Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.
Seiten
2024
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-19141-3 (ISBN)
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-19141-3 (ISBN)
Sogenannte D-Ärzte sind im System der GUV sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. In letzter Funktion sind sie als Entscheidungsorgan für die GUV tätig. Hieraus ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, wer für ärztliche Behandlungsfehler haftet – der Staat oder der D-Arzt selbst.
Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzte) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tätig werden, andererseits fungieren sie als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Aus dieser Doppelfunktion ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, welche Rechtsnatur (private oder öffentlich-rechtliche) den Tätigkeiten des D-Arztes zukommt, und wer in der Konsequenz für seine Behandlungsfehler haftet – der Staat im Wege der Amtshaftung oder der D-Arzt selbst. »Legal Nature and Liability of the Treatment Provided by Accident Insurance Doctors«: In the accident insurance system of the state, so-called D-doctors are responsible both for providing medical treatment (like any other doctor) and for deciding what type of medical treatment (general or specific) is required for the patient in question. In latter function, they do not only act as doctors, but also as decision-makers for a state institution. This raises the question of which law (private or public) is applicable to their activities and what kind of liability follows from this.
Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzte) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tätig werden, andererseits fungieren sie als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Aus dieser Doppelfunktion ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, welche Rechtsnatur (private oder öffentlich-rechtliche) den Tätigkeiten des D-Arztes zukommt, und wer in der Konsequenz für seine Behandlungsfehler haftet – der Staat im Wege der Amtshaftung oder der D-Arzt selbst. »Legal Nature and Liability of the Treatment Provided by Accident Insurance Doctors«: In the accident insurance system of the state, so-called D-doctors are responsible both for providing medical treatment (like any other doctor) and for deciding what type of medical treatment (general or specific) is required for the patient in question. In latter function, they do not only act as doctors, but also as decision-makers for a state institution. This raises the question of which law (private or public) is applicable to their activities and what kind of liability follows from this.
Einführung
Gegenstand und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der durchgangsärztlichen Haftung
Das Durchgangsarztverfahren – Anwendbarkeit der Amtshaftung für das Fehlverhalten Privater
2. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen Weiterbehandlung
Die Bestimmung der Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit (Regel-Ausnahme-Prinzip) – Die Rechtsnatur der Heilbehandlung als sozialversicherungsrechtliche Leistung
3. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen Erstbehandlung
Die Rechtsnatur der Entscheidung des Durchgangsarztes – Auswirkungen auf die Rechtsnatur der entscheidungsvorbereitenden Heilbehandlungsmaßnahmen
4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Erscheinungsdatum | 12.05.2024 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Gesundheitsrecht ; 74 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 300 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
Schlagworte | Amtshaftung • Behandlungsfehler • Freie Arztwahl • Gesetzliche Unfallversicherung • Sachleistungsprinzip |
ISBN-10 | 3-428-19141-2 / 3428191412 |
ISBN-13 | 978-3-428-19141-3 / 9783428191413 |
Zustand | Neuware |
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