Bilanzierung von Pensionen

Wie Sie nach BilMoG richtig bilanzieren
Buch | Softcover
96 Seiten
2010 | 1. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-00146-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Bilanzierung von Pensionen - Friedemann Lucius, Annekatrin Veit
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Durch das BilMoG haben sich Änderungen ergeben, die auch die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz betreffen. Hier werden Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versorgungsverpflichtungen erläutert, unter Beachtung der neuen handelsrechtlichen Vorschriften.Inhalte:Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen: wie eine Pensionsverpflichtung entsteht, welche Arten es gibt und zu welchem Zweck die Rückstellung dientDie neuen Bewertungsvorschriften für die Bilanzierung von PensionsverpflichtungenWelche Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoG geltenAuswirkungen des BilMoG auf die SteuerbilanzVersicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG 

Dr. Friedemann Lucius ist Geschäftsführer bei Aon Hewitt sowie Aktuar DAV und Sachverständiger IVS.

Dr. Annekatrin Veit ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Ihr Beratungsschwerpunkt sind arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Aon Jauch & Hübener Consulting GmbH verantwortet sie den Bereich "Wissenschaftliche Grundsatzfragen".

Die wichtigsten Fragen GrundlagenArbeitsrechtliche GrundlagenWirtschaftliche GrundlagenMittelbare Durchführungswege im Einzelnen Bilanzierung unmittelbarer PensionsverpflichtungenRückstellungsansatzBewertung von PensionsverpflichtungenWertpapiergebundene VersorgungszusagenSteuerliche Auswirkungen des BilMoG Bilanzierung vermögensgedeckter PensionsverpflichtungenSaldierungsverbotDeckungsvermögenGestaltungsformen in der PraxisRückdeckungsversicherungenWertpapierdepotsContractual Trust Arrangements (CTA)Bewertung des Deckungsvermögens Bilanzierung mittelbarer PensionsverpflichtungenAnsatzvorschriftenBewertungÜbergang von der unmittelbaren zur mittelbaren Verpflichtung AusweisBilanzausweisErgebnisausweisAnhangangaben Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoGÜbergang vom alten auf das neue HandelsrechtVorgehensweise bei Erhöhung der RückstellungenVorgehensweise bei Verringerung der Rückstellung BilMoG-GutachtenMindestumfangZusätzliche Informationen AbkürzungsverzeichnisLiteraturhinweiseStichwortverzeichnis

Pensionsverpflichtung Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) besteht eine Pensionsverpflichtung dann, wenn ein Unter-nehmen als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Leistung der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebe-nenversorgung zugesagt hat (§ 1 BetrAVG). Als Ar-beitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes gelten dabei alle Personen, denen allein aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Unternehmen Leistungen zuge-sagt werden, neben Arbeitnehmern im eigentlichen Sinne auch z. B. Organmitglieder, externe Berater oder Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 17 Abs. 1 BetrAVG). RechtsgrundlageRechtsgrundlage für eine Pensionsverpflichtung kön-nen ein Einzelvertrag (Pensionszusage) oder eine Gesamtzusage, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, ein Gesetz, ein Gerichtsurteil, betriebli-che Übung oder ein Anspruch auf Gleichbehandlung sein. Die Pensionsverpflichtung entsteht bei einer Einzel- oder Gesamtzusage mit der entsprechenden Willenserklärung des Arbeitgebers, bei Betriebsver-einbarungen oder Tarifverträgen entsteht die Pensionsverpflichtung dem Arbeitnehmer gegenüber mit dessen Diensteintritt. Durchführung Der Arbeitgeber kann eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar selbst durchführen oder aber für die Durchführung einen externen Versorgungsträger einschalten. Als externe Versorgungsträger kommen dabei die Unterstüt-zungskasse, die Pensionskasse, die Direktversiche-rung oder der Pensionsfonds infrage. Unmittelbare Pensionsverpflichtung Eine Pensionsverpflichtung aus einer unmittelbaren Pensionszusage ist dadurch gekennzeichnet, dassdie Versorgungsberechtigten einen unmittelbaren Versorgungsanspruch gegen den Arbeitgeber erwerben unddie Erbringung der Versorgungsleistungen direkt durch den Arbeitgeber erfolgt.Auch wenn der Arbeitgeber einen externen Dienstleister mit der technischen und administrativen Abwicklung der unmittelbaren Versorgungsansprüche beauftragt, verbleibt die Verpflichtung zur Leistungserbringung in vollem Umfang beim Arbeitgeber.

Erscheint lt. Verlag 18.3.2010
Reihe/Serie Haufe TaschenGuide
Sprache deutsch
Gewicht 85 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte AON • bilanzausweis • Bilanzbuchführung • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz • BilMoG • BilMoG-Gutachten • Pensionsrückstellung • Pensionsverpflichtungen • Rückstellungsansatz • Taschenguide • Versorgungszusagen
ISBN-10 3-648-00146-9 / 3648001469
ISBN-13 978-3-648-00146-2 / 9783648001462
Zustand Neuware
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