Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung

Zum Rechtsgut einer internationalrechtlich determinierten Rechtsnorm und den Grenzen transnationaler Strafgewalt
Buch | Softcover
295 Seiten
2024
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-19179-6 (ISBN)
79,90 inkl. MwSt
Das Verbot der Auslandsbestechung beruht auf internationalen Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung. Es reicht weit, folgt jedoch keinem einheitlichen Konzept. Der Autor untersucht, welche Schutzrichtungen der Vorschrift unter welchen Bedingungen zugrunde gelegt werden können und inwieweit es sich um eine auf internationalen Übereinkommen beruhende lediglich symbolische Strafnorm handelt. Neben rechtsgutsbezogenen Erwägungen werden auch Fragen der Staatensouveränität untersucht und geklärt.
§ 335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich – unabhängig von der Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Übereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stützen lässt. Insbesondere wird das Verhältnis von Korruption und Menschenrechtsverletzungen erörtert. Darüber hinaus wird die staatensouveränitätsbezogene Dimension der Strafgewaltserstreckung mit ihren Auswirkungen auf die materielle Strafnorm geklärt. Am Ende steht das Ergebnis, dass es sich bei Auslandsbestechung um kein nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbares Delikt handelt. Naheliegend wäre eine Strafbarkeit zum Schutz ausländischer Verwaltungen. Hierfür müsste der Schutz aber einem Stellvertretungsgedanken folgen. »The Legitimacy of the Ban on Foreign Bribery. On the Value of a Legal Norm determined by International Law and the Limits of Transnational Criminal Jurisdiction«: The ban on foreign bribery in German criminal law is based on international anti-corruption conventions. It is far-reaching but does not follow a consistent approach. The author examines which interests the provision can be based on, including a human rights-based and a solidarity-based approach, and to what extent it is merely a symbolic legal norm based on international conventions. In addition to criminal law considerations, questions of state sovereignty are also examined and answered.

I. Grundlagen und Ausgestaltung des Verbots der Auslandsbestechung in Deutschland
§ 335a StGB – Europäische Amtsträger, Amtsträger aus Mitgliedstaaten, Amtsträger internationaler Organisationen

II. Strafanwendungs- und völkerrechtliche Rahmenbedingungen
Zum Verhältnis von Schutzbereichs- und Geltungsfragen – Völkerrechtliche Grundlagen der Ausübung von Strafgewalt – Jurisdiktionskonflikte – Das deutsche Strafanwendungsrecht

III. Die Legitimität des Verbots der Auslandsbestechung
Anforderungen an das Schutzgut deutscher Straftatbestände – Legitimationsfremde Erwägungen – Wettbewerbsschutz – Schutz deutscher Kollektivrechtsgüter – Schutz von Individualinteressen – Schutz der ausländischen Verwaltung – (Auslands-)Bestechung als Menschenrechtsverletzung – Strafbarkeitsbegründung zur Verantwortungsübernahme

IV. Weiterführende Erwägungen
Legitime Modelle und alternative Ansätze – Auslegung der Tatbestandsmerkmale – Diskussionswürdige Änderungsvorschläge – Anmerkungen zum Umgang mit internationalen Übereinkommen

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Schriften zum Strafrecht ; 430
Zusatzinfo 1 Tab.; 295 S., 1 schw.-w. Tab.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 450 g
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Strafrecht Besonderes Strafrecht
Schlagworte ausländische Amtsträger • Ausufernde Strafbarkeit • Internationale Übereinkommen • Jurisdiktionskonflikte • Korruption • Strafanwendungsrecht • Strafgewaltserstreckung • Symbolisches Strafrecht
ISBN-10 3-428-19179-X / 342819179X
ISBN-13 978-3-428-19179-6 / 9783428191796
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich