Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände

Steuer- und Gesellschaftsrecht
Buch
346 Seiten
2008 | 1., Auflage 2008
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-08804-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Praxishandbuch der Berufs- und Wirtschaftsverbände - Lutz Engelsing, Olaf Lüke
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Dieses Fachbuch bietet Ihnen einen umfassenden Überblick speziell zu allen Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts für Berufs- und Wirtschaftsverbände. Vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Berufs- und Wirtschaftsverbände betreuen.INHALTE- Umfassende Darstellung aller gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Verbandsrecht- Gestaltungsempfehlungen zur Organisation des Verbandes und zur Besteuerung der Verbandstätigkeit- Steuerliche Auswirkungen von Änderungen in der Verbandsstruktur- Beendigung des Verbandes durch Auflösung, Insolvenz, Entziehung der Rechtsfähigkeit

Dr. Lutz Engelsing ist Steuerberater und Fachautor auf dem Gebiet der Besteuerung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden.

Dr. Olaf Lüke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Sein Beratungschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts.

INHALTVORWORTABKÜRZUNGSVERZEICHNISLITERATURVERZEICHNISA EINFÜHRUNG1 Begriff des Berufsverbands2 Abgrenzung zu Berufsvertretungen3 Aufgaben4 Steuerliche BehandlungB GRÜNDUNG1 Rechtsform2 Zivilrechtliche Grundlagen2.1 Abgrenzung rechtsfähiger/nichtrechtsfähiger Verein2.2 Abgrenzung Idealverein/wirtschaftlicher Verein2.3 Gründungsakt2.3.1 Feststellung der Satzung2.3.2 Bestellung des ersten Vorstands2.3.3 Gründungsprotokoll2.3.4 Anmeldung zum Vereinsregister2.3.5 Erlangung der Rechtsfähigkeit2.4 Satzung2.4.1 Name des Vereins2.4.2 Sitz des Vereins2.4.3 Absicht zur Eintragung in das Vereinsregister2.4.4 Zweck des Vereins2.4.5 Erwerb der Mitgliedschaft2.4.6 Beendigung der Mitgliedschaft2.4.6.1 Austritt2.4.6.2 Ausschluss2.4.6.3 Weitere Gründe2.4.7 Mitgliedsbeiträge2.4.8 Bildung des Vorstands2.4.9 Mitgliederversammlung2.4.10 Sonstige Satzungsbestimmungen2.4.11 Unterzeichnung der Satzung2.5 Vereinsordnung und Geschäftsordnung2.6 Dachverband und Gesamtverein3 Steuerliche Besonderheiten3.1 Zweckrichtung des Verbands3.1.1 Ausgestaltung der Satzung3.1.2 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung3.1.3 Auseinanderfallen von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung3.2 Wechsel in die und aus der SteuerbefreiungC ORGANISATION DES VERBANDS1 Mitgliedschaft1.1 Erwerb der Mitgliedschaft1.2 Rechte der Mitglieder1.3 Pflichten der Mitglieder1.4 Beendigung der Mitgliedschaft1.4.1 Austritt1.4.2 Ausschluss1.4.3 Streichung aus der Mitgliederliste1.4.4 Rechtsfolgen2 Organe2.1 Mitgliederversammlung2.1.1 Einberufung2.1.2 Durchführung und Beschlussfassung2.2 Vorstand2.2.1 Bestellung2.2.2 Notbestellung durch das Amtsgericht2.2.3 Amtszeit2.2.4 Beendigung des Vorstandsamts2.2.5 Anstellungsverhältnis/Auftragsverhältnis2.2.6 Vertretung2.2.7 Geschäftsführung2.3 Sonstige Organe2.3.1 Besonderer Vertreter2.3.2 Geschäftsführer und Geschäftsstelle3 Haftung3.1 Haftung des Verbands3.1.1 Organhaftung3.1.2 Haftung für Erfüllungsgehilfen3.1.3 Haftung für Verrichtungsgehilfen3.2 Persönliche Haftung von Organmitgliedern3.3 Haftung der VereinsmitgliederD BESTEUERUNG DER VERBANDSTÄTIGKEIT1 Allgemeines2 Steuersubjekt2.1 Hauptverein2.2 Regionale Untergliederungen2.3 Tochtergesellschaften3 (Ertrag-)Steuerliche Sphären des Verbands - ein Überblick3.1 Ideeller Bereich3.2 Vermögensverwaltung3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb3.3.1 Wesen und Steuerfolgen3.3.2 Dauerverluste3.3.3 Geprägetheorie4 Umsatzsteuer4.1 Berufsverband als Unternehmer4.2 Umsatzsteuerbare Leistungen4.3 Umsatzsteuerpflicht bzw. -befreiung4.4 Bemessungsgrundlage sowie Berechnung4.5 Vorsteuerabzug4.6 Kleinunternehmer4.7 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers5 ABC der steuerlichen Einordnung ausgewählter Bereiche5.1 Aus- und Fortbildung5.1.1 