsselgewalt" wird die Befugnis bezeichnet, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie abzuschließen; dabei wird der Ehepartner - auch ohne sein Wissen - mit verpflichtet. Die Schlüsselgewalt erstreckt sich zum Beispiel auf Haushaltsgegenstände, Lebensmittel, Verträge über den persönlichen Bedarf der Eheleute und der Kinder sowie Arztbehandlungen. Sobald Sie getrennt leben, entfällt diese Mithaftung (§ 1357 Abs. 3 BGB), da Sie durch die Trennung Ihren gemeinsamen Haushalt aufgegeben haben. Achtung! Auch wenn Sie die häusliche Gemeinschaft aufgelöst haben, sind Sie noch nicht geschieden. Das heißt, Sie können noch gegen eheliche Pflichten verstoßen. Schließlich sind Sie bis zum Scheidungsurteil noch ein Ehepaar und aneinander gebunden (§ 1353 BGB). Was heißt "getrennt leben"? Das Getrenntleben ist vom Gesetzgeber geregelt (§ 1567 Abs. 1 BGB) und setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer der Ehegatten sie ablehnt und daher auch nicht mehr herstellen will. Erst wenn auf Dauer einer der Partner die Beziehung beenden will, beginnt das Getrenntleben. Der Partner muss aber zuvor seinen Trennungswillen klar und unmissverständlich nach außen kundgetan haben und deutlich machen, dass er nach der längeren räumlichen Trennung keine Beziehung mehr will. Stellt er beispielsweise lediglich den Briefverkehr ein, ist das nicht ausreichend. Beispiel Sie müssen die Sachen Ihres Partners in der gemeinsamen Wohnung von Ihren Sachen trennen. Sie räumen die Kleidung aus dem gemeinsamen Kleiderschrank aus und schaffen sie in ein anderes Zimmer. Auch die anderen privaten Dinge des Partners werden separiert. Ihr Partner muss aber von Ihrem Trennungswillen erfahren. Es liegt eindeutig ein Getrenntleben vor, wenn einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und der andere darin wohnen bleibt. Will aber keiner von beiden ausziehen, kann es problematisch werden, wenn ein Zusammenleben unzumutbar für Sie ist, zum Beispiel, weil Sie von Ihrem Partner bedroht oder geschlagen werden. Hier können Sie eine gerichtliche Regelung einfordern (§ 1361 b BGB). Achtung! Sie dürfen auf keinen Fall eigenmächtig handeln und Ihrem Partner den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren. Sie dürfen ihn weder aus der Wohnung rauswerfen noch ihm die Koffer vor die Tür stellen. Auch der Austausch der Schlösser ist verboten. Das gilt auch dann, wenn Sie Alleineigentümer der ehelichen Wohnung beziehungsweise des Hauses sind. Es gilt: Haben Sie Ihren Partner mit in Ihre Immobilie aufgenommen, können Sie ihn nicht selbstständig der gemeinsamen Ehewohnung verweisen.

Reihe/Serie ZDF WISO
Sprache deutsch
Maße 152 x 228 mm
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Ehescheidungsrecht • Lebensgemeinschaft • Scheidung • Scheidungsberater • Scheidungsberatung • Scheidungsrecht • Sorgerecht • Unterhalt • Verbraucher Beratung • Wiso
ISBN-10 3-593-38951-7 / 3593389517
ISBN-13 978-3-593-38951-6 / 9783593389516
Zustand Neuware
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