Praxiskommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-314-0 (ISBN)
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Der vorliegende, völlig neu konzipierte Handkommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht gewährleistet diesbezüglich die notwendige Rechtssicherheit durch die Erläuterung aller wesentlichen Vorschriften bei konsequenter Orientierung an den maßgeblichen Entscheidungen und administrativen Vorgaben. Dem Autorenteam aus praxiserprobten Experten im Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberecht war es ein besonderes Anliegen, alle praxisrelevanten Probleme wissenschaftlich fundiert, gleichwohl gestrafft und verständlich aufzubereiten und konkreten Lösungen zuzuführen.
Kommentiert sind neben dem GWB (inklusive der bereits eingearbeiteten Vergaberechtsreform 2009) die Art. 81 ff. EGV, die Kartellverfahrensverordnung, die wichtigsten Gruppenfreistellungsverordnungen sowie die Fusionskontrollverordnung nebst Durchführungsverordnung. Die moderne Aufbereitung mit vielen Anwendungsbeispielen, Praxistipps und anderen Arbeitshilfen erleichtern das Verständnis selbst hochkomplexer Zusammenhänge.
Das Kartellrecht unterliegt einer fortwährenden Anpassung an die sich verändernden Bedürfnisse des Wirtschafts- und Rechtsverkehrs. Weil das Kartellrecht für die Unternehmen in einer sich zunehmend europäisierenden und globalisierenden Wirtschaft immer wichtiger wird, gehört die Kenntnis kartellrechtlicher Zusammenhänge inzwischen zum grundlegenden Handwerkszeug von Wirtschaftsanwälten, Unternehmensberatern, Richtern sowie Rechtsanwendern in Behörden, Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen. Auch im Rahmen der lizenzrechtlichen Vertragsgestaltung ist ein wesentlicher Aspekt die Beachtung kartellrechtlicher Schranken.
Der neue, einbändige Handkommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht ist ein optimales Nachschlagewerk in der täglichen Beratungs- und Anwendungspraxis und gewährleistet die notwendige Rechtssicherheit durch die konsequente Orientierung an den maßgeblichen Entscheidungen und Vorschriften. Kommentiert sind neben dem GWB und Art. 81 ff. EGV die VerfVO, FKVO, FK-DVO, GVO Spez, vGFVO, TT-GVO und GVO FuE.
1;Vorwort;6
2;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Bearbeiterverzeichnis;22
5;Literaturverzeichnis;24
6;Abkürzungsverzeichnis;28
7;Einführung;38
8;Teil 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);58
8.1;Erster Teil Wettbewerbsbeschränkungen ;58
8.1.1;Erster Abschnitt Wettbewerbsbeschränkende Vereinba-rungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen;58
8.1.2;Zweiter Abschnitt Marktbeherrschung, wettbewerbsbe-schränkendes Verhalten;107
8.1.3;Dritter Abschnitt Anwendung des europäischen Wettbe-werbsrechts;210
8.1.4;Vierter Abschnitt Wettbewerbsregeln;215
8.1.5;Fünfter Abschnitt Sonderregeln für bestimmte Wirt-schaftsbereiche;224
8.1.6;Sechster Abschnitt Befugnisse der Kartellbehörden, Sank-tionen;279
8.1.7;Siebenter Abschnitt Zusammenschlusskontrolle;388
8.1.8;Achter Abschnitt Monopolkommission;480
8.2;Zweiter Teil Kartellbehörden ;490
8.2.1;Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften;490
8.2.2;Zweiter Abschnitt Bundeskartellamt;521
8.3;Dritter Teil Verfahren;528
8.3.1;Erster Abschnitt Verwaltungssachen ;528
8.3.1.1;I. Verfahren vor den Kartellbehörden;528
8.3.1.2;II. Beschwerde;556
8.3.1.3;III. Rechtsbeschwerde;621
8.3.1.4;IV. Gemeinsame Bestimmungen;631
8.3.2;Zweiter Abschnitt Bußgeldverfahren;642
8.3.3;Dritter Abschnitt Vollstreckung;664
8.3.4;Vierter Abschnitt Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten;666
8.3.5;Fünfter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen;675
8.4;Vierter Teil Vergabe öffentlicher Aufträge ;684
8.4.1;Erster Abschnitt Vergabeverfahren;642
8.4.2;Zweiter Abschnitt Nachprüfungsverfahren ;780
8.4.2.1;I. Nachprüfungsbehörden;780
8.4.2.2;II. Verfahren vor der Vergabekammer;808
8.4.2.3;III. Sofortige Beschwerde;871
8.4.3;Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen;911
8.5;Fünfter Teil Anwendungsbereich des Gesetzes;942
8.6;Sechster Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen;960
9;Teil 2 Europäisches Recht ;968
9.1;A. Art. 81 bis 86 EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ( Auszug);968
9.2;B. Kartellverfahrensverordnung (VerfVO);1080
9.2.1;Kapitel I Grundsätze;1098
9.2.2;Kapitel II Zuständigkeit;1119
9.2.3;Kapitel III Entscheidungen der Kommission;1126
9.2.4;Kapitel IV Zusammenarbeit;1156
9.2.5;Kapitel V Ermittlungsbefugnisse;1221
9.2.6;Kapitel VI Sanktionen;1324
9.2.7;Kapitel VII Verjährung;1399
9.2.8;Kapitel VIII Anhörungen und Berufsgeheimnis;1407
9.2.9;Kapitel IX Freistellungsverordnungen;1426
9.2.10;Kapitel X Allgemeine Bestimmungen;1430
9.2.11;Kapitel XI Übergangs-, Änderungs- und Schlussbestim-mungen;1437
9.3;C. Gruppenfreistellungsverordnungen ;1448
9.3.1;I. Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (GVO-VV);1448
