Steuern kompakt 2024 (eBook)
172 Seiten
Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H.
978-3-7094-1333-3 (ISBN)
Sicher durch das Dickicht des österreichischen Steuerrechts
Wie lassen sich Steuerwirkungen quantifizieren? Wie ist die steuerliche Gewinnermittlung ausgestaltet? Welchen Einfluss hat die Besteuerung auf die Wahl der Rechtsform und auf die Standortwahl?
Das österreichische Steuerrecht ist einem ständigen und raschen Wandel unterworfen. Dieses Buch führt auf kompakte und benutzerfreundliche Weise durch die Grundbegriffe der Besteuerung und die Grundsätze der wesentlichen Steuerarten. Gleichzeitig zeigt es die Wirkungen von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen. Mit den Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2023 und des Budgetbegleitgesetzes 2024 berücksichtigt es den maßgeblichen Stand des österreichischen Steuerrechts.
Erkennen und planen Sie Ihre steuerliche Belastung vorab – ”Steuern kompakt 2024“ hilft Ihnen dabei.
Michael Tumpel ist Universitätsprofessor für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Vorstand des Instituts für betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU sowie Dean der JKU Business School. Michael Tumpel beschäftigt sich in der Forschung mit Fragen des Österreichischen, Europäischen und Internationalen Steuerrechts vor allem im Zusammenhang mit Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
1.2. Steuersystem
Steuersystem
Als lassen sich alle in einem Staat erhobenen Steuern, ihre wechselseitigen Beziehungen sowie die Grundsätze ihrer Ausgestaltung bezeichnen.
Das Steuersystem lässt sich unter verschiedenen Aspekten darstellen. Nachfolgend werden aus der Vielzahl von Gesichtspunkten vier Merkmale näher beschrieben.
1.2.1. Steuerarten
1.2.1.1. Direkte und indirekte Steuern
Direkte Steuern
Als werden diejenigen bezeichnet, bei denen Steuerzahler und Steuerträger (vgl 1.3.1.) nach der Absicht des Gesetzgebers identisch sind. Die Steuer wird unmittelbar beim Steuerträger erhoben (zB Einkommen- und Körperschaftsteuer).
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Indirekte Steuern
Beiwird typisierend davon ausgegangen, dass der Steuerzahler die Steuerbelastung auf den beabsichtigten Steuerträger überwälzen kann. Der Steuerträger wird bloß mittelbar erfasst (zB Umsatzsteuer, spezielle Verbrauchsteuern wie Tabaksteuer, Alkoholabgabe etc). Die Überwälzbarkeit hängt jedoch von der Marktsituation (Elastizität der Nachfrage) ab. Kann etwa der Unternehmer eine Verbrauchsteuer nicht durch einen erhöhten Preis auf den Konsumenten abwälzen, so mindert die Steuer sein Einkommen.
1.2.1.2. Personen- und Sachsteuern
Personensteuern
Bei werden der Steuergegenstand und die Steuerhöhe (Bemessungsgrundlage, Steuersätze, Freibeträge, etc) durch personenbezogene Merkmale (Wohnsitz, Alter, Familienstand, etc) bestimmt (zB bei der Einkommensteuer).
Sachsteuern
sind solche, bei denen die Steuer (Steuergegenstand und Steuerhöhe) anhand objektbezogener Merkmale (Art, Alter, Größe eines Gegenstandes oder einer Leistung) bestimmt wird (zB Mineralölsteuer, Energieabgaben, Tabaksteuer).
1.2.1.3. Abschnittssteuern und einmalig erhobene Steuern
Abschnittssteuern
erfassen periodisch in bestimmten Zeitabschnitten (zB jährlich, vierteljährlich, monatlich) verwirklichte Steuertatbestände (zB erzieltes Einkommen). Die Besteuerungsabschnitte folgen einander lückenlos (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer).
Einmalige Steuern
werden im Anschluss an die Verwirklichung einzelner Tatbestände erhoben (zB Grunderwerbsteuer nach Erwerb eines inländischen Grundstücks).
1.2.1.4. Veranlagungs- und Selbstbemessungssteuern
Veranlagungssteuern
werden aufgrund von Steuererklärungen nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens durch Steuerbescheide festgesetzt und sind danach zu entrichten (zB Einkommensteuer, Körperschaftsteuer).
Selbstbemessungssteuern
sind Steuern, die vom Steuerpflichtigen selbst berechnet und ohne bescheidmäßige Festsetzung abgeführt werden. Die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sind Selbstbemessungsabgaben, die nicht vom Schuldner, sondern einem Dritten (Arbeitgeber, Bank) zu berechnen und abzuführen sind. Die Umsatzsteuer ist hinsichtlich der (monatlichen bzw. quartalsweisen) Vorauszahlungen eine Selbstbemessungssteuer.
1.2.2. Aufkommensverteilung
1.2.2.1. Finanzverfassung
Finanz-Verfassungsgesetz
Die Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des Steuerwesens ist gem Art 13 Bundes-Verfassungsgesetz dem vorbehalten, das die 4finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden regelt.
Finanzausgleichsgesetz
Das F-VG überlässt dem (einfachen) Bundesgesetzgeber die Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Steuerwesens, der durch das zwischen dem Bund und den anderen Gebietskörperschaften paktierte die Besteuerungsrechte verteilt. Bei der Verteilung der Besteuerungsrechte hat sich der Bundesgesetzgeber an der Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltungen und der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften zu orientieren.
Abgabentypen
Die Verteilung der Besteuerungsrechte wird formal im Hinblick auf die Ertragshoheit insbesondere anhand der folgenden in § 6 F-VG vorgesehenen vorgenommen:
• | Ausschließliche Bundesabgaben (Erhebung und Ertrag: Bund; zB Energieabgaben, Kapitalverkehrsteuern, Versicherungssteuer) |
• | Gemeinschaftliche Bundesabgaben (Erhebung: Bund; Ertrag: Bund, Länder und Gemeinden; zB Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) |
• | Ausschließliche Landesabgaben (Erhebung und Ertrag: Länder; zB Fremdenverkehrsabgaben, Vergnügungssteuern) |
• | Ausschließliche Gemeindeabgaben (Erhebung und Ertrag: Gemeinden; zB Grundsteuer, Kommunalsteuer, Hundesteuer, Benützungsgebühren) |
1.2.2.2. Finanzausgleichsgesetz
Verteilung der Besteuerungsrechte
Im Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird über die derart entschieden, dass unter Wahrung der Abgabentypen Abgabentatbestände festgelegt werden.
Verteilung des Aufkommens
Die der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Bund, Länder und Gemeinden regelt ebenfalls das FAG. Die Verteilung auf die Länder und in einem weiteren Schritt...
Erscheint lt. Verlag | 22.2.2024 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
ISBN-10 | 3-7094-1333-8 / 3709413338 |
ISBN-13 | 978-3-7094-1333-3 / 9783709413333 |
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