Hausordnung für Wohnungseigentümer
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Die Hausordnung fristet in vielen Gemeinschaften ein Schattendasein, obwohl sie gut zum Interessenausgleich der Eigentümer und auch zu unkonventionellen Lösungen beitragen kann. Schließlich sind Wohnungseigentümer oft sehr individuelle Menschen, die sich zwar als Herr im Haus fühlen, es aber eigentlich nur in der eigenen Wohnung sind. Da ist Streit oft programmiert.
Die Hausordnung kann eine elegante Lösung sein, den Hausfrieden zu erhalten oder schnell wieder herzustellen. Weil es dabei auf eine genaue Formulierung ankommt und rechtliche Vorgaben zu beachten sind, hat Volker Bielefeld alle wesentlichen Faktoren zusammengetragen und übersichtlich dargestellt. Damit die Hausgemeinschaft auch bei hartnäckigen Störenfrieden gute Argumente vor Gericht hat, weist Bielefeld auf Schwierigkeiten und Grenzen hin und gibt Tipps für eine rechtlich einwandfreie Handhabung
Dipl.-Volkswirt Volker Bielefeld Studium der Volkswirtschaft in Hamburg mit Abschluss als Diplom-Volkswirt, Berufseinstieg 1968 bei der GEWOS im Bereich der Stadtsanierung und Stadtentwicklung, 1969 bis 1972 beim RDM-Bundesverband bzw. Landesverband Berlin, u.a. Chefredakteur der Allgemeinen Immobilien-Zeitung (AIZ). Von 1972 bis 2006 beim Zentralverband Haus & Grund Deutschland (seit 2001 in Berlin) als Leiter des Referats Wohnungseigentumsrecht, zuletzt stellvertretender Generalsekretär sowie Chefredakteur der Zeitschrift „DER WOHNUNGSEIGENTÜMER“. Seit 1976 gleichzeitig Geschäftsführer des Josef-Humar-Institut e.V., Institut für Wohnungseigentum und Wohnungsrecht (Düsseldorf). Autor von zahlreichen Fachpublikationen zum Wohnungseigentum (u.a. „Ratgeber zum Wohnungseigentum“, aktuell 8. Auflage), Autor und Mitherausgeber von Fachzeitschriften, Schriftenreihen und Festschriften, Referent und Leiter zahlreicher Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zum Wohnungseigentum in wohnungswirtschaftlichen Verbänden und Verwaltungsunternehmen.
II. Die Hausordnung als Gebrauchsregelung
III.Hausordnungsregelungen in Praxis und Rechtsprechung
IV. Muster-Hausordnung
Fußnoten
Literaturnachweis
Stichwortregister
Der Autor
Kein Mensch gleicht dem anderen, jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, was ihm und anderen gefällt oder auch missfällt. Was der eine als wohlklingende Musik empfindet, ist für einen anderen eine unzumutbare Geräuschbelästigung. Für manchen sind lärmende Kinder ein Ausdruck unbändiger Lebensfreude, für andere stellen sie einen Störfaktor dar, der ihre Lebensqualität beeinträchtigt. Wieder ein anderer betrachtet Gartenzwerge als possierliche Zeitgenossen, andere betrachten ihn als Verkörperung geistiger Unbedarftheit und kulturellen Niedergangs. Um hier einen interessengerechten Ausgleich zwischen allen Beteiligten und Betroffenen herbeizuführen, bedarf es in jeder Gesellschaft einer gewissen Ordnung, um vermeidbaren Streitigkeiten entgegenzuwirken und ein friedvolles und harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Deshalb ist es auch in Wohnungseigentümergemeinschaften erforderlich, Regelungen für das Verhalten in der Gemeinschaft und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zu treffen, eine „Ordnung“ zu schaffen, die das Miteinander im Hause regelt. Schwierigkeiten und Probleme einer solchen „Hausordnung“ für Wohnungseigentümer resultieren vor allem daraus, dass Wohnungseigentümer zwar echtes Eigentum erwerben und sich deshalb meist auch als „Herr im Hause“ fühlen, letztlich aber nur „Herr in der eigenen Wohnung“ sind. Dass muss zwangsläufig zu Konfliktsituationen führen. Dies und die für das Wohnungseigentum charakteristische Trennung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind die Ursache dafür, dass die von den Wohnungseigentümern selbst zu bestimmenden Regelungen immer wieder zu neuen Streitigkeiten führen. Die Fülle der inzwischen ergangenen gerichtlichen Entscheidungen macht dies eindrucksvoll deutlich, lässt gleichzeitig aber auch nur wenig Hoffnung aufkommen, dass mit einer Hausordnung immer eine dauerhafte „Friedensregelung“ geschaffen werden kann. Letztlich hängt es nämlich von der Bereitschaft und dem guten Willen eines jeden einzelnen Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft ab, ob die „Hausordnung“ auch zum „Hausfrieden“ beiträgt. Störenfriede wird es immer geben und dann nützt auch die beste Hausordnung nichts. Deshalb bleibt in solchen Fällen in letzter Konsequenz nur der Gang zum Richter, um den Ausschluss uneinsichtiger Wohnungseigentümer aus der Eigentümergemeinschaft zu erreichen. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht diesen letzten Weg ausdrücklich vor, nämlich die Entziehung des Wohnungseigentums. Dazu muss es aber nicht kommen, wenn alle Wohnungseigentümer über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten informiert sind. Die vorliegende Broschüre zur „Hausordnung in Wohnungseigentums- anlagen“ will zu dieser Information beitragen und anhand der umfangreichen Rechtsprechung Möglichkeiten aufzeigen, Regelungen für ein harmonisches und friedliches Miteinander zu treffen.
Reihe/Serie | Spezial |
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Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 146 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Immobilien / Grunderwerb |
Schlagworte | Aufteiler • Eigentümergemeinschaft • Eigentümerversammlung • Eigentumswohnung • Gebrauchsregelung • Gemeinschaftsordnung • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Hausfrieden • Hausordnung • Hauspflege • Hausverwalter • Hausverwaltung • Immobilienverwaltung • Immobilienwirtschaft • Mieter • Muster-Hausordnung • Weg • Wohnungseigentum • Wohnungseigentümer • Wohnungseigentümergemeinschaft • Wohnungseigentum; Ratgeber • Wohnungseigentumsrecht • Wohnungseigentumsrecht; Ratgeber |
ISBN-10 | 3-925573-36-4 / 3925573364 |
ISBN-13 | 978-3-925573-36-1 / 9783925573361 |
Zustand | Neuware |
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