Kommentar zum Strafgesetzbuch
Seiten
2009
|
1., Aufl.
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-26852-5 (ISBN)
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-26852-5 (ISBN)
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Schneller zum Ziel
Durch Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und eine klare Textstruktur erspart der Heymanns-StGB-Kommentar langes und umständliches Suchen nach der gewünschten Information. Ein einheitlicher Aufbau der Kommentierungen macht schnelles Nachschlagen möglich – so ist ein gesuchter Literaturbeleg, ein Entscheidungszitat, ein rechtliches Argument schnell gefunden.
Europäisches Strafrecht berücksichtigt
Das Europarecht hat auf dem Gebiet des Strafrechts schon seit längerem, wenn auch nicht immer bemerkt, seine Spuren hinterlassen. Viele Vorschriften des StGB sind bereits deutlich europarechtlich beeinflusst. Der StGB-Kommentar des Carl Heymanns Verlages macht sich zur Aufgabe, diese europarechtlichen Bezüge durch namhafte, mit der Europäisierung des Strafrechts vertraute Autoren aufzuzeigen und darzulegen, was sie für die Praxis bedeuten.
Beispiele sind etwa die Erläuterungen zum Geldwäschetatbestand (
261) von Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Erlangen-Nürnberg, zu den Korruptionsdelikten (
299 ff., 331 ff.) von Prof. Dr. Henning Rosenau, Universität Augsburg, zum Umweltstrafrecht (
324 ff.) von Prof. Dr. Frank Saliger, Bucerius Law School Hamburg, zum Betrug (
263) und ganz allgemein zur Dogmatik der Europäisierung (Vor
1,
1) von Prof. Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie zur Bildung terroristischer Vereinigungen (
129a) von Staatsanwalt Jörn Patzak, Trier.
Herausragend im Wirtschaftsstrafrecht
Die Nachrichten über tatsächlich und mutmaßlich verübte Wirtschaftsstraftaten scheinen nicht abzureißen und beschäftigen landauf, landab Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafverteidiger. Gerade das Wirtschaftsstrafrecht zählt zu den Stärken des neuen Heymanns-Kommentars. Hier glänzt das Werk mit für die Praxis wichtigen Kommentierungen namhafter Autoren.
Etwa mit Kommentierung des
263 von Prof. Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München, des
283 von Prof. Nikolaus Bosch, Universität Bayreuth oder des
266 von Prof. Dr. Frank Saliger, Bucerius Law School Hamburg.
Der Praktikerkommentar
Ob Strafverteidiger, Richter oder Staatsanwalt: Der neue StGB-Kommentar des Carl Heymanns Verlages berücksichtigt ganz besonders die Bedürfnisse der Praxis. Um die Praxistauglichkeit des Werkes sicher zu stellen, haben sich die Kommentatoren beim Verfassen Ihrer Texte ganz besonders stark an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Ob Verkehrsdelikte, Geldwäschedelikte oder Sexualstrafrecht – das Werk bietet die Antworten auf die Fragen, die sich in der Strafrechtspraxis stellen.
Durchgängig mit Bezügen zur StPO
Sie stehen in einer Wechselbeziehung: StGB und StPO. Zahllose Praxisprobleme entstehen beim Anwenden der Normen des StGB erst, wenn sie die Bühne des Verfahrensrechts betreten. Weil in der Rechtspraxis das Strafgesetzbuch also nicht losgelöst von der StPO gesehen werden kann, beschränkt sich der neue Heymanns-Kommentar nicht aufs Erläutern des materiellen Rechts. Er liefert stattdessen durchgängig Hinweise zu verfahrensrechtlichen Problemen, die bei der Anwendung einzelner Normen auftauchen – als Scharnier zur StPO, egal, ob es nun um prozessrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem „Unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs“ geht oder verfahrensrechtliche Probleme bei Fällen von „Begünstigung und Hehlerei“.
Darauf aufbauend erscheint außerdem im Jahr 2010 im Carl Heymanns Verlag ein neuer Kommentar zur Strafprozessordnung als maßgeschneidertes, passgenaues Gegenstück zum StGB-Kommentar. Mit diesem Doppel wird das Zusammenspiel von StGB und StPO in der Strafrechtspraxis optimal funktionieren.
Von Spezialisten verfasste Kommentierungen
Herausragende Namen aus Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis finden sich auf der Autorenliste des neuen Heymanns-Kommentars: Inhaber wichtiger Strafrechtslehrstühle von Universitäten in ganz Deutschland genau so wie namhafte Richter und Staatsanwälte (siehe die untenstehende Autorenliste). Jeder Autor kommentiert die Normen, in denen er seine fachliche Stärke hat. Das sichert den großen praktischen Nutzen der Kommentierungen und garantiert hohes wissenschaftliches Niveau. Herausgegeben wird der Kommentar vom langjährigen Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Gunter Widmaier zusammen mit dem Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt und Prof. Dr. Helmut Satzger, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Durch Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und eine klare Textstruktur erspart der Heymanns-StGB-Kommentar langes und umständliches Suchen nach der gewünschten Information. Ein einheitlicher Aufbau der Kommentierungen macht schnelles Nachschlagen möglich – so ist ein gesuchter Literaturbeleg, ein Entscheidungszitat, ein rechtliches Argument schnell gefunden.