Ertragsteuerliche Einordnung5.1.2 Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Befreiungsvorschriften5.1.2.1 § 4 Nr. 22 a) UStG5.1.2.2 § 4 Nr. 21 a) bb) UStG5.1.2.3 Besonderheiten bei Verpflegung5.1.2.4 Vorsteuerabzug5.1.2.5 Dokumentationserfordernisse5.2 Bürogemeinschaft von Berufsverbänden5.3 Geschäftsstelle5.4 Lobbytätigkeiten5.5 Mitgliedsbeiträge5.6 Nutzung von Kapitalvermögen5.7 Personal-/Sachmittelgestellung5.8 Rechtsschutz/-beratung5.9 Sponsoring5.9.1 Fehlende Gegenleistung5.9.2 (Geringfügige) Gegenleistung5.9.3 Aktive Gegenleistung5.9.4 Abgrenzungsprobleme bei mehreren Maßnahmen5.10 (Sonder-) Umlagen5.11 Verbandsgremien5.11.1 Auslagenersatz5.11.2 (Pauschale) Aufwandsentschädigung5.12 Verbandszeitschrift5.13 Vermietung und Verpachtung5.14 Zuschüsse5.15 Sonstige Betätigungen6 Sonderregelung für Parteispenden7 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen7.1 Ideeller Bereich/Vermögensverwaltung7.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb7.3 Zuordnung von Einnahmen/Ausgaben8 Fiktive Ausschüttung in den ideellen Bereich - Kapitalertragsteuer8.1 Persönlicher Anwendungsbereich8.2 Umfang der Kapitaleinkünfte8.3 Entstehung und Durchführung der Besteuerung9 SteuerveranlagungE EXKURS: ABGRENZUNG ZU GEMEINNÜTZIGEN VEREINENF RECHNUNGSLEGUNG1 Gesetzliche Vorgaben1.1 Vereinsrecht1.2 Handelsrecht1.3 Steuerrecht2 Zwecke der Rechnungslegung3 Form und Inhalt der Rechnungslegung3.1 Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensrechnung3.2 Jahresabschluss4 OffenlegungG SATZUNGSÄNDERUNG UND ÄNDERUNGEN IN DER VERBANDSSTRUKTUR1 Satzungsänderung1.1 Zuständigkeit1.2 Beschlussfassung1.3 Eintragung im Vereinsregister2 Ausgründung von Verbandsaktivitäten2.1 Einsatz von Service-Gesellschaften2.1.1 Chancen/Motive und Risiken2.1.2 Vermeidung des Gepräges2.1.3 "Schein"-GmbH2.2 Zivilrechtliche Grundlagen2.2.1 Ausgliederung2.2.2 Sacheinlage oder Sachgründung2.2.3 Verkauf2.3 Steuerliche Auswirkungen der Ausgründung2.3.1 Ausgliederung bzw. Sacheinlage2.3.2 Verkauf2.4 Besteuerung nach der Ausgründung2.4.1 Besteuerung der GmbH2.4.2 Einordnung beim Verband2.4.3 Gewinnausschüttungen2.5 Betriebsaufspaltung2.5.1 Tatbestandsmerkmale2.5.2 Rechtsfolgen2.6 Leistungen zwischen Verband und Service-Gesellschaft2.6.1 Ertragsteuern2.6.2 Umsatzsteuer2.6.2.1 Steuerbarer Leistungsaustausch2.6.2.2 Umsatzsteuerliche Organschaft3 Verschmelzung3.1 Gründe für eine Verschmelzung3.2 Zivilrechtliche Grundlagen3.2.1 Verschmelzungsvertrag3.2.2 Verschmelzungsbericht3.2.3 Verschmelzungsprüfung3.2.4 Verschmelzungsbeschluss3.2.5 Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss3.2.6 Kündigungsrecht3.2.7 Eintragung im Vereinsregister3.3 Umwandlungssteuerrecht3.3.1 Übertragender Verein3.3.2 Übernehmender Verein3.4 Grunderwerbsteuer3.5 Umsatzsteuer4 Spaltung5 FormwechselH BEENDIGUNG EINES VERBANDS1 Auflösung1.1 Beschluss der Mitgliederversammlung1.2 Auflösung gemäß Satzung1.3 Wegfall sämtlicher Mitglieder2 Insolvenz3 Verlust der Rechtsfähigkeit3.1 Verzicht3.2 Entziehung der Rechtsfähigkeit4 Registeranmeldung bzw. -eintragung5 Liquidation6 Besteuerung6.1 Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen6.2 SteuerveranlagungI STEUERLICHE AUßENPRÜFUNG1 Begriff und Zweck2 Erscheinungsformen2.1 Allgemeine Außenprüfung2.2 Besondere Außenprüfungen2.2.1 Umsatzsteuersonderprüfung2.2.2 Lohnsteuer-Außenprüfung2.2.3 Exkurs: Umsatzsteuer-Nachschau3 PrüfungsablaufJ ANLAGEN1 Muster1.1 Gründungsprotokoll1.2 Satzung1.3 Registeranmeldung1.4 Einladung zur Mitgliederversammlung1.5 Protokoll einer Mitgliederversammlung1.6 Registeranmeldung Satzungsänderung2 Amtliche Formulare2.1 KSt 1 A: Körperschaftsteuererklärung2.2 KSt 1 B: Körperschaftsteuererklärung2.3 KST Ber 1: Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden2.4 KSt Ber 1a: Erklärung zur besonderen Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden2.5 NV 2 A: NV-Bescheinigung2.6 NV 3 A: NV-Bescheinigung2.7 GewSt 1 A: Gewerbesteuererklärung2.8 USt 2 A: Umsatzsteuererklärung2.9 Antrag auf Anpassung VorauszahlungenK STICHWORTVERZEICHNIS

LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 1 "BEGRIFF DES BERUFSVERBANDS" (S. 27-29)BEGRIFF DES BERUFSVERBANDSEine einheitliche Definition des "Berufsverbands" gibt es nicht. Gesellschaftspolitischstellt ein Verband eine auf Dauer angelegte Vereinigung vonnatürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel dar, gemeinsame Interessenin organisierter Weise zu verfolgen bzw. zu vertreten. (Berufs-) Verbändezählen - wie auch gemeinnützige Organisationen - regelmäßig zu denNon-Profit-Organisationen. Im allgemeinen Sprachgebrauch finden sichBegriffe wie:- Wirtschaftsverband- Fachverband- Berufsverband- Interessenvereinigung- Gewerkschaft- Arbeitnehmerverband- Arbeitgeberverband- Unternehmerverband- Dachverband- SpitzenverbandDie steuerliche Definition von Berufsverbänden ist vom Bundesfinanzhof inständiger Rechtsprechung festgelegt worden:"Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichenPersonen oder Unternehmen, die allgemeine,aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeiterwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstands oder Wirtschaftszweigswahrnehmen."Diese Definition ist von der Rechtsprechung zuletzt 2003 bestätigt worden.Gleichgültig ist, ob die Interessenwahrnehmung nur den Mitgliedern oderdem Berufsstand/Wirtschaftszweig insgesamt zugute kommt. Die Finanzverwaltunghat sich diese Definition in R 16 Abs. 1 KStR 2004 zu Eigengemacht. Auch der EuGH verwendet eine ähnliche Definition für Zweckeder Umsatzsteuer:"Eine Einrichtung, die Ziele "de nature syndicale"verfolgt,bezeichnet eine Organisation, deren Hauptzieldie Verteidigung der gemeinsamen Interessenihrer Mitglieder - unabhängig davon, ob es sichdabei um Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehörigerfreier Berufe oder Personen handelt, die eine bestimmtewirtschaftliche Tätigkeit ausüben - und derenVertretung gegenüber betroffenen Dritten einschließlichstaatlicher Stellen ist."Auch Zusammenschlüsse von Berufsverbänden, d. h. bspw. Bundes-, Landes-,Dach-, Spitzenverbände, internationale Verbände, sind ebenfalls Berufsverbändeim Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG6.Berufsverbände müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigeneines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen, nicht nur diebesonderen wirtschaftlichen Interessen einzelner Angehöriger einer bestimmtenBerufsgruppe oder eines Wirtschaftszweigs. Kein Berufsverband ist somitim Umkehrschluss eine Interessenvertretung, die nur die besonderen geschäftlichenBelange ihrer Mitglieder wahrnimmt - auch wenn sämtliche Mitgliederan einer derartigen Tätigkeit des Verbands interessiert sind. Wahrgenommenwerden müssen aber nicht sämtliche allgemeinen Belange eines Berufsstandsoder Wirtschaftszweigs; es reicht aus, wenn zumindest ein einzigeswirtschaftliches Interesse wahrgenommen wird ("Ein-Thema-Verband").Ein eigenständiges Rechtskleid existiert für Berufsverbände nicht; sie bedienensich jedoch regelmäßig der Rechtsform des rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigenVereins. Denkbar, aber in der Praxis derzeit wohl nicht zufinden, sind auch eine Berufsverbands-GmbH oder andere Rechtsformen.

Reihe/Serie Haufe Praxis-Ratgeber
Sprache deutsch
Gewicht 740 g
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Berufsverbände • Finanzverwaltung • Gesellschaftsrecht • Hardcover, Softcover / Recht/Steuern • HC/Recht/Steuern • Insolvenz • Insovenz • Recht • Steuerrecht • Verband • Verbandsrecht • Vermögensverwaltung • Wirtschaftsverband • Wirtschaftsverbände
ISBN-10 3-448-08804-8 / 3448088048
ISBN-13 978-3-448-08804-5 / 9783448088045
Zustand Neuware
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