Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen

Buch
232 Seiten
2009 | 5., 5. Auflage 2009
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-08317-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen
16,80 inkl. MwSt
zur Neuauflage
  • Titel erscheint in neuer Auflage
  • Artikel merken
Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Das Ende einer Beziehung bringt viele rechtliche und finanzielle Streitfragen mit sich. Dieser Ratgeber unterstützt Sie als Frau dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und informiert Sie topaktuell über die neue Rechtslage (FamFG). Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen zum Thema Scheidung: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Kann der Ehemann die Scheidung verhindern? Wie lange dauert das Scheidungsverfahren? Was ist bei der Trennung zu beachten? Und viele andere Fragen mehr.
INHALTE:
- Das neue FamFG: alles über die Neustrukturierung des Verfahrensrechts für Familiensachen.
- Zugewinnausgleich: Was er bedeutet. wie man sich vor Nachteilen schützen kann und wie Schulden des Partners berücksichtigt werden. Mit den Änderungen des ehelichen Güterrechts.
- Reform im Sorgerecht: Die neuen Regelungen beim Umgang mit dem Kind und was die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet.
- Unterhaltszahlungen: In welcher Höhe und wie lange Unterhaltszahlungen andauern. Wie sich Ihre Erwerbsverpflichtung auf bestehende und neue Unterhaltsansprüche auswirkt.
- Versorgungsausgleich: Welche Verträge ausgeglichen werden und worauf man bei der Aufteilung der Altersversorgung achten muss.

AUF CD-ROM:
- Düsseldorfer Tabelle auf dem Stand von 2011 zur Berechnung des Pflichtunterhalts.
- Musterbriefe.
- Gesetze.

ONLINE-SERVICE:
- Das gibt es nur bei Haufe: Nach dem Buchkauf berät Sie die Expertin persönlich und kostenlos online!

EINLEITUNG

WIE LASSE ICH MICH SCHEIDEN?
- Unsere Ehe ist am Ende - was nun?
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde?
- Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen?
- Scheidung mit einem (gemeinsamen) Rechtsanwalt?
- Ist mein Ehevertrag überhaupt wirksam?
- Geht es auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung?
- Stimmt es, dass man nach drei Jahren auf jeden Fall geschieden wird?
- Kann mein Mann verhindern, dass wir geschieden werden?
- Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

WAS MUSS ICH BEI DER TRENNUNG BEACHTEN?
- Wie ist Getrenntleben definiert?
- Wer hilft mir bei der Trennung?
- Welche Beweise muss ich erbringen?
- Darf ich ausziehen?
- Kann ich erreichen, dass mein Mann aus der Wohnung auszieht?
- Was darf ich/er beim Auszug mitnehmen?
- Wovon soll ich leben?

WIE WIRD DER UNTERHALT FÜR DIE KINDER BERECHNET?
- Bekommen unsere Kinder Unterhalt?
- Wie mache ich den Kindesunterhalt geltend?
- Wer bekommt das Kindergeld?
- Der Älteste beginnt eine Ausbildung - bekommt er noch Unterhalt?
- Unser Kind ist volljährig - hat es noch einen Unterhaltsanspruch?
- Unser Kind will nach einer Lehre studieren - müssen wir Eltern das bezahlen?
- Ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt wirksam?
- Was ist, wenn es nicht für alle reicht?
- Wie werden bestehende Kindesunterhaltstitel an die Unterhaltsreform angepasst?

WIE VIEL UND WIE LANGE BEKOMME ICH EHEGATTENUNTERHALT?
- Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterhalt?
- Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag wirksam?
- Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?
- Ich betreue unsere Kinder - ab wann muss ich arbeiten?
- Ich finde keine Arbeit, was passiert?
- Was ist, wenn ich auf Wunsch meines Mannes meine Ausbildung abgebrochen habe?
- Ich bin schon 55 Jahre, muss ich trotzdem noch arbeiten?
- Die Ehe hat mich krank gemacht - ist das ein Grund, Unterhalt zu bekommen?
- Mein Mann verdient doppelt so viel wie ich - bekomme ich davon etwas ab?
- Billigkeitsunterhalt, was ist das?
- Was passiert, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten oder weniger verdient?
- Wie berechnet sich der Unterhalt?
- Mein Mann hat eine neue Familie - hat das Folgen für mich?
- Stehen mir Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt zu?
- Wie lange bekomme ich Unterhalt?
- Was muss mein Ex zahlen, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenlebe?
- Betrifft mich die Unterhaltsreform, wenn schon ein Urteil oder ein Vergleich vorliegt?

