Buchführungstechnik und Bilanzsteuerrecht (eBook)

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2024 | 21. Auflage
324 Seiten
Schäffer-Poeschel Verlag
978-3-7910-6470-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Buchführungstechnik und Bilanzsteuerrecht -  Bernfried Fanck,  Harald Guschl,  Jürgen Kirschbaum
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Doppelte Buchführung umfassend erklärt: vom Gewinnbegriff über die einzelnen Posten der Bilanz bis hin zur Vorbereitung des Jahresabschlusses. Mit weiterführenden Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, besonderen Bilanzierungsfragen sowie zur Hauptabschlussübersicht und Bilanzberichtigung. Ausführungen zur Umsetzung in Buchhaltungsprogrammen runden den Band ab. Viele Beispiele, Fälle und Übungen sowie Buchungssätze ermöglichen einen schnellen und praxisnahen Einstieg in die Grundlagen. Die 21. Auflage von »Buchführungstechnik und Bilanzsteuerrecht« wurde aktualisiert und überarbeitet. Enthalten sind Gesetzesänderungen, insbesondere das Wachstumschancengesetz, sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 1. August 2024

Prof. Bernfried Fanck, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.

Bernfried Fanck Prof. Bernfried Fanck, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg. Harald Guschl Harald Guschl ist Oberregierungsrat sowie hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg. Jürgen Kirschbaum Prof. Jürgen Kirschbaum, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.

8.3 Abschluss der getrennten Warenkonten


Die beiden Warenkonten können nach zwei Methoden abgeschlossen werden, wobei sich ein Unterschied lediglich in der Form, nicht aber in der Auswirkung zeigen darf.

8.3.1 Nettoabschluss


Beim Nettoabschluss wird der Wareneinsatz als Minderung des Ertrags auf das Warenverkaufskonto übertragen. Buchungssatz: Warenverkauf an Wareneinkauf.

Der danach auf dem Warenverkaufskonto verbleibende Saldo weist dann, wie beim einheitlichen Warenkonto, den Rohgewinn (oder Rohverlust) aus, der auf das GuV-Konto zu übertragen ist.

Schlussbilanzkonto und GuV-Konto weisen beim Nettoabschluss keinen Unterschied zum Abschluss des einheitlichen Warenkontos auf, ausgenommen, dass als Gegenkonto im GuV-Konto nun »Warenverkauf« statt »Waren« erscheint.

8.3.2 Bruttoabschluss


Die Aussagekraft des GuV-Kontos lässt sich durch den Bruttoabschluss noch verbessern. Bei dieser Abschlussmethode wird der Wareneinsatz nicht auf das Warenverkaufskonto übertragen, sondern unmittelbar ins GuV-Konto. Der Wareneinsatz lässt sich nämlich auch als Aufwand für die verkauften Waren bezeichnen. Im Warenverkaufskonto bleibt als Saldo der Sollumsatz.

Im GuV-Konto sind dann Sollumsatz und Wareneinsatz ausgewiesen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung lässt damit die Ermittlung der betrieblichen Kennzahlen zu, ohne dass auf die Zahlen der einzelnen Konten zurückgegriffen werden muss.

Beide Formen des Abschlusses sind zulässig.

Hinweis

Die Bezeichnungen Bruttoabschluss und Nettoabschluss beziehen sich nicht auf die Umsatzsteuer, obwohl die Begriffe »Brutto« und »Netto« gerade bei der Buchung der Umsatzsteuer eine große Rolle spielen.

Fälle 27 – 30

Fälle 27 + 28

Buchen Sie die Geschäftsvorfälle der Fälle 23 und 24 auf den getrennten Warenkonten. Machen Sie einen Bruttoabschluss.

Fall 29

Vorhandene Konten, Anfangsbestände in Klammern: Geschäftsausstattung (24 300 €), Wareneinkauf (37 150 €), Forderungen (18 320 €), Bank (16 790 €), Kasse (5 160 €), Darlehensschuld (40 000 €), Verbindlichkeiten (26 310 €), Kapital (?), Privat, Warenverkauf, Personalkosten, Betriebssteuern, allgemeine Verwaltungskosten (AVK), Zinsaufwand, Abschreibungen, GuV-Konto, SBK.