9.3.2;II. Gruppenfreistellungsverordnung für Technologie-transfer-Vereinbarungen (GVO-TT);1524
9.3.3;III. Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisie-rungsvereinbarungen (GVO-Spez);1568
9.3.4;IV. Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs-und Entwicklungsvereinbarungen (GVO-FuE);1610
9.4;D. Fusionskontrolle ;1664
9.4.1;I. Fusionskontrollverordnung (FKVO);1610
9.4.2;II. Fusionskontroll-Durchführungsverordnung (FK-DVO);1924
9.4.2.1;Kapitel I Anwendungsbereich;1930
9.4.2.2;Kapitel II Anmeldungen und andere Vorlagen;1933
9.4.2.3;Kapitel III Fristen;1951
9.4.2.4;Kapitel IV Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anhörungen;1958
9.4.2.5;Kapitel V Akteneinsicht und Behandlung vertraulicher Angaben;1970
9.4.2.6;Kapitel VI Angebot von Verpflichtungen durch die betei-ligten Unternehmen;1977
9.4.2.7;Kapitel VII Sonstige Bestimmungen;1988
10;Teil 3 Anhang ;2044
10.1;A. Merkbläter und Bekanntmachungen des Bundeskartellamts;2044
10.2;B. Merkblätter und Bekanntmachungen der Europäischen Kommission;2090
11;Stichwortverzeichnis;2400
Zweiter Teil Kartellbehörden (S. 453-454)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Vorbemerkungen zu den
48 bis 53 GWB
Dieser Teil des GWB befasst sich mit den Kartellbehörden und deren Zuständigkeit. Der erste Abschnitt (
48 bis 50c) enthält allgemeine Regeln, auch für die Zusammenarbeit mit ausländischen Kartellbehörden, der zweite Abschnitt (
51 bis 53) betrifft das BKartA.
Die 7. GWB-Novelle 2005 hat die
49 und 50 stark verändert. Die
50a, 50b und 50c wurden neu eingefügt. Dieser Teil des GWB bietet vergleichsweise wenig Konfliktstoff. Die wenigen Streitfragen – insb. die Zuständigkeitsverteilung zwischen BKartA und Landeskartellbehörden – sind durch die Praxis entschärft worden: So arbeiten die Behörden etwa bei Preismissbrauchsverfahren gegen Strom- und Gasversorger immer häufiger in konzertierten Aktionen zusammen (vgl.
49 Rn. 1 und Fn. 2). Übersicht: Wichtigste Prinzipien der
48 ff. - Kartellbehörden sind das BKartA, die Landeska
rtellbehörden und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). - Die Z uständigkeit einer Behörde kann sich au
fgrund GWB oder Spezialgesetz ergeben.
- Für Fusionskontrollverfahren ist ausschließlich das BKartA zuständig.
- Bei der Verfolgung von Wettbewerbsbeschränkungen wird im R egelfall das BKartA tätig. Wirkt sich die Beschränkung in nur einem Bundesland/ Stadtstaat aus, ist die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig (
48 Abs. 2). Mit Ausnahme des Strom- und Gassektors wird das BKartA weit häufiger tätig als die Landeskartellbehörden.
- Seit der 7. GWB-Novelle können BKartA und Landeskartellbehörde eine Sache im gegenseitigen Einvernehmen aneinander abgeben (
49 Abs. 3 und 4), auch wenn an sich die Zuständigkeit der einen oder anderen Behörde nach
48 Abs. 2 begründet ist. Eine gefestigte Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis fehlt derzeit noch.
- Seit der 7. GWB-Novelle wenden sowohl das BKartA als auch die Landeskartellbehörden die Art. 81 und 82 EGV sowie die VerfVO 1/2003 an (
50 Abs. 1 und 2).
- Außerhalb der Anwendung von Art. 81 und 82 EGV wird bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nur das BKartA tätig (
50 Abs. 3 bis 5, 50a).
- Mit der EU-Kommission und den Mitgliedern des European Competition Network (ECN) ist ein weitreichender Austausch auch vertraulicher Informationen möglich. Gegen natürliche Personen ist die Verwendung der Informationen als Beweismittel beschränkt (
50a).
- Beim I nformationsaustausch mit Wettbewerbsbehörden aus D rittstaaten (
50b) sowie mit innerstaatlichen Stellen, die keine Kartell- oder Regulierungsbehörden sind (
50c), gelten strengere Regeln.
- Wird eine Verfügung durch eine unzuständige Behörde (
48, 49) erlassen, berührt dies grds. nicht die Wirksamkeit der Verfügung.
48 GWB Zuständigkeit
(1) Kartellbehörden sind das Bundeskartellamt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden.
(2) 1 Weist eine Vorschrift dieses Gesetzes eine Zuständigkeit nicht einer bestimmten Kartellbehörde zu, so nimmt das Bundeskartellamt die in diesem Gesetz der Kartellbehörde übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, wenn die Wirkung des wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens oder einer Wettbewerbsregel über das Gebiet eines Landes hinaus rei
Erscheint lt. Verlag | 8.12.2009 |
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Reihe/Serie | ZAP Praxiskommentar |
Zusatzinfo | mit 1 CD-ROM |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 1692 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht |
Schlagworte | Europäisches Kartellrecht • Hardcover, Softcover / Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • HC/Recht/Handelsrecht, Wirtschaftsrecht • Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) |
ISBN-10 | 3-89655-314-3 / 3896553143 |
ISBN-13 | 978-3-89655-314-0 / 9783896553140 |
Zustand | Neuware |
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