Europäisches Strafrecht berücksichtigt
Das Europarecht hat auf dem Gebiet des Strafrechts schon seit längerem, wenn auch nicht immer bemerkt, seine Spuren hinterlassen. Viele Vorschriften des StGB sind bereits deutlich europarechtlich beeinflusst. Der StGB-Kommentar des Carl Heymanns Verlages macht sich zur Aufgabe, diese europarechtlichen Bezüge durch namhafte, mit der Europäisierung des Strafrechts vertraute Autoren aufzuzeigen und darzulegen, was sie für die Praxis bedeuten.
Beispiele sind etwa die Erläuterungen zum Geldwäschetatbestand (
261) von Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Erlangen-Nürnberg, zu den Korruptionsdelikten (
299 ff., 331 ff.) von Prof. Dr. Henning Rosenau, Universität Augsburg, zum Umweltstrafrecht (
324 ff.) von Prof. Dr. Frank Saliger, Bucerius Law School Hamburg, zum Betrug (
263) und ganz allgemein zur Dogmatik der Europäisierung (Vor
1,
1) von Prof. Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München, sowie zur Bildung terroristischer Vereinigungen (
129a) von Staatsanwalt Jörn Patzak, Trier.
Herausragend im Wirtschaftsstrafrecht
Die Nachrichten über tatsächlich und mutmaßlich verübte Wirtschaftsstraftaten scheinen nicht abzureißen und beschäftigen landauf, landab Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafverteidiger. Gerade das Wirtschaftsstrafrecht zählt zu den Stärken des neuen Heymanns-Kommentars. Hier glänzt das Werk mit für die Praxis wichtigen Kommentierungen namhafter Autoren.
Etwa mit Kommentierung des
263 von Prof. Dr. Helmut Satzger, Ludwig-Maximilians-Universität München, des
283 von Prof. Nikolaus Bosch, Universität Bayreuth oder des
266 von Prof. Dr. Frank Saliger, Bucerius Law School Hamburg.
Der Praktikerkommentar
Ob Strafverteidiger, Richter oder Staatsanwalt: Der neue StGB-Kommentar des Carl Heymanns Verlages berücksichtigt ganz besonders die Bedürfnisse der Praxis. Um die Praxistauglichkeit des Werkes sicher zu stellen, haben sich die Kommentatoren beim Verfassen Ihrer Texte ganz besonders stark an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Ob Verkehrsdelikte, Geldwäschedelikte oder Sexualstrafrecht – das Werk bietet die Antworten auf die Fragen, die sich in der Strafrechtspraxis stellen.
Durchgängig mit Bezügen zur StPO
Sie stehen in einer Wechselbeziehung: StGB und StPO. Zahllose Praxisprobleme entstehen beim Anwenden der Normen des StGB erst, wenn sie die Bühne des Verfahrensrechts betreten. Weil in der Rechtspraxis das Strafgesetzbuch also nicht losgelöst von der StPO gesehen werden kann, beschränkt sich der neue Heymanns-Kommentar nicht aufs Erläutern des materiellen Rechts. Er liefert stattdessen durchgängig Hinweise zu verfahrensrechtlichen Problemen, die bei der Anwendung einzelner Normen auftauchen – als Scharnier zur StPO, egal, ob es nun um prozessrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem „Unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs“ geht oder verfahrensrechtliche Probleme bei Fällen von „Begünstigung und Hehlerei“.
Darauf aufbauend erscheint außerdem im Jahr 2010 im Carl Heymanns Verlag ein neuer Kommentar zur Strafprozessordnung als maßgeschneidertes, passgenaues Gegenstück zum StGB-Kommentar. Mit diesem Doppel wird das Zusammenspiel von StGB und StPO in der Strafrechtspraxis optimal funktionieren.
Von Spezialisten verfasste Kommentierungen
Herausragende Namen aus Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspraxis finden sich auf der Autorenliste des neuen Heymanns-Kommentars: Inhaber wichtiger Strafrechtslehrstühle von Universitäten in ganz Deutschland genau so wie namhafte Richter und Staatsanwälte (siehe die untenstehende Autorenliste). Jeder Autor kommentiert die Normen, in denen er seine fachliche Stärke hat. Das sichert den großen praktischen Nutzen der Kommentierungen und garantiert hohes wissenschaftliches Niveau. Herausgegeben wird der Kommentar vom langjährigen Vorsitzenden des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Gunter Widmaier zusammen mit dem Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt und Prof. Dr. Helmut Satzger, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Sprache | deutsch |
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Gewicht | 2280 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Allgemeines Strafrecht |
Recht / Steuern ► Strafrecht ► Kriminologie | |
Schlagworte | Hardcover, Softcover / Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie • HC/Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie • Strafgesetzbuch • Strafrecht; Kommentare |
ISBN-10 | 3-452-26852-7 / 3452268527 |
ISBN-13 | 978-3-452-26852-5 / 9783452268525 |
Zustand | Neuware |
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