Zahlreiche Steuerrechtsänderungen, Anforderungen an Datenschutz und Modernisierung der Verfahren erhöhen die Komplexität und Unübersichtlichkeit auch in der AO und FGO. Die Zahl der Rechtsbehelfe und finanzgerichtlichen Verfahren steigt. Praxisnahe Informationen zum steuerlichen Verfahrensrecht erlangen vor diesem Hintergrund eine immer größere Bedeutung. Mit dem "Schwarz/Pahlke" erhalten Sie eine qualifizierte und praxisorientierte Unterstützung zu verfahrensrechtlichen Fragen und zum Steuerstrafrecht selbst in Zeiten von Digitalisierung und DSGVO.So reduzieren Sie unnötige Verfahrenskosten, verkürzen die Verfahrensdauer und vermeiden Fehler im Umgang mit Mandanten, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit Top-AktuellÄnderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 werden bei § 208 AO (Steuerfahndung, Zollfahndung) berücksichtigt.Das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016 (680) vom 20.11.2019 ist ebenso berücksichtigt wie bei § 93 AO der neue Abs. 8a zum Kontenabruf.Die Kommentierung zu §§ 2, 5, 7, 19, 20 EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) berücksichtigt die ab 1.1.2020 gültigen Änderungen durch das Gesetz vom 21.12.2019 zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.Kommentierung zur Neuregelung des Datenschutzes im steuerlichen Verfahrensrecht ab 25.05.2018 als ErstkommentierungAber auch z.B. §§ 70, 71, 73, 75 AO zur Haftung§§ 285 - 307 Vollstreckung in Sachen§ 33 FGO zur Zulässigkeit des Rechtswegs InhalteVollständige Kommentierung sämtlicher AO-Vorschriften u.a. auch zum Steuerstrafrecht und BußgeldrechtVollständige Kommentierung der gesamten FinanzgerichtsordnungErläuterungen zum Gesetz über die Finanzverwaltung, Verwaltungszustellungsgesetz und zum EU-Amtshilfegesetz und dem FVGÜberblick über die neuen Verpflichtungen und Konsequenzen bei Verletzung von Obliegenheiten in der steuerlichen Praxis Neben dem Mit-Herausgeber Richter am BFH a.D. Dr. Armin Pahlke kommentieren weitere renommierte Experten für Sie AO und FGO:Dr. Ulf-Christian Dißars, Rechtsanwalt, Steuerberater, WirtschaftsprüferDr. Ulrich Dürr, Richter am Bundesfinanzhof a.D.Dr. Gülsen Erkis, OberregierungsrätinProf. Dr. Gerrit Frotscher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtDr. Marion Frotscher, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, M.I.TaxDr. Reiner Fu, Richter am FinanzgerichtDr. Hans-Joachim Horn, Vorsitzender Richter am FGDr. Matthias Gehm, RechtsassessorDr. Andrea Kämper, RechtsanwältinDr. Thomas Keß, Richter am FGMartin Klaproth, RegierungsdirektorHolger Kordt, Leitender MinisterialratProf. Dr. Alexander Kratzsch Thomas Krüger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtDr. Bettina Mahlzahn, OberregierungsrätinDr. Sonja Nikolaus, StaatsanwältinAndré Ossinger, Richter am FGFrank Schmitz, RegierungsdirektorDr. Zacharias-Alexis Schneider, LL.B, LL.M., RechtsanwaltDr. Enno Starke, RechtsanwaltChristian VolquardsenDr. Karsten Webel, LL.M., RegierungsdirektorProf. Dr. Annette Wöhner, Fachhochschule des BundesRechtssicherheit und Kontinuität bei der Kommentierung - kombiniert mit Innovation und Effizienz eines Online-Kommentars für das steuerliche Verfahrensrecht: Angehörige der steuerberatenden Berufe profitieren von aktuellen Kommentierungen, nutzerfreundlichen Such- und Trefferfunktionen, der direkten Verlinkung auf Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gesetzestexte und Querverweise sowie passenden Arbeitshilfen.Das Anlegen von elektronischen Notizen und Markierungen, aber vor allem auch der Ausdruck und die Übernahme von Texten in die Datenverarbeitung gewährleisten ein effizientes Arbeiten mit dem AO/FGO Praxis-Kommentar Online von Schwarz/Pahlke.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1. Belege ausstellt, die in tatschlicher Hinsicht unrichtig sind,2. Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt oder3. nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatschlicher Hinsicht unrichtig verbucht oder verbuchen lässt und dadurch ermöglicht, Steuern zu verkrüzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Satz 1 Nr. 1 gilt auch dann, wenn Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt werden können, die von einem andere nMitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Staat zustehen, der für Waren aus der Europäischen Union auf Grundeines Assoziations- oder Präferenzabkommens eine Vorzugsbehandlung gewährt; § 370 Abs. 7 gilt entsprechend. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden....
Erscheint lt. Verlag |
17.11.1998
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Sprache |
deutsch |
Maße |
350 x 500 mm |
Themenwelt
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Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Abgabenordnung |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Steuerstrafrecht |
Schlagworte |
Abgabenordnung • AO • AO-Vorschriften • FGO • Finanzgerichtsordnung • Gesetz • Kommentar • Kommentare • LBA/Recht/Steuern • loseblattwerk • loseblattwerke • Nachschlagewerk • Nachschlagewerke • Steuerberater • Steuerbußgeldrecht • Steuerkommentar • Steuerkommentare • Steuern • Steuerstrafrecht • Verfahrensrecht • Vorschriften • Zeitschrift, Loseblatt-Ausgabe / Recht/Steuern |
ISBN-10 |
3-448-01184-3 / 3448011843 |
ISBN-13 |
978-3-448-01184-5 / 9783448011845 |
Zustand |
Neuware |