Versicherungsmissbrauch im südkoreanischen und deutschen Strafrecht
Seiten
2023
|
1. Aufl.
Kovac, Dr. Verlag
978-3-339-13754-8 (ISBN)
Kovac, Dr. Verlag
978-3-339-13754-8 (ISBN)
Versicherungsbetrug wird auch als Quiet Catastrophe bezeichnet und ist eine gesellschaftsfeindliche Straftat, die zu einem schrumpfenden Versicherungswesen und sogar zu einem Mangel an Moral in der Gesellschaft führt. Versicherungsbetrug hat es im Versicherungswesen schon immer gegeben, so dass es nicht unangemessen ist, die Geschichte des Versicherungswesens als die Geschichte des Versicherungsbetrugs zu bezeichnen.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. werden allein in Deutschland jährlich Schäden in Höhe von mindestens 5 Mrd. Euro durch Betrug verursacht. In Deutschland wurde der Ernst der Auswirkungen des Versicherungsbetrugs schon früher erkannt und dieser als Straftat behandelt. Das StGB hat in der Vergangenheit zwischen Betrug und Versicherungsbetrug unterschieden, um Versicherungsbetrug in der Feuer- und Seeversicherung zu bestrafen. Da jedoch Kritik laut wurde, dass diese Bestimmung nur für bestimmte Versicherungsbetrugsfälle gelte und die meisten Versicherungsbetrugsfälle dem allgemeinen Betrug zuzuordnen seien, wurde 1998 der Begriff Versicherungsbetrug in Versicherungsmissbrauch geändert. Der Anwendungsbereich wurde durch die Änderung auf die Sachversicherung ausgedehnt, und es wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach auch der Versuch bestraft werden kann.
In Korea hingegen wurde Versicherungsbetrug gemäß § 347 KStGB (Betrug) und § 3 KGSW (Verschärfte Bestrafung für bestimmte Vermögensdelikte) bestraft, wenn die Tat nur auf Vermögensbetrug abzielte, nicht aber in Form von anderen Straftaten und Kombinationsdelikten. Der Nationalversammlung wurden jedoch mehrere Gesetzesentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, den immer spezifischeren und raffinierteren Versicherungsbetrug wirksam zu bekämpfen. Darunter befindet sich das KSPV, eine Form von Sondergesetz, das von der Nationalversammlung am 3. März 2016 verabschiedet wurde und seit dem 30. September desselben Jahres in Kraft ist.
Sowohl in Deutschland als auch in Südkorea zielt die Betrugsabwehrarbeit eines Versicherers im Allgemeinen in erster Linie darauf ab, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, und weniger darauf, die Versicherungsgesellschaft vor Versicherungsbetrügern zu schützen. Aber es bestehen auch Unterschiede. § 265 StGB ist gegenüber § 263 StGB subsidiär. Hingegen wurde das KSPV geschaffen, um dem Versicherungsbetrug Vorrang vor dem Betrug im Strafrecht zu geben. Daher ist das Verhältnis zwischen Betrug und Versicherungsbetrug in Deutschland völlig anders als das Verhältnis zwischen dem Betrugstatbestand und dem Sondergesetz in Korea.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. werden allein in Deutschland jährlich Schäden in Höhe von mindestens 5 Mrd. Euro durch Betrug verursacht. In Deutschland wurde der Ernst der Auswirkungen des Versicherungsbetrugs schon früher erkannt und dieser als Straftat behandelt. Das StGB hat in der Vergangenheit zwischen Betrug und Versicherungsbetrug unterschieden, um Versicherungsbetrug in der Feuer- und Seeversicherung zu bestrafen. Da jedoch Kritik laut wurde, dass diese Bestimmung nur für bestimmte Versicherungsbetrugsfälle gelte und die meisten Versicherungsbetrugsfälle dem allgemeinen Betrug zuzuordnen seien, wurde 1998 der Begriff Versicherungsbetrug in Versicherungsmissbrauch geändert. Der Anwendungsbereich wurde durch die Änderung auf die Sachversicherung ausgedehnt, und es wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach auch der Versuch bestraft werden kann.
In Korea hingegen wurde Versicherungsbetrug gemäß § 347 KStGB (Betrug) und § 3 KGSW (Verschärfte Bestrafung für bestimmte Vermögensdelikte) bestraft, wenn die Tat nur auf Vermögensbetrug abzielte, nicht aber in Form von anderen Straftaten und Kombinationsdelikten. Der Nationalversammlung wurden jedoch mehrere Gesetzesentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, den immer spezifischeren und raffinierteren Versicherungsbetrug wirksam zu bekämpfen. Darunter befindet sich das KSPV, eine Form von Sondergesetz, das von der Nationalversammlung am 3. März 2016 verabschiedet wurde und seit dem 30. September desselben Jahres in Kraft ist.
Sowohl in Deutschland als auch in Südkorea zielt die Betrugsabwehrarbeit eines Versicherers im Allgemeinen in erster Linie darauf ab, unberechtigte Ansprüche abzuwehren, und weniger darauf, die Versicherungsgesellschaft vor Versicherungsbetrügern zu schützen. Aber es bestehen auch Unterschiede. § 265 StGB ist gegenüber § 263 StGB subsidiär. Hingegen wurde das KSPV geschaffen, um dem Versicherungsbetrug Vorrang vor dem Betrug im Strafrecht zu geben. Daher ist das Verhältnis zwischen Betrug und Versicherungsbetrug in Deutschland völlig anders als das Verhältnis zwischen dem Betrugstatbestand und dem Sondergesetz in Korea.
Erscheinungsdatum | 31.10.2023 |
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Reihe/Serie | Strafrecht in Forschung und Praxis ; 414 |
Verlagsort | Hamburg |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 375 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht |
Schlagworte | Anzeigepflicht • Deutschland • Korea • Strafrecht • Tätige Reue • Versicherungsbetrug • Versicherungsmissbrauch • Versicherungswesen |
ISBN-10 | 3-339-13754-4 / 3339137544 |
ISBN-13 | 978-3-339-13754-8 / 9783339137548 |
Zustand | Neuware |
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