Buchführungstechnik und Bilanzsteuerrecht (eBook)
324 Seiten
Schäffer-Poeschel Verlag
978-3-7910-6470-3 (ISBN)
Prof. Bernfried Fanck, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.
Bernfried Fanck Prof. Bernfried Fanck, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg. Harald Guschl Harald Guschl ist Oberregierungsrat sowie hauptamtlicher Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg. Jürgen Kirschbaum Prof. Jürgen Kirschbaum, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg.
8.3 Abschluss der getrennten Warenkonten
Die beiden Warenkonten können nach zwei Methoden abgeschlossen werden, wobei sich ein Unterschied lediglich in der Form, nicht aber in der Auswirkung zeigen darf.
8.3.1 Nettoabschluss
Beim Nettoabschluss wird der Wareneinsatz als Minderung des Ertrags auf das Warenverkaufskonto übertragen. Buchungssatz: Warenverkauf an Wareneinkauf.
Der danach auf dem Warenverkaufskonto verbleibende Saldo weist dann, wie beim einheitlichen Warenkonto, den Rohgewinn (oder Rohverlust) aus, der auf das GuV-Konto zu übertragen ist.
Schlussbilanzkonto und GuV-Konto weisen beim Nettoabschluss keinen Unterschied zum Abschluss des einheitlichen Warenkontos auf, ausgenommen, dass als Gegenkonto im GuV-Konto nun »Warenverkauf« statt »Waren« erscheint.
8.3.2 Bruttoabschluss
Die Aussagekraft des GuV-Kontos lässt sich durch den Bruttoabschluss noch verbessern. Bei dieser Abschlussmethode wird der Wareneinsatz nicht auf das Warenverkaufskonto übertragen, sondern unmittelbar ins GuV-Konto. Der Wareneinsatz lässt sich nämlich auch als Aufwand für die verkauften Waren bezeichnen. Im Warenverkaufskonto bleibt als Saldo der Sollumsatz.
Im GuV-Konto sind dann Sollumsatz und Wareneinsatz ausgewiesen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung lässt damit die Ermittlung der betrieblichen Kennzahlen zu, ohne dass auf die Zahlen der einzelnen Konten zurückgegriffen werden muss.
Beide Formen des Abschlusses sind zulässig.
Hinweis
Die Bezeichnungen Bruttoabschluss und Nettoabschluss beziehen sich nicht auf die Umsatzsteuer, obwohl die Begriffe »Brutto« und »Netto« gerade bei der Buchung der Umsatzsteuer eine große Rolle spielen.
Fälle 27 – 30
Fälle 27 + 28
Buchen Sie die Geschäftsvorfälle der Fälle 23 und 24 auf den getrennten Warenkonten. Machen Sie einen Bruttoabschluss.
Fall 29
Vorhandene Konten, Anfangsbestände in Klammern: Geschäftsausstattung (24 300 €), Wareneinkauf (37 150 €), Forderungen (18 320 €), Bank (16 790 €), Kasse (5 160 €), Darlehensschuld (40 000 €), Verbindlichkeiten (26 310 €), Kapital (?), Privat, Warenverkauf, Personalkosten, Betriebssteuern, allgemeine Verwaltungskosten (AVK), Zinsaufwand, Abschreibungen, GuV-Konto, SBK.
Geschäftsvorfälle: |
|
| 2 820 € |
| 4 000 € |
| 800 € |
| 6 800 € |
| 3 100 € |
| 8 340 € |
| 1 020 € |
| 12 670 € |
| 17 220 € |
| 9 500 € |
| 4 000 € |
| 880 € |
| 120 € |
| 1 000 € |
| 4 630 € |
| 430 € |
| 850 € |
| 1 380 € |
| 1 500 € |
| 620 € |
Angaben zum Abschluss:
-
Warenbestand laut Inventur 27 250 €,
-
Abschreibung (AfA) der Geschäftsausstattung beträgt 10 % des Buchwerts,
-
sonst Buchbestand = Schlussbestand laut Inventur.
Richten Sie die Konten ein und verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle. Geben Sie die Buchungssätze an.
Schließen Sie die Konten ab (für Warenkonten Bruttoabschluss) und ermitteln Sie den Gewinn auf Grund eines Betriebsvermögensvergleichs. Wie hoch sind Rohgewinn und Rohgewinnsatz?
Fall 30
Aktiva | Bilanz des Kaufmanns K zum 31.12.00 | Passiva |
Geschäftsausstattung | 43 600 € | Kapital | 91 600 € |
Warenvorräte | 61 500 € | Verbindlichkeiten |
|
Forderungen |
| aus Lieferungen | 35 100 € |
aus Lieferungen | 28 900 € | Bankschulden | 27 300 € |
Postbankguthaben | 17 400 € |
|
Kassenbestand | 2 600 € |
|
|
| 154 000 € |
| 154 000 € |
Vorhandene Konten: Geschäftsausstattung, Kapital, Forderungen, Bank, Postbank, Kasse, Verbindlichkeiten, Privat, Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten, Allgemeine Verwaltungskosten, Abschreibungen, Warenverkauf, GuV-Konto, SBK.
Geschäftsvorfälle 01: |
|
| 5 000 € |
| 4 210 € |
| 37 520 € |
| 18 340 € |
| 1 500 € |
| 830 € |
| 8 750 € |
| 9 550 € |
| 1 150 € |
| 16 280 € |
| 2 200 € |
| 9 880 € |
| 17 940 € |
| 580 € |
| 8 370 € |
| 10 490 € |
| 15 000 € |
| 450 € |
|
Erscheint lt. Verlag | 22.8.2024 |
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Reihe/Serie | Grundkurs des Steuerrechts |
Verlagsort | Freiburg |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Bilanzrecht / Bilanzsteuerrecht |
Schlagworte | Bewertungsgrundsätze • Bilanz • Bilanzberichtigung • Bilanzsteuerrecht • Buchführung • Buchführungstechnik • Buchhaltung • Buchungssatz • Fanck • GK Bilanzsteuerrecht • GK Buchführungstechnik • Guschl • Hauptabschlussübersicht • Jahresabschluss • Kirschbaum • Orange Reihe Buchführungstechnik |
ISBN-10 | 3-7910-6470-3 / 3791064703 |
ISBN-13 | 978-3-7910-6470-3 / 9783791064703 |
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