Praxishandbuch Notarprüfung

Anleitungen für die Notarprüfung
Buch
2010 | 2. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-458-1 (ISBN)
58,00 inkl. MwSt
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Die Anforderungen an die Amtsführung der Notare steigen stetig. Auch für die Mitarbeiter der Notare wird es immer schwieriger, sich auf aktuellem Stand zu halten. Was ist im elektronischen Rechtsverkehr zu beachten, welche Daten von Beteiligten müssen dokumentiert werden, sind nur einige beispielhafte Fragen.

Auf der anderen Seite stehen auch die Aufsichtsbehörden und die von ihnen als Notarprüfer beauftragten Richter und Justizbeamten vor immer neuen Herausforderungen. Sie sollen mit ihren Amtsprüfungen nach
93 BNotO nicht nur eine ordnungsgemäße Amtsführung sicherstellen, sondern die Notare auch vor Haftungsrisiken bewahren. Deswegen brauchen sie zusätzlich Informationen darüber, welche Fehler immer wieder vorkommen und woran man sie erkennen kann.

Hier will dieses Buch eine Hilfestellung geben. Der Autor ist selbst seit über 15 Jahren als richterlicher Notarprüfer tätig. Orientiert am Aufbau eines Notariats und am Ablauf der dort zu erbringenden Amtstätigkeiten formuliert er Schritt für Schritt in Frageform die Anforderungen an die Arbeitsweise eines Notars (mit Ausnahme des Kostenrechts) und gibt ausführliche Erläuterungen.

So erhalten die Notare und ihre Mitarbeiter ganz praktische Informationen dazu, wie sie die Geschäfte entsprechend der geltenden Rechtslage abwickeln können und welche Anforderungen die Aufsichtsbehörden dabei an sie stellen. Den Aufsichtsbehörden und Notarprüfern wird ein praxiserprobter Fragenkatalog an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe sie kompetent die Amtsführung der Notare im Detail prüfen und bewerten können.

Als Notar unterliegen Sie besonderen Anforderungen an Ihre Tätigkeit, Ihre Amtsführung und Ihre Sorgfaltspflicht. Als Notarprüfer benötigen Sie aktuelle Antworten auf die Frage, welche Anforderungen heute an eine ordnungsgemäße Erledigung der Amtsgeschäftezu stellen sind. Genau da hilft dieser Titel, der nunmehr in 2. und aktualisierter Form erscheinen wird! Zum einen erläutert er detailliert die Anforderungen der Aufsichtsbehörden und zum anderen ist er eine praktische Handlungsanleitung, die es Notaren und ihren Mitarbeitern ermöglicht, alle Arbeitsabläufe entsprechend zu gestalten bzw. zu optimieren. Damit wird jede Notarprüfung dann nur noch zur reinen Formalie...

III. Sachliche, personelle und organisatorische Unabhängigkeit des Notars (S. 6-7)

Die staatliche Einbindung des Berufs ändert nichts an der Grundentscheidung des Gesetzes für das freie Notariat, der Staat überträgt das Amt an eine Privatperson zur selbstverantwortlichen Ausübung. Der Notar ist wirtschaftlich selbstständig ( 17 Abs. 1 BNotO), schafft grds. selbst die sachlichen und persönlichen Organisationsgrundlagen seiner Amtsausübung und haftet für Fehler allein ( 19 BNotO).

Die Prüfungsbefugnisse der Aufsichtsbehörden werden deswegen wesentlich begrenzt und eingeschränkt durch die dem Notar eingeräumte sachliche Unabhängigkeit ( 1 BNotO). In den Bereich der sachlichen Unabhängigkeit des Notars darf auch die Aufsichtsbehörde nicht eingreifen. Dies bedeutet insb., dass sie dem Notar keine Weisungen für die Rechtsanwendung im Einzelfall erteilen darf.

Ebenso wenig hat sie die Zweckmäßigkeit der gewählten rechtlichen Gestaltung zu überprüfen (ausführlich zur notariellen Unabhängigkeit und ihren Grenzen Preuß, ZNotP 2008, 98). Von diesem für das materielle wie das Verfahrensrecht geltenden Grundsatz wird von der Rechtsprechung des BGH nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn die Rechtsanwendung des Notars eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Notar "gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut eines Gesetzes verstößt" (BGH, Beschl. v. 13.12.1971, DNotZ 1972, 549, Beschl. v. 14.12.1992, DNotZ 1993, 465).

Ähnliches soll dann gelten, wenn der Notar uneinsichtig und starr die Rechtsprechung des Kostensenats des zuständigen OLG (oder gar des BGH) ignoriert (BGH, Beschl. v. 25.11.1996, DNotZ 1997, 884, OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2000, JurBüro 2001, 540 m. abl. Anm. Schmidt). Handelt es sich dagegen um eine Bestimmung, die für die Auslegung noch nicht eindeutig geklärte Zweifelsfragen in sich trägt, und wird die (unrichtige) Gesetzesauslegung nach gewissenhafter Prüfung der zu Gebote stehenden Hilfsmittel auf vernünftige Erwägungen gestützt, so fehlt es an einem Verschulden (BGH, Beschl. v. 13.12.1971, DNotZ 1972, 549).

Die Aufsichtsbehörden dürfen in diesem Fall nicht einschreiten. Ähnlich ist die Grenzziehung bei der Missachtung von Verfahrensvorschriften. Von der Notaraufsicht kann nur die generelle Missachtung von Verfahrensvorschriften beanstandet werden, nicht aber die fehlerhafte Anwendung im Einzelfall (so Preuß, ZNotP 2008, 98, 105). Daher gilt für den Notarprüfer als Faustregel: Im Zweifel ist von einem Fall der sachlichen Unabhängigkeit des Notars auszugehen.

Reihe/Serie ZNotP-Schriften für die Notarpraxis
Sprache deutsch
Gewicht 595 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Amtsführung • Amtspflichten • Amtsprüfung • Dienstaufsicht • Handbuch • Hardcover, Softcover / Recht/Sonstiges • HC/Recht/Sonstiges • Notar • Notariat • Notarprüfer • Notarprüfung • Prüfung • Sorgfaltspflichten
ISBN-10 3-89655-458-1 / 3896554581
ISBN-13 978-3-89655-458-1 / 9783896554581
Zustand Neuware
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