WAS BEDEUTET ZUGEWINNAUSGLEICH?
- Jeder bekommt die Hälfte und wir sind quitt, oder?
- Was ist das Anfangsvermögen?
- Woher soll ich wissen, was mein Mann an Vermögen hat?
- Wie wird der Zugewinn ausgeglichen?
- Kann der Zugewinn ausgeglichen werden, wenn wir seit drei Jahren getrennt leben?
- Mein Mann hat alles seiner Geliebten geschenkt - was nun?
- Mein Mann bringt das Geld durch - was kann ich dagegen tun?
- Was passiert, wenn es einen Ehevertrag gibt?
- Mein Mann hat mir schon viel geschenkt - spielt das eine Rolle?

SORGE- UND UMGANGSRECHT - WAS WIRD AUS DEN KINDERN?
- Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
- Gibt es das alleinige Sorgerecht überhaupt noch?
- Was ist, wenn wir uns nicht einigen können, bei wem die Kinder leben sollen?
- Kann ich trotz gemeinsamen Sorgerechts mit den Kindern in eine andere Stadt ziehen?
- Mein Mann will Umgang mit den Kindern - muss ich das zulassen?
- Oma und Opa wollen die Kinder auch sehen - können sie das durchsetzen?
- Gibt es Richtlinien, wie viel Umgang zu gewähren ist?
- Wie läuft ein Sorge- bzw. Umgangsverfahren bei Gericht ab?
- Was kann ich tun, wenn mein Mann sich nicht mehr um die Kinder kümmert?

HAUSRAT - TROCKNER FÜR MICH, STEREOANLAGE FÜR MEINEN MANN?
- Was ist eigentlich Hausrat?
- Was ist mit meinen persönlichen Sachen?
- Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
- Wie komme ich an den Hausrat, den ich beim Auszug zurücklassen musste?

WIE WIRKT SICH DIE SCHEIDUNG AUF MEINE RENTE AUS?
- Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
- Was fällt unter den Versorgungsausgleich?
- Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
- Ist der Versorgungsausgleich bei rechtskräftigem Scheidungsurteil endgültig?
- Gibt es Gründe, warum ich den Rentenausgleich nicht bekomme?
- Ist das neue oder das alte Recht für mich günstiger?

GEMEINSAME FINANZEN - WAS TUN MIT SCHULDEN UND VERMÖGEN?
- Wie verhalte ich mich, wenn das gemeinsame Konto überzogen ist?
- Ich habe für die Geschäftsschulden meines Mannes gebürgt - was kann ich tun?
- Wir haben noch Kredite laufen - wer muss die Raten zahlen?
- Wir sind Eigentümer eines Hauses - bekomme ich Miete für meine Hälfte?
- Was passiert mit unseren gemeinsamen Versicherungen?
- Mein Mann macht immer noch Schulden - wie kann ich verhindern, dass ich mitzahlen muss?
- Wie komme ich aus unserem gemeinsamen Mietvertrag heraus?

WIRD DIE SCHEIDUNG BILLIGER, WENN WIR UNS EINIG SIND?
- Was kostet eine Scheidung?
- Wer zahlt die Anwaltskosten?
- Wie bekomme ich Prozess-/Verfahrenskostenhilfe?
- Was ist Mediation?
- Welche steuerlichen Auswirkungen haben Trennung und Scheidung?