Geschäftsvorfälle:

 

  • 1. Warenverkauf gegen bar

2 820 €

  • 3. Einzahlung auf das Bankkonto aus der Geschäftskasse

4 000 €

  • 3. Überweisung für Gewerbesteuervorauszahlung

800 €

  • 3. Wareneinkauf auf Ziel

6 800 €

  • 3. Banküberweisung durch Kunden

3 100 €

  • 3. Warenverkauf auf Ziel

8 340 €

  • 3. Überweisung für Löhne

1 020 €

  • 3. Überweisung an Lieferer

12 670 €

  • 3. Warenverkauf auf Ziel

17 220 €

  • 3. Banküberweisung durch Kunden

9 500 €

  • 3. Lastschrift der Bank für Tilgungsrate Darlehen

4 000 €

  • 3. Warenrücksendung durch Kunden

880 €

  • 3. Barzahlung für Abonnement Fachzeitschrift

120 €

  • 3. Barentnahme für Haushalt

1 000 €

  • 3. Wareneinkauf auf Ziel

4 630 €

  • 3. Preisnachlass durch Lieferer

430 €

  • 3. Barzahlung für Werbung

850 €

  • 3. Überweisung für Einkommensteuer

1 380 €

  • 3. Kauf eines Aktenschrankes gegen Bankscheck

1 500 €

  • 3. Banklastschrift für Darlehenszins

620 €

Angaben zum Abschluss:

  • Warenbestand laut Inventur 27 250 €,

  • Abschreibung (AfA) der Geschäftsausstattung beträgt 10 % des Buchwerts,

  • sonst Buchbestand = Schlussbestand laut Inventur.

Richten Sie die Konten ein und verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle. Geben Sie die Buchungssätze an.

Schließen Sie die Konten ab (für Warenkonten Bruttoabschluss) und ermitteln Sie den Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleichs. Wie hoch sind Rohgewinn und Rohgewinnsatz?

Fall 30

Aktiva

Bilanz des Kaufmanns K

zum 31.12.00

Passiva

Geschäftsausstattung

43 600 €

Kapital

91 600 €

Warenvorräte

61 500 €

Verbindlichkeiten

 

Forderungen

 

aus Lieferungen

35 100 €

aus Lieferungen

28 900 €

Bankschulden

27 300 €

Postbankguthaben

17 400 €

 

Kassenbestand

2 600 €

 

 

 

154 000 €

 

154 000 €

Vorhandene Konten: Geschäftsausstattung, Kapital, Forderungen, Bank, Postbank, Kasse, Verbindlichkeiten, Privat, Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten, Allgemeine Verwaltungskosten, Abschreibungen, Warenverkauf, GuV-Konto, SBK.

Geschäftsvorfälle 01:

 

  • 1. Barabhebung vom Bankkonto

5 000 €

  • 3. Barzahlung für Löhne

4 210 €

  • 3. Warenverkauf auf Ziel (AR 50 – 55)

37 520 €

  • 3. Einkauf von Waren auf Ziel (ER 11 und 12)

18 340 €

  • 3. Postbanküberweisung für fällige Ladenmiete

1 500 €

  • 3. Barzahlung für fällige Wohnungsmiete des K

830 €

  • 3. Kunde S überweist auf Bankkonto (für AR 46)

8 750 €

  • 3. Bareinnahme für Warenverkauf

9 550 €

  • 3. Barzahlung für verschiedene Bürokosten

1 150 €

  • 3. Postbanküberweisung an Lieferer (für ER 9)

16 280 €

  • 3. Barentnahme für Haushalt

2 200 €

  • 3. Warenverkauf auf Ziel (AR 56 und 57)

9 880 €

  • 3. Banküberweisung von Kunden (AR 47 und 48)

17 940 €

  • 3. Postbanklastschrift für Stromgeld Laden

580 €

  • 3. Postbankgutschrift von Kunden (AR 49 und 50)

8 370 €

  • 3. Bareinnahme für Warenverkauf

10 490 €

  • 3. Bareinzahlung auf Bankkonto

15 000 €

  • 3. Banküberweisung für Lebensversicherung K

450 €

  • 3. Wareneinkauf auf Ziel (ER...

Erscheint lt. Verlag 22.8.2024
Reihe/Serie Grundkurs des Steuerrechts
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Bilanzrecht / Bilanzsteuerrecht
Schlagworte Bewertungsgrundsätze • Bilanz • Bilanzberichtigung • Bilanzsteuerrecht • Buchführung • Buchführungstechnik • Buchhaltung • Buchungssatz • Fanck • GK Bilanzsteuerrecht • GK Buchführungstechnik • Guschl • Hauptabschlussübersicht • Jahresabschluss • Kirschbaum • Orange Reihe Buchführungstechnik
ISBN-10 3-7910-6470-3 / 3791064703
ISBN-13 978-3-7910-6470-3 / 9783791064703
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