ANHANG
- Adressen
- Broschüren zu rechtlichen Themen

STICHWORTVERZEICHNIS

DIE AUTORIN

BEISPIEL: WENN SICH DER EHEMANN DEM AUSZUG WIDERSETZT Frau Busch möchte sich von ihrem Ehemann trennen, weil er sie und die Kinder in angetrunkenem Zustand schon des Öfterengeschlagen hat. Sie will, dass ihr Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, damit für die Kinder kein Schulwechsel notwendig wird. Ihr Mann widersetzt sich einem Auszug und meint, sie könne ja die Wohnung verlassen, mitnehmen dürfe sie dann allerdings nichts. WIE IST GETRENNTLEBEN DEFINIERT? Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 BGB). BEENDIGUNG DER HÄUSLICHEN LEBENSGEMEINSCHAFT Trennung heißt bewusste Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft, also Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet aber nicht, dass Sie und Ihr Ehemann in zwei verschiedenen Wohnungen leben müssen. Es ist auch möglich, innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben. In diesem Fall dürfen Sie und Ihr Ehemann nicht mehr in einem Bett schlafen und sich nicht mehr gegenseitig versorgen. Darin ist eingeschlossen, dass Sie nicht mehr für Ihren Ehemann waschen, kochen, putzen, bügeln und einkaufen. Es darf ab dem Zeitpunkt der Trennung zudem kein regelmäßiger Geschlechtsverkehr stattfinden. TRENNUNGSENTSCHLUSS Neben der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft ist Ihr Entschluss zur Trennung wichtig. Es muss auch für einen Außenstehenden klar werden, dass Sie „in ehefeindlicher Absicht" nicht mehr mit Ihrem Ehemann wie „Mann und Frau" zusammenleben wollen. Dieser Entschluss ist vor allem bedeutsam, wenn Sie und Ihr Ehemann aus anderen Gründen (beruflich, krankheitsbedingte Abwesenheit oder Verbüßen einer Haftstrafe) ohnehin schon länger verschiedene Haushalte führen. ACHTUNG! AUSNAHMEN: SO WIRD DAS GETRENNTLEBEN NICHT AUFGEHOBEN Die Trennung wird nicht aufgehoben, wenn Sie Ihren Ehemann bei Krankheit oder in Notsituationen versorgen oder wenn Sie Versorgungsleistungen ausschließlich wegen der Kinder erbringen, zum Beispiel ein gemeinsames Sonntagsessen vorbereiten. Sie können auch trotz Trennung weiterhin im Betrieb Ihres Ehemanns bzw. im gemeinsamen Betrieb arbeiten. Frau Busch sollte als Erstes ihrem Ehemann mitteilen, dass sie ihn ab sofort nicht mehr versorgt, also nicht mehr für ihn wäscht, kocht, putzt etc. Sie sollte ein Zimmer der Wohnung als Lebensbereich auswählen und ihren Trennungsentschluss schriftlich dokumentieren. WER HILFT MIR BEI DER TRENNUNG? Zu einer Trennung müssen Sie sich selbst entschließen. Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Wenn Sie im Zuge der Trennung eine neue Wohnung suchen, dann gilt der erste Blick meist dem örtlichen Wohnungsmarkt in der Zeitung. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass die Ehefrauen selbst nicht genug verdienen, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können, vor allem wenn sie noch nicht wissen, wie viel Unterhalt sie von ihrem Ehemann bekommen. Sie sollten dann zum Wohnungsamt Ihrer Stadt gehen und dort einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung beantragen. Damit das Wohnungsamt prüfen kann, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

Reihe/Serie Haufe Ratgeber Plus
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Gesundheit / Leben / Psychologie Partnerschaft / Sexualität
Schlagworte Frau • Ratgeber • Scheidung • Trennung • Unterhalt
ISBN-10 3-448-08317-8 / 3448083178
ISBN-13 978-3-448-08317-0 / 9783448083170
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
psychologische Hilfen bei unerfülltem Kinderwunsch

von Tewes Wischmann; Heike Stammer

Buch | Softcover (2024)
Kohlhammer (Verlag)
29,00
Wie Frauen ihren Asperger-Mann lieben und verstehen

von Eva Daniels

Buch | Softcover (2022)
Trias (Verlag)
22,00